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Pflegehilfsmittelpauschale: Was hinter den 42 Euro steckt

Pflegehilfsmittelpauschale nennt man den Betrag von 42 Euro im Monat, bis zu dem die Pflegekasse zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bezahlt. Rechtlich ist es keine Pauschale, sondern eine Obergrenze.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Nach § 40 Abs. 2 SGB XI dürfen die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel monatlich 42 Euro nicht übersteigen.
  • Der Betrag gilt ab Pflegegrad 1 und bei jedem Grad gleich. Er wird nicht ausgezahlt; möglich sind Sachleistung oder Kostenerstattung der tatsächlichen Kosten.
  • Ein nicht genutzter Rest wird nicht erstattet, Mehrkosten über 42 Euro tragen Sie selbst. Eine Zuzahlung entfällt.
  • Der Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 würde die Regelung streichen. Beschlossen ist das nicht.
Inhalt dieser Seite6 Abschnitte
  1. Obergrenze statt Pauschale
  2. Was die 42 Euro abdecken
  3. Häufige Fragen
  4. Verwandte Begriffe
  5. Mehr zum Thema
  6. Weiter

Obergrenze statt Pauschale

Das Wort Pauschale legt nahe, es werde ein fester Betrag gezahlt. § 40 Abs. 2 SGB XI sagt etwas anderes: Die Aufwendungen der Pflegekassen dürfen monatlich 42 Euro nicht übersteigen. Die Kasse zahlt also, was die Produkte kosten, höchstens 42 Euro. Die Leistung kann auch als Kostenerstattung erbracht werden.

Der GKV-Spitzenverband stellt im Hilfsmittelverzeichnis klar: Übersteigen die Kosten den Betrag, tragen die Pflegebedürftigen die Mehrkosten, und ein nicht ausgeschöpfter Betrag wird nicht erstattet. Eine Zuzahlung entfällt für Erwachsene (§ 40 Abs. 3), eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig. Rechnerisch ergeben sich höchstens 504 Euro im Jahr, wenn Sie jeden Monat die volle Obergrenze ausschöpfen.

§ 40 Abs. 2 und 3 SGB XI; GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 54 (Abruf 09.10.2026)
Erwartung bei „Pauschale“Rechtslage heute
fester Betrag im MonatAufwendungen bis zu 42 Euro je Monat
Auszahlung aufs KontoSachleistung oder Erstattung der tatsächlichen Kosten
Rest bleibt erhaltennicht genutzter Betrag wird nicht erstattet
mehr als 42 EuroMehrkosten trägt die pflegebedürftige Person
Eigenanteilkeine Zuzahlung bei Erwachsenen

Was die 42 Euro abdecken

Abgedeckt sind die acht Produktarten der Produktgruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis: Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten, saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch und Desinfektionsmittel, soweit es sich nicht um Arzneimittel handelt. Andere Artikel zählen nicht dazu, auch wenn sie in der Pflege nützlich sind, zum Beispiel Duschgel oder Hautpflegeprodukte.

Anspruch hat, wer pflegebedürftig ist, ab Pflegegrad 1 (§ 28a SGB XI). Nach dem Verzeichnis werden die Produkte für Pflegebedürftige abgegeben, die zu Hause im Rahmen der Laienpflege versorgt werden. Die Grenze gilt je Kalendermonat; das Gesetz sieht keine Übertragung in den Folgemonat vor. Wie Sie beantragen, steht im Ratgeber Pflegebox beantragen, die Erstattung gegen Beleg erklärt 42 Euro auszahlen lassen.

Häufige Fragen

Was ist die Pflegehilfsmittelpauschale?

Der Alltagsbegriff für die Obergrenze von 42 Euro im Monat, bis zu der die Pflegekasse Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezahlt (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Rechtlich ist es keine Pauschale.

Wie hoch ist die Pflegehilfsmittelpauschale 2026 und wie viel gibt es im Monat?

Bis zu 42 Euro je Kalendermonat, bei jedem Pflegegrad ab Pflegegrad 1 gleich. Aufs Jahr gerechnet sind das höchstens 504 Euro.

Kann ich mir die Pflegehilfsmittelpauschale auszahlen lassen?

Nein. Die 42 Euro sind eine Obergrenze für Aufwendungen. Möglich ist die Kostenerstattung der tatsächlichen Kosten bis zu dieser Grenze (§ 40 Abs. 2 Satz 2 SGB XI), ein nicht ausgeschöpfter Betrag wird nicht erstattet.

Ist Duschgel ein Pflegehilfsmittel?

Im Hilfsmittelverzeichnis steht Duschgel nicht unter den Produktarten der Gruppe 54 (Stand 09.10.2026). Abgedeckt sind Handschuhe, Fingerlinge, Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel.

Fällt die Pflegehilfsmittelpauschale 2027 weg?

Nach dem Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 soll § 40 Abs. 2 SGB XI gestrichen werden; die 42 Euro würden Teil des Pflegegeldes im Umfang eines Entlastungsbudgets. Beschlossen ist das nicht, bis dahin gilt die Obergrenze.

Verwandte Begriffe

Amtliche Quelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  3. § 28a SGB XI (Leistungen bei Pflegegrad 1)
  4. GKV-Hilfsmittelverzeichnis-API: Produktgruppe 54, Definition (Abruf 09.10.2026)
  5. Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz), Kabinettsfassung 30.09.2026 (PDF)
  6. Bundesministerium für Gesundheit: Pressemitteilung „Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz“ vom 30.09.2026

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