Pflegekassen: Aufgaben, Zuständigkeit und alle Kassen
Bei jeder gesetzlichen Krankenkasse gibt es eine Pflegekasse. Sie entscheidet über den Pflegegrad, zahlt Pflegegeld und Sachleistungen und übernimmt Pflegehilfsmittel bis 42 Euro im Monat. Unten stehen alle Kassen mit Zusatzbeitrag und Öffnungsgebiet.
- Quellen geprüft:
- Aktualisiert am
- Redaktion Pflegebox Fachwelt · Einfach zum Angebot GmbH · Redaktionsrichtlinien
- 10 Min. Lesezeit
Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet
- 92Kassen gesamt
- 71frei wählbar
- 42 Euroüberall gleich
- ab Grad 1Anspruch
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegekassen sind die Träger der sozialen Pflegeversicherung. Bei jeder Krankenkasse ist eine Pflegekasse errichtet (§ 46 Abs. 1 SGB XI).
- Zuständig ist immer die Pflegekasse der eigenen Krankenkasse, für Familienversicherte die des Mitglieds (§ 48 Abs. 1 SGB XI). Privat Versicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen.
- Die Leistungen sind bei allen Pflegekassen gleich, auch die 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Unterschiede gibt es bei Formularen und Kontaktwegen.
- Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist bundeseinheitlich (§ 55 SGB XI). Der Zusatzbeitrag in der Liste betrifft nur die Krankenversicherung.
- Die amtliche Liste des GKV-Spitzenverbands nennt am 09.10.2026 92 Krankenkassen, 34 davon bundesweit geöffnet.
Jede gesetzliche Krankenkasse führt eine eigene Pflegekasse. Über Pflegehilfsmittel entscheidet diese Pflegekasse, nicht die Krankenkasse. Die folgende Liste stammt aus der amtlichen Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands; Zusatzbeitrag und Öffnungsgebiet sind von dort übernommen.
Kassen, die nur betriebsbezogen geöffnet sind, können nicht frei gewählt werden. Am gesetzlichen Anspruch ändert das nichts.
Inhalt dieser Seite10 Abschnitte
Anspruch prüfen
Pflegebox-Check · 3 Angaben
Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI
Sobald der Pflegegrad ausgewählt ist, steht hier die Einschätzung.
Der Check ordnet ein, er entscheidet nicht. Die Entscheidung im Einzelfall trifft Ihre Pflegekasse per Bescheid.
Elf der Kassen gehören zur AOK. Welche AOK für Ihr Bundesland zuständig ist und wie dort Pflegehilfsmittel beantragt werden, steht im AOK-Überblick.
Frei wählbare Kassen
Betriebs- und branchenbezogene Kassen
- Betriebskrankenkasse EWE
- Betriebskrankenkasse Miele
- Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers
- BKK B. Braun Aesculap
- BKK Deutsche Bank AG
- BKK evm
- BKK Groz-Beckert
- BKK MAHLE
- BKK MTU
- BKK Rieker.RICOSTA.Weisser
- BKK Salzgitter
- BKK-Würth
- BMW BKK
- EY Betriebskrankenkasse
- KARL MAYER BKK
- Koenig & Bauer BKK
- Krones Betriebskrankenkasse
- Mercedes-Benz BKK
- Merck BKK
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
- Südzucker BKK
Was eine Pflegekasse ist
Pflegekassen sind nach § 46 SGB XI die Träger der Pflegeversicherung. Jede gesetzliche Krankenkasse errichtet eine eigene Pflegekasse; bei der Knappschaft führt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Pflegeversicherung durch. Pflegekassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihre Organe sind die Organe der Krankenkasse, und wer für die Pflegekasse arbeitet, ist bei der Krankenkasse angestellt (§ 46 Abs. 2 SGB XI).
Für Versicherte heißt das: Es gibt keine eigene Adresse und keine eigene Mitgliedschaft bei der Pflegekasse. Der Antrag geht an die eigene Krankenkasse, die ihn als Pflegekasse bearbeitet. Bescheide zur Pflege ergehen aber im Namen der Pflegekasse und nach dem SGB XI, nicht nach dem SGB V.
| Frage | Pflegekasse | Krankenkasse |
|---|---|---|
| Gesetz | SGB XI | SGB V |
| Typische Leistungen | Pflegegrad, Pflegegeld, Sachleistung, Pflegehilfsmittel | Behandlung, Medikamente, Hilfsmittel wie Rollator |
| Inkontinenzmaterial | nein | ja, nach § 33 SGB V |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | ja, bis 42 Euro im Monat | nein |
| Beitrag | bundeseinheitlicher Beitragssatz | allgemeiner Beitragssatz plus Zusatzbeitrag |

Inhalt der Grafik als Text
Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse errichtet, aber eine eigene Körperschaft. Sie ist zuständig für Pflegegrad und Begutachtung, Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro im Monat und technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf.
Die Krankenkasse ist zuständig für Hilfsmittel nach § 33 SGB V wie Rollator, Rollstuhl oder Inkontinenzmaterial sowie für Behandlung und Häusliche Krankenpflege.
Welche Pflegekasse zuständig ist
Zuständig ist die Pflegekasse bei der Krankenkasse, bei der Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind. Für familienversicherte Kinder und Ehepartner ist die Pflegekasse des Mitglieds zuständig (§ 48 Abs. 1 SGB XI). Eine Pflegekasse unabhängig von der Krankenkasse zu wählen, sieht das Gesetz nicht vor; sie folgt der Krankenkasse.
Privat Krankenversicherte sind in der privaten Pflege-Pflichtversicherung versichert. Sie muss gleichwertige Leistungen vorsehen und erstattet die Kosten, statt Sachleistungen zu erbringen (§ 23 Abs. 1 SGB XI).
Leistungen gibt es nur, wenn Sie in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre versichert waren; bei Kindern genügt es, wenn ein Elternteil diese Vorversicherungszeit erfüllt (§ 33 Abs. 2 SGB XI).
Was Pflegekassen zahlen und entscheiden
Die Pflegekasse ist für die pflegerische Versorgung ihrer Versicherten verantwortlich (§ 12 SGB XI). Sie muss über Leistungen informieren (§ 7 SGB XI) und bietet Pflegeberatung an (§ 7a SGB XI). Über den Pflegegrad entscheidet sie nach der Begutachtung, spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag (§ 18c SGB XI).
Die Beträge sind gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen gleich. Eine Übersicht je Pflegegrad steht auf der Seite Pflegegrade 1 bis 5.
- Pflegegrad und Begutachtung: Antrag formlos bei der Pflegekasse, siehe Pflegegrad beantragen.
- Geld- und Sachleistungen ab Pflegegrad 2: Pflegegeld und Pflegesachleistung.
- Entlastungsbetrag bis 131 Euro im Monat ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI).
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro im Monat ab Pflegegrad 1, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
- Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf, oft leihweise; Volljährige zahlen 10 Prozent zu, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI).
- Zuschüsse für Umbauten im Wohnumfeld bis 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
Die Kassenlandschaft in Zahlen
Die Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands haben wir am 09.10.2026 vollständig ausgewertet. Sie nennt 92 Krankenkassen, jede mit eigener Pflegekasse. Die elf AOKs sind regional geöffnet, 34 Kassen bundesweit.
Der Zusatzbeitrag in der Liste gilt nur für die Krankenversicherung. Er reicht von 2,18 Prozent bei der BKK firmus bis 4,39 Prozent bei der BKK24, der Median liegt bei 3,39 Prozent. Für die Pflegeversicherung gibt es keinen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, und die Pflegeleistungen hängen nicht von der Kasse ab.
Unser Verzeichnis unten beruht auf demselben Abruf vom 09.10.2026. Die IKK Brandenburg und Berlin ist zum 01.10.2026 mit der IKK gesund plus fusioniert und steht deshalb nicht mehr in der Liste. Maßgeblich bleibt die amtliche Liste des GKV-Spitzenverbands.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Krankenkassen mit Pflegekasse (amtliche Liste) | 92 |
| davon AOKs | 11 |
| bundesweit geöffnet | 34 |
| niedrigster Zusatzbeitrag (Krankenversicherung) | 2,18 % |
| höchster Zusatzbeitrag (Krankenversicherung) | 4,39 % |
| Median Zusatzbeitrag | 3,39 % |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, alle Kassen | bis 42 Euro im Monat |
Pflegehilfsmittel bei Ihrer Kasse beantragen
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genügt ein formloser Antrag. Viele Kassen bieten eigene Formulare oder Online-Wege an; auf den Seiten zu den einzelnen Kassen nennen wir, was die Kasse selbst dazu veröffentlicht. Häufig gesucht werden die Seiten zur Techniker Krankenkasse, zur BARMER, zur DAK-Gesundheit und zur AOK Bayern.
Die Pflegekasse muss über Pflegehilfsmittel innerhalb von drei Wochen entscheiden (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Den Ablauf beschreibt der Ratgeber Pflegebox beantragen; ob die Voraussetzungen vorliegen, zeigt der Pflegebox-Check.
Häufige Fragen
Wann übernimmt die Pflegekasse?
Wenn ein Pflegegrad festgestellt ist, ein Antrag gestellt wurde und die Vorversicherungszeit erfüllt ist: mindestens zwei Jahre Versicherung in den letzten zehn Jahren (§ 33 SGB XI). Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.
Was ist der Unterschied zwischen Krankenkasse und Pflegekasse?
Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse errichtet, aber eine eigene Körperschaft nach § 46 SGB XI. Sie zahlt Pflegeleistungen wie Pflegegeld und Pflegehilfsmittel, die Krankenkasse Behandlung und Hilfsmittel nach § 33 SGB V wie Rollator oder Inkontinenzmaterial.
Welche Pflegekasse ist für mich zuständig?
Die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Familienversicherte gehören zur Pflegekasse des Mitglieds (§ 48 Abs. 1 SGB XI). Privat Versicherte wenden sich an ihr privates Versicherungsunternehmen.
Gibt es bei der Pflegeversicherung einen Zusatzbeitrag?
Nein. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist bundeseinheitlich (§ 55 SGB XI). Der Zusatzbeitrag, den die Kassenliste nennt, betrifft nur die Krankenversicherung; er lag am 09.10.2026 zwischen 2,18 und 4,39 Prozent.
Zahlen alle Pflegekassen gleich viel für Pflegehilfsmittel?
Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beträgt bei jeder Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Unterschiede gibt es nur bei Formularen und Kontaktwegen.
Was sind technische Pflegehilfsmittel?
Langlebige Hilfen wie Pflegebett, Hausnotruf oder waschbare Bettschutzeinlagen. Die Pflegekasse überlässt sie oft leihweise; Volljährige zahlen 10 Prozent zu, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI).
Wie viele Pflegekassen gibt es?
So viele wie Krankenkassen, weil bei jeder Krankenkasse eine Pflegekasse errichtet ist. Die amtliche Liste des GKV-Spitzenverbands nannte am 09.10.2026 92 Krankenkassen.
Welche Tabelle zeigt die Pflegegrade für Kinder?
Für Kinder bis 18 Monate gilt eine eigene Einstufung nach § 15 Abs. 7 SGB XI: Sie erhalten bei gleichen Punkten einen Pflegegrad höher. Ältere Kinder werden mit altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen. Die Übersicht steht auf der Seite Pflegegrade 1 bis 5.
Offizielle Quelle
- Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands
- § 40 Abs. 2 SGB XI
- § 46 SGB XI (Pflegekassen)
- § 7 SGB XI (Aufklärung, Auskunft, Leistungs- und Preisvergleichsliste)
- § 7a SGB XI (Pflegeberatung)
- § 33 SGB XI (Leistungsvoraussetzungen)
- § 23 SGB XI (Versicherungspflicht privat Versicherter, Begutachtungsmaßstäbe)
- § 18c SGB XI (Entscheidung über den Antrag, Fristen)
- § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)
- § 33 SGB V (Hilfsmittel)
- § 48 SGB XI (Zuständigkeit für Versicherte einer Krankenkasse)
- § 55 SGB XI (Beitragssatz)
- § 12 SGB XI (Aufgaben der Pflegekassen)
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026
- Pflegegrade 1 bis 5
- Pflegebox beantragen
- Pflegeberatung
- Glossar: Pflegekasse
- Glossar: Krankenkasse
- Pflegebox-Check
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.