Hilfsmittelverzeichnis: Aufbau, Nummern und Katalog
Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands ordnet jedes Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel in eine feste Systematik mit zehnstelliger Nummer. Hier steht, wie es aufgebaut ist, was es für Ihren Antrag bedeutet, und darunter der durchsuchbare Katalog.
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Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet
- 373Einträge im Katalog
- 43Produktgruppen
- § 139 SGB VRechtsgrundlage
- 54Gruppe der Pflegebox
Das Wichtigste in Kürze
- Das Hilfsmittelverzeichnis führt der GKV-Spitzenverband nach § 139 SGB V; das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist seine Anlage (§ 78 Abs. 2 SGB XI).
- Es umfasst 43 Produktgruppen: 01 bis 38 für Hilfsmittel der Krankenkasse, 50, 51, 52 und 54 für Pflegehilfsmittel und 99 für Verschiedenes (Abruf 09.10.2026).
- Die zehnstellige Nummer, etwa 54.45.01.0002, steht für Produktgruppe, Anwendungsort, Untergruppe, Produktart und Einzelprodukt.
- Ins Verzeichnis kommt ein Produkt nur auf Antrag des Herstellers; der GKV-Spitzenverband entscheidet innerhalb von drei Monaten nach vollständigen Unterlagen (§ 139 Abs. 3 und 6 SGB V).
- Nur die Produktgruppe 54 fällt unter die 42 Euro im Monat für die Pflegebox; für Hilfsmittel der Krankenkasse gelten eigene Zuzahlungen.
Inhalt dieser Seite9 Abschnitte
- Aufbau: 43 Produktgruppen und eine zehnstellige Nummer
- Wie ein Produkt ins Verzeichnis kommt
- Was das Verzeichnis für Ihren Antrag bedeutet
- Krankenkasse oder Pflegekasse: die Grenze im Verzeichnis
- Liste der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Produktgruppe 54)
- Pflege-Produktgruppen
- Den Katalog durchsuchen
- Häufige Fragen zum Hilfsmittelverzeichnis
Aufbau: 43 Produktgruppen und eine zehnstellige Nummer
Über die Zahl der Produktgruppen kursieren verschiedene Angaben, mal 38, mal 42. Die Schnittstelle des Verzeichnisses zeigt am 09.10.2026 beide Ebenen zusammen: 38 Produktgruppen für Hilfsmittel (01 bis 38), vier für Pflegehilfsmittel (50, 51, 52, 54) und die Gruppe 99 „Verschiedenes“, zusammen 43.
Jede Gruppe ist in vier weitere Ebenen gegliedert. Die vollständige Nummer eines Produkts hat zehn Stellen. Unsere Auszählung der Schnittstelle ergibt die folgenden Mengen je Ebene.
| Ebene | Stellen | Beispiel | Anzahl |
|---|---|---|---|
| Produktgruppe | 1–2 | 54 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 43 |
| Anwendungsort | 3–4 | 45 Pflegebereich | 172 |
| Untergruppe | 5–6 | 01 Saugende Bettschutzeinlagen | 833 |
| Produktart | 7 | 0 Einmalgebrauch, verschiedene Größen | 2.719 |
| Einzelprodukt | 8–10 | 002 | rund 66.000 Positionsnummern |

Inhalt der Grafik als Text
Beispiel 54.45.01.0002: Die Stellen 1 und 2 (54) nennen die Produktgruppe „Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“, die Stellen 3 und 4 (45) den Anwendungsort „Pflegebereich“, die Stellen 5 und 6 (01) die Untergruppe „Saugende Bettschutzeinlagen“, die Stelle 7 (0) die Produktart „Einmalgebrauch, verschiedene Größen“ und die Stellen 8 bis 10 (002) das Einzelprodukt.
Wie ein Produkt ins Verzeichnis kommt
Der GKV-Spitzenverband erstellt das Verzeichnis und macht es im Bundesanzeiger bekannt (§ 139 Abs. 1 SGB V). Aufgenommen wird ein Hilfsmittel nur auf Antrag des Herstellers. Der Hersteller muss Funktionstauglichkeit, Sicherheit, die Qualitätsanforderungen und, wo nötig, den medizinischen Nutzen nachweisen; bei Medizinprodukten gilt die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als Nachweis von Funktion und Sicherheit (§ 139 Abs. 4 und 5 SGB V).
Liegen alle Unterlagen vor, entscheidet der GKV-Spitzenverband innerhalb von drei Monaten per Bescheid; für fehlende Unterlagen gibt es höchstens sechs Monate Nachfrist (§ 139 Abs. 6 SGB V). Das Verzeichnis wird laufend fortgeschrieben, über die Fortschreibung berichtet der Verband jährlich zum 1. März dem Gesundheitsausschuss des Bundestages (§ 139 Abs. 9 SGB V). Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist mindestens alle drei Jahre fortzuschreiben (§ 78 Abs. 2 SGB XI).
Was das Verzeichnis für Ihren Antrag bedeutet
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um eine Krankenbehandlung zu sichern, einer Behinderung vorzubeugen oder sie auszugleichen (§ 33 Abs. 1 SGB V). Ausgenommen sind allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und Hilfsmittel, die eine Rechtsverordnung nach § 34 Abs. 4 SGB V wegen geringen Nutzens oder Preises ausschließt.
Eine ärztliche Verordnung ist nur nötig, wenn eine Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist (§ 33 Abs. 5a SGB V); die Kasse kann sie aber verlangen, wenn sie auf eine Genehmigung verzichtet. Nicht gelistete Hilfsmittel lassen sich nach Angabe des Gesundheitsportals des Bundes im Einzelfall beantragen, wenn die Notwendigkeit gut begründet ist.
| Art | Zuzahlung ab 18 Jahren | Fundstelle |
|---|---|---|
| Hilfsmittel der Krankenkasse | 10 % des Abgabepreises, mindestens 5, höchstens 10 Euro | § 33 Abs. 8, § 61 SGB V |
| Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. B. Inkontinenz) | 10 %, höchstens 15 Euro für den Monatsbedarf | § 33 Abs. 8 SGB V |
| Technische Pflegehilfsmittel (Gruppen 50–52) | 10 %, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel | § 40 Abs. 3 SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Gruppe 54) | keine, bis 42 Euro im Monat | § 40 Abs. 2 und 3 SGB XI |
Krankenkasse oder Pflegekasse: die Grenze im Verzeichnis
Die Gruppen 01 bis 38 sind Hilfsmittel der Krankenkasse, etwa Gehhilfen, Inkontinenzhilfen oder Rollstühle. Die Gruppen 50, 51, 52 und 54 sind Pflegehilfsmittel der Pflegekasse. Dient ein Produkt beiden Zwecken, prüft die Stelle, bei der der Antrag gestellt wird, wer zuständig ist (§ 40 Abs. 5 SGB XI).
Für die Pflegebox zählt nur die Produktgruppe 54 mit acht Produktarten. Welche konkreten Produkte dazu gehören, zeigt die Pflegehilfsmittel-Liste.
Geführt wird das Verzeichnis vom GKV-Spitzenverband auf Grundlage von § 139 SGB V. Es ist kein Bestellkatalog, sondern ein Ordnungssystem: Es sagt, was ein Produkt ist und in welche Gruppe es fällt, nicht, wer es liefert.
Liste der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Produktgruppe 54)
Das sind alle Produktarten, die unter die 42 Euro im Monat fallen. Die Liste ist abschließend: Was hier nicht steht, zahlt die Pflegekasse nicht aus diesem Budget.
| 54.45.01 Saugende Bettschutzeinlagen | Saugende Bettschutzeinlagen, Einmalgebrauch, verschiedene Größen |
|---|---|
| 54.99.01 Schutzbekleidung | Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Medizinische Gesichtsmasken, Schutzschürzen, Schutzservietten zum Einmalgebrauch, Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2- oder vergleichbare Masken) |
| 54.99.02 Sonstige zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | Desinfektionsmittel |
- 54.45.01 Saugende Bettschutzeinlagen
- 54.99.01 Schutzbekleidung
- 54.99.02 Sonstige zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Pflegebox-Check · 3 Angaben
Einschätzung zum Anspruch
Pflegegrad auswählen, und das Ergebnis erscheint an dieser Stelle.
Diese Einschätzung folgt der gesetzlichen Regel und ersetzt keinen Bescheid. Entschieden wird ausschließlich von der Pflegekasse.
Pflege-Produktgruppen
Den Katalog durchsuchen
Alle 373 Einträge des Verzeichnisses, von der Produktgruppe bis zur Untergruppe. Suchen lässt sich nach Nummer oder Bezeichnung, etwa „54“ oder „Bettschutz“.
01 Absauggeräte
02 Adaptionshilfen
- 02 Adaptionshilfen
- 02.10 Arm
- 02.10.01 Armunterstützungssysteme
- 02.40 Häuslicher Bereich
- 02.40.01 Anziehhilfen
- 02.40.02 Ess-/Trinkhilfen
- 02.40.03 Rutschfeste Unterlagen
- 02.40.04 Greifhilfen
- 02.40.05 Halter/Halterungen/Greifhilfen für Produkte zur Körperhygiene
- 02.40.06 Schreibhilfen
- 02.40.07 Lesehilfen
- 02.40.08 Elektrisch betriebene halb-/vollautomatisierte Speiseroboter
- 02.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
- 02.99.01 Taster/Tasten zur Funktionsauslösung
- 02.99.02 Blas- bzw. Blas-Saug-Ansteuerung
- 02.99.03 Sensoren zur Auslösung über Bewegungen, Licht, Druck und Geräusche
- 02.99.04 Umfeldkontrollgeräte für elektrische Geräte (adaptierbare Fernbedienungen)
- 02.99.05 Zubehör zur drahtlosen Ansteuerung
- 02.99.06 Zubehör zur Erzeugung von Schaltfunktionen
- 02.99.99 Abrechnungspositionen
03 Applikationshilfen
- 03 Applikationshilfen
- 03.29 Ganzkörper
- 03.36 Verdauungsorgane
- 03.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
04 Bade- und Duschhilfen
- 04 Bade- und Duschhilfen
- 04.40 Häuslicher Bereich
- 04.40.01 Badewannenlifter
- 04.40.02 Badewannensitze
- 04.40.03 Duschhilfen
- 04.40.04 Badewanneneinsätze
- 04.40.05 Sicherheitsgriffe und Aufrichthilfen
- 04.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
- 04.99.99 Sonstige Abrechnungspositionen
05 Bandagen
- 05 Bandagen
- 05.01 Vor- und Mittelfuß
- 05.02 Sprunggelenk
- 05.04 Knie
- 05.05 Hüfte
- 05.06 Bein
- 05.07 Hand
- 05.08 Ellenbogen
- 05.09 Schulter
- 05.11 Leib/Rumpf
- 05.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
06 Bestrahlungsgeräte
07 Blindenhilfsmittel
- 07 Blindenhilfsmittel
- 07.50 Innenraum und Außenbereich/Straßenverkehr
- 07.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
08 Einlagen
09 Elektrostimulationsgeräte
- 09 Elektrostimulationsgeräte
- 09.11 Leib/Rumpf
- 09.17 Kopf
- 09.30 Haut
- 09.37 Nerven/Muskel
- 09.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
10 Gehhilfen
- 10 Gehhilfen
- 10.46 Innenraum
- 10.50 Innenraum und Außenbereich/Straßenverkehr
- 10.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
11 Hilfsmittel gegen Dekubitus
- 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus
- 11.03 Fuß
- 11.08 Ellenbogen
- 11.11 Leib/Rumpf
- 11.11.05 Statische Positionierungshilfen
- 11.29 Ganzkörper
- 11.29.01 Weichlagerungsauflagen
- 11.29.02 Auflagen mit Luftzellenkomponenten
- 11.29.04 Auflagen zur intermittierenden Entlastung
- 11.29.05 Weichlagerungsmatratzen
- 11.29.08 Matratzen zur intermittierenden Entlastung
- 11.29.09 Matratzen, Schaumstoff-Luftzellenkomponenten Kombination, zur intermittierenden Entlastung
- 11.29.10 Dynamische Liegesysteme zur Seitenlagerung
- 11.29.11 Dynamische Komplettliegesysteme zur Stimulation von Mikrobewegungen
- 11.29.12 Weichlagerungsmatratzen mit verschiebbaren Füllungen
- 11.29.13 Matratzen, Schaumstoff-Luftzellenkomponenten Kombination zur Weichlagerung
- 11.29.14 NN Komplettliegesystem bewegungsunterstützend Druckimpulsen
- 11.39 Gesäß
- 11.39.01 Weichlagerungssitzkissen
- 11.39.02 Sitzkissen aus/mit Fluid-/Gelkomponenten
- 11.39.03 Sitzkissen mit Luftzellenkomponenten
- 11.39.04 Struktursitzkissen
- 11.39.05 Sitzkissen mit verschiebbaren Weichlagerungselemente
- 11.41 Rücken
- 11.41.01 Rückensysteme
- 11.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
- 11.99.99 Abrechnungspositionen
12 Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie
- 12 Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie
- 12.23 Kehlkopf
- 12.24 Atmungsorgane
- 12.24.01 Hilfsmittel zur Stabilisierung des Tracheostomas
- 12.24.02 Silbertrachealkanülen
- 12.24.05 Trachealkanülen, blockbar
- 12.24.06 Trachealkanülen, nicht blockbar
- 12.24.08 Innenkanülen
- 12.24.13 Tracheostoma-Epithesen
- 12.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
- 12.99.01 Hilfsmittel zur Atemgaskonditionierung
- 12.99.02 Verbrauchsmaterial
- 12.99.03 Zubehör für das Tracheostoma
- 12.99.04 Sprechventile
- 12.99.05 Tonerzeuger
- 12.99.06 Externes Schutzzubehör
- 12.99.07 Zubehör für die Trachealkanüle
- 12.99.08 Hilfsmittel zur Tracheostomapflege
- 12.99.09 Hilfsmittel zur Reinigung und Desinfektion
- 12.99.10 Cuffdruck-Managementsysteme
- 12.99.99 Abrechnungspositionen für Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie
13 Hörhilfen
14 Inhalations- und Atemtherapiegeräte
- 14 Inhalations- und Atemtherapiegeräte
- 14.24 Atmungsorgane
- 14.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
15 Inkontinenzhilfen
- 15 Inkontinenzhilfen
- 15.25 Harn-/Verdauungsorgane
- 15.25.02 Fixierhosen für Inkontinenzvorlagen
- 15.25.04 Externe Urinableiter
- 15.25.05 Urin-Beinbeutel
- 15.25.06 Urin-Bettbeutel
- 15.25.07 Urinauffangbeutel für geschlossene Systeme
- 15.25.09 Sonstige Urinauffangbeutel
- 15.25.10 Stuhlauffangbeutel
- 15.25.14 Einmalkatheter für die intermittierende Katheterisierung
- 15.25.16 Katheterverschlüsse
- 15.25.17 Analtampons
- 15.25.18 Geräte zum Kontinenztraining für Kinder
- 15.25.19 Hilfsmittel zum Training der Beckenbodenmuskulatur
- 15.25.21 Intravaginale Kontinenztherapiesysteme
- 15.25.22 Spezielle Katheter zur Therapie
- 15.25.30 Aufsaugende Inkontinenzvorlagen
- 15.25.31 Aufsaugende Inkontinenzhosen
- 15.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
- 15.99.99 Abrechnungspositionen
16 Kommunikationshilfen
17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
- 17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
- 17.06 Bein
- 17.07 Hand
- 17.10 Arm
- 17.11 Leib/Rumpf
- 17.17 Kopf
- 17.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
18 Kranken-/ Behindertenfahrzeuge
- 18 Kranken-/ Behindertenfahrzeuge
- 18.46 Innenraum
- 18.46.01 Dusch-/Toilettenrollstühle
- 18.46.02 Toilettenrollstühle
- 18.46.03 Duschrollstühle
- 18.46.04 Rollstühle mit Einarmantrieb
- 18.46.05 Elektrorollstühle für den Innenraum
- 18.46.06 Elektrorollstühle zerlegbar, faltbar für den Innenraum
- 18.46.07 Elektrisch betriebene Behindertenfahrzeuge
- 18.50 Innenraum und Außenbereich/Straßenverkehr
- 18.50.01 Schieberollstühle
- 18.50.02 Rollstühle mit Greifreifenantrieb
- 18.50.03 Adaptivrollstühle
- 18.50.04 Elektrorollstühle für den Innenraum und Außenbereich
- 18.50.05 Elektrorollstühle für Kinder und Jugendliche
- 18.50.06 Rollstühle mit festmontiertem, restkraftunterstützendem Antrieb
- 18.50.07 Elektrorollstühle zerlegbar, faltbar für den Innenraum und Außenbereich/Straßenverkehr
- 18.50.08 Rollstühle mit selbstbalancierendem Fahrprinzip
- 18.51 Straßenverkehr
- 18.51.01 Rollstühle mit Hebelantrieb
- 18.51.02 Elektrorollstühle für den Außenbereich
- 18.51.04 Vorspann-/Einhängefahrräder mit Handkurbelantrieb für Kinder und Jugendliche
- 18.51.05 Elektromobile
- 18.65 Treppen
- 18.65.01 Treppenfahrzeuge
- 18.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
- 18.99.01 Reha-Karren/Buggys
- 18.99.03 Rollstühle mit Stehvorrichtung
- 18.99.04 Rollstuhl-Zuggeräte/-Schubgeräte, abnehmbar
- 18.99.05 Rollstuhl-Aufsteck-/Radnabenantriebe
- 18.99.06 Rollstühle mit Hub-/Hebevorrichtung
- 18.99.07 Behinderungsgerechte Sitzelemente
- 18.99.08 Restkraftunterstützende Greifreifenantriebe
- 18.99.09 NN- Rollstuhlräder
- 18.99.10 Rollstuhlmobile
- 18.99.11 Rollstuhlzug-/Rollstuhlschiebehilfen, dauerhaft montiert
- 18.99.12 elektromotorische Rollstuhlzusatzantriebe
- 18.99.13 Zubehör und Ergänzungen für Rollstühle Smarte-Rollstuhlsteuerungen
- 18.99.99 Abrechnungspositionen
19 Krankenpflegeartikel
- 19 Krankenpflegeartikel
- 19.40 Häuslicher Bereich
- 19.40.01 Behindertengerechte Betten
- 19.40.02 Behindertengerechtes Zubehör
- 19.40.03 Behindertengerechte Einlegerahmen
- 19.40.04 Steckbecken
- 19.40.05 Bettschutzeinlagen
- 19.40.06 Behindertengerechte Betten, SAL > 250 Kilogramm
- 19.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
- 19.99.01 Einmalhandschuhe
- 19.99.99 Abrechnungspositionen
20 Lagerungshilfen
- 20 Lagerungshilfen
- 20.06 Bein
- 20.10 Arm
- 20.29 Ganzkörper
- 20.39 Gesäß
- 20.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
21 Messgeräte für Körperzustände/-funktionen
- 21 Messgeräte für Körperzustände/-funktionen
- 21.24 Atmungsorgane
- 21.28 Peripherer Kreislauf
- 21.30 Haut
- 21.34 Blut/Blutbildende Organe
- 21.43 Interstitium/subkutanes Gewebe
- 21.46 Innenraum
- 21.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
22 Mobilitätshilfen
- 22 Mobilitätshilfen
- 22.29 Ganzkörper
- 22.29.01 Umsetz- und Hebehilfen
- 22.29.02 Aufstehhilfen/-vorrichtungen für Sessel/Stühle
- 22.40 Häuslicher Bereich
- 22.40.01 Lifter, fahrbar zur Fremdbedienung
- 22.40.02 Lifter zur Fremdbedienung, wandmontiert
- 22.40.04 Zubehör für Lifter
- 22.40.05 Stationäre Lifter
- 22.40.06 Deckenlifter
- 22.50 Innenraum und Außenbereich/Straßenverkehr
- 22.50.01 Rampensysteme
- 22.50.02 NN Orthopädische Roller
- 22.51 Straßenverkehr
- 22.51.01 Zweiräder für Kinder und Jugendliche
- 22.51.02 Dreiräder für Kinder und Jugendliche
- 22.51.03 Zubehör für Zwei-/Dreiräder für Kinder und Jugendliche
- 22.51.04 Restkraftverstärkende Dreiräder für Kinder und Jugendliche
- 22.51.05 Laufräder
- 22.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
- 22.99.99 Abrechnungspositionen für Zusätze
23 Orthesen
- 23 Orthesen
- 23.01 Vor- und Mittelfuß
- 23.02 Sprunggelenk
- 23.03 Fuß
- 23.04 Knie
- 23.05 Hüfte
- 23.06 Bein
- 23.07 Hand
- 23.08 Ellenbogen
- 23.09 Schulter
- 23.10 Arm
- 23.11 Leib/Rumpf
- 23.12 Halswirbelsäule
- 23.13 Brustwirbelsäule
- 23.14 Lendenwirbelsäule
- 23.15 Wirbelsäule
- 23.16 Bruch (Hernie) am jeweiligen Ort
- 23.29 Ganzkörper
- 23.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
24 Beinprothesen
- 24 Beinprothesen
- 24.01 Vor- und Mittelfuß
- 24.03 Fuß
- 24.04 Knie
- 24.05 Hüfte
- 24.71 Unterschenkel
- 24.72 Oberschenkel
- 24.73 Fuß-Passteil
- 24.74 Kniegelenk-Passteil
- 24.75 Hüftgelenk-Passteil
- 24.79 Beinprothesen-Strukturteil/Zusatz/Zubehör ohne speziellen Anwendungsort
- 24.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
25 Sehhilfen
26 Sitzhilfen
27 Sprechhilfen
28 Stehhilfen
29 Stomaartikel
30 Hilfsmittel zum Glukosemanagement
- 30 Hilfsmittel zum Glukosemanagement
- 30.29 Ganzkörper
- 30.34 Blut/Blutbildende Organe
- 30.43 Interstitium/subkutanes Gewebe
- 30.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
31 Schuhe
32 Therapeutische Bewegungsgeräte
- 32 Therapeutische Bewegungsgeräte
- 32.04 Knie
- 32.06 Bein
- 32.07 Hand
- 32.09 Schulter
- 32.10 Arm
- 32.29 Ganzkörper
- 32.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
33 Toilettenhilfen
- 33 Toilettenhilfen
- 33.40 Häuslicher Bereich
- 33.40.01 Toilettenaufsätze
- 33.40.02 Toilettenstützgestelle
- 33.40.03 Toilettenaufstehhilfen
- 33.40.04 Toilettenstühle
- 33.40.05 Toilettenaufsätze mit Wascheinrichtung
- 33.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
- 33.99.99 Abrechnungsposition für Zusätze
34 Haarersatz
35 Epithesen
- 35 Epithesen
- 35.17 Kopf
- 35.19 Äußeres Ohr
- 35.21 Auge/Sehorgan
- 35.27 Geschlechtsorgane
- 35.42 Nase
- 35.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
36 Augenprothesen
37 Brustprothesen
38 Armprothesen
- 38 Armprothesen
- 38.07 Hand
- 38.08 Ellenbogen
- 38.09 Schulter
- 38.80 Finger-/Teilhand
- 38.81 Unterarm
- 38.82 Oberarm
- 38.87 Finger-/Hand-/Handgelenks-Passteil
- 38.88 Ellenbogen-Passteil
- 38.89 Schulter-Passteil
- 38.90 Armprothesen-Strukturteil/Zusatz/Zubehör ohne speziellen Anwendungsort
50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
- 50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
- 50.45 Pflegebereich
- 50.45.01 Pflegebetten
- 50.45.02 Pflegebettenzubehör
- 50.45.03 Einlegerahmen zur Pflegeerleichterung
- 50.45.04 Pflegebetttische/- schränke
- 50.45.06 Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung
- 50.45.07 Rollstühle mit Sitzkantelung
- 50.45.09 Positionierungshilfen
- 50.45.10 Treppenfahrzeuge
- 50.45.11 Rampensysteme
- 50.45.12 NN Sonstige Pflegehilfsmittel zur Pflegeerleichterung
- 50.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
- 50.99.99 Abrechnungspositionen
51 Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene
- 51 Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene
- 51.40 Häuslicher Bereich
- 51.40.01 Produkte zur Hygiene im Bett
- 51.45 Pflegebereich
- 51.45.01 Waschsysteme
- 51.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
- 51.99.99 Abrechnungspositionen
52 Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung
- 52 Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung
- 52.40 Häuslicher Bereich
- 52.40.01 Notrufsysteme
- 52.40.03 Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung
- 52.40.05 Assistenzsysteme
- 52.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
- 52.99.01 Abrechnungspositionsnummern
54 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
- 54 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
- 54.45 Pflegebereich
- 54.45.01 Saugende Bettschutzeinlagen
- 54.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
- 54.99.01 Schutzbekleidung
- 54.99.02 Sonstige zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
99 Verschiedenes
Kein Eintrag passt zu dieser Suche. Die Pflegebox-Produkte stehen oben in der Liste zur Produktgruppe 54.
Häufige Fragen zum Hilfsmittelverzeichnis
Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog?
Es ist dasselbe Dokument. Amtlich heißt es Hilfsmittelverzeichnis und wird vom GKV-Spitzenverband nach § 139 SGB V geführt. „Hilfsmittelkatalog“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung dafür.
Welche Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse mit 42 Euro im Monat?
Nur die Produktarten der Produktgruppe 54, also zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: saugende Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, medizinische Gesichtsmasken, Schutzschürzen, Schutzservietten zum Einmalgebrauch, partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2) und Desinfektionsmittel.
Steht in dem Verzeichnis, welches Produkt ich bekomme?
Nein. Das Verzeichnis ordnet ein und vergibt Nummern, es ist kein Bestellkatalog. Welches konkrete Produkt geliefert wird, entscheidet sich beim Leistungserbringer innerhalb der jeweiligen Produktart.
Warum ist ein Rollstuhl nicht in der Pflegebox?
Rollstühle stehen in Produktgruppe 18 und sind technische Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Dafür ist die Krankenkasse zuständig, nicht die Pflegekasse, und sie fallen nicht unter die 42 Euro.
Was bedeutet die Nummer wie 54.45.01?
Die erste Zahl ist die Produktgruppe, die zweite der Anwendungsort, die dritte die Untergruppe. 54.45.01 heißt also: zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, Pflegebereich, saugende Bettschutzeinlagen.
Wie viele Produktgruppen hat das Hilfsmittelverzeichnis?
43 laut Schnittstelle des GKV-Spitzenverbands am 09.10.2026: 38 Gruppen für Hilfsmittel (01 bis 38), vier für Pflegehilfsmittel (50, 51, 52, 54) und die Gruppe 99 „Verschiedenes“.
Wie bekommt ein Produkt eine Hilfsmittelnummer?
Der Hersteller beantragt die Aufnahme beim GKV-Spitzenverband und weist Funktionstauglichkeit, Sicherheit, Qualität und, wo nötig, den medizinischen Nutzen nach. Bei vollständigen Unterlagen entscheidet der Verband innerhalb von drei Monaten (§ 139 SGB V).
Was kommt in ein Hilfsmittelverzeichnis?
Die Hilfsmittel, die von der Leistungspflicht der Krankenkassen umfasst sind, mit Qualitätsanforderungen je Produktgruppe (§ 139 Abs. 1 und 2 SGB V). Als Anlage gehören die Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung dazu (§ 78 Abs. 2 SGB XI).
Was ist alles ein Hilfsmittel?
Zum Beispiel Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel, die eine Krankenbehandlung sichern, einer Behinderung vorbeugen oder sie ausgleichen (§ 33 Abs. 1 SGB V). Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens zählen nicht dazu.
Welche Hilfsmittel sind nicht verordnungsfähig?
Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und Hilfsmittel, die eine Rechtsverordnung nach § 34 Abs. 4 SGB V wegen geringen oder umstrittenen Nutzens oder geringen Preises ausschließt. Nicht gelistete Hilfsmittel können im Einzelfall mit guter Begründung beantragt werden.
Wie hoch ist die Zuzahlung für Hilfsmittel?
Ab 18 Jahren 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel; bei Verbrauchshilfsmitteln höchstens 15 Euro für den Monatsbedarf (§ 33 Abs. 8, § 61 SGB V). Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro sind zuzahlungsfrei.
Verbindliche Stelle
- Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
- § 139 SGB V (Hilfsmittelverzeichnis)
- § 33 SGB V (Hilfsmittel)
- § 78 SGB XI (Verträge über Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittelverzeichnis)
- § 40 Abs. 2 SGB XI
- gesund.bund.de (BMG): Pflegehilfsmittel beantragen
- § 61 SGB V (Zuzahlungen)
- § 34 SGB V (Ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz), Kabinettsfassung 30.09.2026 (PDF)
- Pflegehilfsmittel-Liste mit allen Produkten
- Produktgruppe 54 im Detail
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Pflegehilfsmittel-Antrag abgelehnt
- Pflegebox-Check
Die Angaben wurden redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Pflegekasse. Eine Bewilligung wird nicht zugesagt.