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§ 40 Abs. 2 SGB XI · Anspruch ab Pflegegrad 1

Pflegebox: bis 42 Euro im Monat von der Pflegekasse

Die Pflegebox ist die monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch: Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektion und Schutzkleidung. Ab Pflegegrad 1 und bei Pflege zu Hause trägt die Pflegekasse die Kosten bis zu 42 Euro im Monat.

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  • 42 Eurojeden Monat neuBis zu diesem Betrag trägt die Pflegekasse die Aufwendungen für Verbrauchsmaterial.§ 40 Abs. 2 SGB XI
  • ab Grad 1ohne Pflegegeld-AnspruchDer Anspruch beginnt bei Pflegegrad 1 und ist bei allen fünf Graden gleich hoch.§ 40 Abs. 2, § 15 SGB XI
  • 0 EuroEigenanteilSolange die Auswahl 42 Euro im Monat nicht überschreitet, fällt keine Zuzahlung an.§ 40 Abs. 2 SGB XI

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI: Die Pflegekasse zahlt für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro im Monat, eine Zuzahlung fällt nicht an.
  • Voraussetzungen sind ein Pflegegrad von 1 bis 5 und Pflege in der eigenen Häuslichkeit. Im Pflegeheim gibt es keine Pflegebox.
  • In die Box dürfen nur die acht Produktarten der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses. Creme, Inkontinenzmaterial und waschbare Bettschutzeinlagen gehören nicht dazu.
  • Für Verbrauchsprodukte genügt ein formloser Antrag. Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
  • Ein Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 würde die eigene 42-Euro-Leistung ab 2027 streichen. Beschlossen ist das nicht, 2026 gilt der Anspruch unverändert.
Was in die Pflegebox darf: acht Produktarten der Produktgruppe 54 bis 42 Euro im Monat. Nicht dazu gehören Inkontinenzmaterial, waschbare Bettschutzeinlagen, Creme und Pflegebett.
Was in die Pflegebox darf und was nicht
Inhalt der Grafik als Text

Zur Pflegebox gehören bis zu 42 Euro im Monat aus acht Produktarten der Produktgruppe 54: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, medizinische Gesichtsmasken, Schutzschürzen, Schutzservietten, FFP2-Masken und Desinfektionsmittel.

Nicht dazu gehören Inkontinenzmaterial (Krankenkasse, § 33 SGB V), waschbare Bettschutzeinlagen (technisches Pflegehilfsmittel, Produktart 51.40.01.4), Creme und Waschlotion (privat) sowie Pflegebett und Hausnotruf (technische Pflegehilfsmittel).

Anspruch in einer Minute prüfen

Der Check fragt nur drei Dinge ab: den Pflegegrad, den Ort der Pflege und auf Wunsch die Pflegekasse. Er läuft vollständig im Browser, es werden keine Angaben gespeichert oder übertragen.

  • 92Pflegekassen im Verzeichnis
  • 376Einträge aus dem Hilfsmittelverzeichnis
  • 23Produkte in der Pflegebox
  • 42 Euromonatliche Obergrenze

Pflegebox-Check · 3 Angaben

Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI

Oben den Pflegegrad setzen, dann wird hier ausgegeben, was gilt.

Das Ergebnis ist eine Orientierung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und keine Zusage. Verbindlich entscheidet die Pflegekasse.

So kommt die Pflegebox ins Haus

  1. Pflegegrad liegt vorMindestens Pflegegrad 1 und Pflege in der eigenen Häuslichkeit, durch Angehörige oder einen Pflegedienst.
  2. Antrag bei der PflegekasseBeantragt wird die Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, einmalig und mit Unterschrift.
  3. Bescheid der PflegekasseDie Entscheidung kommt schriftlich. Verbindlich ist erst der Bescheid, nicht eine telefonische Auskunft.
  4. Monatliche LieferungAbgerechnet wird direkt zwischen Lieferant und Pflegekasse, solange die Obergrenze von 42 Euro eingehalten wird.

Der Antrag ausführlich: Pflegebox beantragen

Wo Sie einsteigen können

Was zu den 42 Euro zählt und was nicht

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und ihre Abgrenzung
ProduktZählt zu den 42 Euro?Warum
Einmalhandschuhe, FingerlingejaProduktgruppe 54 (Schutzbekleidung)
Saugende Bettschutzeinlagen zum EinmalgebrauchjaProduktgruppe 54
Medizinische Gesichtsmasken, FFP2-MaskenjaProduktgruppe 54
Schutzschürzen, SchutzserviettenjaProduktgruppe 54
Hände- und FlächendesinfektionjaProduktgruppe 54
Inkontinenzmaterial (Vorlagen, Pants)neinHilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V, eigener Antrag
Pflegebett, Hausnotrufneintechnische Pflegehilfsmittel, gesondert bewilligt
Waschlotion, Hautcremeneinkeine Produktart der Gruppe 54, privat zu zahlen

Quelle: Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands, Produktgruppe 54; § 40 SGB XI, § 33 SGB V.

Warum so viele den Anspruch nicht nutzen

Der häufigste Grund ist ein Irrtum: Viele glauben, es lohne sich erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegeld und Pflegesachleistung stimmt das, denn die gibt es erst ab Grad 2. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beginnt dagegen schon bei Pflegegrad 1 und ist bei jedem Grad gleich hoch.

Der zweithäufigste Grund ist der Papierweg. Jede Kasse nennt den Antrag etwas anders, und die Suche nach dem richtigen Formular ist der Punkt, an dem die meisten hängenbleiben. Dabei braucht die Pflegekasse in der Regel nur drei Angaben und eine Unterschrift.

Pflegebox zusammenstellen

Produkte wählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben. Solange die Auswahl 42 Euro im Monat nicht überschreitet, zahlen Sie nichts.

Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)

Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.

Was in die Pflegebox darf: acht Produktarten

Der Begriff Pflegebox steht nicht im Gesetz. Gemeint sind die „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel“ nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Welche Produkte dazu zählen, legt der GKV-Spitzenverband im Pflegehilfsmittelverzeichnis fest, das er nach § 78 Abs. 2 SGB XI als Anlage zum Hilfsmittelverzeichnis führt. Für die Pflegebox ist allein die Produktgruppe 54 maßgeblich.

Die Gruppe 54 umfasst genau acht Produktarten. Alles, was nicht darunter fällt, darf ein Anbieter nicht über die 42 Euro abrechnen. Die Tabelle nennt jede Produktart mit ihrer amtlichen Nummer und dem passenden Produkt aus unserem Produktverzeichnis.

Eine Auswertung der Verzeichnis-Schnittstelle vom 09.10.2026 zeigt eine Besonderheit: Bei sechs der acht Produktarten enthält das Verzeichnis nur Abrechnungspositionen und keine einzelnen Markenprodukte. Einzeln gelistet sind fast nur Desinfektionsmittel (22 Produkte neben 4 Abrechnungspositionen). Bei Handschuhen, Masken oder Schürzen legt das Verzeichnis also keine Marke fest.

Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses, Abruf 09.10.2026
NummerProduktartProduktseite
54.45.01.0Saugende Bettschutzeinlagen, EinmalgebrauchBettschutz
54.99.01.0FingerlingeFingerlinge
54.99.01.1EinmalhandschuheEinmalhandschuhe
54.99.01.2Medizinische GesichtsmaskenMedizinischer Mundschutz
54.99.01.3SchutzschürzenSchutzschürzen
54.99.01.4Schutzservietten zum EinmalgebrauchLätzchen
54.99.01.5Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2)FFP2-Maske
54.99.02.0Desinfektionsmittel (Hände und Flächen)Händedesinfektion

Drei häufige Verwechslungen beim Inhalt

Mehrere Anbieterseiten auf der ersten Google-Seite nennen Inkontinenzmaterial oder Pflegecreme als Inhalt einer Pflegebox, einige noch den alten Betrag von 40 Euro. Maßgeblich sind der Gesetzestext und das Hilfsmittelverzeichnis.

  • Waschbare Bettschutzeinlagen sind keine Verbrauchsprodukte. Sie stehen als eigene Produktart 51.40.01.4 mit 169 gelisteten Produkten im Verzeichnis (Stand 09.10.2026) und werden als technisches Pflegehilfsmittel gesondert beantragt. Volljährige zahlen dafür 10 Prozent zu, höchstens 25 Euro (§ 40 Abs. 3 SGB XI).
  • Inkontinenzvorlagen und Pants gehören zur Produktgruppe 15 (Inkontinenzhilfen). Sie sind Hilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V und laufen über einen eigenen Antrag, nicht über die 42 Euro.
  • Creme, Waschlotion und Duschgel sind keine Produktart der Gruppe 54 und daher privat zu zahlen, ein Beispiel ist die Waschlotion im Produktverzeichnis.

Antrag: Form, Fristen und wer ihn stellen darf

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genügt nach Angabe des Gesundheitsportals des Bundes ein formloser Antrag bei der Pflegekasse. Apotheken, Versandhändler und Sanitätshäuser dürfen die Antragstellung übernehmen; sie brauchen dafür Ihren ausgefüllten Antrag auf Kostenübernahme.

Empfiehlt der Medizinische Dienst bei der Pflegebegutachtung Pflegehilfsmittel, gilt diese Empfehlung mit Ihrer Zustimmung bereits als Antrag. Darauf weist das Bundesgesundheitsministerium hin. Wer gerade begutachtet wird, kann das Thema also direkt ansprechen.

  • Entscheidungsfrist: drei Wochen nach Eingang des Antrags, fünf Wochen, wenn eine Pflegefachperson oder der Medizinische Dienst beteiligt wird (§ 40 Abs. 7 Satz 1 SGB XI).
  • Teilt die Pflegekasse bis Fristende keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung mit, gilt die Leistung als genehmigt (§ 40 Abs. 7 Satz 4 SGB XI).
  • Die Leistung kann auch als Kostenerstattung erbracht werden (§ 40 Abs. 2 Satz 2 SGB XI).
  • Gegen eine Ablehnung ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Wie das geht, steht im Ratgeber Antrag abgelehnt.

Die Pflegebox in Zahlen

Wie viele Menschen die Leistung tatsächlich nutzen, nennt der Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz: Im Jahr 2025 haben rund 1,2 Millionen Pflegebedürftige der sozialen Pflegeversicherung Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Anspruch genommen, dazu rund 84.000 privat Pflegeversicherte.

Zum Vergleich: Am 31.12.2025 wurden laut Statistik des Bundesgesundheitsministeriums 5.161.367 Leistungsbeziehende der sozialen Pflegeversicherung ambulant versorgt. Rechnerisch nutzte damit weniger als jede vierte zu Hause versorgte Person die Pflegebox. Die Quote ist eine Näherung, weil eine Jahreszahl auf einen Stichtag bezogen wird.

Was das für einen Haushalt bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel: 12 Monate zu je 42 Euro ergeben bis zu 504 Euro im Jahr. Wer den Antrag erst nach drei Monaten stellt, verliert 126 Euro, denn nicht abgerufene Monate lassen sich nicht nachholen.

Kennzahlen zur Pflegebox, Stand 09.10.2026
KennzahlWertQuelle
Höchstbetrag je Monat42 Euro§ 40 Abs. 2 SGB XI
Höchstbetrag je Kalenderjahr504 Euroeigene Rechnung, 12 × 42 Euro
Nutzende 2025, soziale Pflegeversicherungrund 1,2 MillionenGesetzentwurf PNOG, S. 95
Nutzende 2025, private Pflege-Pflichtversicherungrund 84.000Gesetzentwurf PNOG, S. 95
Ambulant versorgte Leistungsbeziehende am 31.12.20255.161.367BMG-Statistik
davon Pflegegrad 1949.760BMG-Statistik
Nutzungsquote (Näherung)rund 23 Prozenteigene Rechnung

Privat versichert, Pflegeheim, Kassenwechsel

Privat Pflegeversicherte haben denselben Anspruch. § 23 Abs. 1 SGB XI verpflichtet die private Pflege-Pflichtversicherung zu Leistungen, die nach Art und Umfang gleichwertig sind; an die Stelle der Sachleistung tritt eine Kostenerstattung in gleicher Höhe. Ansprechpartner ist dann das Versicherungsunternehmen, nicht eine Pflegekasse.

Im Pflegeheim gibt es keine Pflegebox. § 40 SGB XI steht im SGB XI unter den Leistungen bei häuslicher Pflege. Zieht die pflegebedürftige Person dauerhaft in ein Heim, endet der Anspruch, und die Lieferung ist zu beenden.

Nach einem Wechsel der Krankenkasse ist eine andere Pflegekasse zuständig. Der Anspruch bleibt gleich hoch, weil er bundesrechtlich geregelt ist. Welche Kasse zuständig ist und wie sie den Antrag nennt, steht im Verzeichnis der Pflegekassen.

Reform-Entwurf 2027: Was die Pflegebox betrifft

Das Bundeskabinett hat am 30.09.2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Er würde § 40 Abs. 2 SGB XI streichen und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch vom Anspruch auf Pflegehilfsmittel ausnehmen. Nach der Begründung sollen Verbrauchsprodukte künftig aus dem Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets bezahlt werden: 380, 630, 890 und 1.080 Euro im Monat für die Pflegegrade 2 bis 5.

Für Pflegegrad 1 sieht der Entwurf kein Entlastungsbudget vor. Eine ausdrückliche Übergangsregel für laufende Bewilligungen haben wir im Entwurf nicht gefunden. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf bleiben nach dem Entwurf erhalten.

Häufige Fragen zur Pflegebox

Wie kommt man an die Pflegebox?

Mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 und Pflege zu Hause stellen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Ein formloser Antrag genügt; Apotheken, Versandhändler und Sanitätshäuser dürfen die Antragstellung übernehmen. Die Kasse entscheidet innerhalb von drei Wochen, danach beginnt die monatliche Lieferung.

Was beinhaltet das Pflegepaket für 42 Euro?

Nur Produkte aus den acht Produktarten der Produktgruppe 54: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, medizinische Gesichtsmasken, Schutzschürzen, Schutzservietten, FFP2-Masken und Desinfektionsmittel. Die Menge richtet sich nach Ihrem Bedarf, solange die Summe 42 Euro im Monat nicht übersteigt.

Wer übernimmt die Kosten für die Pflegebox?

Die Pflegekasse, bei privat Versicherten das private Versicherungsunternehmen. Sie trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Eine Zuzahlung fällt für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nicht an.

Gibt es die Pflegebox schon bei Pflegegrad 1?

Ja. Der Anspruch beginnt bei Pflegegrad 1 und ist in allen fünf Pflegegraden gleich hoch, obwohl es bei Pflegegrad 1 noch kein Pflegegeld gibt.

Kann ich nicht genutzte Monate nachholen?

Nein. Die Obergrenze gilt je Kalendermonat. Was in einem Monat nicht abgerufen wird, verfällt. Bei 42 Euro im Monat sind das bis zu 504 Euro im Jahr.

Was passiert, wenn meine Auswahl mehr als 42 Euro kostet?

Die Pflegekasse zahlt höchstens 42 Euro im Monat. Den Betrag darüber tragen Sie selbst, oder Sie verkleinern die Zusammenstellung.

Darf eine Creme in die Pflegebox?

Nein. Creme, Waschlotion und Duschgel sind keine Produktart der Produktgruppe 54 und dürfen nicht über die 42 Euro abgerechnet werden. Sie sind privat zu zahlen.

Kann man die Pflegebox in der Apotheke beantragen?

Ja. Apotheken, Versandhändler und Sanitätshäuser dürfen die Antragstellung übernehmen. Dafür brauchen sie Ihren ausgefüllten Antrag auf Kostenübernahme. Entscheiden muss weiterhin die Pflegekasse.

Bekommen privat Versicherte eine Pflegebox?

Ja. Die private Pflege-Pflichtversicherung muss nach § 23 Abs. 1 SGB XI gleichwertige Leistungen vorsehen. Statt der Sachleistung erstattet sie die Kosten in gleicher Höhe.

Fällt die Pflegebox 2027 weg?

Das ist offen. Ein Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 würde die eigene 42-Euro-Leistung ab 2027 streichen und Verbrauchsprodukte über das Pflegegeld laufen lassen. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden; bis dahin gilt der Anspruch unverändert. Einzelheiten im Ratgeber Reform-Entwurf 2027.

Woher unsere Daten kommen

Die Kassenliste stammt aus der amtlichen Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands, das Verzeichnis aus dem offiziellen Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V. Alle Geldbeträge und Punktgrenzen sind dem Gesetzestext entnommen und mit Fundstelle angegeben.

Was wir nicht haben, schreiben wir nicht hin. Wir nennen keine Bearbeitungszeiten, keine Ansprechpartner und keine Zusagen zur Bewilligung, denn darüber entscheidet ausschließlich die Pflegekasse.

Verbindliche Stelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands
  3. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  4. § 23 SGB XI (Versicherungspflicht privat Versicherter, Begutachtungsmaßstäbe)
  5. § 78 SGB XI (Verträge über Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittelverzeichnis)
  6. § 33 SGB V (Hilfsmittel)
  7. gesund.bund.de (BMG): Pflegehilfsmittel beantragen
  8. Bundesministerium für Gesundheit: Pflegehilfsmittel
  9. BMG: Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung nach Pflegegraden am 31.12.2025
  10. Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz), Kabinettsfassung 30.09.2026 (PDF)
  11. Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026

So arbeiten wir mit Quellen

Mehr zum Thema

Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.