Glossar: Begriffe rund um Pflegehilfsmittel

71 Begriffe aus Pflegeversicherung, Hilfsmittelverzeichnis und Antragsverfahren, kurz erklärt.

Kurze Antwort

Das Glossar erklärt 71 Begriffe rund um Pflegehilfsmittel, Pflegegrade und die Abrechnung mit der Pflegekasse, jeweils in einem Satz und danach ausführlich.

Viele Missverständnisse bei Anträgen entstehen an zwei Stellen: bei der Verwechslung von Kranken- und Pflegekasse und bei der Verwechslung von Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Beide Begriffspaare sind hier auseinandergehalten.

Abgrenzung Hilfsmittel und PflegehilfsmittelZwei ähnliche Begriffe mit unterschiedlichem Kostenträger.AnwendungsortDie zweite Ebene im Hilfsmittelverzeichnis. Sie sagt, wo oder wofür ein Hilfsmittel eingesetzt wird.BegutachtungDie Prüfung, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt.BescheidDie schriftliche Entscheidung der Pflegekasse.BettschutzeinlageSaugende Unterlage, die Matratze und Bettwäsche schützt.DekubitusDruckgeschwür durch anhaltenden Druck auf die Haut.DesinfektionsmittelMittel zur Abtötung oder Inaktivierung von Krankheitserregern.EinmalhandschuheSchutzhandschuhe für den einmaligen Gebrauch.EntlastungsbetragMonatlicher Betrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag.EntlastungsbudgetGeplante Zusammenfassung mehrerer Pflegeleistungen zu einem gemeinsamen Budget.FFP2-MaskePartikelfiltrierende Halbmaske.FingerlingSchutzhülle für einen einzelnen Finger.FlächendesinfektionDesinfektion von Oberflächen wie Nachttisch, Bettgestell oder Toilettenstuhl.GesamtpunkteDas Ergebnis der Begutachtung, aus dem der Pflegegrad folgt.GKV-SpitzenverbandDer Spitzenverband Bund der Krankenkassen.HändedesinfektionDesinfektion der Hände vor und nach pflegerischen Handgriffen.Häusliche PflegePflege in der eigenen Wohnung oder im Haushalt einer Pflegeperson.HausnotrufSystem, mit dem im Notfall auf Knopfdruck Hilfe gerufen wird.HilfsmittelnummerDie zehnstellige Kennung eines Produkts im Hilfsmittelverzeichnis.HilfsmittelverzeichnisDas amtliche Verzeichnis aller Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, geführt vom GKV-Spitzenverband.HöherstufungAntrag auf einen höheren Pflegegrad bei gestiegenem Hilfebedarf.InkontinenzUnkontrollierter Verlust von Urin oder Stuhl.InstitutionskennzeichenDie neunstellige Kennung eines Leistungserbringers oder Kostenträgers.KombinationsleistungMischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung.KostenerstattungRückerstattung selbst verauslagter Kosten gegen Beleg.KostenübernahmeDie Zusage der Pflegekasse, die Kosten direkt zu tragen.KrankenkasseTräger der gesetzlichen Krankenversicherung.KurzzeitpflegeVorübergehende vollstationäre Pflege in einer Einrichtung.LeistungserbringerEin Betrieb, der mit den Kassen abrechnen darf.Medizinischer DienstDer Gutachterdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.Medizinischer MundschutzMedizinische Gesichtsmaske, umgangssprachlich OP-Maske.Module der BegutachtungDie sechs Lebensbereiche, die bei der Begutachtung bewertet werden.MonatsprinzipDer Anspruch gilt je Kalendermonat und verfällt am Monatsende.§ 139 SGB VDie Rechtsgrundlage für das Hilfsmittelverzeichnis.§ 33 SGB VDie Norm für Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung.§ 40 SGB XIDie Norm, die den Anspruch auf Pflegehilfsmittel regelt.PflegeberatungAnspruch auf individuelle Beratung nach § 7a SGB XI.PflegebettHöhenverstellbares Bett zur Erleichterung der Pflege.PflegeboxUmgangssprachliche Bezeichnung für die monatliche Zusammenstellung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.PflegegeldGeldleistung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die die Pflege selbst sicherstellen.PflegegradDer Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbständigkeit einer Person beeinträchtigt ist. Es gibt fünf Grade.PflegegutachtenDas Ergebnis der Begutachtung in schriftlicher Form.PflegehilfsmittelPflegehilfsmittel sind Gegenstände, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbständigere Lebensführung ermöglichen.Pflegehilfsmittel zum VerbrauchProdukte, die bei der Pflege verbraucht werden und danach nicht mehr verwendbar sind.PflegehilfsmittelpauschaleGebräuchliche Bezeichnung für die Monatsobergrenze von 42 Euro.PflegekasseTräger der sozialen Pflegeversicherung. Jede gesetzliche Krankenkasse führt eine eigene Pflegekasse.PflegepersonWer eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig in ihrer Häuslichkeit pflegt.PflegesachleistungLeistung für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.PflegestützpunktWohnortnahe Beratungsstelle rund um Pflege.PflegeversicherungDie fünfte Säule der Sozialversicherung.PflegevertragVertrag zwischen pflegebedürftiger Person und einem Pflegedienst.PNOGAbkürzung für ein geplantes Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung.ProduktartDie vierte und unterste Ebene des Hilfsmittelverzeichnisses.ProduktgruppeDie oberste Ebene des Hilfsmittelverzeichnisses, erkennbar an den ersten beiden Ziffern der Nummer.SachleistungsprinzipGrundsatz, nach dem Versicherte Leistungen erhalten statt Geld.SchutzschürzeSchürze, die Kleidung bei der Pflege vor Nässe und Verschmutzung schützt.SchutzservietteEinmalserviette, die Kleidung beim Essen schützt, umgangssprachlich Lätzchen.SelbständigkeitDer Maßstab der Pflegebegutachtung.SGB VDas Fünfte Buch Sozialgesetzbuch regelt die gesetzliche Krankenversicherung.SGB XIDas Elfte Buch Sozialgesetzbuch regelt die soziale Pflegeversicherung.TagespflegeTeilstationäre Betreuung tagsüber mit Rückkehr nach Hause.Technische PflegehilfsmittelGeräte und Hilfen, die dauerhaft genutzt werden, etwa ein Pflegebett oder ein Hausnotrufsystem.UntergruppeDie dritte Ebene im Hilfsmittelverzeichnis, die gleichartige Produkte bündelt.VerhinderungspflegeErsatzpflege, wenn die Pflegeperson ausfällt.Vollstationäre PflegeDauerhafte Versorgung in einem Pflegeheim.WiderspruchRechtsbehelf gegen den Bescheid einer Pflegekasse.WischdesinfektionDesinfektion durch Wischen statt Sprühen.Wohnumfeldverbessernde MaßnahmeUmbau, der die Pflege zu Hause ermöglicht oder erleichtert.ZusatzbeitragKassenindividueller Beitragssatz zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz.ZuzahlungEigenanteil bei bestimmten Leistungen der Krankenversicherung.ZuzahlungsbefreiungBefreiung von Zuzahlungen ab einer Belastungsgrenze.

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