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Flächendesinfektionsmittel für die Pflege zu Hause

Ein Flächendesinfektionsmittel tötet Krankheitserreger auf Gegenständen ab, etwa auf Nachttisch, Toilettenstuhl oder Bettgitter. Hier steht, wie Sie das passende Mittel auswählen, wie es nach den Empfehlungen der Kommission für Infektionsprävention (KRINKO) angewendet wird und wann die Pflegekasse es bezahlt.

  • Quellen geprüft:
  • Aktualisiert am
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 6 Min. Lesezeit

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Produktdaten

Gebinde
500ml
Hilfsmittelnummer
54.99.02.0
Produktart
Desinfektionsmittel
Teil der 42 Euro
ja
Eigenanteil
0 Euro bis 42 Euro im Monat

Das Wichtigste in Kürze

  • Flächendesinfektionsmittel sind in der Regel Biozidprodukte und brauchen eine Zulassung nach der EU-Biozid-Verordnung 528/2012 (KRINKO).
  • Bei der Auswahl wägt die KRINKO Wirkspektrum, Wirksamkeit, Materialverträglichkeit und Risiken für Mensch und Umwelt ab. Bei Noro-, Rota- oder Adenoviren empfiehlt sie Mittel mit der Angabe „begrenzt viruzid PLUS“.
  • Alkoholische Mittel nur auf kleinen Flächen nutzen, höchstens 50 ml je Quadratmeter Raumgrundfläche; Sprühen nur in begründeten Ausnahmen.
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen sind im Hilfsmittelverzeichnis die Produktart 54.99.02.0. Mit Pflegegrad und Pflege zu Hause zahlt die Pflegekasse bis 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.

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Inhalt dieser Seite10 Abschnitte
  1. Haut oder Fläche: der Unterschied
  2. Das passende Mittel auswählen
  3. Richtig anwenden: wischen statt sprühen
  4. Flächendesinfektionsmittel über die Pflegebox
  5. Wofür es in der häuslichen Pflege gebraucht wird
  6. Warum Sie dafür nichts zahlen
  7. Im Hilfsmittelverzeichnis
  8. Was oft gefragt wird
  9. Mehr zum Thema
  10. Weiterlesen

Haut oder Fläche: der Unterschied

Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel sind zwei verschiedene Produktarten mit unterschiedlicher Rechtsgrundlage. Händedesinfektionsmittel mit medizinischer Zweckbestimmung sind laut KRINKO in der Regel Arzneimittel. Flächendesinfektionsmittel gehören in der Regel zu den Biozidprodukten und müssen nach der Biozid-Verordnung zugelassen werden, sofern sie nicht unter das Medizinprodukterecht fallen.

Für die Praxis heißt das: Ein Flächenmittel ist nicht für die Haut gedacht, und ein Händemittel ist nicht für den Nachttisch geprüft. Nehmen Sie für jede Aufgabe das passende Produkt. Die Händedesinfektion erklärt die Seite Händedesinfektion.

Das passende Mittel auswählen

Die KRINKO nennt vier Kriterien: Wirkspektrum, Wirksamkeit, Materialverträglichkeit sowie Risiken für Mensch und Umwelt. Alle stehen auf der Packung oder im Datenblatt. Wichtig ist das Wirkspektrum bei Magen-Darm-Infekten im Haushalt. Gegen unbehüllte Viren mit teilweiser Fettlöslichkeit wie Noro-, Rota- und Adenoviren empfiehlt die KRINKO Mittel mit der Deklaration „begrenzt viruzid PLUS“, gegen andere unbehüllte Viren „viruzid“.

Bei den Wirkstoffen gibt es Unterschiede. Alkohole sind leicht entzündlich. Für Alkohole ist laut KRINKO keine Resistenzentwicklung bekannt. Bei quartären Ammoniumverbindungen (QAV) warnt die KRINKO vor Resistenzentwicklung bei zu geringer Konzentration und davor, sie zu versprühen. Welche Oberflächen ein Mittel verträgt, steht in den Herstellerangaben.

Wirkstufen nach KRINKO-Empfehlungen Händehygiene 2016 und Flächen 2026
WirkspektrumWirkt gegenWann wichtig
bakterizid, levurozidBakterien, HefepilzeGrundschutz
begrenzt viruzidbehüllte VirenInfekte mit behüllten Viren
begrenzt viruzid PLUSzusätzlich Noro-, Rota-, AdenovirenMagen-Darm-Infekte
viruzidbehüllte und unbehüllte Virenz. B. Picornaviren laut KRINKO

Richtig anwenden: wischen statt sprühen

Die KRINKO empfiehlt die Wischdesinfektion. Sprühen ist nur in begründeten Ausnahmen zulässig, etwa wenn eine Stelle beim Wischen nicht erreichbar ist, weil der Sprühnebel eingeatmet wird. Bei Mitteln auf Alkoholbasis kommt Brandgefahr hinzu: höchstens 50 ml je Quadratmeter Raumgrundfläche, heiße Flächen vorher abkühlen lassen.

  1. Grob reinigenSichtbare Verschmutzung wie Urin, Stuhl oder Blut zuerst ohne Desinfektionsmittel aufnehmen, mit Einmalhandschuhen.
  2. Lösung auf ein frisches TuchMittel auf ein sauberes Tuch geben, nicht direkt großflächig aufsprühen.
  3. Fläche benetzenFläche vollständig nass wischen. Ein benutztes Tuch nicht wieder in die Lösung tauchen.
  4. Einwirkzeit abwartenNicht trocken oder mit Wasser nachwischen, bevor die Einwirkzeit laut Etikett vorbei ist. Danach kann die Fläche nach dem Antrocknen genutzt werden.
  5. AbschließenTuch entsorgen oder waschen, Handschuhe ausziehen, Hände desinfizieren.

Flächendesinfektionsmittel über die Pflegebox

Im Hilfsmittelverzeichnis stehen Hände- und Flächendesinfektionsmittel gemeinsam unter der Produktart 54.99.02.0. Sie dienen nach dem Verzeichnis der allgemeinen Hygiene, zum Beispiel beim Umgang mit Ausscheidungen, Blut und Sekreten oder bei chronischen Infektionen. Hersteller müssen für die Aufnahme unter anderem Wirkstoff, Einwirkzeit und die Wirksamkeit gegen Bakterien, Pilze und Viren angeben.

Mit anerkanntem Pflegegrad und Pflege zu Hause zahlt die Pflegekasse bis 42 Euro im Monat für alle Verbrauchsprodukte zusammen (§ 40 Abs. 2 SGB XI), ohne Rezept und ohne Zuzahlung. Ein Rechenbeispiel: Wer täglich 15 ml für Nachttisch, Griffe und Toilettenstuhl braucht, kommt mit einer 500-ml-Flasche gut einen Monat aus. Varianten finden Sie bei mit Alkohol, ohne Alkohol und mit Sprühkopf.

Wofür es in der häuslichen Pflege gebraucht wird

Zwischen Reinigung und Desinfektion liegt ein Unterschied, der im Haushalt oft verschwimmt. Reinigen entfernt Schmutz, Desinfizieren reduziert Krankheitserreger. In der Pflege wird beides gebraucht, aber nur das zweite fällt unter diesen Anspruch.

Geführt wird die Kategorie unter 54.99.02 im amtlichen Verzeichnis. Sie umfasst Mittel für Hände und für Flächen gleichermaßen.

Warum Sie dafür nichts zahlen

Der Betrag wandert nie über das eigene Konto. Die Pflegekasse zahlt direkt an den Leistungserbringer, und zwar bis zur gesetzlichen Grenze von 42 Euro je Kalendermonat.

Gebraucht werden nur zwei Dinge: ein Pflegegrad ab Stufe 1 und die Pflege zu Hause. Alternativ funktioniert auch die Kostenerstattung gegen Beleg, wenn selbst gekauft wird.

Ansparen funktioniert nicht: Die Obergrenze gilt je Kalendermonat und beginnt am Monatsersten wieder bei null.

Oberflächendesinfektion in die Pflegebox aufnehmen

Zusammenstellen, einmal unterschreiben, monatlich geliefert bekommen. Bis 42 Euro trägt die Pflegekasse.

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Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.

Im Hilfsmittelverzeichnis

Was oft gefragt wird

Was ist der Unterschied zwischen Händedesinfektion und Flächendesinfektion?

Händedesinfektionsmittel sind für die Haut bestimmt und laut KRINKO in der Regel Arzneimittel. Flächendesinfektionsmittel sind für Gegenstände bestimmt und in der Regel Biozidprodukte. Nehmen Sie für jede Aufgabe das dafür gekennzeichnete Mittel.

Welches Desinfektionsmittel bei Norovirus?

Die KRINKO empfiehlt bei Noro-, Rota- und Adenoviren Mittel mit der Deklaration „begrenzt viruzid PLUS“ oder ein viruzides Mittel. Die Angabe steht auf der Packung.

Wie lange muss eine Flächendesinfektion einwirken?

So lange, wie es auf dem Etikett steht. Vorher nicht trocken oder mit Wasser nachwischen. Nach Ablauf der Einwirkzeit und dem Antrocknen kann die Fläche wieder genutzt werden.

Darf ich Flächendesinfektionsmittel sprühen?

Nur in Ausnahmen, etwa an Stellen, die beim Wischen nicht erreichbar sind. Die KRINKO rät vom Sprühen ab, weil der Nebel eingeatmet wird. Mittel mit quartären Ammoniumverbindungen sollen nicht versprüht werden.

Zahlt die Pflegekasse Flächendesinfektionsmittel?

Ja, mit anerkanntem Pflegegrad und Pflege zu Hause. Sie gehören zur Produktart 54.99.02.0. Die Pflegekasse zahlt alle Verbrauchsprodukte zusammen bis 42 Euro im Monat, ohne Rezept und ohne Zuzahlung.

Verbindliche Stelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  3. § 14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit)
  4. § 15 SGB XI (Pflegegrade)
  5. KRINKO: Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen, modulare Fassung, Bundesgesundheitsblatt 2026;69(9):1068-1120 (abgerufen 09.10.2026)
  6. KRINKO beim Robert Koch-Institut: Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens, 2016 (abgerufen 09.10.2026)
  7. GKV-Spitzenverband: Fortschreibung der Produktgruppe 54 „Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ vom 19.03.2025, PDF (abgerufen 09.10.2026)
  8. GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis: Produktart 54.99.02.0 Desinfektionsmittel (abgerufen 09.10.2026)
  9. Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026

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Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien