Desinfektion und Desinfektionsmittel: Definition und Bedeutung in der Pflege
Desinfektion senkt die Zahl vermehrungsfähiger Krankheitserreger. Hier steht, was das Fachwort genau bedeutet, wie es sich von Reinigung unterscheidet und wann die Pflegekasse Mittel bezahlt.
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Das Wichtigste in Kürze
- Desinfektion ist ein Prozess, der die Zahl vermehrungsfähiger Mikroorganismen durch Abtötung oder Inaktivierung auf ein infektionshygienisch unbedenkliches Niveau senkt. Die Wirkung muss standardisiert nachgewiesen sein (KRINKO am RKI, 2026).
- Reinigung entfernt Schmutz mit Wasser und Zusätzen und beseitigt Keime nur mechanisch. Eine Abtötung ist dabei nicht beabsichtigt.
- Das Wirkspektrum wird je Produkt angegeben, vom Basisspektrum bakterizid und levurozid bis zu viruzid. Es entscheidet, wofür ein Mittel taugt.
- In der Pflegeversicherung sind Hände- und Flächendesinfektionsmittel Produktart 54.99.02.0. Die Pflegekasse zahlt sie bis 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Inhalt dieser Seite9 Abschnitte
Definition: Was Desinfektion bedeutet
Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut definiert Desinfektion als einen Prozess, der die Zahl vermehrungsfähiger Mikroorganismen durch Abtötung oder Inaktivierung auf ein nach dem Stand des Wissens infektionshygienisch unbedenkliches Niveau senkt. Voraussetzung ist ein standardisierter, quantifizierbarer Wirkungsnachweis. Ziel ist, einen Gegenstand oder eine Fläche in einen Zustand zu bringen, von dem keine Infektionsgefahr mehr ausgeht.
Ein Desinfektionsmittel ist das chemische Mittel, das diese Wirkung erzielt. Nicht jedes Reinigungsmittel desinfiziert, und nicht jedes Desinfektionsmittel eignet sich für Haut und Flächen gleichermaßen.
Reinigung und Desinfektion sind zwei Schritte
Die KRINKO beschreibt Reinigung als Entfernen von Verunreinigungen wie Staub, Schmutz und organischen Stoffen (Blut, Sekrete, Ausscheidungen) mit Wasser und reinigungsverstärkenden Zusätzen. Mikroorganismen werden dabei mechanisch mitentfernt, aber nicht bestimmungsgemäß abgetötet.
Bei einer Verunreinigung mit Blut, Sekreten oder Ausscheidungen ist mit einer hohen Erreger- und Eiweißlast zu rechnen. Die Empfehlung sieht vor, sie zuerst mechanisch zu entfernen und kein Desinfektionsmittel direkt aufzubringen, weil Desinfektionsmittel Eiweiße fixieren. Danach folgt die Desinfektion, also ein zweistufiges Verfahren. Das gilt für Flächen und lässt sich auf die häusliche Pflege übertragen; die Empfehlung selbst richtet sich an Krankenhäuser und, risikoangepasst, ambulante Einrichtungen.
Wirkspektrum: was bakterizid, viruzid und Co. bedeuten
Auf Verpackungen steht, gegen welche Erreger ein Mittel wirkt. Für Flächendesinfektion verlangt die KRINKO als Grundanforderung Wirkung gegen vegetative Bakterien und Hefen. Je nach Erreger kommen weitere Spektren hinzu.
| Angabe | Wirkt gegen | Bemerkung |
|---|---|---|
| bakterizid | vegetative Bakterien | Basisanforderung |
| levurozid | Hefen | Basisanforderung |
| tuberkulozid | Mycobacterium tuberculosis | bei bestimmten Erregern |
| mykobakterizid | atypische Mykobakterien | bei bestimmten Erregern |
| sporizid | Bakteriensporen | bei bestimmten Erregern |
| fungizid | Schimmelpilze | bei bestimmten Erregern |
| begrenzt viruzid, begrenzt viruzid PLUS, viruzid | Viren, in drei Abstufungen | je nach Virus |
Desinfektionsmittel in der häuslichen Pflege
Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands sind Hände- und Flächendesinfektionsmittel unter 54.99.02.0 „Desinfektionsmittel“ geführt. Sie haben nach der Produktbeschreibung unabhängig von der Darreichungsform eine keimvermindernde Wirkung und dienen dem Schutz von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen. Die Indikation nennt Pflegebedürftigkeit nach §§ 14, 15 SGB XI sowie die allgemeine Hygiene, etwa bei chronischen Infektionen, im Umgang mit Körperausscheidungen, Blut und Sekreten und in sonstigen Risikosituationen.
Wie Händedesinfektion richtig ausgeführt wird, steht auf der Seite Händedesinfektion, die Flächen behandelt Flächendesinfektion. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse bei Pflegebedürftigkeit im Rahmen der 42 Euro im Monat für alle Verbrauchsprodukte zusammen (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Wie der Antrag läuft, zeigt der Ratgeber Pflegebox beantragen.
Rechtlicher Rahmen und Wirksamkeitsnachweis
Flächendesinfektionsmittel sind in Europa seit 2013 als Biozide eingestuft. Bei unklarem Bedarf soll nach der KRINKO eine Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen, bevor Biozide angewendet werden. Die Wirksamkeit prüfen unabhängige Prüflabore, etwa nach DIN EN 16615 und den Methoden des VAH. Ein VAH-Zertifikat oder ein Eintrag in der RKI-Liste kann bei der Produktauswahl helfen.
Häufige Fragen
Was ist Desinfektion einfach erklärt?
Desinfektion ist ein Verfahren, das die Zahl vermehrungsfähiger Krankheitserreger durch Abtötung oder Inaktivierung auf ein unbedenkliches Niveau senkt. Die Wirkung muss standardisiert nachgewiesen sein (KRINKO am RKI).
Was ist der Unterschied zwischen Reinigung und Desinfektion?
Reinigung entfernt Schmutz mit Wasser und Zusätzen und beseitigt Keime nur mechanisch, ohne sie abzutöten. Desinfektion tötet Keime ab oder inaktiviert sie. Bei sichtbarer Verschmutzung kommt zuerst die Reinigung, dann die Desinfektion.
Wie wirkt eine Desinfektion?
Das Mittel tötet Mikroorganismen ab oder inaktiviert sie. Das geschieht nicht linear, sondern logarithmisch und hängt von Wirkstoff, Menge, Konzentration und Einwirkzeit ab.
Was bedeuten Log-Stufen bei der Desinfektion?
Eine Log-Stufe entspricht einer Keimverringerung um den Faktor zehn. Die KRINKO weist darauf hin, dass Abtötung und Inaktivierung logarithmisch verlaufen und im Labor mit 10 hoch 6 bis 10 hoch 8 Testorganismen geprüft wird.
Zahlt die Pflegekasse Desinfektionsmittel?
Ja, im Rahmen der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel bis 42 Euro im Monat bei Pflegebedürftigkeit und häuslicher Pflege (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Das Hilfsmittelverzeichnis führt sie unter 54.99.02.0, „sofern es sich nicht um Arzneimittel handelt“.
Verwandte Begriffe
Offizielle Quelle
- § 40 Abs. 2 SGB XI
- Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
- KRINKO: Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen, modulare Fassung, Bundesgesundheitsblatt 2026;69(9):1068-1120 (abgerufen 09.10.2026)
- GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis: Produktart 54.99.02.0 Desinfektionsmittel
- Händedesinfektion: Anwendung und Kosten
- Flächendesinfektion
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Hilfsmittelverzeichnis 54.99.02
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Hinweis: Diese Seite ist redaktionell und nicht amtlich. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die Pflegekasse. Angaben mit Stand 09/2026.