Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Definition und Zuschuss
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Umbauten oder fest verbaute technische Hilfen, die die Pflege zu Hause ermöglichen oder erleichtern. Die Pflegekasse kann dafür einen Zuschuss zahlen.
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gewähren, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederhergestellt wird (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
- Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, sind es bis zu 4.180 Euro je Person, insgesamt höchstens 16.720 Euro je Maßnahme.
- Der Anspruch besteht nach dem Bundesgesundheitsministerium ab Pflegegrad 1 und wird auf Antrag gewährt. Die Pflegekasse entscheidet innerhalb von drei Wochen, beteiligt sie eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst, innerhalb von fünf Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
- Stellen Sie den Antrag vor dem Umbau: Kassen wie die AOK verlangen ihn vorab, meist mit Kostenvoranschlag.
Inhalt dieser Seite8 Abschnitte
Definition und Rechtsgrundlage
Das Gesetz spricht von „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“, beispielsweise technischen Hilfen im Haushalt (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Das Bundesgesundheitsministerium fasst darunter Anpassungen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Ziel sei auch, eine Überforderung der Pflegepersonen zu verhindern.
Das Gesetz nennt den Zuschuss subsidiär, er ist also nachrangig gegenüber anderen Leistungen. Er ist kein Pflegehilfsmittel im engeren Sinn, steht aber im selben Paragrafen. Der GKV-Spitzenverband hat Empfehlungen mit einem Verzeichnis möglicher Maßnahmen beschlossen. Dieses Verzeichnis ist ausdrücklich keine Positivliste.
Was bezuschusst wird und wie viel
Zu den Maßnahmen zählen nach dem Ministerium Umbauten mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz wie Türverbreiterungen, fest installierte Rampen und Treppenlifte sowie der pflegegerechte Umbau des Badezimmers. Dazu kommen der Ein- und Umbau individuell hergestellten Mobiliars und der feste Einbau bestimmter technischer Hilfen. Alle baulichen Veränderungen gelten zusammen als eine Maßnahme (betanet.de).
| Situation | Zuschuss | Grundlage |
|---|---|---|
| Eine pflegebedürftige Person | bis zu 4.180 Euro je Maßnahme | § 40 Abs. 4 Satz 2 SGB XI |
| Mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung | bis zu 4.180 Euro je Person, insgesamt höchstens 16.720 Euro je Maßnahme | § 40 Abs. 4 Satz 3 und 4 SGB XI |
| Mehr als vier Anspruchsberechtigte | Gesamtbetrag wird anteilig auf die Träger verteilt | § 40 Abs. 4 Satz 4 SGB XI |
| Beispiel: acht Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft | 2.090 Euro je Person (16.720 Euro geteilt durch acht) | BMG, Stand 14.09.2026 |

Inhalt der Grafik als Text
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für eine pflegebedürftige Person. Bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung bis zu 4.180 Euro je Person, insgesamt höchstens 16.720 Euro je Maßnahme. Wohnen acht Pflegebedürftige zusammen, entfallen 2.090 Euro auf jede Person.
Antrag, Fristen und Eigenleistung
Die Pflegekasse hat über einen Antrag auf Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen spätestens nach drei Wochen zu entscheiden, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachperson nach fünf Wochen. Teilt sie bei Fristüberschreitung keinen hinreichenden Grund mit, gilt die Leistung als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
Den Antrag stellen Sie laut AOK und pflege.de vor dem Umbau, meist mit einem Kostenvoranschlag, bei Bedarf mit Fotos oder Skizzen. Manchmal prüft der Medizinische Dienst die Wohnsituation vor Ort (betanet.de). Setzen Sie die Maßnahme in Eigenleistung um, wird nach pflege.de nur das Material bezuschusst, nicht die eigene Arbeitszeit. Als Mieter brauchen Sie bei größeren Eingriffen in die Bausubstanz unter Umständen die Zustimmung des Vermieters.
Zusätzlich verweist das Ministerium auf das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ für den barrierefreien Umbau. Pflegekassenzuschuss und KfW-Förderung sind getrennte Anträge.
Bedeutung in der häuslichen Pflege
Wer zu Hause pflegt, merkt Barrieren oft zuerst im Bad oder an der Haustür. Die Beratung zu Zuschüssen übernehmen Pflegeberater und Pflegestützpunkte; Näheres im Ratgeber Pflegeberatung. Von den monatlichen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch mit 42 Euro ist der Zuschuss unabhängig. Technische Hilfen zum Ausleihen, etwa ein Pflegebett, fallen nicht unter diese Zuschüsse, sondern unter § 40 Abs. 3 SGB XI. Der Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz lässt § 40 Abs. 4 nach unserer Prüfung unverändert; Stand im Reform-Entwurf 2027.
Häufige Fragen
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Es sind Umbauten und fest verbaute technische Hilfen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die selbständige Lebensführung wiederherstellen. Die Pflegekasse kann dafür einen Zuschuss zahlen (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, gilt dieser Betrag je Person, insgesamt höchstens 16.720 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
Kann ich wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mehrmals beantragen?
Ja, wenn sich die Pflegesituation so verändert, dass erneut Umbauten nötig werden. Dann kann der Zuschuss ein weiteres Mal gewährt werden (BMG, AOK).
Ab welchem Pflegegrad gibt es den Zuschuss?
Nach dem Bundesgesundheitsministerium für die Pflegegrade 1 bis 5. Auch § 28a SGB XI nennt die Zuschüsse unter den Leistungen bei Pflegegrad 1.
Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?
Die AOK nennt den Antrag vor dem Umbau, meist mit Kostenvoranschlag. Die Kasse muss nach drei Wochen entscheiden, fünf Wochen, wenn sie eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst beteiligt (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Beginnen Sie vorher nicht mit dem Umbau, solange keine Zusage vorliegt.
Verwandte Begriffe
Amtliche Quelle
- § 40 Abs. 2 SGB XI
- Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
- § 28a SGB XI (Leistungen bei Pflegegrad 1)
- BMG: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung
- GKV-Spitzenverband: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- AOK: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- pflege.de: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- betanet.de: Wohnumfeldverbesserung
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Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.