Hand im Hilfsmittelverzeichnis (05.07)
Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.
- 05.07Hilfsmittelnummer
- Ebene 2Systematik
- KrankenkasseKostenträger
- neinTeil der 42 Euro
In einem Satz
Für Hand ist die Krankenkasse zuständig. Die Position fällt unter § 33 SGB V und gehört damit ausdrücklich nicht zur monatlichen Pflegebox.
Hinter 05.07 verbirgt sich Hand. Das Verzeichnis ist die gemeinsame Sprache von Kassen, Leistungserbringern und Aerzten.
Die Systematik dahinter
Die Nummer 05.07 liest sich von links nach rechts: 05 ist die Produktgruppe, 07 der Anwendungsort. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 05 Bandagen. Geführt wird das Verzeichnis vom GKV-Spitzenverband. Seine Aufgabe ist die eindeutige Zuordnung von Produkten, damit alle Beteiligten dasselbe meinen.
Was neben Hand im Verzeichnis steht
Wer im Verzeichnis blättert, trifft rund um diese Position auf folgende Einträge derselben Ebene:
05.05 Hüfte. Sie steht gleichrangig daneben und unterscheidet sich im Anwendungszweck, nicht in der Systematik.
05.06 Bein. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.
05.08 Ellenbogen. Wer zwischen beiden schwankt, findet die Abgrenzung in der jeweiligen Produktbeschreibung des Verzeichnisses.
05.09 Schulter. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
05.11 Leib/Rumpf. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
05.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze. Sie steht gleichrangig daneben und unterscheidet sich im Anwendungszweck, nicht in der Systematik.
Direkt nachschlagen
- Hüfte (05.05)
- Bein (05.06)
- Ellenbogen (05.08)
- Schulter (05.09)
- Leib/Rumpf (05.11)
- Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze (05.99)
Was hier nicht dazugehört
Ein Verzeichnis, zwei Kostenträger: Was unter § 33 SGB V fällt, zahlt die Krankenkasse, was unter § 40 SGB XI fällt, die Pflegekasse. An der Produktgruppennummer lässt sich das ablesen.
Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckDer Gesetzgeber hat die Vorschrift bewusst schlank gehalten. Es gibt keine Liste zuläßiger Produkte im Gesetzestext, sondern nur den Verweis auf die Systematik des Hilfsmittelverzeichnisses. Dadurch kann der GKV-Spitzenverband neue Produktarten aufnehmen, ohne dass jedes Mal das Gesetz geändert werden müsste. Für Versicherte bedeutet das, dass die aktuelle Liste immer im Verzeichnis steht, nicht im Gesetzbuch.
Ebenfalls nicht erfasst sind Reinigungsmittel für den Haushalt. Flächendesinfektion im pflegerischen Sinn ist etwas anderes als Putzmittel, auch wenn beides Oberflächen betrifft. Die Abgrenzung verläuft entlang des Zwecks: Desinfektion im Rahmen der Pflege ja, allgemeine Haushaltsreinigung nein.
Wer zwischen zwei Packungsgrößen schwankt, nimmt im Zweifel die größere. Angebrochen wird ohnehin alles, Verbrauchsmaterial verdirbt nicht im Monatsrhythmus, und die Obergrenze beginnt am Monatsersten ohnehin wieder von vorn. Ein Vorrat im Schrank ist in der häuslichen Pflege eher ein Vorteil als ein Problem.
Bei der Kostenerstattung kann die Kasse Nachweise über die Art des Produkts verlangen, nicht nur über den Preis. Ein Bon mit der Angabe Drogerieartikel genügt dann nicht. Hilfreich ist ein Beleg, auf dem die Produktbezeichnung steht, oder ergänzend ein Foto der Verpackung.
Für die Vorbereitung eines Widerspruchs ist das Pflegegutachten die wichtigste Unterlage. Versicherte können es bei der Pflegekasse anfordern. Darin steht, wie die Punkte in den einzelnen Modulen vergeben wurden, und daraus ergibt sich, an welcher Stelle eine andere Einschätzung begründbar wäre. Ein Widerspruch, der auf konkrete Module eingeht, hat deutlich mehr Substanz als ein pauschaler Einspruch gegen den Bescheid.
Der häufigste vermeidbare Fehler im Antrag ist die Vermischung mehrerer Leistungen. Wer im selben Schreiben Inkontinenzmaterial, einen Badewannenlift und Verbrauchsmaterial beantragt, sorgt dafür, dass drei verschiedene Stellen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zuständig sind. Getrennte Anträge sind hier schneller, auch wenn es zunächst nach mehr Aufwand aussieht. Jeder Antrag geht dann direkt an die Stelle, die ihn auch entscheiden kann.
Auffällig ist, wie oft der Anspruch bei Pflegegrad 1 übersehen wird. Dort gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung, und daraus schließen viele Haushalte, es stehe ihnen überhaupt nichts zu. Das ist der teuerste Fehlschluss in diesem Bereich, denn ausgerechnet der Anspruch auf Verbrauchsmaterial ist bei Pflegegrad 1 genauso hoch wie bei Pflegegrad 5.
Bis auf Weiteres gilt schlicht der heutige Rechtsstand. Wir aktualisieren diese Seiten, sobald sich daran etwas ändert, und weisen das Stand-Datum auf jeder Seite aus. Aeltere Angaben in anderen Quellen erkennt man in der Regel daran, dass sie einen anderen Betrag nennen.
Wenn mehrere Personen pflegen, lohnt eine gemeinsame Ablage mit festen Plätzen. Verbrauchsmaterial, das jede Woche woanders liegt, wird doppelt gekauft und trotzdem nicht gefunden. Eine Kiste am Pflegeort mit den drei meistgenutzten Artikeln löst dieses Problem zuverläßiger als jede Optimierung der Bestellmenge.
Dass beide Bereiche in einem gemeinsamen Verzeichnis stehen, macht die Sache nicht einfacher. Das Hilfsmittelverzeichnis führt der GKV-Spitzenverband für beide Sozialgesetzbücher. An der Produktgruppennummer lässt sich die Zuordnung aber zuverläßig ablesen: Die Gruppen 50 bis 54 gehören zur Pflegeversicherung, alles andere zur Krankenversicherung.
Wir nennen an dieser Stelle bewusst keine Bearbeitungszeiten und keine Bewilligungsquoten der Kassen. Dazu liegen uns keine belastbaren Zahlen vor. Eine Schätzung wäre an einer Stelle irreführend, an der Menschen eine Entscheidung davon abhängig machen.
Häufig übersehen
Aendert sich der Bedarf, muss die Zusammenstellung geändert werden, nicht der Antrag. Beides wird oft verwechselt.
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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.