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Hilfsmittelnummer: So ist sie aufgebaut und wofür sie gilt

Die Hilfsmittelnummer ist die zehnstellige Kennung eines Produkts oder einer Abrechnungsposition im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie macht aus einer Produktbeschreibung eine eindeutige Position.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nummer hat zehn Stellen: Produktgruppe, Anwendungsort, Untergruppe, Produktart und eine laufende Nummer. Beispiel: 54.99.01.1001 steht für die Abrechnungsposition Einmalhandschuhe.
  • Das Hilfsmittelverzeichnis stellt der GKV-Spitzenverband nach § 139 SGB V auf. Pflegehilfsmittel stehen als Anlage dazu (§ 78 SGB XI).
  • Das Verzeichnis ist nach Angabe des GKV-Spitzenverbands rechtlich nicht bindend. Eine Nummer allein ist keine Zusage der Kasse.
Inhalt dieser Seite8 Abschnitte
  1. Definition und Aufbau der Nummer
  2. Die Nummern der Pflegebox-Produkte
  3. Was die Nummer leistet und was nicht
  4. So finden Sie die Nummer
  5. Häufige Fragen
  6. Verwandte Begriffe
  7. Mehr zum Thema
  8. Weiter

Definition und Aufbau der Nummer

Der GKV-Spitzenverband erstellt nach § 139 SGB V ein systematisch gegliedertes Hilfsmittelverzeichnis. Als Anlage dazu führt er ein Pflegehilfsmittelverzeichnis, in dem die Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung stehen (§ 78 Abs. 2 SGB XI). Jede Position darin hat eine Nummer. Die Gliederung entspricht den Ebenen des Verzeichnisses: Produktgruppe, Anwendungsort, Produktuntergruppe, Produktart.

Im Datenbestand des GKV-Spitzenverbands zeigt sich der Aufbau an der Position 54.99.01.1001. Die ersten sechs Ziffern führen zur Untergruppe, die siebte nennt die Produktart, die letzten drei zählen laufend. Geschrieben wird die Nummer mit Punkten nach jedem Zahlenpaar. Der Teil bis zur siebten Ziffer, hier 54.99.01.1, bezeichnet die Produktart. Die volle Nummer ist zehnstellig.

Nach den Daten des GKV-Spitzenverbands (Hilfsmittelverzeichnis-API), Abruf am 9. Oktober 2026
StelleBedeutungBeispiel 54.99.01.1001
1 bis 2Produktgruppe54 – Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
3 bis 4Anwendungsort99 – Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
5 bis 6Produktuntergruppe01 – Schutzbekleidung
7Produktart1 – Einmalhandschuhe
8 bis 10laufende Nummer001 – Abrechnungsposition für Einmalhandschuhe
Aufbau der zehnstelligen Hilfsmittelnummer am Beispiel 54.99.01.1001: Produktgruppe 54, Anwendungsort 99, Untergruppe 01, Produktart 1, laufende Nummer 001
Aufbau einer Hilfsmittelnummer
Inhalt der Grafik als Text

Beispiel 54.99.01.1001 (Einmalhandschuhe): Stellen 1 bis 2 Produktgruppe 54, Stellen 3 bis 4 Anwendungsort 99, Stellen 5 bis 6 Untergruppe 01, Stelle 7 Produktart 1, Stellen 8 bis 10 laufende Nummer 001.

Quelle: GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis.

Die Nummern der Pflegebox-Produkte

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch liegen in Produktgruppe 54. Im Verzeichnis stehen dort Abrechnungspositionen „für Vertragspartner nach § 127 SGB V“. Diese Nummern nennen Sie, wenn Sie bei Ihrer Pflegekasse oder bei einem Anbieter genau nachfragen möchten, welches Produkt gemeint ist. Bei Desinfektionsmitteln gibt es zusätzlich Nummern einzelner Herstellerprodukte; hier zählen die Abrechnungspositionen.

GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis (Gruppe 54), Abruf am 9. Oktober 2026
ProduktNummerBezeichnung im Verzeichnis
Einmalhandschuhe54.99.01.1001Abrechnungsposition für Einmalhandschuhe
Fingerlinge54.99.01.0001Abrechnungsposition für Fingerlinge
Mundschutz54.99.01.2001Abrechnungsposition für Mundschutz (Medizinische Gesichtsmasken)
FFP2-Maske54.99.01.5001Abrechnungsposition für partikelfiltrierende Halbmasken
Schutzschürzen54.99.01.3001 und 54.99.01.3002zum Einmalgebrauch und wiederverwendbar
Schutzservietten54.99.01.4001Abrechnungsposition für Schutzservietten zum Einmalgebrauch
Händedesinfektion54.99.02.0001 und 54.99.02.0014flüssig und als Tücher
Flächendesinfektion54.99.02.0002 und 54.99.02.0015flüssig und als Tücher
Bettschutzeinlagen, Einmalgebrauch54.45.01.0001Abrechnungsposition für Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch

Was die Nummer leistet und was nicht

Die Nummer ordnet ein Produkt ein. Nach Angabe des GKV-Spitzenverbands ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nur möglich, wenn das Produkt im Verzeichnis gelistet ist. Rechtlich bindend ist das Verzeichnis jedoch nicht, es hat aber eine marktsteuernde Wirkung. Die Kasse verpflichtet sich mit einer Nummer deshalb nicht zur Zahlung: Bei jeder Versorgung bleibt zu prüfen, ob der Anspruch besteht, etwa nach § 33 SGB V für Hilfsmittel oder nach § 40 SGB XI für Pflegehilfsmittel.

Wichtig ist die Zuordnung zur richtigen Kasse. Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich oder zur Krankenbehandlung gehören zur Krankenkasse, Pflegehilfsmittel zur Pflegekasse. Die Pflegehilfsmittel der Gruppen 50 bis 54 stehen im selben Nummernsystem. Nach § 78 Abs. 2 SGB XI führt der Spitzenverband Bund der Pflegekassen das Pflegehilfsmittelverzeichnis als Anlage, soweit die Produkte nicht schon im Hilfsmittelverzeichnis stehen. Einen Überblick der Gruppen finden Sie im Hub Hilfsmittelverzeichnis.

So finden Sie die Nummer

Das Verzeichnis ist als Onlineversion des GKV-Spitzenverbands abrufbar. Sie können nach Produktgruppen suchen, filtern und ausdrucken.

  1. Onlineverzeichnis öffnenRufen Sie die Onlineversion unter hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de auf. Das Verzeichnis gliederte sich beim Abruf am 9. Oktober 2026 in 43 Produktgruppen.
  2. Produktgruppe und Produktart wählenGehen Sie von der Gruppe über Anwendungsort und Untergruppe zur Produktart, zum Beispiel 54 über 99 und 01 zu 1 (Einmalhandschuhe).
  3. Nummer übernehmenNotieren Sie die zehnstellige Position. Bei Herstellerprodukten nennt das Verzeichnis die Nummer zum Produktnamen. Fragen Sie bei Unsicherheit die Kasse oder den Anbieter.

Häufige Fragen

Was ist eine Hilfsmittelnummer?

Eine zehnstellige Kennung im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie besteht aus Produktgruppe, Anwendungsort, Untergruppe, Produktart und laufender Nummer, zum Beispiel 54.99.01.1001 für die Abrechnungsposition Einmalhandschuhe.

Wie finde ich die Hilfsmittelnummer heraus?

Über die Onlineversion des Hilfsmittelverzeichnisses beim GKV-Spitzenverband: Produktgruppe wählen, über Anwendungsort und Untergruppe zur Produktart gehen und die zehnstellige Position notieren. Bei Herstellerprodukten nennt das Verzeichnis die Nummer zum Produktnamen. Bei Unsicherheit fragen Sie Ihre Kasse oder den Anbieter.

Was fällt alles unter Hilfsmittel?

Nach § 33 SGB V Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer Behinderung vorzubeugen oder sie auszugleichen. Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind ausgenommen. Pflegehilfsmittel regelt § 40 SGB XI.

Wo finde ich den Hilfsmittelkatalog der Krankenkasse?

Das Hilfsmittelverzeichnis führt nicht die einzelne Kasse, sondern der GKV-Spitzenverband (§ 139 SGB V). Es ist online abrufbar. Pflegehilfsmittel stehen als Anlage dazu (§ 78 Abs. 2 SGB XI).

Zahlt die Kasse nur Produkte mit Hilfsmittelnummer?

Nach Angabe des GKV-Spitzenverbands ist eine Kostenübernahme grundsätzlich nur möglich, wenn das Produkt im Verzeichnis gelistet ist. Das Verzeichnis ist jedoch rechtlich nicht bindend. Ob die Kasse im Einzelfall zahlt, entscheidet sie nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Verwandte Begriffe

Offizielle Quelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  3. § 33 SGB V (Hilfsmittel)
  4. § 139 SGB V (Hilfsmittelverzeichnis)
  5. § 78 SGB XI (Verträge über Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittelverzeichnis)
  6. GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis
  7. GKV-Spitzenverband: Onlineversion des Hilfsmittelverzeichnisses

So arbeiten wir mit Quellen

Mehr zum Thema

Weiter

Die Angaben wurden redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Pflegekasse. Eine Bewilligung wird nicht zugesagt.