Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze im Hilfsmittelverzeichnis (07.99)
Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.
- 07.99Hilfsmittelnummer
- Ebene 2Systematik
- KrankenkasseKostenträger
- neinTeil der 42 Euro
Direkt beantwortet
Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze wird von der Krankenkasse getragen und nicht von der Pflegekasse. Es zählt nicht zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und wird auf die 42 Euro nicht angerechnet.
Unter der Nummer 07.99 führt der GKV-Spitzenverband Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze. Was das für Versicherte praktisch bedeutet, steht in den folgenden Abschnitten.
Wo diese Position steht
Die Nummer 07.99 liest sich von links nach rechts: 07 ist die Produktgruppe, 99 der Anwendungsort. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 07 Blindenhilfsmittel. Hinter der Nummerierung steht das Ziel, jedes Produkt eindeutig auffindbar zu machen. Welche Firma es herstellt oder liefert, spielt für die Einordnung keine Rolle.
Was neben Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze im Verzeichnis steht
Die Nachbarschaft im Verzeichnis zeigt, wie eng oder weit eine Position gefasst ist. Hier stehen daneben:
07.50 Innenraum und Außenbereich/Straßenverkehr. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.
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Was hier nicht dazugehört
Dass beide Bereiche gemeinsam geführt werden, sorgt regelmäßig für Verwechslungen. Die Zuständigkeit ergibt sich nicht aus dem Verzeichnis, sondern aus dem jeweiligen Sozialgesetzbuch.
Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckDie Zuständigkeit der Pflegekasse ergibt sich aus der Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Ein eigener Beitritt zur Pflegekasse ist nicht nötig und auch nicht möglich. Das erklärt, warum bei einem Kassenwechsel automatisch auch die Pflegekasse wechselt und eine bestehende Bewilligung nicht mitwandert.
Auch Einweg-Bettwäsche und Einmalwaschlappen sind nicht automatisch erfasst. Ob ein solches Produkt einer Produktart der Gruppe 54 zugeordnet ist, lässt sich nur am Verzeichnis prüfen. Die Bezeichnung des Herstellers sagt darüber nichts aus, weil sie frei gewählt werden kann.
Der Bedarf ist selten über das Jahr konstant. Nach einem Krankenhausaufenthalt steigt er, in ruhigen Phasen fällt er. Weil die Zusammenstellung in der Regel monatlich anpassbar ist, lohnt sich ein kurzer Blick vor jeder Lieferung mehr als eine einmal festgelegte Standardbox, die dann Monat für Monat unverändert ankommt.
Nicht jeder Leistungserbringer führt jede Produktart. Wer ein bestimmtes Produkt braucht, sollte vorher prüfen, ob es im Sortiment ist, statt es später zu vermissen. Das ist kein rechtliches, sondern ein praktisches Kriterium, wirkt sich aber unmittelbar darauf aus, ob die Obergrenze sinnvoll genutzt werden kann.
Die Pflegekasse selbst ist häufiger hilfreich, als ihr Ruf vermuten lässt. Sie hat kein Interesse an unvollständigen Anträgen, weil die Nacharbeit auch ihre Zeit kostet. Eine konkrete Frage bekommt dort in der Regel eine konkrete Antwort, deutlich schneller als die Suche in allgemeinen Ratgebern.
Manche Kassen bieten den Antrag inzwischen vollständig digital an, andere verlangen weiterhin eine Unterschrift auf Papier. Beides ist zuläßig. Wer es eilig hat, fragt am besten direkt nach dem schnellsten Weg, statt das Formular zu suchen. Ein Anruf klärt diese Frage in der Regel in wenigen Minuten.
Hinzu kommt, dass der Begriff selbst im Weg steht. Wer nach Pflegehilfsmitteln sucht, landet zwischen Pflegebetten, Rollatoren und Hausnotruf. Dass daneben eine eigene, kleine und völlig anders geregelte Kategorie existiert, die jeden Monat neu entsteht, erschließt sich aus dem Wort nicht. Erst der Zusatz zum Verbrauch macht den Unterschied sichtbar.
Die Diskussion ist kein Grund, mit einem Antrag zu warten. Selbst wenn sich etwas ändert, bleibt der bis dahin bestehende Anspruch bestehen und wird nicht rückwirkend entwertet. Umgekehrt sind die Monate ohne Antrag in jedem Szenario verloren.
Viele Haushalte bestellen im ersten Monat zu viel und im zweiten zu wenig. Das ist normal und kein Grund zur Sorge, weil sich die Zusammenstellung anpassen lässt. Nach drei Monaten pendelt sich der Bedarf meist ein, und danach läuft die Lieferung ohne weitere Aufmerksamkeit. Genau dieser eingeschwungene Zustand ist das Ziel.
Eine häufige Verwechslung betrifft Inkontinenzmaterial. Vorlagen und Pants wirken wie Verbrauchsmaterial und sind es im Alltag auch, rechtlich sind sie aber Hilfsmittel der Krankenversicherung. Sie zählen deshalb nicht zu den 42 Euro und werden auch nicht darauf angerechnet. Wer beides braucht, stellt zwei getrennte Anträge an zwei verschiedene Stellen.
Keine Rolle spielt der Preis eines einzelnen Produkts. Es gibt keine Obergrenze je Artikel, sondern nur die Monatsgrenze insgesamt. Wer ein teureres Produkt bevorzugt, kann es wählen, hat dann aber entsprechend weniger Spielraum für die übrigen Positionen im selben Monat.
Aus der Praxis
Ändert sich der Bedarf, muss die Zusammenstellung geändert werden, nicht der Antrag. Beides wird oft verwechselt.
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Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.