Behindertengerechte Einlegerahmen im Hilfsmittelverzeichnis (19.40.03)
Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.
- 19.40.03Hilfsmittelnummer
- Ebene 3Systematik
- KrankenkasseKostenträger
- neinTeil der 42 Euro
Kurze Antwort
Diese Kategorie gehört zu den Hilfsmitteln nach § 33 SGB V. Anträge zu Behindertengerechte Einlegerahmen richten sich an die Krankenkasse; die Pflegebox nach § 40 SGB XI ist ein anderer Anspruch.
Im amtlichen Hilfsmittelverzeichnis findet sich Behindertengerechte Einlegerahmen an Position 19.40.03. Diese Seite macht daraus eine Antwort in Alltagssprache.
Einordnung im Verzeichnis
Die Nummer 19.40.03 liest sich von links nach rechts: 19 ist die Produktgruppe, 40 der Anwendungsort, 03 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 19 Krankenpflegeartikel. Geführt wird das Verzeichnis vom GKV-Spitzenverband. Seine Aufgabe ist die eindeutige Zuordnung von Produkten, damit alle Beteiligten dasselbe meinen.
Produktarten in dieser Position
| 19.40.03.0 | Nicht besetzt |
|---|---|
| 19.40.03.3 | Behindertengerechte Einlegerahmen, motorisch verstellbar mit Sitz-/Schwenkfunktion (Liegeflächen-Länge > 1,80 Meter) |
| 19.40.03.4 | Nicht besetzt |
| 19.40.03.5 | Behindertengerechte Einlegerahmen, motorisch verstellbar (Liegeflächen-Länge > 1,80 Meter, SAL ≤ 250 Kilogramm) |
| 19.40.03.6 | Behindertengerechte Einlegerahmen, motorisch verstellbar (Liegeflächen-Länge > 1,80 Meter, SAL 251 Kilogramm bis 314 Kilogramm) |
| 19.40.03.7 | Behindertengerechte Einlegerahmen, motorisch verstellbar (Liegeflächen-Länge > 1,80 Meter, SAL > 314 Kilogramm) |
Was neben Behindertengerechte Einlegerahmen im Verzeichnis steht
Wer im Verzeichnis blättert, trifft rund um diese Position auf folgende Einträge derselben Ebene:
19.40.01 Behindertengerechte Betten. Sie steht gleichrangig daneben und unterscheidet sich im Anwendungszweck, nicht in der Systematik.
19.40.02 Behindertengerechtes Zubehör. Wer zwischen beiden schwankt, findet die Abgrenzung in der jeweiligen Produktbeschreibung des Verzeichnisses.
19.40.04 Steckbecken. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.
19.40.05 Bettschutzeinlagen. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
19.40.06 Behindertengerechte Betten, SAL > 250 Kilogramm. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.
Direkt nachschlagen
- Behindertengerechte Betten (19.40.01)
- Behindertengerechtes Zubehör (19.40.02)
- Steckbecken (19.40.04)
- Bettschutzeinlagen (19.40.05)
- Behindertengerechte Betten, SAL > 250 Kilogramm (19.40.06)
Wichtige Abgrenzung
Hilfsmittel nach § 33 SGB V und Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI stehen im selben Verzeichnis, haben aber verschiedene Kostenträger. Das ist der häufigste Grund dafür, dass ein Antrag bei der falschen Stelle landet.
Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckDie Voraussetzungen stehen nicht alle in derselben Vorschrift. Der Pflegegrad folgt aus § 15 SGB XI, die häusliche Pflege aus dem Zusammenspiel der Leistungsvorschriften. Das erklärt, warum Zusammenfassungen im Netz so unterschiedlich ausfallen: Sie greifen jeweils nur einen Teil des Regelwerks heraus.
Ein häufiges Missverständnis betrifft Schutzmasken für Besucher. Der Anspruch dient der Pflege, nicht dem allgemeinen Infektionsschutz des Haushalts. Ob und in welchem Umfang Schutzausrüstung für weitere Personen erfasst ist, richtet sich nach der Pflegesituation und im Zweifel nach der Einschätzung der Pflegekasse.
Ein oft unterschätzter Punkt ist der Zeitpunkt der Bestellung. Wer am Monatsende bestellt, bekommt die Lieferung häufig erst im Folgemonat, obwohl der Anspruch des laufenden Monats genutzt wurde. Das ist unproblematisch, sorgt aber für Verwirrung, wenn man Lieferungen und Monate gleichsetzt. Maßgeblich ist die Bestellung, nicht der Posteingang.
Für die Abrechnung gibt es zwei Wege, und sie unterscheiden sich vor allem darin, wer in Vorleistung geht. Beim ersten rechnet ein Leistungserbringer direkt mit der Pflegekasse ab; die versicherte Person zahlt nichts und sieht keine Rechnung, solange die Obergrenze eingehalten wird. Beim zweiten kauft sie selbst, sammelt Belege und reicht sie ein. Beide Wege enden beim selben Betrag, aber nur der erste kommt ohne eigenes Geld aus.
Wer an einer Stelle nicht weiterkommt, hat mehrere kostenfreie Anlaufstellen. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein gesetzlicher Anspruch; die Pflegekasse benennt auf Wunsch eine feste Ansprechperson. Daneben gibt es Pflegestützpunkte, die von Kassen und Ländern gemeinsam getragen werden. Beide beraten unabhängig davon, ob gerade ein Antrag läuft, und beide kosten nichts. Das ist der schnellste Weg zu einer Auskunft, auf die man sich verlassen kann.
Wer den Antrag für einen Angehörigen stellt, braucht eine Vollmacht oder eine gesetzliche Betreuung. Das ist kein Formalismus, sondern Datenschutz: Die Kasse darf ohne Berechtigung keine Auskunft über Versicherte erteilen. Eine einfache schriftliche Vollmacht reicht in der Regel aus. Welche Form die jeweilige Kasse verlangt, sagt sie auf Nachfrage, und es lohnt sich, das einmal zu klären, weil dieselbe Vollmacht danach für alle weiteren Anliegen gilt.
Wer die Zahlen einmal zusammenrechnet, kommt ins Staunen. Ein Haushalt, der Handschuhe, Bettschutz und Desinfektion selbst kauft, gibt im Jahr schnell einen dreistelligen Betrag aus, der seit Jahren erstattungsfähig gewesen wäre. Das Geld ist nicht zurückzuholen, denn der Anspruch verfällt monatlich. Genau deshalb lohnt es sich, den Antrag nicht auf den nächsten ruhigen Tag zu verschieben.
Sollte es zu einer Neuordnung kommen, würden die Pflegekassen die Betroffenen darüber informieren. Das ist Teil ihrer Aufgaben. Wer eine laufende Bewilligung hat, muss also nicht selbst regelmäßig prüfen, ob sich etwas geändert hat.
Wiederverwendbare Varianten lohnen sich bei manchen Positionen. Eine waschbare Schutzschürze belastet die Obergrenze nur einmal und hält danach über Monate. Bei Handschuhen und Desinfektion funktioniert das nicht, dort bleibt der Nachschub monatlich. Die Mischung aus beidem nutzt den Betrag in der Regel am besten aus.
Verwirrend ist, dass beide Bereiche im Haushalt nebeneinander auftreten. Am selben Bett stehen ein Pflegebett aus der einen Welt, Inkontinenzmaterial aus der anderen und Bettschutzeinlagen aus der dritten. Für die Pflege ist das eine Einheit, für die Abrechnung sind es drei getrennte Vorgänge mit drei verschiedenen Rechtsgrundlagen.
Bei vollstationärer Pflege entfällt der Anspruch vollständig, weil die Einrichtung das Material im Rahmen ihrer Versorgung stellt. Das ist kein Ermessen der Kasse, sondern folgt aus der Systematik. Bei Tagespflege bleibt der Anspruch dagegen bestehen, weil die Person weiterhin zu Hause lebt.
Gut zu wissen
Die Obergrenze gilt je pflegebedürftiger Person, nicht je Haushalt. Werden zwei Personen zu Hause gepflegt, besteht der Anspruch zweimal.
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Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.