Einmalhandschuhe als Hilfsmittel: Anspruch, Zuzahlung und Pflegebox
Einmalhandschuhe zahlt die Krankenkasse nur in drei klar benannten Fällen. Hier steht, welche das sind, worin sich sterile und unsterile Handschuhe im Verzeichnis unterscheiden, wie die Zuzahlung berechnet wird und wann stattdessen die Pflegebox greift.
- Quellen geprüft:
- Aktualisiert am
- Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
- 7 Min. Lesezeit
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Position im Hilfsmittelverzeichnis
- Bezeichnung
- Einmalhandschuhe
- Produktgruppe
- 19 Krankenpflegeartikel
- Kostenträger
- Krankenkasse (§ 33 SGB V)
- Teil der 42 Euro
- nein
Das Wichtigste in Kürze
- Im Hilfsmittelverzeichnis stehen Einmalhandschuhe unter 19.99.01 (Produktgruppe 19 „Krankenpflegeartikel“) mit zwei Produktarten: 19.99.01.0 unsteril und 19.99.01.1 steril.
- Die Krankenkasse leistet nur bei regelmäßigem (Selbst-)Katheterisieren, bei endotrachealer Absaugung mit sterilen Kathetern (jeweils steril) und bei Darmlähmung von Querschnittgelähmten zur Darmentleerung (unsteril).
- Die Position steht nicht in der Liste doppelfunktionaler Hilfsmittel (RidoHiMi, Anlage 1). Handschuhe für die Pflegeperson gehören in die Pflegebox (54.99.01.1), die bis 42 Euro im Monat zahlt.
- Als zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel kostet es ab 18 Jahren 10 Prozent Zuzahlung, höchstens 15 Euro je Monatsbedarf (§ 33 Abs. 8 SGB V).
Inhalt dieser Seite12 Abschnitte
- Zwei Produktarten: unsteril und steril
- Wann die Krankenkasse Einmalhandschuhe bezahlt: drei Fälle
- Krankenkasse oder Pflegebox: die Gegenüberstellung
- Zuzahlung bei Einmalhandschuhen: Rechenbeispiele
- Der Weg zur Kostenübernahme in vier Schritten
- Verwandte Produkte: was nicht unter 19.99.01 fällt
- Die Systematik dahinter
- Produktarten in dieser Position
- Wo die Grenze verläuft
- Häufige Fragen
- Weiterlesen
Zwei Produktarten: unsteril und steril
Die Produktgruppe 19 nennt Einmalhandschuhe als Handschuhe, die Versicherten ermöglichen, Maßnahmen der Krankenpflege gefahrlos an sich selbst vorzunehmen. Das Verzeichnis unterscheidet zwei Produktarten, jeweils mit eigener Indikation.
| Nr. | Produktart | Material laut Verzeichnis | Indikation |
|---|---|---|---|
| 19.99.01.0 | Einmalhandschuhe, unsteril | Hygiene-Schutzhandschuhe, hauptsächlich aus Latex oder Kunststoff | neurogene Darmentleerungsstörung, zum Beispiel bei Querschnittlähmung, zur Unterstützung der Darmentleerung (Klistier, Darmrohr, digitale Ausräumung) |
| 19.99.01.1 | Einmalhandschuhe, steril | Natur-Latex, synthetischer Latex wie Nitril oder Kunststoffe wie Vinyl; bei AQL unter 1,5 ausreichend keimdicht | Schädigung der Miktionsfunktion mit intermittierendem Selbst- und Fremdkatheterismus; bei Tracheotomie zur endotrachealen Absaugung mit sterilen Absaugkathetern |
- AQL (Accepted Quality Level) ist ein Qualitätsmaß für die Dichtheit. Entsprechen sterile Handschuhe einem AQL unter 1,5, schützen sie laut Verzeichnis ausreichend vor der Übertragung von Erregern über das Blut, etwa HIV sowie Hepatitis B und C, und vor Schmierinfektionen.
- Zum Material hält das Verzeichnis fest: Natur-Latex ist reiß- und dehnfester als synthetischer Latex, synthetischer Latex mechanisch belastbarer als Vinyl, Nitril stichfester als andere Produkte. Eine ausführliche Materialkunde steht auf der Seite Einmalhandschuhe in der Pflegebox.
Wann die Krankenkasse Einmalhandschuhe bezahlt: drei Fälle
Die leistungsrechtlichen Hinweise der Produktgruppe 19 sind eindeutig. Eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für steril oder unsteril abgegebene Einmalhandschuhe besteht nur bei diesen Konstellationen:
| Fall | Handschuhe | Produktart |
|---|---|---|
| Versicherte mit regelmäßiger (Selbst-)Katheterisierung | steril | 19.99.01.1 |
| Versicherte, bei denen eine endotracheale Absaugung mit sterilen Absaugkathetern nötig ist | steril | 19.99.01.1 |
| Querschnittgelähmte mit Darmlähmung zur Darmentleerung | unsteril | 19.99.01.0 |

Inhalt der Grafik als Text
Krankenkasse (19.99.01): steril bei regelmäßigem (Selbst-)Katheterisieren, steril bei endotrachealer Absaugung mit sterilen Absaugkathetern, unsteril bei neurogener Darmentleerungsstörung (zum Beispiel Querschnittlähmung). Zuzahlung 10 Prozent, höchstens 15 Euro je Monatsbedarf.
Pflegebox (54.99.01.1): unsterile Einmalhandschuhe für die Pflegeperson, Pflegekasse bis 42 Euro im Monat für alle zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, ohne Zuzahlung.
Krankenkasse oder Pflegebox: die Gegenüberstellung
Beide Wege schließen sich nicht aus, sie decken aber unterschiedliche Zwecke ab. Die Krankenkasse leistet für die Person, die die Maßnahme an sich selbst vornimmt oder bei der sie medizinisch nötig ist. Die Pflegekasse leistet Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für die häusliche Pflege.
| Merkmal | Krankenkasse 19.99.01 | Pflegebox 54.99.01.1 |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 33 SGB V | § 40 Abs. 1 und 2 SGB XI |
| Voraussetzung | eine der drei Indikationen | Pflegegrad und Pflege zu Hause |
| Handschuhe | steril oder unsteril | unsteril |
| Betragsgrenze | vertraglich vereinbarter Preis (§ 33 Abs. 7 SGB V) | bis 42 Euro im Monat für alle zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel zusammen |
| Zuzahlung | 10 %, höchstens 15 Euro je Monatsbedarf | keine (§ 40 Abs. 3 SGB XI nimmt diese Leistung aus) |
- Die Pflegebox ist auf der Seite Einmalhandschuhe in der Pflegebox erklärt: Material, Norm, Wechsel und Anspruch.
- Die 42 Euro betrifft der Kabinettsentwurf vom 30.09.2026; er ist noch nicht beschlossen, siehe Reform-Entwurf 2027.
Zuzahlung bei Einmalhandschuhen: Rechenbeispiele
Einmalhandschuhe sind ein zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel. Für diese gilt eine besondere Regel: Ab 18 Jahren zahlen Sie 10 Prozent des insgesamt von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, jedoch höchstens 15 Euro für den gesamten Monatsbedarf (§ 33 Abs. 8 Satz 3 SGB V). Die allgemeine Regel mit 5 bis 10 Euro je Mittel (§ 61 SGB V) gilt hier nicht. Unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung.
| Monatsbedarf (angenommen) | Rechnung | Zuzahlung |
|---|---|---|
| 20 Euro | 10 % = 2 Euro | 2 Euro |
| 90 Euro | 10 % = 9 Euro | 9 Euro |
| 200 Euro | 10 % = 20 Euro, Obergrenze 15 Euro | 15 Euro |
- Befreiung: Wer die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V erreicht hat, zahlt den überschreitenden Betrag nicht; die Grenze liegt bei 2 Prozent, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent der Bruttoeinnahmen. Mehr im Glossar unter Zuzahlungsbefreiung.
- Preis und Lieferant: Die Krankenkasse übernimmt die vertraglich vereinbarten Preise (§ 33 Abs. 7 SGB V). Sie können alle Leistungserbringer nutzen, die Vertragspartner Ihrer Kasse sind (§ 33 Abs. 6 SGB V).
Der Weg zur Kostenübernahme in vier Schritten
Der Weg ist in allen drei Fällen derselbe.
- Indikation klärenPrüfen Sie, ob einer der drei Fälle vorliegt: Katheterisierung, endotracheale Absaugung oder Darmlähmung bei Querschnittlähmung.
- Verordnung erhaltenDie Praxis dokumentiert die Diagnose und verordnet die Handschuhe. Eine Verordnung ist nach § 33 Abs. 5a SGB V nur nötig, soweit eine ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung geboten ist; die Kasse kann sie verlangen, wenn sie auf eine Genehmigung verzichtet.
- Vertragspartner wählenWählen Sie einen Leistungserbringer, der Vertragspartner Ihrer Kasse ist (§ 33 Abs. 6 SGB V). Er rechnet den Preis mit der Kasse ab und zieht Ihre Zuzahlung ein.
- Entscheidung abwartenDie Krankenkasse muss über Leistungsanträge spätestens nach drei Wochen entscheiden, bei gutachtlicher Stellungnahme des Medizinischen Dienstes nach fünf Wochen. Fehlt bei Fristüberschreitung ein hinreichender Grund, gilt die Leistung als genehmigt (§ 13 Abs. 3a SGB V).
Verwandte Produkte: was nicht unter 19.99.01 fällt
Die Untergruppe nennt nur Handschuhe. Fingerlinge, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen und Mundschutz sind keine Produktarten von 19.99.01. Sie laufen als zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel über die Pflegebox, soweit sie dort gelistet sind. Zu Fingerlingen siehe Fingerlinge in der Pflegebox.
Die übrigen Untergruppen der Produktgruppe 19 haben jeweils eigene Anspruchsregeln: Steckbecken, Bettschutzeinlagen und behindertengerechte Betten.
Die Systematik dahinter
Die Nummer 19.99.01 liest sich von links nach rechts: 19 ist die Produktgruppe, 99 der Anwendungsort, 01 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 19 Krankenpflegeartikel. Die Systematik nach § 139 SGB V beschreibt Zweck und Anwendungsbereich. Wer eine Nummer kennt, kann damit bei jeder Kasse dieselbe Position benennen.
Produktarten in dieser Position
| 19.99.01.0 | Einmalhandschuhe, unsteril |
|---|---|
| 19.99.01.1 | Einmalhandschuhe, steril |
Wo die Grenze verläuft
Diese Doppelstruktur ist historisch gewachsen. Für Versicherte bedeutet sie vor allem eines: Vor dem Antrag lohnt der Blick auf die Produktgruppe.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckHäufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse Einmalhandschuhe?
Ja, aber nur in drei Fällen: bei regelmäßiger (Selbst-)Katheterisierung und bei endotrachealer Absaugung mit sterilen Kathetern (jeweils sterile Handschuhe) sowie bei Querschnittgelähmten mit Darmlähmung zur Darmentleerung (unsterile Handschuhe). Sonst kommt die Pflegebox in Betracht.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei Einmalhandschuhen?
Ab 18 Jahren 10 Prozent des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, höchstens 15 Euro für den gesamten Monatsbedarf (§ 33 Abs. 8 SGB V). Unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung.
Was ist der Unterschied zwischen sterilen und unsterilen Einmalhandschuhen?
Laut Hilfsmittelverzeichnis sind unsterile Handschuhe Hygiene-Schutzhandschuhe (19.99.01.0), etwa für die Darmentleerung bei Querschnittlähmung. Sterile Handschuhe (19.99.01.1) werden beim Katheterisieren und bei der endotrachealen Absaugung mit sterilen Kathetern verwendet.
Welche Arten von Einmalhandschuhen gibt es?
Das Verzeichnis nennt Handschuhe aus Natur-Latex, synthetischem Latex wie Nitril und Kunststoffen wie Vinyl. Natur-Latex ist reiß- und dehnfester als synthetischer Latex, Nitril stichfester als andere Produkte, Vinyl mechanisch am wenigsten belastbar. Mehr dazu auf der Produktseite zur Pflegebox.
Bekomme ich Einmalhandschuhe über die Pflegebox statt über die Krankenkasse?
Ja, wenn Sie einen Pflegegrad haben und zu Hause gepflegt werden. Die Pflegekasse zahlt unsterile Handschuhe der Produktart 54.99.01.1 im Rahmen von bis zu 42 Euro im Monat für alle Verbrauchsprodukte zusammen, ohne Zuzahlung.
Amtliche Quelle
- Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
- § 33 SGB V (Hilfsmittel)
- § 139 SGB V (Hilfsmittelverzeichnis)
- § 40 Abs. 2 SGB XI
- § 13 SGB V (Fristen für Leistungsanträge)
- § 61 SGB V (Zuzahlungen)
- § 62 SGB V (Belastungsgrenze)
- GKV-Spitzenverband: Richtlinien zur Festlegung der doppelfunktionalen Hilfsmittel (RidoHiMi), Fassung vom 24.06.2020, PDF (abgerufen 09.10.2026)
- GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis: Produktgruppe 19 Krankenpflegeartikel (abgerufen 09.10.2026)
- GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis: Produktart 19.99.01.0 Einmalhandschuhe, unsteril (abgerufen 09.10.2026)
- GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis: Produktart 19.99.01.1 Einmalhandschuhe, steril (abgerufen 09.10.2026)
- Einmalhandschuhe in der Pflegebox
- Fingerlinge in der Pflegebox
- Einmalhandschuhe: Begriff im Glossar
- Krankenpflegeartikel (Produktgruppe 19)
- Steckbecken (19.40.04)
- Bettschutzeinlagen (19.40.05)
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Ratgeber
- Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel: die Abgrenzung
- Reform-Entwurf 2027
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Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.
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Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.
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