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Schulter im Hilfsmittelverzeichnis (23.09)

Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.

  • Stand: 09/2026
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 4 Min. Lesezeit

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Das Wichtigste zuerst

Für Schulter ist die Krankenkasse zuständig. Die Position fällt unter § 33 SGB V und gehört damit ausdrücklich nicht zur monatlichen Pflegebox.

23.09Ebene 2 · Anwendungsort

Position im Hilfsmittelverzeichnis

Bezeichnung
Schulter
Produktgruppe
23 Orthesen
Kostenträger
Krankenkasse (§ 33 SGB V)
Teil der 42 Euro
nein

Das Hilfsmittelverzeichnis ordnet Schulter der Nummer 23.09 zu. Die Nummer ist kein Detail: Sie entscheidet mit, welcher Kostenträger zuständig ist.

Inhalt dieser Seite5 Abschnitte
  1. Wo diese Position steht
  2. Was neben Schulter im Verzeichnis steht
  3. Direkt nachschlagen
  4. Was hier nicht dazugehört
  5. Weiterlesen

Wo diese Position steht

Die Nummer 23.09 liest sich von links nach rechts: 23 ist die Produktgruppe, 09 der Anwendungsort. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.

Die Produktgruppe lautet 23 Orthesen. Hinter der Nummerierung steht das Ziel, jedes Produkt eindeutig auffindbar zu machen. Welche Firma es herstellt oder liefert, spielt für die Einordnung keine Rolle.

Was neben Schulter im Verzeichnis steht

Wer im Verzeichnis blättert, trifft rund um diese Position auf folgende Einträge derselben Ebene:

23.02 Sprunggelenk. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.

23.03 Fuß. Wer zwischen beiden schwankt, findet die Abgrenzung in der jeweiligen Produktbeschreibung des Verzeichnisses.

23.04 Knie. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.

23.05 Hüfte. Wer zwischen beiden schwankt, findet die Abgrenzung in der jeweiligen Produktbeschreibung des Verzeichnisses.

23.06 Bein. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.

23.07 Hand. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.

Direkt nachschlagen

Was hier nicht dazugehört

Diese Doppelstruktur ist historisch gewachsen. Für Versicherte bedeutet sie vor allem eines: Vor dem Antrag lohnt der Blick auf die Produktgruppe.

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Verfahrensrechtlich ist der Antrag ein Verwaltungsverfahren wie jedes andere. Es endet mit einem Bescheid, gegen den der Widerspruch offensteht, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang. Die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids und sollte dort nachgelesen werden.

Nicht Teil des Anspruchs sind Transport- oder Versandkosten als eigene Position. Sie sind in der Regel in der Leistung enthalten. Wer eine gesonderte Rechnung für Versand erhält, sollte nachfragen, worauf sie beruht, denn innerhalb der Obergrenze soll kein Eigenanteil entstehen.

Werden zwei Personen im selben Haushalt gepflegt, besteht der Anspruch zweimal. Die Obergrenze gilt je pflegebedürftiger Person, nicht je Wohnung. Das wird regelmäßig übersehen, gerade bei älteren Ehepaaren, bei denen beide einen Pflegegrad haben und nur ein Antrag gestellt wurde.

Für Haushalte mit einem ambulanten Pflegedienst ist die Abgrenzung wichtig: Das Verbrauchsmaterial für die häusliche Pflege läuft über diesen Anspruch, nicht über die Abrechnung des Dienstes. Der Dienst bringt in der Regel eigenes Material für seine Einsätze mit. Was zwischen den Einsätzen von Angehörigen gebraucht wird, fällt dagegen unter die Monatsobergrenze und sollte auch danach zusammengestellt werden.

Bei Sprachbarrieren oder kognitiven Einschränkungen kann eine Vertrauensperson hinzugezogen werden. Die Pflegekasse akzeptiert dafür in der Regel eine einfache Vollmacht. Diese einmal auszustellen lohnt sich, weil sie für alle weiteren Anliegen gilt und nicht bei jedem Vorgang neu erstellt werden muss.

Kommt es zu einem Wechsel von häuslicher in vollstationäre Pflege, endet der Anspruch mit dem Einzug. Die Pflegekasse ist darüber zu informieren. Wer das versäumt, riskiert eine Rückforderung, auch wenn sie in der Praxis selten vorkommt und meist unkompliziert geklärt wird.

In Familien, in denen mehrere Personen an der Pflege beteiligt sind, fällt der Punkt oft zwischen die Zuständigkeiten. Jeder nimmt an, jemand anderes habe sich darum gekümmert. Es hilft, eine Person zu benennen, die das Thema übernimmt, und den Bescheid an einem Ort abzulegen, den alle kennen. Das klingt banal, verhindert aber genau diesen Leerlauf.

Für Pflegegrad 1 sieht der Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 kein Entlastungsbudget vor. Fiele § 40 Abs. 2 SGB XI wie geplant weg, nennt der Entwurf dort keinen Ersatz für die 42 Euro. Noch ist das nicht beschlossen, und 2026 besteht der Anspruch ab Pflegegrad 1 unverändert.

Im Haushalt zeigt sich schnell, dass der Verbrauch anders aussieht als die Erwartung. Handschuhe werden überschätzt, Flächendesinfektion unterschätzt. Wer zwei Wochen lang notiert, was tatsächlich leer wird, trifft die Auswahl im dritten Monat deutlich genauer als im ersten und holt aus derselben Obergrenze spürbar mehr heraus.

Bei Mischprodukten hilft nur der Blick ins Verzeichnis. Eine Bettschutzeinlage zum Einmalgebrauch und eine waschbare Einlage sehen ähnlich aus und erfüllen denselben Zweck, stehen aber an verschiedenen Positionen. Die Produktbeschreibung eines Anbieters ersetzt diese Prüfung nicht, weil sie nach Verkaufsargumenten sortiert ist und nicht nach der amtlichen Systematik.

Keine Rolle spielt, wer pflegt. Angehörige, Nachbarn, Bekannte oder ein ambulanter Dienst sind gleichermaßen möglich, und der Anspruch ändert sich dadurch nicht. Entscheidend ist allein, dass die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet und ein Pflegegrad anerkannt ist.

Amtliche Quelle

  1. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  2. § 33 SGB V (Hilfsmittel)
  3. § 139 SGB V (Hilfsmittelverzeichnis)

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Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien