Hüftgelenk-Passteil im Hilfsmittelverzeichnis (24.75)
Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.
- 24.75Hilfsmittelnummer
- Ebene 2Systematik
- KrankenkasseKostenträger
- neinTeil der 42 Euro
Direkt beantwortet
Hüftgelenk-Passteil ist ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Zuständig ist die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse. Es ist nicht Teil der 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Im amtlichen Hilfsmittelverzeichnis findet sich Hüftgelenk-Passteil an Position 24.75. Diese Seite macht daraus eine Antwort in Alltagssprache.
Wo diese Position steht
Die Nummer 24.75 liest sich von links nach rechts: 24 ist die Produktgruppe, 75 der Anwendungsort. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 24 Beinprothesen. Das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V ist die gemeinsame Sprache von Kassen, Aerzten und Leistungserbringern. Es sagt, was ein Produkt ist, nicht wer es liefert.
Was neben Hüftgelenk-Passteil im Verzeichnis steht
Die Nachbarschaft im Verzeichnis zeigt, wie eng oder weit eine Position gefasst ist. Hier stehen daneben:
24.71 Unterschenkel. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.
24.72 Oberschenkel. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.
24.73 Fuß-Passteil. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
24.74 Kniegelenk-Passteil. Wer zwischen beiden schwankt, findet die Abgrenzung in der jeweiligen Produktbeschreibung des Verzeichnisses.
24.79 Beinprothesen-Strukturteil/Zusatz/Zubehör ohne speziellen Anwendungsort. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
24.99 Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.
Direkt nachschlagen
- Unterschenkel (24.71)
- Oberschenkel (24.72)
- Fuß-Passteil (24.73)
- Kniegelenk-Passteil (24.74)
- Beinprothesen-Strukturteil/Zusatz/Zubehör ohne speziellen Anwendungsort (24.79)
- Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze (24.99)
Was hier nicht dazugehört
Die Trennung verläuft nicht entlang des Produkts, sondern entlang des Zwecks. Dient es der Krankenbehandlung oder dem Behinderungsausgleich, ist die Krankenkasse zuständig.
Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckDas Verfahren richtet sich nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch, das die Verwaltungsverfahren der Sozialversicherung regelt. Daraus ergeben sich die Pflicht zur schriftlichen Entscheidung, die Begründungspflicht und die Rechtsbehelfsbelehrung. Wer einen Bescheid ohne diese Bestandteile erhält, sollte nachfragen, denn ohne Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Widerspruchsfrist.
Auch Dienstleistungen gehören nicht dazu. Betreuungsstunden, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe laufen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, nicht über die Obergrenze für Verbrauchsmaterial. Beide Ansprüchen bestehen nebeneinander, lassen sich aber nicht gegeneinander verrechnen.
Die Umstellung im Kopf fällt vielen schwerer als das Verfahren. Jahrelang wurde Verbrauchsmaterial nebenbei im Supermarkt gekauft, ohne darüber nachzudenken. Dass dafür ein eigener Anspruch existiert, der monatlich neu entsteht, ändert die Gewohnheit nicht sofort. Nach zwei, drei Lieferungen stellt sich die neue Routine aber meist von allein ein.
Die Kostenerstattung ist kein Notbehelf, sondern steht ausdrücklich im Gesetz. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn bestimmte Produkte gebraucht werden, die ein Versender nicht führt, oder wenn jemand seine gewohnte Marke behalten möchte. Der Preis dafür ist der Aufwand: kaufen, Belege sortieren, einreichen und auf die Erstattung warten. Wer diesen Aufwand nicht scheut, behält dafür die vollständige Freiheit bei der Produktwahl.
Bei einem ablehnenden Bescheid hilft es, zuerst die Begründung zu lesen und danach zu entscheiden. Sehr oft wird nicht der Anspruch bestritten, sondern eine Angabe fehlt oder wurde missverstanden. In diesem Fall genügt eine Ergänzung, und es braucht keinen Streit. Erst wenn die Kasse den Anspruch dem Grunde nach ablehnt, wird der Widerspruch zum eigentlichen Mittel, und dann sollte er begründet werden.
Eine Besonderheit betrifft Ehepaare, bei denen beide einen Pflegegrad haben. Hier sind zwei getrennte Anträge nötig, weil der Anspruch personenbezogen ist. Ein gemeinsamer Antrag führt regelmäßig dazu, dass nur eine Person erfasst wird und die zweite den Anspruch über Monate nicht erhält.
Manche verzichten bewusst, weil sie annehmen, damit anderen etwas wegzunehmen. Das ist nachvollziehbar, aber sachlich falsch. Es handelt sich um einen individuellen Rechtsanspruch aus einer Pflichtversicherung, in die über Jahre eingezahlt wurde. Er wird nicht aus einem begrenzten Topf verteilt, und ein nicht gestellter Antrag kommt niemand anderem zugute.
Für laufende Fälle gilt in der Sozialversicherung üblicherweise eine Uebergangsregelung, wenn sich Ansprüchen ändern. Wie sie aussähe, lässt sich vor einer Verabschiedung nicht sagen. Deshalb ist es sinnvoller, den bestehenden Anspruch zu nutzen, als auf eine künftige Regelung zu warten, deren Inhalt niemand kennt.
Ein oft übersehener Punkt ist die Aufbewahrung. Verbrauchsmaterial nützt nur, wenn es dort liegt, wo gepflegt wird. Wer alles im Keller lagert, greift im Alltag doch wieder zur eigenen Packung aus dem Drogeriemarkt. Eine kleine Ablage in Reichweite des Betts ändert am Verbrauch mehr als jede Optimierung der Bestellung.
Eine gute Faustregel ist der Blick auf die ersten beiden Ziffern der Hilfsmittelnummer. Alles, was mit 50 bis 54 beginnt, gehört zur Pflegeversicherung. Alles andere zur Krankenversicherung. Diese eine Information erspart in der Praxis mehr Rückfragen als jede allgemeine Erklärung, weil sie sich an jedem konkreten Produkt überprüfen lässt.
Nicht dazu gehört Verbandmaterial für die Wundversorgung. Das fällt in die Behandlungspflege und läuft über die ärztliche Verordnung und die Krankenkasse. Wer nach einer Operation beides braucht, hat also zwei getrennte Wege, die parallel laufen und sich nicht ersetzen.
Gut zu wissen
Die Hilfsmittelnummer aus dem Verzeichnis ist bei Rückfragen an die Pflegekasse hilfreich. Sie macht aus einer Produktbeschreibung eine eindeutige Position.
Verbindliche Stelle
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Die Angaben wurden redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Pflegekasse. Eine Bewilligung wird nicht zugesagt.