Desinfektionsmittel über die Kaufmännische Krankenkasse - KKH: was übernommen wird

Hände- und Flächendesinfektion für Versicherte der Kaufmännische Krankenkasse - KKH.

Direkt beantwortet

Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und setzt voraus, dass zu Hause gepflegt wird. Die Pflegekasse der Kaufmännische Krankenkasse - KKH übernimmt dafür bis zu 42 Euro pro Monat.

Diese Seite fasst zusammen, was Versicherte der Kaufmännische Krankenkasse - KKH zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wissen müssen: Anspruch, Betrag, Antrag und die Stellen, die verbindlich entscheiden.

Diese Produkte zählen dazu

Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen

Der Weg zum Antrag

Ein einmal bewilligter Anspruch muss nicht jeden Monat neu beantragt werden. Ändert sich die Pflegesituation, ist die Kasse zu informieren.

Es gibt zwei Wege: selbst bei der Pflegekasse beantragen oder die Abwicklung abgeben. Beim zweiten Weg wählst du die Produkte, unterschreibst einmal und musst dich um nichts weiter kümmern.

Monatliche Lieferung einrichten

Auswahl treffen, Angaben ergänzen, unterschreiben. Die Abrechnung läuft danach direkt mit der Pflegekasse, bis zur Obergrenze von 42 Euro.

Pflegebox zusammenstellen

Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Ueber eine Bewilligung entscheidet ausschließlich deine Pflegekasse.

Was die Pflegekasse zahlt

Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.

Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.

Auf einen Blick (2026)
Geöffnet inbundesweit
Uebertrag in den Folgemonatnicht möglich
Anspruch abPflegegrad 1
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)

Wichtige Abgrenzung

Bei Mischprodukten hilft nur der Blick ins Verzeichnis. Eine Bettschutzeinlage zum Einmalgebrauch und eine waschbare Einlage sehen ähnlich aus und erfüllen denselben Zweck, stehen aber an verschiedenen Positionen. Die Produktbeschreibung eines Anbieters ersetzt diese Prüfung nicht, weil sie nach Verkaufsargumenten sortiert ist und nicht nach der amtlichen Systematik.

Auch Einweg-Bettwäsche und Einmalwaschlappen sind nicht automatisch erfasst. Ob ein solches Produkt einer Produktart der Gruppe 54 zugeordnet ist, lässt sich nur am Verzeichnis prüfen. Die Bezeichnung des Herstellers sagt darüber nichts aus, weil sie frei gewählt werden kann.

Werden zwei Personen im selben Haushalt gepflegt, besteht der Anspruch zweimal. Die Obergrenze gilt je pflegebedürftiger Person, nicht je Wohnung. Das wird regelmäßig übersehen, gerade bei älteren Ehepaaren, bei denen beide einen Pflegegrad haben und nur ein Antrag gestellt wurde.

Manche schrecken vor dem Begriff Antrag zurück, weil sie an die Pflegegradbegutachtung denken. Dieser Vergleich hinkt. Bei der Begutachtung wird bewertet, hier wird nur festgestellt, ob zwei Bedingungen vorliegen. Es kommt niemand ins Haus, es gibt keinen Termin und keine Einschätzung der Person, sondern eine Prüfung anhand vorhandener Daten.

Ein Antrag kann auch gestellt werden, während die Pflegegradbegutachtung noch läuft. Er wird dann zusammen mit dem Pflegegrad entschieden. Das spart Zeit, weil nicht erst der eine Bescheid abgewartet werden muss, bevor das nächste Verfahren beginnt.

Wer in einem Monat mehr braucht als die Obergrenze hergibt, kann den Rest privat dazukaufen. Das ist zuläßig und ändert nichts am Anspruch für den Folgemonat. Sinnvoll ist es, die Kasse darüber nicht im Unklaren zu lassen, damit die Abrechnung sauber getrennt bleibt.

Weil es sich um Bundesrecht handelt, ist der Anspruch bei jeder Pflegekasse gleich. Unterschiede zwischen den Kassen betreffen den Zusatzbeitrag, den Service und die Formulare, nicht den Betrag und nicht die Voraussetzungen. Wer mit einem höheren Betrag wirbt, meint etwas anderes oder irrt.

Wer gleich mehrere Leistungen prüft, sollte sich eine einfache Liste anlegen: Was beantragt, wann, bei wem, mit welchem Ergebnis. Vier Spalten genügen. Nach einigen Monaten ist das die einzige verlässliche Uebersicht, weil Bescheide verstreut ankommen und Gespräche in Erinnerung verblassen.

Praxis-Tipp

Vor einem Kassenwechsel lohnt der Blick auf die laufende Bewilligung: Sie endet mit dem Wechsel und ist bei der neuen Pflegekasse neu zu beantragen.

Fragen und Antworten

Gilt der Anspruch auch im Pflegeheim?
Nein. Bei vollstationärer Pflege stellt die Einrichtung das Material. Der Anspruch setzt Pflege in der eigenen Häuslichkeit voraus.
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Eine freie Auszahlung ist nicht vorgesehen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.
Bekomme ich die Pflegebox bei der Kaufmännische Krankenkasse - KKH wirklich kostenlos?
Du zahlst nichts, solange die Zusammenstellung die Obergrenze von 42 Euro im Monat nicht überschreitet. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen. Was darüber hinausgeht, ist privat zu zahlen.
Muss ich den Antrag bei der Kaufmännische Krankenkasse - KKH jedes Jahr neu stellen?
In der Regel nicht. Eine einmal erteilte Bewilligung läuft fort. Ändert sich die Pflegesituation, ist die Pflegekasse zu informieren.
Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Nein. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Gerade bei Pflegegrad 1 wird er besonders oft übersehen, weil es sonst noch kein Pflegegeld gibt.

Weiter zur Kasse

Vieles klingt komplizierter, als es ist. Zwischen Pflegegrad und Lieferung stehen genau zwei Schritte: Antrag und Zusage.

Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.