Desinfektionsmittel über die Kaufmännische Krankenkasse - KKH: was übernommen wird
Hände- und Flächendesinfektion für Versicherte der Kaufmännische Krankenkasse - KKH.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- DesinfektionsmittelThema
- 54.99.02Hilfsmittelnummer
Direkt beantwortet
Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und setzt voraus, dass zu Hause gepflegt wird. Die Pflegekasse der Kaufmännische Krankenkasse - KKH übernimmt dafür bis zu 42 Euro pro Monat.
Diese Seite fasst zusammen, was Versicherte der Kaufmännische Krankenkasse - KKH zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wissen müssen: Anspruch, Betrag, Antrag und die Stellen, die verbindlich entscheiden.
Diese Produkte zählen dazu
- Desinfektionsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis unter 54.99.02 als sonstige zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel geführt.
- Unterschieden wird zwischen Händedesinfektion und Flächendesinfektion; beides ist grundsätzlich möglich.
- Auch Desinfektionstücher fallen unter diese Position.
- Kosmetische Waschlotionen und Pflegecremes sind keine Desinfektionsmittel und damit auch keine Produktart der Gruppe 54.
Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
Der Weg zum Antrag
Ein einmal bewilligter Anspruch muss nicht jeden Monat neu beantragt werden. Ändert sich die Pflegesituation, ist die Kasse zu informieren.
- bestehende Bewilligung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Es gibt zwei Wege: selbst bei der Pflegekasse beantragen oder die Abwicklung abgeben. Beim zweiten Weg wählst du die Produkte, unterschreibst einmal und musst dich um nichts weiter kümmern.
Monatliche Lieferung einrichten
Auswahl treffen, Angaben ergänzen, unterschreiben. Die Abrechnung läuft danach direkt mit der Pflegekasse, bis zur Obergrenze von 42 Euro.
Pflegebox zusammenstellenDie Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Ueber eine Bewilligung entscheidet ausschließlich deine Pflegekasse.
Was die Pflegekasse zahlt
Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.
Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.
| Geöffnet in | bundesweit |
|---|---|
| Uebertrag in den Folgemonat | nicht möglich |
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
| Monatliche Obergrenze | 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
Wichtige Abgrenzung
Bei Mischprodukten hilft nur der Blick ins Verzeichnis. Eine Bettschutzeinlage zum Einmalgebrauch und eine waschbare Einlage sehen ähnlich aus und erfüllen denselben Zweck, stehen aber an verschiedenen Positionen. Die Produktbeschreibung eines Anbieters ersetzt diese Prüfung nicht, weil sie nach Verkaufsargumenten sortiert ist und nicht nach der amtlichen Systematik.
Auch Einweg-Bettwäsche und Einmalwaschlappen sind nicht automatisch erfasst. Ob ein solches Produkt einer Produktart der Gruppe 54 zugeordnet ist, lässt sich nur am Verzeichnis prüfen. Die Bezeichnung des Herstellers sagt darüber nichts aus, weil sie frei gewählt werden kann.
Werden zwei Personen im selben Haushalt gepflegt, besteht der Anspruch zweimal. Die Obergrenze gilt je pflegebedürftiger Person, nicht je Wohnung. Das wird regelmäßig übersehen, gerade bei älteren Ehepaaren, bei denen beide einen Pflegegrad haben und nur ein Antrag gestellt wurde.
Manche schrecken vor dem Begriff Antrag zurück, weil sie an die Pflegegradbegutachtung denken. Dieser Vergleich hinkt. Bei der Begutachtung wird bewertet, hier wird nur festgestellt, ob zwei Bedingungen vorliegen. Es kommt niemand ins Haus, es gibt keinen Termin und keine Einschätzung der Person, sondern eine Prüfung anhand vorhandener Daten.
Ein Antrag kann auch gestellt werden, während die Pflegegradbegutachtung noch läuft. Er wird dann zusammen mit dem Pflegegrad entschieden. Das spart Zeit, weil nicht erst der eine Bescheid abgewartet werden muss, bevor das nächste Verfahren beginnt.
Wer in einem Monat mehr braucht als die Obergrenze hergibt, kann den Rest privat dazukaufen. Das ist zuläßig und ändert nichts am Anspruch für den Folgemonat. Sinnvoll ist es, die Kasse darüber nicht im Unklaren zu lassen, damit die Abrechnung sauber getrennt bleibt.
Weil es sich um Bundesrecht handelt, ist der Anspruch bei jeder Pflegekasse gleich. Unterschiede zwischen den Kassen betreffen den Zusatzbeitrag, den Service und die Formulare, nicht den Betrag und nicht die Voraussetzungen. Wer mit einem höheren Betrag wirbt, meint etwas anderes oder irrt.
Wer gleich mehrere Leistungen prüft, sollte sich eine einfache Liste anlegen: Was beantragt, wann, bei wem, mit welchem Ergebnis. Vier Spalten genügen. Nach einigen Monaten ist das die einzige verlässliche Uebersicht, weil Bescheide verstreut ankommen und Gespräche in Erinnerung verblassen.
Praxis-Tipp
Vor einem Kassenwechsel lohnt der Blick auf die laufende Bewilligung: Sie endet mit dem Wechsel und ist bei der neuen Pflegekasse neu zu beantragen.
Fragen und Antworten
Gilt der Anspruch auch im Pflegeheim?
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Bekomme ich die Pflegebox bei der Kaufmännische Krankenkasse - KKH wirklich kostenlos?
Muss ich den Antrag bei der Kaufmännische Krankenkasse - KKH jedes Jahr neu stellen?
Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Offizielle Quelle
Weiter zur Kasse
Vieles klingt komplizierter, als es ist. Zwischen Pflegegrad und Lieferung stehen genau zwei Schritte: Antrag und Zusage.
Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.