Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der Kaufmännische Krankenkasse - KKH

Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der Kaufmännische Krankenkasse - KKH. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.

Direkt beantwortet

Bei der Kaufmännische Krankenkasse - KKH gilt wie bei allen Pflegekassen: Anspruch ab Pflegegrad 1, Voraussetzung ist die Pflege in der eigenen Häuslichkeit, Obergrenze 42 Euro im Monat.

Viele Angehörige zahlen Handschuhe und Bettschutz aus eigener Tasche, ohne zu wissen, dass die Pflegekasse der Kaufmännische Krankenkasse - KKH dafür zuständig ist. Diese Uebersicht erklärt den Anspruch und den Antragsweg.

Wann der Anspruch besteht

Alles beruht auf § 40 Abs. 2 SGB XI. Der Anspruch entsteht mit Pflegegrad 1 und setzt voraus, dass zu Hause gepflegt wird. Auf die Person, die pflegt, kommt es dabei ausdrücklich nicht an.

Wer den Antrag über einen Leistungserbringer stellt, unterschreibt die Kostenübernahme und gibt die Abwicklung ab. Der Anspruch selbst ändert sich dadurch nicht.

Was die Pflegekasse zahlt

Der Betrag ist eine Monatsobergrenze, kein Jahresbudget. Wer drei Monate nichts bestellt, hat danach nicht das Dreifache zur Verfügung.

Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.

Eckdaten 2026
VoraussetzungPflege in der eigenen Häuslichkeit
Anspruch abPflegegrad 1
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
Zusatzbeitrag3,78 %
Geöffnet inbundesweit

Manche verzichten bewusst, weil sie annehmen, damit anderen etwas wegzunehmen. Das ist nachvollziehbar, aber sachlich falsch. Es handelt sich um einen individuellen Rechtsanspruch aus einer Pflichtversicherung, in die über Jahre eingezahlt wurde. Er wird nicht aus einem begrenzten Topf verteilt, und ein nicht gestellter Antrag kommt niemand anderem zugute.

Die Formulierung des Gesetzes ist präziser, als sie auf den ersten Blick wirkt. Es steht dort nicht, dass Versicherten 42 Euro zustehen, sondern dass die Aufwendungen der Pflegekassen diesen Betrag nicht übersteigen dürfen. Das ist der Grund, warum sich der Betrag nicht auszahlen lässt und warum die Kostenerstattung an Belege gebunden ist.

Was über die Kasse bekannt ist

Der Zusatzbeitrag von 3,78 % gehört zu den höheren Werten; der Durchschnitt liegt bei 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.

Nach der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die Kaufmännische Krankenkasse - KKH bundesweit geöffnet. Die Wahlmöglichkeit betrifft die Krankenversicherung; die Pflegekasse folgt ihr automatisch.

Zur Kassenart liegt uns keine belegte Angabe vor. Wir tragen an dieser Stelle bewusst nichts nach, was wir nicht belegen können.

Vom Antrag bis zur Lieferung

Das Verfahren läuft in drei Schritten ab: Antrag einreichen, Bescheid erhalten, Versorgung starten. Die Kasse braucht dafür die Versichertennummer, den Namen der Pflegeperson, die Pflegeadresse und eine Unterschrift. Den Pflegegrad hat sie bereits in der Akte.

Du kannst den Antrag selbst stellen oder ihn uns überlassen. In beiden Fällen zahlst du nichts, weil die Pflegekasse trägt.

Ohne Papierkram zur Pflegebox

Du wählst die Produkte und unterschreibst einmal. Die Abwicklung mit der Pflegekasse übernehmen wir, und es entstehen dir keine Kosten bis 42 Euro im Monat.

Pflegebox zusammenstellen

Bis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich entstehen dir keine Kosten. Die Entscheidung über den Antrag trifft allein die Pflegekasse.

Was enthalten ist

Grundlage für die Zusammenstellung sind die Produktarten, die das Hilfsmittelverzeichnis unter 54 führt. Diese Seiten gehen für die Kaufmännische Krankenkasse - KKH ins Detail:

Was hier nicht dazugehört

Sprachlich liegen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel nah beieinander, rechtlich trennen sie zwei Sozialgesetzbücher. Das merkt man spätestens, wenn ein Antrag zurückkommt mit dem Hinweis, die Stelle sei nicht zuständig. Aergerlich ist daran vor allem der Zeitverlust, denn inhaltlich ändert sich nichts: Der Anspruch besteht, nur eben gegenüber einer anderen Stelle.

Keine Rolle spielt der Preis eines einzelnen Produkts. Es gibt keine Obergrenze je Artikel, sondern nur die Monatsgrenze insgesamt. Wer ein teureres Produkt bevorzugt, kann es wählen, hat dann aber entsprechend weniger Spielraum für die übrigen Positionen im selben Monat.

Ein oft übersehener Punkt ist die Aufbewahrung. Verbrauchsmaterial nützt nur, wenn es dort liegt, wo gepflegt wird. Wer alles im Keller lagert, greift im Alltag doch wieder zur eigenen Packung aus dem Drogeriemarkt. Eine kleine Ablage in Reichweite des Betts ändert am Verbrauch mehr als jede Optimierung der Bestellung.

Aus der Praxis

Es lohnt sich, den tatsächlichen Verbrauch zwei Wochen lang mitzuschreiben. Die meisten Zusammenstellungen enthalten zu viele Handschuhe und zu wenig Flächendesinfektion.

Anspruch in einer Minute prüfen

Dein Anspruch im Überblick

Nach der Auswahl des Pflegegrads steht hier, ob ein Anspruch besteht.

Das ist eine Einordnung nach der gesetzlichen Regel, keine Bewilligung. Verbindlich ist allein der Bescheid der Pflegekasse.

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Fragen und Antworten

Zählt Waschlotion zur Pflegebox?
Kosmetische Waschlotion ist keine Produktart der Gruppe 54. Sie kann mitgeliefert werden, fällt dann aber nicht unter die Kostenübernahme.
Brauche ich ein ärztliches Rezept?
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist in der Regel kein ärztliches Rezept nötig. Maßgeblich ist der Pflegegrad und die häusliche Pflege.
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Eine freie Auszahlung ist nicht vorgesehen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der Kaufmännische Krankenkasse - KKH?
Dazu machen wir bewusst keine Angabe, weil uns dafür keine belastbaren Zahlen der Kasse vorliegen. Die Pflegekasse nennt dir auf Nachfrage den aktuellen Stand.
Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine eigene Leistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und werden weder auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistung angerechnet.
Gibt es eine Zuzahlung wie bei Medikamenten?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel fällt keine Zuzahlung an, solange die Monatsobergrenze eingehalten wird.

Vieles klingt komplizierter, als es ist. Zwischen Pflegegrad und Lieferung stehen genau zwei Schritte: Antrag und Zusage.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.