Desinfektionsmittel über die novitas bkk: was übernommen wird
Hände- und Flächendesinfektion für Versicherte der novitas bkk.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- DesinfektionsmittelThema
- 54.99.02Hilfsmittelnummer
In einem Satz
Bei der novitas bkk gilt wie bei allen Pflegekassen: Anspruch ab Pflegegrad 1, Voraussetzung ist die Pflege in der eigenen Häuslichkeit, Obergrenze 42 Euro im Monat.
Wer zum ersten Mal einen Antrag bei der novitas bkk stellt, unterschätzt meist, wie wenig davon tatsächlich Papierarbeit ist. Diese Seite beschreibt den Weg Schritt für Schritt.
Diese Produkte zählen dazu
- Desinfektionsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis unter 54.99.02 als sonstige zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel geführt.
- Unterschieden wird zwischen Händedesinfektion und Flächendesinfektion; beides ist grundsätzlich möglich.
- Auch Desinfektionstücher fallen unter diese Position.
- Kosmetische Waschlotionen und Pflegecremes sind keine Desinfektionsmittel und damit auch keine Produktart der Gruppe 54.
Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
So läuft der Antrag
Wer den Antrag über einen Leistungserbringer stellt, unterschreibt die Kostenübernahme und gibt die Abwicklung ab. Der Anspruch selbst ändert sich dadurch nicht.
- bestehende Bewilligung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Wer den Papierweg nicht mag, gibt ihn ab. Vier Schritte, eine Unterschrift, danach läuft die monatliche Lieferung. Der Anspruch bleibt derselbe.
Verbrauchsmaterial abrufen
Zusammenstellen dauert wenige Minuten. Bis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich trägt die Pflegekasse die Aufwendungen.
Pflegebox zusammenstellenDie Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Ueber eine Bewilligung entscheidet ausschließlich deine Pflegekasse.
Was die Pflegekasse zahlt
Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.
Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
|---|---|
| Kassenart | Betriebskrankenkasse (BKK) |
| Geöffnet in | bundesweit |
| Monatliche Obergrenze | 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
Was hier nicht dazugehört
Eine gute Faustregel ist der Blick auf die ersten beiden Ziffern der Hilfsmittelnummer. Alles, was mit 50 bis 54 beginnt, gehört zur Pflegeversicherung. Alles andere zur Krankenversicherung. Diese eine Information erspart in der Praxis mehr Rückfragen als jede allgemeine Erklärung, weil sie sich an jedem konkreten Produkt überprüfen lässt.
Genauso wichtig wie die Frage, was dazugehört, ist die Frage, was nicht. Nicht erfasst sind kosmetische Pflegeprodukte, Nahrungsergänzung, Medikamente, Verbandmaterial für die Wundversorgung und alles, was der ärztlichen Behandlung dient. Dafür gibt es eigene Wege, teils über die Krankenkasse, teils gar nicht.
Es hilft, einmal im Quartal kurz zu prüfen, ob die Zusammenstellung noch passt. Fünf Minuten genügen: Was ist übrig geblieben, was war zu knapp, was wurde gar nicht angerührt. Diese kurze Routine verhindert, dass über Monate dieselbe Box kommt, obwohl sich die Pflegesituation längst verändert hat.
Häufig wird der Anspruch erst entdeckt, wenn die Pflegesituation sich verschärft und jemand von außen dazukommt. Dann heißt es oft, das hätte man doch früher wissen müssen. Rückwirkend lässt sich daran nichts ändern, aber ab dem Monat der Antragstellung läuft die Versorgung, und der laufende Aufwand im Haushalt sinkt spürbar.
Zwischen Antrag und erster Lieferung liegen zwei Entscheidungen, die oft vermischt werden. Zuerst entscheidet die Pflegekasse über den Anspruch dem Grunde nach. Erst danach geht es um die konkrete Zusammenstellung, und die ist keine Frage des Bescheids, sondern des tatsächlichen Bedarfs. Wer diese beiden Schritte auseinanderhält, versteht auch, warum sich die Produktauswahl später jederzeit ändern lässt, ohne dass ein neuer Antrag nötig wäre.
Eine Zuzahlung wie bei Medikamenten fällt hier nicht an. Das ist ein Unterschied zu vielen Hilfsmitteln nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch, bei denen ein Eigenanteil üblich ist. Wer also eine Rechnung erhält, obwohl die Obergrenze eingehalten wurde, sollte nachfragen, wofür sie ausgestellt wurde. In der Regel betrifft sie dann Produkte, die keiner Produktart der Gruppe 54 zugeordnet sind.
Neben § 40 SGB XI spielt § 139 SGB V eine Rolle. Danach erstellt der GKV-Spitzenverband ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis und führt das Pflegehilfsmittelverzeichnis als Anlage dazu. Erst dadurch ist eindeutig bestimmt, was überhaupt als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gilt.
Wer gleich mehrere Leistungen prüft, sollte sich eine einfache Liste anlegen: Was beantragt, wann, bei wem, mit welchem Ergebnis. Vier Spalten genügen. Nach einigen Monaten ist das die einzige verlässliche Uebersicht, weil Bescheide verstreut ankommen und Gespräche in Erinnerung verblassen.
Aus der Praxis
Bei einer Ablehnung hilft ein Blick in den Bescheid: Oft wird nicht der Anspruch bestritten, sondern eine fehlende Angabe bemängelt.
Fragen und Antworten
Was passiert, wenn ich einen Monat nichts bestelle?
Gibt es eine Zuzahlung wie bei Medikamenten?
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Gilt der Anspruch auch im Pflegeheim?
Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Verbindliche Stelle
Weiter zur Kasse
Vieles klingt komplizierter, als es ist. Zwischen Pflegegrad und Lieferung stehen genau zwei Schritte: Antrag und Zusage.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.