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Häusliche Pflege: Bedeutung, Abgrenzung und Leistungen

Häusliche Pflege heißt: Eine pflegebedürftige Person wird zu Hause versorgt, von Angehörigen, einem Pflegedienst oder beiden. Die Pflegeversicherung unterstützt sie vorrangig (§ 3 SGB XI).

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gesetz stellt die häusliche Pflege vor die stationäre: Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen sie „vorrangig“ unterstützen (§ 3 SGB XI).
  • Häusliche Pflege nach SGB XI ist nicht dasselbe wie häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V. Letztere verordnet die Ärztin oder der Arzt, die Krankenkasse zahlt.
  • Für die Pflegebox ist häusliche Pflege Voraussetzung: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es nur, wenn zu Hause gepflegt wird.
Inhalt dieser Seite8 Abschnitte
  1. Definition und Rechtsgrundlage
  2. Häusliche Pflege oder häusliche Krankenpflege?
  3. Leistungen bei häuslicher Pflege
  4. Was zur häuslichen Umgebung zählt
  5. Häufige Fragen
  6. Verwandte Begriffe
  7. Mehr zum Thema
  8. Weiter

Definition und Rechtsgrundlage

Häusliche Pflege meint die Pflege in der eigenen Wohnung oder im Haushalt einer Pflegeperson. Das Gesetz definiert den Begriff nicht in einem eigenen Paragrafen, sondern setzt ihn voraus. § 3 SGB XI nennt das Ziel: Pflegebedürftige sollen „möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben“ können. Nach § 4 Abs. 2 SGB XI ergänzen die Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege die familiäre, nachbarschaftliche oder sonstige ehrenamtliche Pflege.

Die Pflegesachleistung heißt im Gesetz ausdrücklich „häusliche Pflegehilfe“ (§ 36 Abs. 1 SGB XI): Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung. Mehr zu den Leistungen steht im Ratgeber Pflegesachleistung.

Nach dem Gesetzestext (gesetze-im-internet.de), geprüft am 9. Oktober 2026
BegriffRechtsgrundlageWer zahlt
Häusliche Pflege§§ 3, 4, 36 ff. SGB XIPflegekasse, nach Pflegegrad
Häusliche Krankenpflege§ 37 SGB VKrankenkasse, nach ärztlicher Verordnung
Stationäre Pflege§ 43 SGB XI (vollstationär)Pflegekasse zum Teil, Eigenanteil

Häusliche Pflege oder häusliche Krankenpflege?

Die Begriffe klingen ähnlich, gehören aber zu zwei Sozialversicherungen. Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erhalten Versicherte neben der ärztlichen Behandlung, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder durch sie vermieden oder verkürzt wird. Sie umfasst Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung, grundsätzlich bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Der Gemeinsame Bundesausschuss nennt als Beispiele die Wundversorgung und die Gabe von Medikamenten.

Häusliche Pflege nach SGB XI setzt dagegen einen Pflegegrad voraus und gleicht dauerhafte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit aus. Wer Pflegegrad 2 bis 5 hat, bekommt die Grundpflege nach schwerer Krankheit (§ 37 Abs. 1a SGB V) nicht, und Satzungsleistungen der Kasse für Grundpflege neben der Behandlungspflege sind dann nicht zulässig (§ 37 Abs. 2 SGB V). Behandlungspflege, etwa Wundversorgung, bleibt Aufgabe der Krankenkasse, wenn sie zur ärztlichen Behandlung erforderlich ist.

Leistungen bei häuslicher Pflege

Bei häuslicher Pflege stehen je nach Pflegegrad mehrere Leistungen zur Wahl, auch kombiniert. Die Beträge gelten nach dem Gesetzestext am 9. Oktober 2026.

§ 37 und § 36 SGB XI, geltende Fassung; Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf beide Leistungen
PflegegradPflegegeld je MonatPflegesachleistung je Monat
2347 Euro796 Euro
3599 Euro1.497 Euro
4800 Euro1.859 Euro
5990 Euro2.299 Euro
  • Entlastungsbetrag bis 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI), auch bei Pflegegrad 1
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI): die Pflegebox
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, wenn die Pflegeperson ausfällt
  • Tagespflege und Nachtpflege als Ergänzung zur Pflege zu Hause

Was zur häuslichen Umgebung zählt

Gemeint ist nicht nur die eigene Wohnung. Auch der Haushalt eines Angehörigen kommt in Betracht. Für die häusliche Krankenpflege nennt § 37 Abs. 1 SGB V ausdrücklich betreute und gemeinschaftliche Wohnformen als geeigneten Ort. Ob eine Wohnform bei der Pflegebox als häuslich gilt, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall. Im Pflegeheim ist das Material dagegen Sache der Einrichtung (§ 33 Abs. 1 SGB V). Wer dort lebt, findet im Glossar vollstationäre Pflege die Einordnung.

Häufige Fragen

Was bedeutet häusliche Pflege?

Pflege in der eigenen Wohnung oder im Haushalt einer Pflegeperson. Die Pflegeversicherung unterstützt sie nach § 3 SGB XI vorrangig, damit Pflegebedürftige möglichst lange zu Hause bleiben können.

Was ist der Unterschied zwischen häuslicher Pflege und häuslicher Krankenpflege?

Häusliche Pflege gehört zur Pflegeversicherung (SGB XI) und setzt einen Pflegegrad voraus. Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V wird ärztlich verordnet, von der Krankenkasse bezahlt und ist grundsätzlich auf vier Wochen je Krankheitsfall begrenzt.

Welche Leistungen gibt es bei häuslicher Pflege?

Pflegegeld oder Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2, der Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro im Monat.

Gilt betreutes Wohnen als häusliche Pflege?

Für die häusliche Krankenpflege nennt § 37 SGB V betreute Wohnformen ausdrücklich. Bei Pflegehilfsmitteln entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall, ob die Wohnform als häuslich gilt.

Warum ist häusliche Pflege für die Pflegebox wichtig?

Weil der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) bei häuslicher Pflege besteht. Stationäre Einrichtungen müssen übliche Pflegehilfsmittel selbst vorhalten (§ 33 Abs. 1 SGB V).

Verwandte Begriffe

Verbindliche Stelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  3. § 3 SGB XI (Vorrang der häuslichen Pflege)
  4. § 4 SGB XI (Art und Umfang der Leistungen)
  5. § 36 SGB XI (Pflegesachleistung)
  6. § 37 SGB V (Häusliche Krankenpflege)
  7. G-BA: Häusliche Krankenpflege
  8. § 33 SGB V (Hilfsmittel)

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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.