Häusliche Pflege: Bedeutung, Abgrenzung und Leistungen
Häusliche Pflege heißt: Eine pflegebedürftige Person wird zu Hause versorgt, von Angehörigen, einem Pflegedienst oder beiden. Die Pflegeversicherung unterstützt sie vorrangig (§ 3 SGB XI).
- Quellen geprüft:
- Aktualisiert am
- Redaktion Pflegebox Fachwelt · Einfach zum Angebot GmbH · Redaktionsrichtlinien
- 4 Min. Lesezeit
Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet
Das Wichtigste in Kürze
- Das Gesetz stellt die häusliche Pflege vor die stationäre: Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen sie „vorrangig“ unterstützen (§ 3 SGB XI).
- Häusliche Pflege nach SGB XI ist nicht dasselbe wie häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V. Letztere verordnet die Ärztin oder der Arzt, die Krankenkasse zahlt.
- Für die Pflegebox ist häusliche Pflege Voraussetzung: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es nur, wenn zu Hause gepflegt wird.
Inhalt dieser Seite8 Abschnitte
Definition und Rechtsgrundlage
Häusliche Pflege meint die Pflege in der eigenen Wohnung oder im Haushalt einer Pflegeperson. Das Gesetz definiert den Begriff nicht in einem eigenen Paragrafen, sondern setzt ihn voraus. § 3 SGB XI nennt das Ziel: Pflegebedürftige sollen „möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben“ können. Nach § 4 Abs. 2 SGB XI ergänzen die Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege die familiäre, nachbarschaftliche oder sonstige ehrenamtliche Pflege.
Die Pflegesachleistung heißt im Gesetz ausdrücklich „häusliche Pflegehilfe“ (§ 36 Abs. 1 SGB XI): Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung. Mehr zu den Leistungen steht im Ratgeber Pflegesachleistung.
| Begriff | Rechtsgrundlage | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Häusliche Pflege | §§ 3, 4, 36 ff. SGB XI | Pflegekasse, nach Pflegegrad |
| Häusliche Krankenpflege | § 37 SGB V | Krankenkasse, nach ärztlicher Verordnung |
| Stationäre Pflege | § 43 SGB XI (vollstationär) | Pflegekasse zum Teil, Eigenanteil |
Häusliche Pflege oder häusliche Krankenpflege?
Die Begriffe klingen ähnlich, gehören aber zu zwei Sozialversicherungen. Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erhalten Versicherte neben der ärztlichen Behandlung, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder durch sie vermieden oder verkürzt wird. Sie umfasst Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung, grundsätzlich bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Der Gemeinsame Bundesausschuss nennt als Beispiele die Wundversorgung und die Gabe von Medikamenten.
Häusliche Pflege nach SGB XI setzt dagegen einen Pflegegrad voraus und gleicht dauerhafte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit aus. Wer Pflegegrad 2 bis 5 hat, bekommt die Grundpflege nach schwerer Krankheit (§ 37 Abs. 1a SGB V) nicht, und Satzungsleistungen der Kasse für Grundpflege neben der Behandlungspflege sind dann nicht zulässig (§ 37 Abs. 2 SGB V). Behandlungspflege, etwa Wundversorgung, bleibt Aufgabe der Krankenkasse, wenn sie zur ärztlichen Behandlung erforderlich ist.
Leistungen bei häuslicher Pflege
Bei häuslicher Pflege stehen je nach Pflegegrad mehrere Leistungen zur Wahl, auch kombiniert. Die Beträge gelten nach dem Gesetzestext am 9. Oktober 2026.
| Pflegegrad | Pflegegeld je Monat | Pflegesachleistung je Monat |
|---|---|---|
| 2 | 347 Euro | 796 Euro |
| 3 | 599 Euro | 1.497 Euro |
| 4 | 800 Euro | 1.859 Euro |
| 5 | 990 Euro | 2.299 Euro |
- Entlastungsbetrag bis 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI), auch bei Pflegegrad 1
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI): die Pflegebox
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, wenn die Pflegeperson ausfällt
- Tagespflege und Nachtpflege als Ergänzung zur Pflege zu Hause
Was zur häuslichen Umgebung zählt
Gemeint ist nicht nur die eigene Wohnung. Auch der Haushalt eines Angehörigen kommt in Betracht. Für die häusliche Krankenpflege nennt § 37 Abs. 1 SGB V ausdrücklich betreute und gemeinschaftliche Wohnformen als geeigneten Ort. Ob eine Wohnform bei der Pflegebox als häuslich gilt, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall. Im Pflegeheim ist das Material dagegen Sache der Einrichtung (§ 33 Abs. 1 SGB V). Wer dort lebt, findet im Glossar vollstationäre Pflege die Einordnung.
Häufige Fragen
Was bedeutet häusliche Pflege?
Pflege in der eigenen Wohnung oder im Haushalt einer Pflegeperson. Die Pflegeversicherung unterstützt sie nach § 3 SGB XI vorrangig, damit Pflegebedürftige möglichst lange zu Hause bleiben können.
Was ist der Unterschied zwischen häuslicher Pflege und häuslicher Krankenpflege?
Häusliche Pflege gehört zur Pflegeversicherung (SGB XI) und setzt einen Pflegegrad voraus. Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V wird ärztlich verordnet, von der Krankenkasse bezahlt und ist grundsätzlich auf vier Wochen je Krankheitsfall begrenzt.
Welche Leistungen gibt es bei häuslicher Pflege?
Pflegegeld oder Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2, der Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro im Monat.
Gilt betreutes Wohnen als häusliche Pflege?
Für die häusliche Krankenpflege nennt § 37 SGB V betreute Wohnformen ausdrücklich. Bei Pflegehilfsmitteln entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall, ob die Wohnform als häuslich gilt.
Warum ist häusliche Pflege für die Pflegebox wichtig?
Weil der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) bei häuslicher Pflege besteht. Stationäre Einrichtungen müssen übliche Pflegehilfsmittel selbst vorhalten (§ 33 Abs. 1 SGB V).
Verwandte Begriffe
Verbindliche Stelle
- Ratgeber: Pflegesachleistung
- Ratgeber: Pflegegeld
- Ratgeber: Entlastungsbetrag
- Ratgeber: Verhinderungspflege
- Ratgeber: Kurzzeitpflege
- Glossar: Pflegebox
- Glossar: Pflegeperson
- Glossar: Tagespflege
- Glossar: vollstationäre Pflege
- Pflegegrad-Übersicht
Weiter
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.