Weichlagerungssitzkissen im Hilfsmittelverzeichnis (11.39.01)
Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.
- 11.39.01Hilfsmittelnummer
- Ebene 3Systematik
- KrankenkasseKostenträger
- neinTeil der 42 Euro
In einem Satz
Diese Kategorie gehört zu den Hilfsmitteln nach § 33 SGB V. Anträge zu Weichlagerungssitzkissen richten sich an die Krankenkasse; die Pflegebox nach § 40 SGB XI ist ein anderer Anspruch.
Die Kennung 11.39.01 steht für Weichlagerungssitzkissen. Diese Seite beschreibt, was in dieser Position zusammengefasst ist und was nicht.
Wo diese Position steht
Die Nummer 11.39.01 liest sich von links nach rechts: 11 ist die Produktgruppe, 39 der Anwendungsort, 01 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus. Hinter der Nummerierung steht das Ziel, jedes Produkt eindeutig auffindbar zu machen. Welche Firma es herstellt oder liefert, spielt für die Einordnung keine Rolle.
Produktarten in dieser Position
| 11.39.01.1 | Weichlagerungssitzkissen mit unstrukturierter Sitzfläche |
|---|---|
| 11.39.01.2 | Weichlagerungssitzkissen mit strukturierter/unebener Sitzfläche |
| 11.39.01.3 | Weichlagerungssitzkissen mit austauschbaren Weichlagerungselementen |
| 11.39.01.4 | Weichlagerungssitzkissen mit Sitzbeinaussparung, ohne austauschbare Weichlagerungselemente |
Was neben Weichlagerungssitzkissen im Verzeichnis steht
Auf derselben Gliederungsebene wie Weichlagerungssitzkissen führt das Verzeichnis unter anderem:
11.39.02 Sitzkissen aus/mit Fluid-/Gelkomponenten. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.
11.39.03 Sitzkissen mit Luftzellenkomponenten. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
11.39.04 Struktursitzkissen. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.
11.39.05 Sitzkissen mit verschiebbaren Weichlagerungselemente. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.
Direkt nachschlagen
- Sitzkissen aus/mit Fluid-/Gelkomponenten (11.39.02)
- Sitzkissen mit Luftzellenkomponenten (11.39.03)
- Struktursitzkissen (11.39.04)
- Sitzkissen mit verschiebbaren Weichlagerungselemente (11.39.05)
Wichtige Abgrenzung
Wer den Antrag an die falsche Stelle richtet, verliert Zeit, aber nicht den Anspruch. Die Kasse leitet in der Regel weiter; schneller ist es, gleich richtig zu adressieren.
Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckDer Gesetzgeber hat die Vorschrift bewusst schlank gehalten. Es gibt keine Liste zuläßiger Produkte im Gesetzestext, sondern nur den Verweis auf die Systematik des Hilfsmittelverzeichnisses. Dadurch kann der GKV-Spitzenverband neue Produktarten aufnehmen, ohne dass jedes Mal das Gesetz geändert werden müsste. Für Versicherte bedeutet das, dass die aktuelle Liste immer im Verzeichnis steht, nicht im Gesetzbuch.
Nicht dazu gehört Verbandmaterial für die Wundversorgung. Das fällt in die Behandlungspflege und läuft über die ärztliche Verordnung und die Krankenkasse. Wer nach einer Operation beides braucht, hat also zwei getrennte Wege, die parallel laufen und sich nicht ersetzen.
Viele Haushalte bestellen im ersten Monat zu viel und im zweiten zu wenig. Das ist normal und kein Grund zur Sorge, weil sich die Zusammenstellung anpassen lässt. Nach drei Monaten pendelt sich der Bedarf meist ein, und danach läuft die Lieferung ohne weitere Aufmerksamkeit. Genau dieser eingeschwungene Zustand ist das Ziel.
Aus Sicht der Kasse handelt es sich um eine laufende Leistung, nicht um eine einmalige Bewilligung. Deshalb gibt es keinen neuen Bescheid für jeden Monat und keine erneute Prüfung bei jeder Lieferung. Erst wenn sich etwas Grundlegendes ändert, etwa der Pflegeort, wird der Fall erneut betrachtet. Diese Konstruktion macht den Anspruch im Alltag unauffällig, aber auch leicht zu vergessen.
Angehörige unterschätzen häufig, wie viel eine gute Dokumentation bewirkt. Wer über zwei Wochen notiert, wobei tatsächlich Hilfe nötig war und wie lange sie gedauert hat, hat bei jeder Begutachtung und bei jeder Rückfrage etwas Konkretes in der Hand. Das ersetzt keine Beratung, macht aber jedes Gespräch mit Kasse oder Gutachterdienst präziser und kürzer.
Ob der Antrag schriftlich, telefonisch oder online gestellt wird, spielt rechtlich keine Rolle. Wichtig ist, dass er nachweisbar bei der Kasse eingeht, denn davon hängt der Beginn der Leistung ab. Ein formloser Brief genügt, wenn er die notwendigen Angaben enthält. Die meisten Kassen stellen trotzdem ein eigenes Formular bereit, weil es die Bearbeitung beschleunigt und weil sicher ist, dass nichts vergessen wurde. Wer es nutzt, spart sich in der Regel eine Nachfrage.
Der Anspruch bleibt vor allem deshalb ungenutzt, weil er nicht beworben wird. Pflegegeld kennt fast jeder, weil es auf dem Kontoauszug auftaucht. Verbrauchsmaterial dagegen taucht nirgends auf, solange niemand danach fragt. Wer keinen Pflegedienst hat, der darauf hinweist, erfährt häufig über Jahre nichts davon und kauft Handschuhe und Desinfektion weiter im Drogeriemarkt.
Zur Zukunft der Regelung kursieren derzeit viele Meldungen. Im Gespräch ist, den eigenständigen Anspruch in ein gemeinsames Entlastungsbudget zu überführen. Das ist bislang ein Entwurfsstand. Solange nichts beschlossen und in Kraft getreten ist, gilt die bestehende Regelung unverändert weiter.
Der Bedarf ist selten über das Jahr konstant. Nach einem Krankenhausaufenthalt steigt er, in ruhigen Phasen fällt er. Weil die Zusammenstellung in der Regel monatlich anpassbar ist, lohnt sich ein kurzer Blick vor jeder Lieferung mehr als eine einmal festgelegte Standardbox, die dann Monat für Monat unverändert ankommt.
Nicht zuletzt entscheidet die Abgrenzung darüber, ob ein Eigenanteil anfällt. Bei Hilfsmitteln nach dem Fünften Buch kann eine Zuzahlung vorgesehen sein, bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln innerhalb der Obergrenze nicht. Wer also unerwartet eine Rechnung erhält, sollte zuerst prüfen, unter welche Vorschrift das Produkt überhaupt fällt.
Auch Dienstleistungen gehören nicht dazu. Betreuungsstunden, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe laufen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, nicht über die Obergrenze für Verbrauchsmaterial. Beide Ansprüchen bestehen nebeneinander, lassen sich aber nicht gegeneinander verrechnen.
Ein Hinweis vorab
Wer zwischen zwei Produkten schwankt, nimmt das mit der größeren Packung. Angebrochen wird ohnehin alles, und die Obergrenze gilt monatlich neu.
Verbindliche Stelle
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Die Angaben wurden redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Pflegekasse. Eine Bewilligung wird nicht zugesagt.