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Sitzkissen mit Luftzellenkomponenten im Hilfsmittelverzeichnis (11.39.03)

Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.

  • Stand: 09/2026
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 4 Min. Lesezeit

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Kurze Antwort

Sitzkissen mit Luftzellenkomponenten ist ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Zuständig ist die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse. Es ist nicht Teil der 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

11.39.03Ebene 3 · Untergruppe

Position im Hilfsmittelverzeichnis

Bezeichnung
Sitzkissen mit Luftzellenkomponenten
Produktgruppe
11 Hilfsmittel gegen Dekubitus
Kostenträger
Krankenkasse (§ 33 SGB V)
Teil der 42 Euro
nein

Sitzkissen mit Luftzellenkomponenten ist im Verzeichnis nach § 139 SGB V unter 11.39.03 gelistet. Diese Übersicht erklärt Einordnung, Zuständigkeit und Abgrenzung.

Inhalt dieser Seite6 Abschnitte
  1. Die Systematik dahinter
  2. Produktarten in dieser Position
  3. Was neben Sitzkissen mit Luftzellenkomponenten im Verzeichnis steht
  4. Direkt nachschlagen
  5. Wo die Grenze verläuft
  6. Weiterlesen

Die Systematik dahinter

Die Nummer 11.39.03 liest sich von links nach rechts: 11 ist die Produktgruppe, 39 der Anwendungsort, 03 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.

Die Produktgruppe lautet 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus. Die Systematik dient der eindeutigen Verständigung zwischen Kassen, verordnenden Ärzten und Leistungserbringern. Sie ordnet ein, sie verkauft nicht.

Produktarten in dieser Position

Produktarten unter 11.39.03
11.39.03.0Sitzkissen mit Luftzellenkomponenten, Einkammer
11.39.03.1Sitzkissen mit Luftzellenkomponenten, Mehrkammer
11.39.03.3Sitzkissen, Schaumstoff-Luftzellenkomponenten Kombination
11.39.03.5Sitzkissen, Schaumstoff-Luftzellenkomponenten Kombination, multizellulär
11.39.03.9Sitzkissen, luft- und/oder schaumstoffgefüllte Kammern/Zellen, sandwichartige Anordnung

Was neben Sitzkissen mit Luftzellenkomponenten im Verzeichnis steht

Das Verzeichnis ordnet nach Zweck, nicht nach Preis oder Hersteller. Direkt neben Sitzkissen mit Luftzellenkomponenten finden sich deshalb:

11.39.01 Weichlagerungssitzkissen. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.

11.39.02 Sitzkissen aus/mit Fluid-/Gelkomponenten. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.

11.39.04 Struktursitzkissen. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.

11.39.05 Sitzkissen mit verschiebbaren Weichlagerungselemente. Sie steht gleichrangig daneben und unterscheidet sich im Anwendungszweck, nicht in der Systematik.

Direkt nachschlagen

Wo die Grenze verläuft

Die Trennung verläuft nicht entlang des Produkts, sondern entlang des Zwecks. Dient es der Krankenbehandlung oder dem Behinderungsausgleich, ist die Krankenkasse zuständig.

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Der Gesetzgeber hat die Vorschrift bewusst schlank gehalten. Es gibt keine Liste zuläßiger Produkte im Gesetzestext, sondern nur den Verweis auf die Systematik des Hilfsmittelverzeichnisses. Dadurch kann der GKV-Spitzenverband neue Produktarten aufnehmen, ohne dass jedes Mal das Gesetz geändert werden müsste. Für Versicherte bedeutet das, dass die aktuelle Liste immer im Verzeichnis steht, nicht im Gesetzbuch.

Bei vollstationärer Pflege entfällt der Anspruch vollständig, weil die Einrichtung das Material im Rahmen ihrer Versorgung stellt. Das ist kein Ermessen der Kasse, sondern folgt aus der Systematik. Bei Tagespflege bleibt der Anspruch dagegen bestehen, weil die Person weiterhin zu Hause lebt.

Im Haushalt zeigt sich schnell, dass der Verbrauch anders aussieht als die Erwartung. Handschuhe werden überschätzt, Flächendesinfektion unterschätzt. Wer zwei Wochen lang notiert, was tatsächlich leer wird, trifft die Auswahl im dritten Monat deutlich genauer als im ersten und holt aus derselben Obergrenze spürbar mehr heraus.

Die Kasse prüft stichprobenartig, ob die abgerechneten Leistungen zur Bewilligung passen. Das ist Routine und kein Misstrauen. Für Versicherte hat es in der Regel keine Folgen, solange die Angaben im Antrag stimmen und sich die Pflegesituation nicht unbemerkt geändert hat.

Auch Sozialdienste in Krankenhäusern sind eine gute Anlaufstelle, besonders beim Übergang von der Klinik nach Hause. Sie kennen die Abläufe und können den Antrag oft direkt anstoßen, bevor die Situation zu Hause unübersichtlich wird. Dieser Zeitpunkt wird häufig verpasst.

Der Antragsweg selbst ist kürzer, als sein Ruf vermuten lässt. Die Pflegekasse kennt den Pflegegrad bereits, weil sie ihn selbst festgestellt hat. Neu sind für sie nur drei Informationen: wer pflegt, wo gepflegt wird und dass Verbrauchsmaterial benötigt wird. Alles Weitere ergibt sich aus der Akte. Deshalb ist ein Antrag, der diese drei Punkte klar benennt, in der Regel vollständig, und Rückfragen entstehen meist nur dort, wo eine dieser Angaben fehlt oder missverständlich formuliert ist.

In der Praxis scheitert es selten am Willen und fast immer an der Information. Angehörige, die gerade in die Pflege hineingeraten, haben eine lange Liste an Dingen, die dringender wirken: Pflegegrad, Medikamente, Termine, Arbeitszeit. Ein Anspruch über 42 Euro im Monat rutscht dabei nach hinten, obwohl er im Jahr mehrere hundert Euro ausmacht und mit einem einzigen Antrag dauerhaft gesichert ist.

Unterschieden werden sollte zwischen Referentenentwurf (5. Juni 2026), Kabinettsentwurf (30. September 2026) und beschlossenem Gesetz. Erst der letzte Schritt ändert geltendes Recht. Stand 9. Oktober 2026 liegt nur der Kabinettsentwurf vor.

Werden zwei Personen im selben Haushalt gepflegt, besteht der Anspruch zweimal. Die Obergrenze gilt je pflegebedürftiger Person, nicht je Wohnung. Das wird regelmäßig übersehen, gerade bei älteren Ehepaaren, bei denen beide einen Pflegegrad haben und nur ein Antrag gestellt wurde.

Auch innerhalb der Pflegeversicherung gibt es Abstufungen, die leicht übersehen werden. Die Produktgruppen 50 bis 52 enthalten Pflegehilfsmittel, die nicht verbraucht werden und deshalb nicht unter die Monatsobergrenze fallen. Nur die Gruppe 54 ist die Gruppe, um die es bei der monatlichen Zusammenstellung geht.

Ein häufiges Missverständnis betrifft Schutzmasken für Besucher. Der Anspruch dient der Pflege, nicht dem allgemeinen Infektionsschutz des Haushalts. Ob und in welchem Umfang Schutzausrüstung für weitere Personen erfasst ist, richtet sich nach der Pflegesituation und im Zweifel nach der Einschätzung der Pflegekasse.

Offizielle Quelle

  1. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  2. § 33 SGB V (Hilfsmittel)
  3. § 139 SGB V (Hilfsmittelverzeichnis)

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Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien