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Trachealkanülen, blockbar im Hilfsmittelverzeichnis (12.24.05)

Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.

  • Stand: 09/2026
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 5 Min. Lesezeit

Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet

Kurze Antwort

Diese Kategorie gehört zu den Hilfsmitteln nach § 33 SGB V. Anträge zu Trachealkanülen, blockbar richten sich an die Krankenkasse; die Pflegebox nach § 40 SGB XI ist ein anderer Anspruch.

12.24.05Ebene 3 · Untergruppe

Position im Hilfsmittelverzeichnis

Bezeichnung
Trachealkanülen, blockbar
Produktgruppe
12 Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie
Kostenträger
Krankenkasse (§ 33 SGB V)
Teil der 42 Euro
nein

Im amtlichen Hilfsmittelverzeichnis findet sich Trachealkanülen, blockbar an Position 12.24.05. Diese Seite macht daraus eine Antwort in Alltagssprache.

Inhalt dieser Seite6 Abschnitte
  1. Wo diese Position steht
  2. Produktarten in dieser Position
  3. Was neben Trachealkanülen, blockbar im Verzeichnis steht
  4. Direkt nachschlagen
  5. Was hier nicht dazugehört
  6. Weiterlesen

Wo diese Position steht

Die Nummer 12.24.05 liest sich von links nach rechts: 12 ist die Produktgruppe, 24 der Anwendungsort, 05 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.

Die Produktgruppe lautet 12 Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie. Das Verzeichnis ist kein Bestellkatalog, sondern ein Ordnungssystem nach § 139 SGB V. Aus der Position ergibt sich die Einordnung, nicht der Anbieter.

Produktarten in dieser Position

Produktarten unter 12.24.05
12.24.05.0Trachealkanülen, ohne Innenkanüle
12.24.05.1Trachealkanülen, mit Innenkanüle
12.24.05.2Trachealkanülen mit subglottischer Absaugung, ohne Innenkanüle
12.24.05.3Trachealkanülen mit subglottischer Absaugung, mit Innenkanüle

Was neben Trachealkanülen, blockbar im Verzeichnis steht

Wer im Verzeichnis blättert, trifft rund um diese Position auf folgende Einträge derselben Ebene:

12.24.01 Hilfsmittel zur Stabilisierung des Tracheostomas. Sie ist eigenständig gelistet und wird deshalb auch eigenständig beantragt.

12.24.02 Silbertrachealkanülen. Auch diese Position gehört zur selben Gliederungsstufe und wird nach denselben Regeln zugeordnet.

12.24.06 Trachealkanülen, nicht blockbar. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.

12.24.08 Innenkanülen. Die Nummer verrät die Zugehörigkeit: gleiche Vorstellen bedeuten dieselbe übergeordnete Gruppe.

12.24.13 Tracheostoma-Epithesen. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.

Direkt nachschlagen

Was hier nicht dazugehört

Hilfsmittel nach § 33 SGB V und Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI stehen im selben Verzeichnis, haben aber verschiedene Kostenträger. Das ist der häufigste Grund dafür, dass ein Antrag bei der falschen Stelle landet.

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Die Zuständigkeit der Pflegekasse ergibt sich aus der Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Ein eigener Beitritt zur Pflegekasse ist nicht nötig und auch nicht möglich. Das erklärt, warum bei einem Kassenwechsel automatisch auch die Pflegekasse wechselt und eine bestehende Bewilligung nicht mitwandert.

Nicht erfasst sind außerdem Geräte, die dauerhaft bleiben. Ein Toilettenstuhl, ein Badewannenlift oder ein Pflegebett sind technische Hilfen und werden gesondert beantragt. Dass sie ebenfalls unter den Oberbegriff Pflegehilfsmittel fallen, macht sie nicht zu Verbrauchsmaterial im Sinne der Monatsobergrenze.

Wer zwischen zwei Packungsgrößen schwankt, nimmt im Zweifel die größere. Angebrochen wird ohnehin alles, Verbrauchsmaterial verdirbt nicht im Monatsrhythmus, und die Obergrenze beginnt am Monatsersten ohnehin wieder von vorn. Ein Vorrat im Schrank ist in der häuslichen Pflege eher ein Vorteil als ein Problem.

Aus Sicht der Kasse handelt es sich um eine laufende Leistung, nicht um eine einmalige Bewilligung. Deshalb gibt es keinen neuen Bescheid für jeden Monat und keine erneute Prüfung bei jeder Lieferung. Erst wenn sich etwas Grundlegendes ändert, etwa der Pflegeort, wird der Fall erneut betrachtet. Diese Konstruktion macht den Anspruch im Alltag unauffällig, aber auch leicht zu vergessen.

Wenn mehrere Stellen widersprüchliche Auskünfte geben, hilft die Bitte um eine schriftliche Antwort. Das klärt die Sache meist von allein, weil schriftlich sorgfältiger formuliert wird. Es ist kein unfreundlicher Schritt, sondern der übliche Weg, wenn es auf eine verbindliche Aussage ankommt.

Ob der Antrag schriftlich, telefonisch oder online gestellt wird, spielt rechtlich keine Rolle. Wichtig ist, dass er nachweisbar bei der Kasse eingeht, denn davon hängt der Beginn der Leistung ab. Ein formloser Brief genügt, wenn er die notwendigen Angaben enthält. Die meisten Kassen stellen trotzdem ein eigenes Formular bereit, weil es die Bearbeitung beschleunigt und weil sicher ist, dass nichts vergessen wurde. Wer es nutzt, spart sich in der Regel eine Nachfrage.

Der Anspruch bleibt vor allem deshalb ungenutzt, weil er nicht beworben wird. Pflegegeld kennt fast jeder, weil es auf dem Kontoauszug auftaucht. Verbrauchsmaterial dagegen taucht nirgends auf, solange niemand danach fragt. Wer keinen Pflegedienst hat, der darauf hinweist, erfährt häufig über Jahre nichts davon und kauft Handschuhe und Desinfektion weiter im Drogeriemarkt.

Der Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 nennt für das Pflegegeld als Entlastungsbudget 380 bis 1.080 Euro im Monat, je nach Pflegegrad 2 bis 5. Daraus sollen laut Begründung künftig auch Verbrauchsprodukte bezahlt werden. Das ist Entwurfsstand, nicht beschlossen; heute gelten 347 bis 990 Euro Pflegegeld und daneben die 42 Euro.

Wenn mehrere Personen pflegen, lohnt eine gemeinsame Ablage mit festen Plätzen. Verbrauchsmaterial, das jede Woche woanders liegt, wird doppelt gekauft und trotzdem nicht gefunden. Eine Kiste am Pflegeort mit den drei meistgenutzten Artikeln löst dieses Problem zuverläßiger als jede Optimierung der Bestellmenge.

Nicht zuletzt entscheidet die Abgrenzung darüber, ob ein Eigenanteil anfällt. Bei Hilfsmitteln nach dem Fünften Buch kann eine Zuzahlung vorgesehen sein, bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln innerhalb der Obergrenze nicht. Wer also unerwartet eine Rechnung erhält, sollte zuerst prüfen, unter welche Vorschrift das Produkt überhaupt fällt.

Eine Grauzone bilden Produkte, die es in mehreren Ausführungen gibt. Eine saugende Bettschutzeinlage zum Einmalgebrauch ist erfasst, dieselbe Einlage als waschbare Variante ist eine andere Position. Wer unsicher ist, findet die Antwort an der Hilfsmittelnummer, nicht an der Produktbeschreibung des Anbieters.

Amtliche Quelle

  1. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  2. § 33 SGB V (Hilfsmittel)
  3. § 139 SGB V (Hilfsmittelverzeichnis)

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Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien