Trachealkanülen, nicht blockbar im Hilfsmittelverzeichnis (12.24.06)
Einordnung, Kostenträger und Abgrenzung zur Pflegebox.
- 12.24.06Hilfsmittelnummer
- Ebene 3Systematik
- KrankenkasseKostenträger
- neinTeil der 42 Euro
Direkt beantwortet
Diese Kategorie gehört zu den Hilfsmitteln nach § 33 SGB V. Anträge zu Trachealkanülen, nicht blockbar richten sich an die Krankenkasse; die Pflegebox nach § 40 SGB XI ist ein anderer Anspruch.
Trachealkanülen, nicht blockbar trägt im Hilfsmittelverzeichnis die Nummer 12.24.06. Diese Seite erklärt, was hinter der Systematik steckt und wer die Kosten trägt.
Wo diese Position steht
Die Nummer 12.24.06 liest sich von links nach rechts: 12 ist die Produktgruppe, 24 der Anwendungsort, 06 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 12 Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie. Das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V ist die gemeinsame Sprache von Kassen, Aerzten und Leistungserbringern. Es sagt, was ein Produkt ist, nicht wer es liefert.
Produktarten in dieser Position
| 12.24.06.0 | Trachealkanülen, ohne Innenkanüle, für die invasive Beatmung |
|---|---|
| 12.24.06.1 | Trachealkanülen, mit Innenkanülen, für die invasive Beatmung |
| 12.24.06.2 | Nicht besetzt |
| 12.24.06.3 | Trachealkanülen, ohne Innenkanüle, nicht für die invasive Beatmung |
| 12.24.06.4 | Trachealkanülen, mit Innenkanüle, nicht für die invasive Beatmung |
Was neben Trachealkanülen, nicht blockbar im Verzeichnis steht
Eine Position des Hilfsmittelverzeichnisses versteht man am schnellsten über ihre Nachbarn. Auf derselben Ebene stehen hier:
12.24.01 Hilfsmittel zur Stabilisierung des Tracheostomas. Wer zwischen beiden schwankt, findet die Abgrenzung in der jeweiligen Produktbeschreibung des Verzeichnisses.
12.24.02 Silbertrachealkanülen. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
12.24.05 Trachealkanülen, blockbar. Wer zwischen beiden schwankt, findet die Abgrenzung in der jeweiligen Produktbeschreibung des Verzeichnisses.
12.24.08 Innenkanülen. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
12.24.10 Nicht besetzt. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
12.24.12 Nicht besetzt. Für die Kostenträgerfrage gilt hier dasselbe wie für die betrachtete Position.
Direkt nachschlagen
- Hilfsmittel zur Stabilisierung des Tracheostomas (12.24.01)
- Silbertrachealkanülen (12.24.02)
- Trachealkanülen, blockbar (12.24.05)
- Innenkanülen (12.24.08)
- Nicht besetzt (12.24.10)
- Nicht besetzt (12.24.12)
Wichtige Abgrenzung
Ein Verzeichnis, zwei Kostenträger: Was unter § 33 SGB V fällt, zahlt die Krankenkasse, was unter § 40 SGB XI fällt, die Pflegekasse. An der Produktgruppennummer lässt sich das ablesen.
Für diese Position ist deshalb nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse. Sie gehört nicht zur monatlichen Pflegebox und wird auch nicht auf die 42 Euro angerechnet.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckDer Betrag von 42 Euro gilt seit dem 1. Januar 2025. Er ist keine feste Größe, sondern wurde in der Vergangenheit mehrfach angepasst. Wer ältere Ratgeber liest, findet deshalb noch andere Zahlen. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext, nicht die Zusammenfassung eines Anbieters.
Eine Grauzone bilden Produkte, die es in mehreren Ausführungen gibt. Eine saugende Bettschutzeinlage zum Einmalgebrauch ist erfasst, dieselbe Einlage als waschbare Variante ist eine andere Position. Wer unsicher ist, findet die Antwort an der Hilfsmittelnummer, nicht an der Produktbeschreibung des Anbieters.
In Haushalten mit wenig Platz ist die Packungsgröße ein echtes Kriterium. Hundert Schutzschürzen brauchen mehr Raum, als viele erwarten. Wer eng wohnt, wählt lieber kleinere Gebinde mehrerer Produkte als eine große Packung, auch wenn rechnerisch weniger Stück dabei herauskommen. Material, das im Weg steht, wird nicht benutzt.
Wird die Obergrenze überschritten, ist der überschießende Teil privat zu zahlen. Die Kasse lehnt nicht die gesamte Lieferung ab, sondern trägt bis zur Grenze. Seriose Anbieter zeigen deshalb während der Zusammenstellung an, wie viel des Monatsbetrags bereits belegt ist. Wer diese Anzeige im Blick behält, hat am Monatsende keine Ueberraschung und muss nichts zurückschicken.
Ein oft vergessener Ansprechpartner ist der behandelnde Arzt. Er kann zwar nicht über Pflegeleistungen entscheiden, aber er kennt die gesundheitliche Situation und kann sie beschreiben. Gerade bei einer geplanten Höherstufung ist eine ärztliche Einschätzung ein nützlicher Baustein, auch wenn sie die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst nicht ersetzt.
Ein Punkt, der regelmäßig für Verwirrung sorgt, ist die Dauer der Bewilligung. Der Anspruch ist nicht auf einen Monat oder ein Jahr befristet, sondern besteht, solange die Voraussetzungen vorliegen. Eine einmal erteilte Bewilligung läuft also weiter. Was sich ändern kann, ist die Situation: Zieht die pflegebedürftige Person dauerhaft in ein Pflegeheim, endet der Anspruch, und die Kasse ist darüber zu informieren.
Ein weiterer Grund ist die Scheu vor dem Formular. Jede Kasse nennt den Antrag anders, manche stellen ihn online bereit, andere nur als PDF. Wer zwei Nachmittage mit der Suche verbracht hat, legt das Thema weg. Dabei ist der Inhalt überall derselbe, weil der Anspruch bundesgesetzlich geregelt ist und nicht im Ermessen der einzelnen Kasse steht.
Sollte es zu einer Neuordnung kommen, würden die Pflegekassen die Betroffenen darüber informieren. Das ist Teil ihrer Aufgaben. Wer eine laufende Bewilligung hat, muss also nicht selbst regelmäßig prüfen, ob sich etwas geändert hat.
Ein praktischer Punkt ist die Größe bei Handschuhen. Wird die Pflege von mehreren Personen übernommen, passt selten eine Größe für alle. Zwei Größen nebeneinander sind meist die bessere Lösung als eine mittlere, weil zu große Handschuhe rutschen und zu kleine reißen. Beides führt dazu, dass mehr verbraucht wird als nötig.
Nicht alles, was in der Pflege gebraucht wird, ist ein Pflegehilfsmittel. Kosmetische Waschlotionen, Hautcremes und Körperpflegeprodukte gehören zur Grundausstattung eines Haushalts und sind keiner Produktart der Gruppe 54 zugeordnet. Sie können in einer Lieferung enthalten sein, fallen dann aber nicht unter die Kostenübernahme und sind privat zu zahlen.
Nicht erfasst sind außerdem Geräte, die dauerhaft bleiben. Ein Toilettenstuhl, ein Badewannenlift oder ein Pflegebett sind technische Hilfen und werden gesondert beantragt. Dass sie ebenfalls unter den Oberbegriff Pflegehilfsmittel fallen, macht sie nicht zu Verbrauchsmaterial im Sinne der Monatsobergrenze.
Aus der Praxis
Der Anspruch besteht schon ab Pflegegrad 1. Wer auf einen höheren Grad wartet, verliert jeden Monat bares Material.
Verbindliche Stelle
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Hinweis: Diese Seite ist redaktionell und nicht amtlich. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die Pflegekasse. Angaben mit Stand 09/2026.