Elektrolarynx (Tonerzeuger): Kostenübernahme und Antrag
Der Elektrolarynx steht im Hilfsmittelverzeichnis unter dem Namen „Tonerzeuger“, Nummer 12.99.05. Hier lesen Sie, wann die Krankenkasse ihn bezahlt, was Sie zuzahlen und wie der Antrag läuft.
- Quellen geprüft:
- Aktualisiert am
- Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
- 9 Min. Lesezeit
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Position im Hilfsmittelverzeichnis
- Bezeichnung
- Tonerzeuger
- Produktgruppe
- 12 Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie
- Kostenträger
- Krankenkasse (§ 33 SGB V)
- Teil der 42 Euro
- nein
Das Wichtigste in Kürze
- Der Elektrolarynx (elektronische Sprechhilfe) ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V. Die Pflegekasse ist nicht zuständig, ein Pflegegrad wird nicht gebraucht.
- Das Verzeichnis nennt als Anwendungsfall die Stimmbildung nach einer Laryngektomie (Kehlkopfentfernung), wenn eine Ersatzstimme über die Speiseröhre oder ein Shunt-Ventil nicht möglich ist.
- Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als der Preis (§ 61 SGB V). Unter 18 Jahren entfällt sie.
- Im Verzeichnis gibt es eine Produktart: 12.99.05.1 „Tonerzeuger mit Intonationsmöglichkeit“. Die Position 12.99.05.0 ist „nicht besetzt“.
Inhalt dieser Seite12 Abschnitte
- Was im Verzeichnis unter „Tonerzeuger“ steht
- Wann das Verzeichnis den Elektrolarynx vorsieht und wann nicht
- So läuft der Antrag bei der Krankenkasse
- Was Sie zuzahlen: Rechenbeispiele
- Wenn die Kasse ablehnt oder mehr kosten würde
- Abgrenzung zu den Nachbarpositionen der Produktgruppe 12
- Die Systematik dahinter
- Produktarten in dieser Position
- Wichtige Abgrenzung
- Häufige Fragen
- Weiterlesen
Was im Verzeichnis unter „Tonerzeuger“ steht
Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands führt den Elektrolarynx nicht unter diesem Namen, sondern als „Tonerzeuger“. Die Produktgruppe 12 „Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie“ beschreibt sie als Schwingungsgeber: Sie erzeugen mechanische Schwingungen, die ein Schwingungskopf von außen am Hals oder am Mundboden in den Mund-Rachen-Raum weitergibt. Wer nach einer Laryngektomie dabei artikuliert, erzeugt hörbare Sprache.
Die einzige besetzte Produktart ist 12.99.05.1, „Tonerzeuger mit Intonationsmöglichkeit“. Nach der Beschreibung arbeitet das Gerät mit einer Kunststoffmembran, die schwingt und an den Hals oder unter das Kinn an den Mundboden gesetzt wird. Bei Geräten mit Mundrohr liegt das freie Ende des Rohrs zwischen den oberen Zähnen und den Wangen. Eine Intonationstaste hebt einzelne Silben oder Wörter hervor. Lautstärke und Grundtonhöhe stellen Sie am Gerät ein.
Unter der Untergruppe führt die Schnittstelle am 09.10.2026 vier nummerierte Einträge, einer davon ist „nicht besetzt“. Das ist unsere Auszählung. Sie sagt nichts über Lieferbarkeit oder Qualität einzelner Geräte aus.
| Nummer | Bezeichnung im Verzeichnis | Anwendungsfall nach Verzeichnis |
|---|---|---|
| 12.99.05.1 | Tonerzeuger mit Intonationsmöglichkeit | Stimmbildung bei Laryngektomie, wenn ein Stimmersatz mittels Ösophagusstimme oder Shunt-Ventil nicht möglich ist |
Wann das Verzeichnis den Elektrolarynx vorsieht und wann nicht
Die Indikation ist eng gefasst: Stimmbildung bei Laryngektomie, wenn der Stimmersatz über die Ösophagusstimme oder über ein Shunt-Ventil nicht möglich ist. Das Verzeichnis stellt den Tonerzeuger damit als Weg für Fälle dar, in denen die anderen beiden Wege nicht infrage kommen. Ob das bei Ihnen so ist, entscheiden die behandelnden Ärzte. Die Kasse misst den Antrag an dieser Beschreibung.
Eine Stimmprothese gehört nicht zu dieser Position. Die Produktgruppe 12 stellt klar, dass Stimmersatzhilfen (Shuntventile), die ausschließlich von Ärztinnen und Ärzten gewechselt werden, sogenannte Verweilprothesen, keine Hilfsmittel dieser Produktgruppe sind. Ob eine Stimmersatzhilfe von Versicherten selbst gewechselt werden darf, gibt die Gebrauchsanweisung des Herstellers vor. Auch Implantate zählen nicht zu den Hilfsmitteln nach § 33 SGB V.
Maßstab für die Gruppe insgesamt: Die Produkte müssen im häuslichen oder privaten Umfeld sicher und indikationsgerecht abgegeben werden können und dürfen laut Herstellerangabe von den Versicherten selbst oder von medizinischen Laien bedient werden. Geräte, die in der ambulant ärztlichen oder stationären Versorgung oder im Rettungsdienst eingesetzt werden, sind keine Hilfsmittel nach § 33 SGB V.
| Frage | Antwort nach Verzeichnis und Gesetz |
|---|---|
| Wer ist Kostenträger? | Die gesetzliche Krankenkasse (§ 33 SGB V), nicht die Pflegekasse |
| Wird ein Pflegegrad gebraucht? | Nein, der Anspruch hängt nicht am Pflegegrad |
| Zählt das Gerät zu den 42 Euro für Verbrauchsmittel? | Nein, es ist kein zum Verbrauch bestimmtes Pflegehilfsmittel der Gruppe 54 |
| Ist die Stimmprothese dasselbe? | Nein. Von Ärzten gewechselte Verweilprothesen sind keine Hilfsmittel der Produktgruppe 12 |
So läuft der Antrag bei der Krankenkasse
Den Weg regelt § 33 SGB V. Er gilt für gesetzlich Versicherte, die Kasse ist die erste Ansprechstelle. Die Pflegekasse spielt keine Rolle.
- Verordnung einholenEine vertragsärztliche Verordnung ist nur erforderlich, soweit eine erstmalige oder erneute ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist (§ 33 Abs. 5a SGB V). Klären Sie mit den behandelnden Ärzten, ob in Ihrem Fall eine Verordnung nötig ist.
- Antrag stellenDie Kasse prüft den Antrag mit eigenem weisungsgebundenem Personal. In geeigneten Fällen kann sie den Medizinischen Dienst beteiligen (§ 33 Abs. 5b SGB V). Hat die Kasse auf die Genehmigung verzichtet, darf sie stattdessen die Verordnung als Voraussetzung der Kostenübernahme verlangen.
- Vertragspartner wählenSie können jeden Leistungserbringer nutzen, der Vertragspartner Ihrer Kasse ist. Verordnende Ärzte und die Kasse dürfen Sie nicht auf einen bestimmten Anbieter festlegen (§ 33 Abs. 6 SGB V). Die Kasse übernimmt die vertraglich vereinbarten Preise (§ 33 Abs. 7).
- Gebrauch üben und Zuzahlung leistenZum Anspruch gehört die Ausbildung im Gebrauch (§ 33 Abs. 1 SGB V). Die Kasse kann das Gerät auch leihweise überlassen und die Bewilligung davon abhängig machen, dass Sie sich einweisen lassen (§ 33 Abs. 5). Die Zuzahlung zahlen Sie an die abgebende Stelle.

Inhalt der Grafik als Text
Schritt 1: Ärztliche Verordnung, soweit eine Diagnose oder Therapieentscheidung geboten ist (§ 33 Abs. 5a SGB V).
Schritt 2: Antrag bei der Krankenkasse. Die Kasse prüft mit eigenem Personal und kann den Medizinischen Dienst beteiligen (§ 33 Abs. 5b SGB V).
Schritt 3: Abgabe durch einen Vertragspartner der Kasse, mit Anpassung und Einweisung in den Gebrauch (§ 33 Abs. 6 SGB V).
Schritt 4: Zuzahlung an die abgebende Stelle, 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (§ 61 SGB V).
Was Sie zuzahlen: Rechenbeispiele
Versicherte ab 18 Jahren zahlen zu jedem Hilfsmittel 10 Prozent des Abgabepreises zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, aber nie mehr als der Preis selbst (§ 33 Abs. 8 und § 61 SGB V). Nur bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln gilt eine andere Regel, der Elektrolarynx gehört nicht dazu.
| Abgabepreis (Beispiel) | 10 Prozent | Ihre Zuzahlung |
|---|---|---|
| 42 Euro | 4,20 Euro | 5,00 Euro (Mindestbetrag) |
| 73 Euro | 7,30 Euro | 7,30 Euro |
| 150 Euro | 15,00 Euro | 10,00 Euro (Höchstbetrag) |
| 3 Euro (Kleinteil) | 0,30 Euro | 3,00 Euro (nie mehr als der Preis) |
Wenn die Kasse ablehnt oder mehr kosten würde
Wählen Sie ein Gerät oder Zusatzleistungen, die über das Notwendige hinausgehen, tragen Sie die Mehrkosten und die dadurch bedingten höheren Folgekosten selbst (§ 33 Abs. 1 SGB V). Fragen Sie deshalb vor der Bestellung nach, welche Geräte der Vertrag Ihrer Kasse umfasst. Preise nennt das Verzeichnis nicht, maßgeblich sind die vertraglich vereinbarten Preise.
Zum Anspruch zählen außerdem notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung des Hilfsmittels (§ 33 Abs. 1 SGB V). Bei Defekt oder Verlust wenden Sie sich also an die Kasse oder den Vertragspartner und müssen das Gerät nicht selbst ersetzen.
Lehnt die Kasse ab, hilft der schriftliche Widerspruch. Die Schritte stehen im Ratgeber Pflegehilfsmittel-Antrag abgelehnt: Widerspruch. Er beschreibt den Ablauf bei der Pflegekasse. Bei der Krankenkasse nennt der Bescheid selbst die Widerspruchsfrist und die Stelle; lesen Sie ihn deshalb genau.
Abgrenzung zu den Nachbarpositionen der Produktgruppe 12
Wer nach einer Laryngektomie versorgt wird, braucht oft mehrere Positionen. Sie werden einzeln beantragt und stehen an eigenen Nummern.
| Nummer | Position | Zweck laut Verzeichnis |
|---|---|---|
| 12.99.04 | Sprechventile | Einwegventil auf der Trachealkanüle, das beim Ausatmen schließt; bei Laryngektomierten schließen Sie es mit dem Finger oder die Mechanik leitet die Luft über die Stimmprothese um |
| 12.99.08 | Hilfsmittel zur Tracheostomapflege | spezielles Zubehör zur Pflege von Stoma und Haut, zum Beispiel Borkenpinzetten und Tracheospreizer |
| 12.99.02 | Verbrauchsmaterial | Ersatzgitter und Filtermaterial, etwa für Sprechventile |
Die Systematik dahinter
Die Nummer 12.99.05 liest sich von links nach rechts: 12 ist die Produktgruppe, 99 der Anwendungsort, 05 die Untergruppe. Je weiter rechts eine Ziffer steht, desto konkreter wird das Produkt.
Die Produktgruppe lautet 12 Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie. Geführt wird das Verzeichnis vom GKV-Spitzenverband. Seine Aufgabe ist die eindeutige Zuordnung von Produkten, damit alle Beteiligten dasselbe meinen.
Produktarten in dieser Position
| 12.99.05.1 | Tonerzeuger mit Intonationsmöglichkeit |
|---|
Wichtige Abgrenzung
Diese Doppelstruktur ist historisch gewachsen. Für Versicherte bedeutet sie vor allem eines: Vor dem Antrag lohnt der Blick auf die Produktgruppe.
Gehört das zu meiner Pflegebox?
Der Anspruchs-Check klärt in einer Minute, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.
Zum Pflegebox-CheckHäufige Fragen
Wie funktioniert ein Elektrolarynx?
Nach der Beschreibung im Hilfsmittelverzeichnis erzeugt ein Schwingungsgeber mit einer Kunststoffmembran Schwingungen. Sie werden am Hals oder am Mundboden in den Mund-Rachen-Raum geleitet. Bei Geräten mit Mundrohr führt das Rohr zwischen die oberen Zähne und die Wangen. Eine Intonationstaste betont einzelne Silben oder Wörter, Lautstärke und Grundtonhöhe stellen Sie am Gerät ein.
Kann man ohne Kehlkopf noch sprechen?
Ja. Das Verzeichnis nennt zur Stimmbildung nach einer Laryngektomie die Ösophagusstimme, das Shunt-Ventil als Stimmersatzhilfe und den Tonerzeuger. Der Elektrolarynx ist laut Verzeichnis für Fälle vorgesehen, in denen die Ösophagusstimme oder das Shunt-Ventil nicht möglich ist. Welcher Weg bei Ihnen passt, klären die behandelnden Ärzte.
Zahlt die Krankenkasse einen Elektrolarynx?
Ja, sofern er im Einzelfall erforderlich ist und die Indikation der Produktart erfüllt (§ 33 Abs. 1 SGB V). Sie zahlen 10 Prozent des Abgabepreises zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung. Die Pflegekasse ist nicht zuständig.
Brauche ich ein Rezept für einen Elektrolarynx?
Eine vertragsärztliche Verordnung ist nur erforderlich, soweit eine erstmalige oder erneute ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist (§ 33 Abs. 5a SGB V). Die Kasse kann sie trotzdem verlangen, wenn sie auf die Genehmigung der Versorgung verzichtet hat. Fragen Sie vor dem Antrag bei Ihrer Kasse nach.
Was kostet ein Elektrolarynx?
Das Hilfsmittelverzeichnis nennt keine Preise. Die Krankenkasse übernimmt die vertraglich vereinbarten Preise (§ 33 Abs. 7 SGB V), abzüglich Ihrer Zuzahlung von 5 bis 10 Euro. Wählen Sie ein Gerät über das Notwendige hinaus, tragen Sie die Mehrkosten selbst.
Ist eine Stimmprothese ein Hilfsmittel der Krankenkasse?
Nicht in jedem Fall. Stimmersatzhilfen (Shuntventile), die ausschließlich von Ärzten gewechselt werden, sogenannte Verweilprothesen, zählen laut Produktgruppe 12 nicht zu den Hilfsmitteln dieser Gruppe. Ob ein Selbstwechsel vorgesehen ist, steht in der Gebrauchsanweisung des Herstellers. Implantate sind keine Hilfsmittel nach § 33 SGB V.
Verbindliche Stelle
- Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie (Produktgruppe 12)
- Sprechventile (12.99.04)
- Hilfsmittel zur Tracheostomapflege (12.99.08)
- Hilfsmittelverzeichnis: Aufbau und Suche
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Was die Pflegekasse zahlt
- Pflegebox-Check
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Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.
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Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.
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