Einmalhandschuhe über die AOK Baden-Württemberg abrechnen

Einmalhandschuhe und Fingerlinge für Versicherte der AOK Baden-Württemberg.

Kurze Antwort

Ja. Wer bei der AOK Baden-Württemberg pflegeversichert ist, mindestens Pflegegrad 1 hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind kein Zuschuss und kein Bonusprogramm, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Für Versicherte der AOK Baden-Württemberg gilt er unter denselben Bedingungen wie überall.

Diese Produkte zählen dazu

Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen

Der Weg zum Antrag

Wer den Antrag über einen Leistungserbringer stellt, unterschreibt die Kostenübernahme und gibt die Abwicklung ab. Der Anspruch selbst ändert sich dadurch nicht.

Den Antrag kannst du selbst bei deiner Pflegekasse stellen. Du kannst die Abwicklung auch abgeben: Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben, den Rest übernehmen wir.

Pflegebox zusammenstellen

Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben. Solange die Zusammenstellung 42 Euro im Monat nicht überschreitet, zahlst du nichts.

Pflegebox zusammenstellen

Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.

Der Betrag und seine Grenzen

Der Betrag ist eine Monatsobergrenze, kein Jahresbudget. Wer drei Monate nichts bestellt, hat danach nicht das Dreifache zur Verfügung.

Der Betrag lässt sich nicht aufs Konto überweisen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.

Die wichtigsten Werte 2026
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
VoraussetzungPflege in der eigenen Häuslichkeit
Zusatzbeitrag2,99 %
Uebertrag in den Folgemonatnicht möglich
KassenartAllgemeine Ortskrankenkasse (AOK)

Was hier nicht dazugehört

Innerhalb der Pflegehilfsmittel gibt es eine zweite Grenze: die zwischen technischen Hilfen und Verbrauchsmaterial. Ein Pflegebett oder ein Hausnotruf wird einmal bewilligt und soll nach dem Gesetz vorrangig leihweise überlassen werden. Verbrauchsmaterial wird benutzt und ist weg, deshalb gibt es dafür eine monatlich wiederkehrende Obergrenze statt einer einmaligen Entscheidung.

Auch Dienstleistungen gehören nicht dazu. Betreuungsstunden, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe laufen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, nicht über die Obergrenze für Verbrauchsmaterial. Beide Ansprüchen bestehen nebeneinander, lassen sich aber nicht gegeneinander verrechnen.

In Haushalten mit wenig Platz ist die Packungsgröße ein echtes Kriterium. Hundert Schutzschürzen brauchen mehr Raum, als viele erwarten. Wer eng wohnt, wählt lieber kleinere Gebinde mehrerer Produkte als eine große Packung, auch wenn rechnerisch weniger Stück dabei herauskommen. Material, das im Weg steht, wird nicht benutzt.

Ein verbreiteter Irrtum betrifft die Reihenfolge: Viele glauben, man müsse erst alles andere geklärt haben, bevor man sich um Verbrauchsmaterial kümmert. Tatsächlich ist es umgekehrt einer der schnellsten Punkte. Der Pflegegrad liegt der Kasse bereits vor, und der Antrag braucht nur wenige Angaben. Wer damit beginnt, hat früh ein Erfolgserlebnis in einem Verfahren, das sonst viel Geduld verlangt.

Wird der Antrag abgelehnt, endet damit nicht der Anspruch, sondern nur dieses Verfahren. Ein neuer Antrag ist jederzeit möglich, etwa wenn sich die Pflegesituation geändert hat oder eine fehlende Angabe nachgereicht werden kann. Der Widerspruch ist der schnellere Weg, der neue Antrag der einfachere.

Die Kostenerstattung ist kein Notbehelf, sondern steht ausdrücklich im Gesetz. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn bestimmte Produkte gebraucht werden, die ein Versender nicht führt, oder wenn jemand seine gewohnte Marke behalten möchte. Der Preis dafür ist der Aufwand: kaufen, Belege sortieren, einreichen und auf die Erstattung warten. Wer diesen Aufwand nicht scheut, behält dafür die vollständige Freiheit bei der Produktwahl.

Der Betrag von 42 Euro gilt seit dem 1. Januar 2025. Er ist keine feste Größe, sondern wurde in der Vergangenheit mehrfach angepasst. Wer ältere Ratgeber liest, findet deshalb noch andere Zahlen. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext, nicht die Zusammenfassung eines Anbieters.

Wer mit der Kasse telefoniert, sollte sich Datum, Uhrzeit und den Namen der Gesprächspartnerin notieren. Das klingt nach Bürokratie, ist aber bei Rückfragen Gold wert. Mündliche Auskünfte sind nicht bindend, aber eine dokumentierte Auskunft ändert den Ton eines Gesprächs erheblich.

Aus der Praxis

Wer erst zum Monatsende bestellt, verschenkt nichts, solange die Bestellung im Monat eingeht. Wer aber mehrere Monate wartet, verliert die übersprungenen Monate endgültig.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Bearbeitung bei der AOK Baden-Württemberg?
Dazu machen wir bewusst keine Angabe, weil uns dafür keine belastbaren Zahlen der Kasse vorliegen. Die Pflegekasse nennt dir auf Nachfrage den aktuellen Stand.
Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Nein. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Gerade bei Pflegegrad 1 wird er besonders oft übersehen, weil es sonst noch kein Pflegegeld gibt.
Was passiert, wenn ich einen Monat nichts bestelle?
Der Anspruch für diesen Monat verfällt. Ansparen oder Uebertragen ist nicht möglich, die Obergrenze gilt je Kalendermonat.
Zählt Waschlotion zur Pflegebox?
Kosmetische Waschlotion ist keine Produktart der Gruppe 54. Sie kann mitgeliefert werden, fällt dann aber nicht unter die Kostenübernahme.
Kann ich Produkte aus der Drogerie einreichen?
Bei der Kostenerstattung kommt es darauf an, dass es sich um Produktarten der Produktgruppe 54 handelt. Ob ein konkretes Produkt anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse.

Weiter zur Kasse

Wer den Anspruch einmal geklärt hat, muss sich in der Regel nicht mehr darum kümmern. Der Aufwand fällt einmal an, der Nutzen jeden Monat.

Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.