Pflegehilfsmittel bei der AOK Bremen / Bremerhaven beantragen: so läuft es
Der Weg vom Pflegegrad zur monatlichen Lieferung bei der AOK Bremen / Bremerhaven.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- AntragThema
- 54Hilfsmittelnummer
In einem Satz
Kurz: Anspruch ab Pflegegrad 1, häusliche Pflege vorausgesetzt, bis zu 42 Euro monatlich zulasten der Pflegekasse der AOK Bremen / Bremerhaven. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern in Sachleistung umgesetzt.
Die AOK Bremen / Bremerhaven ist eine gesetzliche Krankenkasse und führt damit auch eine Pflegekasse. Ueber diese Pflegekasse läuft der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Was das konkret bedeutet, steht hier.
Was enthalten ist
- Der Antrag heißt bei den meisten Kassen Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
- Er wird einmal gestellt und gilt fortlaufend, solange die Voraussetzungen bestehen.
- Die Pflegekasse prüft, ob zu Hause gepflegt wird. Bei vollstationärer Pflege entfällt der Anspruch.
- Die Entscheidung kommt schriftlich. Gegen eine Ablehnung ist der Widerspruch möglich, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang.
Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
So läuft der Antrag
Die Bewilligung erfolgt schriftlich. Wird abgelehnt, steht der Widerspruch offen, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids.
- Name und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
- Name der Pflegeperson
- Adresse, an der gepflegt wird
- Unterschrift
Beides ist möglich: der eigene Antrag bei der Kasse oder der Weg über uns, bei dem nur eine Unterschrift von dir kommt.
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Handschuhe, Bettschutz, Desinfektion und Schutzausrüstung nach eigenem Bedarf. Bis 42 Euro im Monat ohne Eigenanteil.
Pflegebox zusammenstellenBis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich entstehen dir keine Kosten. Die Entscheidung über den Antrag trifft allein die Pflegekasse.
Wie viel übernommen wird
Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.
Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
| Kassenart | Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) |
| Uebertrag in den Folgemonat | nicht möglich |
| Zusatzbeitrag | 3,29 % |
Wichtige Abgrenzung
Verwirrend ist, dass beide Bereiche im Haushalt nebeneinander auftreten. Am selben Bett stehen ein Pflegebett aus der einen Welt, Inkontinenzmaterial aus der anderen und Bettschutzeinlagen aus der dritten. Für die Pflege ist das eine Einheit, für die Abrechnung sind es drei getrennte Vorgänge mit drei verschiedenen Rechtsgrundlagen.
Ausdrücklich nicht erfasst sind Leistungen für die Pflegeperson selbst, etwa Kurse oder Entlastungsangebote. Dafür gibt es eigene Regelungen im Elften Buch. Sie bestehen neben diesem Anspruch und werden nicht auf die Monatsobergrenze angerechnet.
Wer Angehörige mit Demenz pflegt, hat einen anderen Verbrauch als jemand, der nach einer Operation unterstützt. Im ersten Fall fällt mehr Schutzausrüstung und Bettschutz an, im zweiten eher Desinfektion. Eine Standardbox trifft beide Situationen nur zufällig, eine eigene Zusammenstellung trifft sie fast immer besser.
Schließlich unterschätzen viele die Summe. Einzeln betrachtet klingen 42 Euro nach wenig, gerade neben den übrigen Kosten einer Pflegesituation. Ueber zwölf Monate sind es mehrere hundert Euro, und zwar genau für die Dinge, die im Haushalt ohnehin jeden Tag verbraucht werden und die sonst still aus der eigenen Kasse bezahlt werden.
Wer den Antrag über einen Anbieter stellt, sollte sich die unterschriebene Erklärung aushändigen lassen. Sie zeigt, was genau beantragt wurde und wem gegenüber. Das ist keine Misstrauensfrage, sondern schlicht Aktenführung: Bei späteren Rückfragen ist dieses Dokument der Ausgangspunkt.
Nicht jeder Leistungserbringer führt jede Produktart. Wer ein bestimmtes Produkt braucht, sollte vorher prüfen, ob es im Sortiment ist, statt es später zu vermissen. Das ist kein rechtliches, sondern ein praktisches Kriterium, wirkt sich aber unmittelbar darauf aus, ob die Obergrenze sinnvoll genutzt werden kann.
Der Gesetzgeber hat die Vorschrift bewusst schlank gehalten. Es gibt keine Liste zuläßiger Produkte im Gesetzestext, sondern nur den Verweis auf die Systematik des Hilfsmittelverzeichnisses. Dadurch kann der GKV-Spitzenverband neue Produktarten aufnehmen, ohne dass jedes Mal das Gesetz geändert werden müsste. Für Versicherte bedeutet das, dass die aktuelle Liste immer im Verzeichnis steht, nicht im Gesetzbuch.
Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger sind eine unterschätzte Quelle. Dort sitzen Menschen, die dieselben Verfahren bereits durchlaufen haben und wissen, wo es hakt. Diese Erfahrung ersetzt keine Rechtsberatung, spart aber oft Wochen an Suche und Ausprobieren.
Aus der Praxis
Die Obergrenze gilt je pflegebedürftiger Person, nicht je Haushalt. Werden zwei Personen zu Hause gepflegt, besteht der Anspruch zweimal.
Fragen und Antworten
Was ist, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Bekomme ich die Pflegebox bei der AOK Bremen / Bremerhaven wirklich kostenlos?
Kann ich Produkte aus der Drogerie einreichen?
Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?
Gilt der Anspruch auch im Pflegeheim?
Offizielle Quelle
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Der häufigste Fehler ist nicht der falsche Antrag, sondern der nicht gestellte. Der Anspruch entsteht nicht von selbst.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.