Pflegebox bei der AOK Hessen: Selbstkauf, Belege und Fristen
Bei der AOK Hessen laufen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch entweder über einen Vertragspartner oder über die Kostenerstattung nach Selbstkauf. Diese Seite zeigt, wie Belege und Anträge bei der AOK Hessen ankommen, wie die Erstattung bei schwankenden Monatsausgaben aussieht und welche Fristen die Pflegekasse einhalten muss.
- Quellen geprüft:
- Aktualisiert am
- Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
- 7 Min. Lesezeit
Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- PflegeboxThema
- 54Hilfsmittelnummer
Das Wichtigste in Kürze
- Die AOK-Pflegekasse übernimmt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis höchstens 42 Euro pro Monat; wer sie selbst kauft, reicht die Belege bei der AOK ein (aok.de, Stand 29.10.2025).
- Die AOK Hessen nimmt Anträge in „Meine AOK“, über das Kontaktformular oder per Post an die zentrale Anschrift in 64520 Groß-Gerau entgegen.
- Der Anspruch gilt auch für Pflegebedürftige in einer betreuten Wohngemeinschaft, nicht aber für Bewohner stationärer Einrichtungen.
- Über den Antrag muss die Pflegekasse binnen drei Wochen entscheiden, bei Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes binnen fünf Wochen; ohne begründete Mitteilung gilt die Leistung als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.
Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.
Inhalt dieser Seite13 Abschnitte
- Drei Wege zur Versorgung bei der AOK Hessen
- Selbstkauf: Belege sammeln und einreichen
- Fristen: Wie lange die Pflegekasse brauchen darf
- Kontakt zur AOK Hessen und was nicht in die 42 Euro fällt
- Der Inhalt im Überblick
- Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
- Vom Antrag bis zur Lieferung
- Was die Pflegekasse zahlt
- Fragen und Antworten
- Weiter zur Kasse
- Weitere Themen bei der AOK in Hessen
- Pflegebox bei anderen Pflegekassen
Drei Wege zur Versorgung bei der AOK Hessen
Die AOK beschreibt für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch drei Wege. Welcher passt, hängt davon ab, ob Sie Wert auf Lieferung und Direktabrechnung legen oder lieber Produkte nach Bedarf selbst kaufen.
Anspruch hat, wer mindestens Pflegegrad 1 hat und zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage versorgt wird. In stationären Pflegeeinrichtungen stellt die Einrichtung die Pflegehilfsmittel bereit.
| Weg | Ihr Schritt | Abrechnung |
|---|---|---|
| Vertragspartner (Apotheke, Sanitätshaus) | Anbieter mit AOK-Vertrag wählen; er stellt in der Regel den Antrag | Meist direkt mit der AOK |
| Formloser Antrag an die Pflegekasse | Schreiben mit Name, Geburtsdatum, Versichertennummer, Art und Umfang | Nach Bewilligung |
| Selbstkauf, zum Beispiel in der Drogerie | Einkaufen, Belege sammeln und einreichen | Erstattung bis 42 Euro im Monat |
Selbstkauf: Belege sammeln und einreichen
Die AOK erstattet selbst beschaffte Verbrauchsartikel bis höchstens 42 Euro im Monat; entscheidend ist der individuell erforderliche Bedarf. Der Betrag gilt je Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Das Gesetz lässt die Kostenerstattung ausdrücklich zu. Eine Barauszahlung ohne Belege sieht die AOK-Seite nicht vor.
Wie die Belege zur AOK Hessen kommen, ergibt sich aus den Kontaktwegen: Sie laden sie in „Meine AOK“ hoch, senden sie über das Kontaktformular oder schicken sie per Post. Pakete haben nach Angabe der AOK Hessen eine eigene Anschrift; für Belege genügt ein Brief an die zentrale Postanschrift.
Das Beispiel nutzt angenommene Beträge. Es zeigt, dass jeder Monat einzeln gerechnet wird und ein Monat mit niedrigen Ausgaben den nächsten nicht auffüllt.
| Monat | Belege (angenommen) | Erstattung | Selbst getragen |
|---|---|---|---|
| Monat 1 | 31,50 Euro | 31,50 Euro | 0,00 Euro |
| Monat 2 | 48,00 Euro | 42,00 Euro | 6,00 Euro |
| Monat 3 | 42,00 Euro | 42,00 Euro | 0,00 Euro |
| Summe | 121,50 Euro | 115,50 Euro | 6,00 Euro |
Fristen: Wie lange die Pflegekasse brauchen darf
Die Pflegekasse hat über einen Antrag auf Pflegehilfsmittel zügig zu entscheiden, spätestens nach drei Wochen. Beteiligt die Pflegekasse zur Notwendigkeit eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst, sind es fünf Wochen. Bei einer Empfehlung der Pflegefachperson zum Antrag gelten drei Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
Kann die Kasse die Frist nicht einhalten, muss sie das rechtzeitig schriftlich mit Gründen mitteilen. Fehlt eine solche Mitteilung, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.
| Fall | Frist | Beispiel: Antrag am 5. Mai |
|---|---|---|
| Antrag ohne Einschaltung Dritter | drei Wochen | bis 26. Mai |
| Prüfung durch Pflegefachperson oder Medizinischen Dienst | fünf Wochen | bis 9. Juni |
| Empfehlung der Pflegefachperson liegt dem Antrag bei | drei Wochen | bis 26. Mai |
Kontakt zur AOK Hessen und was nicht in die 42 Euro fällt
Die AOK Hessen ist unter 069 66816-334000 rund um die Uhr erreichbar (aok.de, Servicenummern, Stand 01.10.2026). Bereithalten sollen Sie laut AOK Hessen die Gesundheitskarte und Ihren Authentifizierungscode. Die Kranken- und die Pflegekasse haben eine gemeinsame Postanschrift: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, 64520 Groß-Gerau.
Rollstühle, Bade-, Toiletten- und Sitzhilfen sowie Inkontinenzprodukte zahlt nicht die Pflegeversicherung, sondern die Krankenversicherung, mit ärztlicher Verordnung. Technische Pflegehilfsmittel erhalten Versicherte in der Regel leihweise; kauft die Kasse sie, beträgt der Eigenanteil zehn Prozent, höchstens 25 Euro.
Der Inhalt im Überblick
- Die Pflegebox ist kein eigenes Produkt der Kasse, sondern die praktische Form, in der der Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI eingelöst wird.
- Zusammengestellt wird die Box aus Produktarten der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses.
- Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat. Was darüber hinausgeht, ist privat zu zahlen.
- Die Zusammenstellung lässt sich in der Regel monatlich ändern, wenn sich der Bedarf ändert.
Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
Vom Antrag bis zur Lieferung
Die Pflegekasse prüft, ob die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Bei vollstationärer Pflege im Heim entfällt der Anspruch, weil die Einrichtung das Material stellt.
Sie können den Antrag selbst stellen oder ihn uns überlassen. In beiden Fällen zahlen Sie nichts, weil die Pflegekasse trägt.
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Handschuhe, Bettschutz, Desinfektion und Schutzausrüstung nach eigenem Bedarf. Bis 42 Euro im Monat ohne Eigenanteil.
Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Bis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich entstehen Ihnen keine Kosten. Die Entscheidung über den Antrag trifft allein die Pflegekasse.
Was die Pflegekasse zahlt
Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.
Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
|---|---|
| Geöffnet in | Hessen |
| Übertrag in den Folgemonat | nicht möglich |
| Zusatzbeitrag | 2,98 % |
| Voraussetzung | Pflege in der eigenen Häuslichkeit |
Fragen und Antworten
Welche Kostenerstattungen gibt es für Pflegehilfsmittel?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die Sie selbst kaufen, erstattet die AOK die Kosten gegen Beleg bis höchstens 42 Euro im Monat. Technische Pflegehilfsmittel werden in der Regel leihweise überlassen; bei Kauf beträgt der Eigenanteil zehn Prozent, höchstens 25 Euro. Inkontinenzprodukte und Rollstühle zahlt die Krankenversicherung mit Verordnung.
Welche AOK ist für Hessen zuständig?
Für Versicherte in Hessen ist die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen zuständig. Die AOK-Website ermittelt die zuständige AOK über die Postleitzahl. Bei jeder Krankenkasse ist nach § 46 SGB XI eine Pflegekasse errichtet; Sie müssen sie nicht gesondert wählen.
Wie reiche ich Belege bei der AOK Hessen ein?
In „Meine AOK“ hochladen, über das Kontaktformular senden oder per Post an die zentrale Anschrift der AOK Hessen in 64520 Groß-Gerau schicken. Der Antrag kann formlos sein, mit Name, Geburtsdatum, Versichertennummer sowie Art und Umfang der Pflegehilfsmittel.
Wie lange darf die AOK für die Entscheidung brauchen?
Höchstens drei Wochen nach Antragseingang, wenn die Pflegekasse eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst beteiligt, fünf Wochen. Kann die AOK die Frist nicht einhalten, muss sie das mit Gründen schriftlich mitteilen; fehlt die Mitteilung, gilt die Leistung als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
Gilt der Anspruch auch in einer Wohngemeinschaft?
Ja. Nach der AOK haben Pflegebedürftige Anspruch, wenn sie zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer betreuten Anlage wohnen und mindestens Pflegegrad 1 haben. In stationären Pflegeeinrichtungen stellt die Einrichtung die Pflegehilfsmittel zur Verfügung.
Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.
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Offizielle Quelle
- § 40 Abs. 2 SGB XI
- Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
- Internetseite der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
- § 46 SGB XI (Pflegekassen)
- GKV-Spitzenverband: Pflegehilfsmittelverträge (zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel)
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026
- AOK: Pflegehilfsmittel (abgerufen 09.10.2026)
- AOK: Antrag Kostenübernahme Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (abgerufen 09.10.2026)
- AOK: Servicenummern (abgerufen 09.10.2026)
- AOK: Postanschrift (abgerufen 09.10.2026)
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Im Zweifel gilt immer die schriftliche Auskunft der Pflegekasse. Alles andere ist Orientierung, auch diese Seite.
Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.
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Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.
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