Einmalhandschuhe über die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland abrechnen
Einmalhandschuhe und Fingerlinge für Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse.
- Stand: 09/2026
- Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
- 5 Min. Lesezeit
Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- EinmalhandschuheThema
- 54.99.01Hilfsmittelnummer
Das Wichtigste zuerst
Ja. Wer bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse pflegeversichert ist, mindestens Pflegegrad 1 hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse ist eine gesetzliche Krankenkasse und führt damit auch eine Pflegekasse. Über diese Pflegekasse läuft der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Was das konkret bedeutet, steht hier.
Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.
Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.
Inhalt dieser Seite9 Abschnitte
Was enthalten ist
- Einmalhandschuhe sind im Hilfsmittelverzeichnis als Schutzbekleidung unter 54.99.01 geführt.
- Sie gehören zu den am häufigsten gebrauchten Positionen und sind in fast jeder Zusammenstellung enthalten.
- Fingerlinge sind eine eigene Produktart derselben Untergruppe und können zusätzlich gewählt werden.
- Die Größe lässt sich in der Regel bei der Bestellung angeben.
Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
So läuft der Antrag
Wer den Antrag über einen Leistungserbringer stellt, unterschreibt die Kostenübernahme und gibt die Abwicklung ab. Der Anspruch selbst ändert sich dadurch nicht.
Beides ist möglich: der eigene Antrag bei der Kasse oder der Weg über uns, bei dem nur eine Unterschrift von Ihnen kommt.
Verbrauchsmaterial abrufen
Zusammenstellen dauert wenige Minuten. Bis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich trägt die Pflegekasse die Aufwendungen.
Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Über eine Bewilligung entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse.
Der Betrag und seine Grenzen
Was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist weg. Ein Übertrag in den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Eine Auszahlung als Geld ist nicht vorgesehen. Das Gesetz spricht von Aufwendungen der Pflegekassen, nicht von einem Betrag für die Versicherten.
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
|---|---|
| Zusatzbeitrag | 2,47 % |
| Kassenart | Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) |
| Übertrag in den Folgemonat | nicht möglich |
| Geöffnet in | Rheinland-Pfalz, Saarland |
Was hier nicht dazugehört
Nicht zuletzt entscheidet die Abgrenzung darüber, ob ein Eigenanteil anfällt. Bei Hilfsmitteln nach dem Fünften Buch kann eine Zuzahlung vorgesehen sein, bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln innerhalb der Obergrenze nicht. Wer also unerwartet eine Rechnung erhält, sollte zuerst prüfen, unter welche Vorschrift das Produkt überhaupt fällt.
Nicht erfasst sind außerdem Geräte, die dauerhaft bleiben. Ein Toilettenstuhl, ein Badewannenlift oder ein Pflegebett sind technische Hilfen und werden gesondert beantragt. Dass sie ebenfalls unter den Oberbegriff Pflegehilfsmittel fallen, macht sie nicht zu Verbrauchsmaterial im Sinne der Monatsobergrenze.
Ein praktischer Punkt ist die Größe bei Handschuhen. Wird die Pflege von mehreren Personen übernommen, passt selten eine Größe für alle. Zwei Größen nebeneinander sind meist die bessere Lösung als eine mittlere, weil zu große Handschuhe rutschen und zu kleine reißen. Beides führt dazu, dass mehr verbraucht wird als nötig.
Ein weiterer Grund ist die Scheu vor dem Formular. Jede Kasse nennt den Antrag anders, manche stellen ihn online bereit, andere nur als PDF. Wer zwei Nachmittage mit der Suche verbracht hat, legt das Thema weg. Dabei ist der Inhalt überall derselbe, weil der Anspruch bundesgesetzlich geregelt ist und nicht im Ermessen der einzelnen Kasse steht.
Ein Punkt, der regelmäßig für Verwirrung sorgt, ist die Dauer der Bewilligung. Der Anspruch ist nicht auf einen Monat oder ein Jahr befristet, sondern besteht, solange die Voraussetzungen vorliegen. Eine einmal erteilte Bewilligung läuft also weiter. Was sich ändern kann, ist die Situation: Zieht die pflegebedürftige Person dauerhaft in ein Pflegeheim, endet der Anspruch, und die Kasse ist darüber zu informieren.
Die Kasse prüft stichprobenartig, ob die abgerechneten Leistungen zur Bewilligung passen. Das ist Routine und kein Misstrauen. Für Versicherte hat es in der Regel keine Folgen, solange die Angaben im Antrag stimmen und sich die Pflegesituation nicht unbemerkt geändert hat.
Änderungen des Betrags erfolgen durch Gesetzesänderung, nicht durch Verwaltungsentscheidung. Deshalb gilt der jeweils aktuelle Betrag bundesweit ab einem festen Stichtag für alle Kassen gleichzeitig. Es gibt keine Übergangsfristen zwischen einzelnen Kassen und keine regionalen Unterschiede.
Wer gleich mehrere Leistungen prüft, sollte sich eine einfache Liste anlegen: Was beantragt, wann, bei wem, mit welchem Ergebnis. Vier Spalten genügen. Nach einigen Monaten ist das die einzige verlässliche Übersicht, weil Bescheide verstreut ankommen und Gespräche in Erinnerung verblassen.
Was oft gefragt wird
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Die Pflegekasse, die bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse angesiedelt ist. Weder wir noch ein Lieferant treffen diese Entscheidung.
Gilt der Anspruch auch im Pflegeheim?
Nein. Bei vollstationärer Pflege stellt die Einrichtung das Material. Der Anspruch setzt Pflege in der eigenen Häuslichkeit voraus.
Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine eigene Leistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und werden weder auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistung angerechnet.
Bekomme ich die Pflegebox bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse wirklich kostenlos?
Sie zahlen nichts, solange die Zusammenstellung die Obergrenze von 42 Euro im Monat nicht überschreitet. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen. Was darüber hinausgeht, ist privat zu zahlen.
Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?
In der Regel ja. Die Zusammenstellung ist nicht fest, sondern richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.
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Amtliche Quelle
Weiter zur Kasse
- Alle Angaben zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse
- Anspruch prüfen
- So läuft der Antrag
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Im Zweifel gilt immer die schriftliche Auskunft der Pflegekasse. Alles andere ist Orientierung, auch diese Seite.
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell und nicht amtlich. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die Pflegekasse. Angaben mit Stand 09/2026.
Fachlich verantwortlich
Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.
Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien