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Pflegehilfsmittel bei der AOK Sachsen-Anhalt beantragen: so läuft es

Der Weg vom Pflegegrad zur monatlichen Lieferung bei der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse.

  • Stand: 09/2026
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 6 Min. Lesezeit

Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet

  • 42 Euromonatliche Obergrenze
  • ab Grad 1Anspruch besteht
  • AntragThema
  • 54Hilfsmittelnummer

Kurze Antwort

Kurz: Anspruch ab Pflegegrad 1, häusliche Pflege vorausgesetzt, bis zu 42 Euro monatlich zulasten der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern in Sachleistung umgesetzt.

Wer bei der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse gepflegt wird oder Angehörige pflegt, stößt früher oder später auf denselben Punkt: Verbrauchsmaterial kostet jeden Monat Geld, obwohl die Pflegekasse es trägt. Diese Seite ordnet ein, was für die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse gilt.

Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.

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Inhalt dieser Seite9 Abschnitte
  1. Der Inhalt im Überblick
  2. Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
  3. Der Weg zum Antrag
  4. Der Betrag und seine Grenzen
  5. Wichtige Abgrenzung
  6. Häufige Fragen
  7. Weiter zur Kasse
  8. Weitere Themen bei der AOK Sachsen-Anhalt
  9. Antrag bei anderen Pflegekassen

Der Inhalt im Überblick

  • Der Antrag heißt bei den meisten Kassen Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
  • Er wird einmal gestellt und gilt fortlaufend, solange die Voraussetzungen bestehen.
  • Die Pflegekasse prüft, ob zu Hause gepflegt wird. Bei vollstationärer Pflege entfällt der Anspruch.
  • Die Entscheidung kommt schriftlich. Gegen eine Ablehnung ist der Widerspruch möglich, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang.

Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen

Der Weg zum Antrag

Ein einmal bewilligter Anspruch muss nicht jeden Monat neu beantragt werden. Ändert sich die Pflegesituation, ist die Kasse zu informieren.

Den Antrag können Sie selbst bei Ihrer Pflegekasse stellen. Sie können die Abwicklung auch abgeben: Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben, den Rest übernehmen wir.

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Die Auswahl lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Was innerhalb der 42 Euro bleibt, kostet Sie nichts.

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Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.

Der Betrag und seine Grenzen

Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.

Eine Auszahlung als Geld ist nicht vorgesehen. Das Gesetz spricht von Aufwendungen der Pflegekassen, nicht von einem Betrag für die Versicherten.

Eckdaten 2026
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Zusatzbeitrag2,89 %
Anspruch abPflegegrad 1
Übertrag in den Folgemonatnicht möglich

Wichtige Abgrenzung

Verwirrend ist, dass beide Bereiche im Haushalt nebeneinander auftreten. Am selben Bett stehen ein Pflegebett aus der einen Welt, Inkontinenzmaterial aus der anderen und Bettschutzeinlagen aus der dritten. Für die Pflege ist das eine Einheit, für die Abrechnung sind es drei getrennte Vorgänge mit drei verschiedenen Rechtsgrundlagen.

Nicht erfasst ist außerdem alles, was der Person dauerhaft verbleibt und nicht verbraucht wird. Eine waschbare Schutzschürze ist hier ein Grenzfall, der im Verzeichnis geklärt ist. Bei anderen Produkten gilt: Was nach Gebrauch noch da ist, gehört in der Regel nicht in die monatliche Zusammenstellung.

Im Haushalt zeigt sich schnell, dass der Verbrauch anders aussieht als die Erwartung. Handschuhe werden überschätzt, Flächendesinfektion unterschätzt. Wer zwei Wochen lang notiert, was tatsächlich leer wird, trifft die Auswahl im dritten Monat deutlich genauer als im ersten und holt aus derselben Obergrenze spürbar mehr heraus.

Schließlich unterschätzen viele die Summe. Einzeln betrachtet klingen 42 Euro nach wenig, gerade neben den übrigen Kosten einer Pflegesituation. Über zwölf Monate sind es mehrere hundert Euro, und zwar genau für die Dinge, die im Haushalt ohnehin jeden Tag verbraucht werden und die sonst still aus der eigenen Kasse bezahlt werden.

Wer den Antrag über einen Anbieter stellt, sollte sich die unterschriebene Erklärung aushändigen lassen. Sie zeigt, was genau beantragt wurde und wem gegenüber. Das ist keine Misstrauensfrage, sondern schlicht Aktenführung: Bei späteren Rückfragen ist dieses Dokument der Ausgangspunkt.

Nicht jeder Leistungserbringer führt jede Produktart. Wer ein bestimmtes Produkt braucht, sollte vorher prüfen, ob es im Sortiment ist, statt es später zu vermissen. Das ist kein rechtliches, sondern ein praktisches Kriterium, wirkt sich aber unmittelbar darauf aus, ob die Obergrenze sinnvoll genutzt werden kann.

Der Gesetzgeber hat die Vorschrift bewusst schlank gehalten. Es gibt keine Liste zuläßiger Produkte im Gesetzestext, sondern nur den Verweis auf die Systematik des Hilfsmittelverzeichnisses. Dadurch kann der GKV-Spitzenverband neue Produktarten aufnehmen, ohne dass jedes Mal das Gesetz geändert werden müsste. Für Versicherte bedeutet das, dass die aktuelle Liste immer im Verzeichnis steht, nicht im Gesetzbuch.

Ein oft vergessener Ansprechpartner ist der behandelnde Arzt. Er kann zwar nicht über Pflegeleistungen entscheiden, aber er kennt die gesundheitliche Situation und kann sie beschreiben. Gerade bei einer geplanten Höherstufung ist eine ärztliche Einschätzung ein nützlicher Baustein, auch wenn sie die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst nicht ersetzt.

Häufige Fragen

Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?

Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine eigene Leistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und werden weder auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistung angerechnet.

Wie lange dauert die Bearbeitung bei der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse?

Dazu machen wir bewusst keine Angabe, weil uns dafür keine belastbaren Zahlen der Kasse vorliegen. Die Pflegekasse nennt Ihnen auf Nachfrage den aktuellen Stand.

Kann ich Produkte aus der Drogerie einreichen?

Bei der Kostenerstattung kommt es darauf an, dass es sich um Produktarten der Produktgruppe 54 handelt. Ob ein konkretes Produkt anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse.

Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?

Eine freie Auszahlung ist nicht vorgesehen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.

Wer entscheidet über meinen Antrag?

Die Pflegekasse, die bei der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse angesiedelt ist. Weder wir noch ein Lieferant treffen diese Entscheidung.

Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.

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Amtliche Quelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  3. Internetseite der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse

So arbeiten wir mit Quellen

Weiter zur Kasse

Weitere Themen bei der AOK Sachsen-Anhalt

Antrag bei anderen Pflegekassen

Im Zweifel gilt immer die schriftliche Auskunft der Pflegekasse. Alles andere ist Orientierung, auch diese Seite.

Hinweis: Diese Seite ist redaktionell und nicht amtlich. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die Pflegekasse. Angaben mit Stand 09/2026.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien