Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse

Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.

Direkt beantwortet

Kurz: Anspruch ab Pflegegrad 1, häusliche Pflege vorausgesetzt, bis zu 42 Euro monatlich zulasten der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern in Sachleistung umgesetzt.

Diese Uebersicht bündelt, was für die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse zum Thema Pflegebox gilt, und nennt die Quellen. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, hilft aber, die richtige Frage an der richtigen Stelle zu stellen.

Anspruch auf einen Blick

Die Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Danach genügen ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 1 und die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit. Wer diese Versorgung übernimmt, lassen Gesetz und Pflegekasse offen.

Für den Antrag braucht die Pflegekasse in der Regel drei Angaben: wer gepflegt wird, wer pflegt und wo gepflegt wird. Der Pflegegrad liegt ihr bereits vor.

Wie viel übernommen wird

Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.

Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.

Auf einen Blick (2026)
Anspruch abPflegegrad 1
VoraussetzungPflege in der eigenen Häuslichkeit
KassenartAllgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
Geöffnet inSachsen-Anhalt
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)

Wer erst spät auf den Anspruch stößt, stellt oft die Frage nach einer rückwirkenden Zahlung. Die gibt es nicht. Die Leistung beginnt in der Regel mit dem Monat der Antragstellung. Das ist bitter, aber es ändert nichts daran, dass jeder weitere Monat ohne Antrag genauso verloren geht wie die vergangenen.

Weil es sich um Bundesrecht handelt, ist der Anspruch bei jeder Pflegekasse gleich. Unterschiede zwischen den Kassen betreffen den Zusatzbeitrag, den Service und die Formulare, nicht den Betrag und nicht die Voraussetzungen. Wer mit einem höheren Betrag wirbt, meint etwas anderes oder irrt.

Daten zur Kasse

Mit 2,89 % bewegt sich die Kasse leicht unterhalb des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.

Geöffnet ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse nach der amtlichen Liste in: Sachsen-Anhalt. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist davon unabhängig und bundesweit gleich.

Die Kasse gehört zur Gruppe der Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Vom Antrag bis zur Lieferung

Das Verfahren läuft in drei Schritten ab: Antrag einreichen, Bescheid erhalten, Versorgung starten. Die Kasse braucht dafür die Versichertennummer, den Namen der Pflegeperson, die Pflegeadresse und eine Unterschrift. Den Pflegegrad hat sie bereits in der Akte.

Den Antrag kannst du selbst bei deiner Pflegekasse stellen. Du kannst die Abwicklung auch abgeben: Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben, den Rest übernehmen wir.

Monatliche Lieferung einrichten

Auswahl treffen, Angaben ergänzen, unterschreiben. Die Abrechnung läuft danach direkt mit der Pflegekasse, bis zur Obergrenze von 42 Euro.

Pflegebox zusammenstellen

Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Ueber eine Bewilligung entscheidet ausschließlich deine Pflegekasse.

Was enthalten ist

Maßgeblich ist die Produktgruppe 54 des Verzeichnisses; nur was dort steht, fällt unter die Obergrenze. Diese Seiten gehen für die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse ins Detail:

Wo die Grenze verläuft

Innerhalb der Pflegehilfsmittel gibt es eine zweite Grenze: die zwischen technischen Hilfen und Verbrauchsmaterial. Ein Pflegebett oder ein Hausnotruf wird einmal bewilligt und soll nach dem Gesetz vorrangig leihweise überlassen werden. Verbrauchsmaterial wird benutzt und ist weg, deshalb gibt es dafür eine monatlich wiederkehrende Obergrenze statt einer einmaligen Entscheidung.

Nicht dazu gehört Verbandmaterial für die Wundversorgung. Das fällt in die Behandlungspflege und läuft über die ärztliche Verordnung und die Krankenkasse. Wer nach einer Operation beides braucht, hat also zwei getrennte Wege, die parallel laufen und sich nicht ersetzen.

In Haushalten mit wenig Platz ist die Packungsgröße ein echtes Kriterium. Hundert Schutzschürzen brauchen mehr Raum, als viele erwarten. Wer eng wohnt, wählt lieber kleinere Gebinde mehrerer Produkte als eine große Packung, auch wenn rechnerisch weniger Stück dabei herauskommen. Material, das im Weg steht, wird nicht benutzt.

Gut zu wissen

Die Obergrenze gilt je pflegebedürftiger Person, nicht je Haushalt. Werden zwei Personen zu Hause gepflegt, besteht der Anspruch zweimal.

Anspruch in einer Minute prüfen

Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Bitte zuerst den Pflegegrad wählen; das Ergebnis erscheint hier.

Der Check ordnet ein, er entscheidet nicht. Die Entscheidung im Einzelfall trifft deine Pflegekasse per Bescheid.

Weitere Kassen

Fragen und Antworten

Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Eine freie Auszahlung ist nicht vorgesehen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.
Zählt Waschlotion zur Pflegebox?
Kosmetische Waschlotion ist keine Produktart der Gruppe 54. Sie kann mitgeliefert werden, fällt dann aber nicht unter die Kostenübernahme.
Muss ich den Antrag bei der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse jedes Jahr neu stellen?
In der Regel nicht. Eine einmal erteilte Bewilligung läuft fort. Ändert sich die Pflegesituation, ist die Pflegekasse zu informieren.
Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine eigene Leistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und werden weder auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistung angerechnet.
Gilt der Anspruch auch im Pflegeheim?
Nein. Bei vollstationärer Pflege stellt die Einrichtung das Material. Der Anspruch setzt Pflege in der eigenen Häuslichkeit voraus.
Gibt es eine Zuzahlung wie bei Medikamenten?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel fällt keine Zuzahlung an, solange die Monatsobergrenze eingehalten wird.

Wer unsicher ist, fragt am besten direkt bei der zuständigen Stelle nach. Der Anruf dauert weniger lang als die Suche nach der passenden Formulierung im Netz.

Die Angaben wurden redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Pflegekasse. Eine Bewilligung wird nicht zugesagt.