Masken, Schürzen und Schutzausrüstung über die BAHN-BKK

Schutzbekleidung für die häusliche Pflege bei Versicherten der BAHN-BKK.

Direkt beantwortet

Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und setzt voraus, dass zu Hause gepflegt wird. Die Pflegekasse der BAHN-BKK übernimmt dafür bis zu 42 Euro pro Monat.

Bei der BAHN-BKK entscheidet die angeschlossene Pflegekasse über Pflegehilfsmittel. Der Betrag ist gesetzlich gedeckelt, der Ablauf nicht. Genau darum geht es hier.

Diese Produkte zählen dazu

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Vom Antrag bis zur Lieferung

Der Antrag heißt bei den meisten Kassen Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und gilt dann fortlaufend, solange die Voraussetzungen bestehen.

Du kannst den Antrag selbst stellen oder ihn uns überlassen. In beiden Fällen zahlst du nichts, weil die Pflegekasse trägt.

Monatliche Lieferung einrichten

Auswahl treffen, Angaben ergänzen, unterschreiben. Die Abrechnung läuft danach direkt mit der Pflegekasse, bis zur Obergrenze von 42 Euro.

Pflegebox zusammenstellen

Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Ueber eine Bewilligung entscheidet ausschließlich deine Pflegekasse.

Der Betrag und seine Grenzen

Was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist weg. Ein Uebertrag in den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Der Betrag lässt sich nicht aufs Konto überweisen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.

Eckdaten 2026
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
Anspruch abPflegegrad 1
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Geöffnet inbundesweit
Zusatzbeitrag3,65 %

Wichtige Abgrenzung

Die Grenze zwischen den Sozialgesetzbüchern ist keine Formalie. Sie entscheidet darüber, welche Stelle prüft, welche Voraussetzungen gelten und ob eine Zuzahlung anfällt. Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch fällt keine Zuzahlung an, solange die Monatsobergrenze eingehalten wird. Bei Hilfsmitteln nach § 33 SGB V kann das anders sein.

Nicht erfasst sind außerdem Geräte, die dauerhaft bleiben. Ein Toilettenstuhl, ein Badewannenlift oder ein Pflegebett sind technische Hilfen und werden gesondert beantragt. Dass sie ebenfalls unter den Oberbegriff Pflegehilfsmittel fallen, macht sie nicht zu Verbrauchsmaterial im Sinne der Monatsobergrenze.

Ein oft unterschätzter Punkt ist der Zeitpunkt der Bestellung. Wer am Monatsende bestellt, bekommt die Lieferung häufig erst im Folgemonat, obwohl der Anspruch des laufenden Monats genutzt wurde. Das ist unproblematisch, sorgt aber für Verwirrung, wenn man Lieferungen und Monate gleichsetzt. Maßgeblich ist die Bestellung, nicht der Posteingang.

Hinzu kommt, dass der Begriff selbst im Weg steht. Wer nach Pflegehilfsmitteln sucht, landet zwischen Pflegebetten, Rollatoren und Hausnotruf. Dass daneben eine eigene, kleine und völlig anders geregelte Kategorie existiert, die jeden Monat neu entsteht, erschließt sich aus dem Wort nicht. Erst der Zusatz zum Verbrauch macht den Unterschied sichtbar.

Manche Kassen bieten den Antrag inzwischen vollständig digital an, andere verlangen weiterhin eine Unterschrift auf Papier. Beides ist zuläßig. Wer es eilig hat, fragt am besten direkt nach dem schnellsten Weg, statt das Formular zu suchen. Ein Anruf klärt diese Frage in der Regel in wenigen Minuten.

Belege sollten so aufbewahrt werden, dass sie zuordenbar bleiben. Ein Kassenbon verblasst, ein Foto davon nicht. Wer den Weg über die Kostenerstattung wählt, legt sich am besten einen Ordner oder einen Ordner im Telefon an und fotografiert jeden Beleg am Tag des Kaufs. Das klingt übertrieben, erspart aber die Diskussion darüber, ob ein unleserlicher Bon noch anerkannt wird.

Der Betrag von 42 Euro gilt seit dem 1. Januar 2025. Er ist keine feste Größe, sondern wurde in der Vergangenheit mehrfach angepasst. Wer ältere Ratgeber liest, findet deshalb noch andere Zahlen. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext, nicht die Zusammenfassung eines Anbieters.

Die Pflegekasse selbst ist häufiger hilfreich, als ihr Ruf vermuten lässt. Sie hat kein Interesse an unvollständigen Anträgen, weil die Nacharbeit auch ihre Zeit kostet. Eine konkrete Frage bekommt dort in der Regel eine konkrete Antwort, deutlich schneller als die Suche in allgemeinen Ratgebern.

Aus der Praxis

Ändert sich der Bedarf, muss die Zusammenstellung geändert werden, nicht der Antrag. Beides wird oft verwechselt.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich einen Monat nichts bestelle?
Der Anspruch für diesen Monat verfällt. Ansparen oder Uebertragen ist nicht möglich, die Obergrenze gilt je Kalendermonat.
Zählt Waschlotion zur Pflegebox?
Kosmetische Waschlotion ist keine Produktart der Gruppe 54. Sie kann mitgeliefert werden, fällt dann aber nicht unter die Kostenübernahme.
Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine eigene Leistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und werden weder auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistung angerechnet.
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der BAHN-BKK?
Dazu machen wir bewusst keine Angabe, weil uns dafür keine belastbaren Zahlen der Kasse vorliegen. Die Pflegekasse nennt dir auf Nachfrage den aktuellen Stand.
Bekomme ich die Pflegebox bei der BAHN-BKK wirklich kostenlos?
Du zahlst nichts, solange die Zusammenstellung die Obergrenze von 42 Euro im Monat nicht überschreitet. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen. Was darüber hinausgeht, ist privat zu zahlen.

Weiter zur Kasse

Der häufigste Fehler ist nicht der falsche Antrag, sondern der nicht gestellte. Der Anspruch entsteht nicht von selbst.

Pflegebox Fachwelt ist ein redaktionelles Angebot der Einfach zum Angebot GmbH und weder eine Kranken- noch eine Pflegekasse. Verbindlich entscheidet die zuständige Pflegekasse. Stand: 09/2026.