Pflegehilfsmittel bei der BARMER beantragen: so läuft es
Der Weg vom Pflegegrad zur monatlichen Lieferung bei der BARMER.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- AntragThema
- 54Hilfsmittelnummer
In einem Satz
Kurz: Anspruch ab Pflegegrad 1, häusliche Pflege vorausgesetzt, bis zu 42 Euro monatlich zulasten der Pflegekasse der BARMER. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern in Sachleistung umgesetzt.
Viele Angehörige zahlen Handschuhe und Bettschutz aus eigener Tasche, ohne zu wissen, dass die Pflegekasse der BARMER dafür zuständig ist. Diese Uebersicht erklärt den Anspruch und den Antragsweg.
Diese Produkte zählen dazu
- Der Antrag heißt bei den meisten Kassen Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
- Er wird einmal gestellt und gilt fortlaufend, solange die Voraussetzungen bestehen.
- Die Pflegekasse prüft, ob zu Hause gepflegt wird. Bei vollstationärer Pflege entfällt der Anspruch.
- Die Entscheidung kommt schriftlich. Gegen eine Ablehnung ist der Widerspruch möglich, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang.
Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
Der Weg zum Antrag
Wer den Antrag über einen Leistungserbringer stellt, unterschreibt die Kostenübernahme und gibt die Abwicklung ab. Der Anspruch selbst ändert sich dadurch nicht.
- Name und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
- Name der Pflegeperson
- Adresse, an der gepflegt wird
- Unterschrift
Beides ist möglich: der eigene Antrag bei der Kasse oder der Weg über uns, bei dem nur eine Unterschrift von dir kommt.
Monatliche Lieferung einrichten
Auswahl treffen, Angaben ergänzen, unterschreiben. Die Abrechnung läuft danach direkt mit der Pflegekasse, bis zur Obergrenze von 42 Euro.
Pflegebox zusammenstellenDie Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Ueber eine Bewilligung entscheidet ausschließlich deine Pflegekasse.
Der Betrag und seine Grenzen
Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.
Wer die Frage nach der Auszahlung stellt, meint meist die Kostenerstattung. Die gibt es, das freie Verfügen über den Betrag nicht.
| Zusatzbeitrag | 3,29 % |
|---|---|
| Kassenart | keine Angabe in der Quelle |
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
| Monatliche Obergrenze | 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
Wichtige Abgrenzung
Wer sich die Systematik einmal ansieht, erkennt die Logik dahinter. Das Verzeichnis ordnet nach Zweck und Anwendungsort, nicht nach Preis oder Hersteller. Deshalb steht eine einfache Bettschutzeinlage in einer anderen Gruppe als ein Pflegebett, obwohl beide im selben Zimmer stehen und beide der Pflege dienen.
Ein häufiges Missverständnis betrifft Schutzmasken für Besucher. Der Anspruch dient der Pflege, nicht dem allgemeinen Infektionsschutz des Haushalts. Ob und in welchem Umfang Schutzausrüstung für weitere Personen erfasst ist, richtet sich nach der Pflegesituation und im Zweifel nach der Einschätzung der Pflegekasse.
Wiederverwendbare Varianten lohnen sich bei manchen Positionen. Eine waschbare Schutzschürze belastet die Obergrenze nur einmal und hält danach über Monate. Bei Handschuhen und Desinfektion funktioniert das nicht, dort bleibt der Nachschub monatlich. Die Mischung aus beidem nutzt den Betrag in der Regel am besten aus.
Ein struktureller Grund liegt darin, dass niemand für diesen Anspruch zuständig ist, ihn bekannt zu machen. Aerzte beraten zur Behandlung, Pflegedienste zu ihren Leistungen, Kassen antworten auf Fragen, die gestellt werden. Ein Hinweis von selbst kommt selten, und so bleibt ein gesetzlicher Anspruch unbemerkt, der eigentlich zu den unkompliziertesten im gesamten System gehört.
Nach der Bewilligung passiert aus Sicht des Haushalts wenig Sichtbares. Es kommt ein Bescheid, und danach läuft die Versorgung. Genau diese Unauffälligkeit führt dazu, dass manche Haushalte Monate später nicht mehr wissen, ob sie den Antrag jemals gestellt haben. Der Bescheid gehört deshalb zu den Unterlagen, die man griffbereit aufbewahrt, zusammen mit dem Pflegegradbescheid und dem Gutachten.
Ein Wechsel des Anbieters ist jederzeit möglich, weil der Anspruch der versicherten Person gehört. Auf vertragliche Kündigungsfristen ist trotzdem zu achten, wenn ein Liefervertrag besteht. Die Bewilligung der Pflegekasse bleibt vom Wechsel unberührt und muss nicht neu beantragt werden.
Der rechtliche Rahmen ist knapp gehalten. § 40 Abs. 2 SGB XI besteht im Kern aus zwei Sätzen: Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich 42 Euro nicht übersteigen, und die Leistung kann auch als Kostenerstattung erbracht werden. Aus diesen beiden Sätzen ergibt sich fast alles Weitere.
Für rechtliche Auseinandersetzungen vor dem Sozialgericht ist anwaltliche Hilfe der richtige Weg. Das Widerspruchsverfahren bei der Pflegekasse selbst ist dagegen kostenfrei und formlos möglich; dafür braucht es keinen Anwalt. Wer unsicher ist, ob ein Verfahren Aussicht hat, klärt das am besten zuerst mit der unabhängigen Beratung, bevor Kosten entstehen.
Gut zu wissen
Wer zwischen zwei Produkten schwankt, nimmt das mit der größeren Packung. Angebrochen wird ohnehin alles, und die Obergrenze gilt monatlich neu.
Fragen und Antworten
Bekomme ich die Pflegebox bei der BARMER wirklich kostenlos?
Brauche ich ein ärztliches Rezept?
Was passiert, wenn ich einen Monat nichts bestelle?
Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?
Ist die BARMER für mich überhaupt zuständig?
Offizielle Quelle
Weiter zur Kasse
Wenn die Pflegesituation sich ändert, ändert sich oft auch der Anspruch. Ein kurzer Abgleich einmal im Jahr lohnt sich.
Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.