Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BARMER

Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der BARMER. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.

In einem Satz

Ja. Wer bei der BARMER pflegeversichert ist, mindestens Pflegegrad 1 hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat.

Wer zum ersten Mal einen Antrag bei der BARMER stellt, unterschätzt meist, wie wenig davon tatsächlich Papierarbeit ist. Diese Seite beschreibt den Weg Schritt für Schritt.

Anspruch auf einen Blick

Grundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein: mindestens Pflegegrad 1 und Pflege zu Hause. Ob Angehörige, Nachbarn oder ein ambulanter Dienst die Pflege übernehmen, ist für den Anspruch unerheblich.

Die Pflegekasse prüft, ob die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Bei vollstationärer Pflege im Heim entfällt der Anspruch, weil die Einrichtung das Material stellt.

Was die Pflegekasse zahlt

Ansparen funktioniert nicht: Die Obergrenze gilt je Kalendermonat und beginnt am Monatsersten wieder bei null.

Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.

Stand 2026
Anspruch abPflegegrad 1
Kassenartkeine Angabe in der Quelle
VoraussetzungPflege in der eigenen Häuslichkeit
Geöffnet inbundesweit
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)

Auffällig ist auch, dass der Anspruch bei Menschen mit hohem Pflegegrad seltener übersehen wird als bei niedrigem. Das liegt nicht an den Regeln, sondern am Kontakt zum System: Wer einen Pflegedienst hat, wird eher darauf hingewiesen. Wer allein von Angehörigen versorgt wird, hat diesen Kanal nicht, und genau dort wäre die Entlastung am direktesten spürbar.

Verfahrensrechtlich ist der Antrag ein Verwaltungsverfahren wie jedes andere. Es endet mit einem Bescheid, gegen den der Widerspruch offensteht, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang. Die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids und sollte dort nachgelesen werden.

Was über die Kasse bekannt ist

Mit 3,29 % bewegt sich die Kasse oberhalb des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.

Nach der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die BARMER bundesweit geöffnet. Die Wahlmöglichkeit betrifft die Krankenversicherung; die Pflegekasse folgt ihr automatisch.

Zur Kassenart liegt uns keine belegte Angabe vor. Wir tragen an dieser Stelle bewusst nichts nach, was wir nicht belegen können.

So läuft der Antrag

Zwischen Pflegegrad und erster Lieferung steht ein Antrag. Er nennt die pflegebedürftige Person mit Versichertennummer, die Pflegeperson und die Adresse der Pflege und trägt eine Unterschrift. Alles Weitere ergibt sich für die Kasse aus den Unterlagen, die sie schon hat.

Wer den Papierweg nicht mag, gibt ihn ab. Vier Schritte, eine Unterschrift, danach läuft die monatliche Lieferung. Der Anspruch bleibt derselbe.

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Bis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich entstehen dir keine Kosten. Die Entscheidung über den Antrag trifft allein die Pflegekasse.

Der Inhalt im Ueberblick

Maßgeblich ist die Produktgruppe 54 des Verzeichnisses; nur was dort steht, fällt unter die Obergrenze. Diese Seiten gehen für die BARMER ins Detail:

Was hier nicht dazugehört

Wer sich die Systematik einmal ansieht, erkennt die Logik dahinter. Das Verzeichnis ordnet nach Zweck und Anwendungsort, nicht nach Preis oder Hersteller. Deshalb steht eine einfache Bettschutzeinlage in einer anderen Gruppe als ein Pflegebett, obwohl beide im selben Zimmer stehen und beide der Pflege dienen.

Nicht erfasst sind außerdem Geräte, die dauerhaft bleiben. Ein Toilettenstuhl, ein Badewannenlift oder ein Pflegebett sind technische Hilfen und werden gesondert beantragt. Dass sie ebenfalls unter den Oberbegriff Pflegehilfsmittel fallen, macht sie nicht zu Verbrauchsmaterial im Sinne der Monatsobergrenze.

Es hilft, einmal im Quartal kurz zu prüfen, ob die Zusammenstellung noch passt. Fünf Minuten genügen: Was ist übrig geblieben, was war zu knapp, was wurde gar nicht angerührt. Diese kurze Routine verhindert, dass über Monate dieselbe Box kommt, obwohl sich die Pflegesituation längst verändert hat.

Praxis-Tipp

Der Anspruch besteht schon ab Pflegegrad 1. Wer auf einen höheren Grad wartet, verliert jeden Monat bares Material.

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Pflegegrad auswählen, und das Ergebnis erscheint an dieser Stelle.

Diese Einschätzung folgt der gesetzlichen Regel und ersetzt keinen Bescheid. Entschieden wird ausschließlich von der Pflegekasse.

Weitere Kassen

Fragen und Antworten

Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Nein. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Gerade bei Pflegegrad 1 wird er besonders oft übersehen, weil es sonst noch kein Pflegegeld gibt.
Gibt es eine Zuzahlung wie bei Medikamenten?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel fällt keine Zuzahlung an, solange die Monatsobergrenze eingehalten wird.
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Eine freie Auszahlung ist nicht vorgesehen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.
Aendert sich etwas, wenn ich die Kasse wechsle?
Der gesetzliche Anspruch bleibt gleich, er ist bundesweit identisch. Der Antrag ist bei der neuen Pflegekasse neu zu stellen.
Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine eigene Leistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und werden weder auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistung angerechnet.
Muss ich den Antrag bei der BARMER jedes Jahr neu stellen?
In der Regel nicht. Eine einmal erteilte Bewilligung läuft fort. Aendert sich die Pflegesituation, ist die Pflegekasse zu informieren.

Wenn die Pflegesituation sich ändert, ändert sich oft auch der Anspruch. Ein kurzer Abgleich einmal im Jahr lohnt sich.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.