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Masken, Schürzen und Schutzausrüstung über die DAK-Gesundheit

Schutzbekleidung für die häusliche Pflege bei Versicherten der DAK-Gesundheit.

  • Stand: 09/2026
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 5 Min. Lesezeit

Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet

  • 42 Euromonatliche Obergrenze
  • ab Grad 1Anspruch besteht
  • SchutzausrüstungThema
  • 54.99.01Hilfsmittelnummer

In einem Satz

Kurz: Anspruch ab Pflegegrad 1, häusliche Pflege vorausgesetzt, bis zu 42 Euro monatlich zulasten der Pflegekasse der DAK-Gesundheit. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern in Sachleistung umgesetzt.

Diese Übersicht bündelt, was für die DAK-Gesundheit zum Thema Pflegebox gilt, und nennt die Quellen. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, hilft aber, die richtige Frage an der richtigen Stelle zu stellen.

Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.

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Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.

Inhalt dieser Seite9 Abschnitte
  1. Was enthalten ist
  2. Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
  3. Der Weg zum Antrag
  4. Wie viel übernommen wird
  5. Wichtige Abgrenzung
  6. Fragen und Antworten
  7. Weiter zur Kasse
  8. Weitere Themen bei der DAK-Gesundheit
  9. Schutzausrüstung bei anderen Pflegekassen

Was enthalten ist

  • Zur Schutzbekleidung nach 54.99.01 zählen unter anderem medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen und Schutzservietten zum Einmalgebrauch.
  • Die Auswahl richtet sich nach der Pflegesituation, nicht nach dem Pflegegrad.
  • Wiederverwendbare Schutzschürzen sind möglich, verbrauchen aber anders als Einmalartikel nur einmalig Budget.
  • Schutzausrüstung ist kein Ersatz für Hygieneberatung. Wer unsicher ist, fragt den Pflegedienst oder die Pflegeberatung.

Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen

Der Weg zum Antrag

Ein einmal bewilligter Anspruch muss nicht jeden Monat neu beantragt werden. Ändert sich die Pflegesituation, ist die Kasse zu informieren.

Wer den Papierweg nicht mag, gibt ihn ab. Vier Schritte, eine Unterschrift, danach läuft die monatliche Lieferung. Der Anspruch bleibt derselbe.

Monatliche Lieferung einrichten

Auswahl treffen, Angaben ergänzen, unterschreiben. Die Abrechnung läuft danach direkt mit der Pflegekasse, bis zur Obergrenze von 42 Euro.

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Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Über eine Bewilligung entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse.

Wie viel übernommen wird

Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.

Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.

Übersicht 2026
Geöffnet inbundesweit
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Anspruch abPflegegrad 1
Zusatzbeitrag3,20 %
Übertrag in den Folgemonatnicht möglich

Wichtige Abgrenzung

Nicht alles, was in der Pflege gebraucht wird, ist ein Pflegehilfsmittel. Kosmetische Waschlotionen, Hautcremes und Körperpflegeprodukte gehören zur Grundausstattung eines Haushalts und sind keiner Produktart der Gruppe 54 zugeordnet. Sie können in einer Lieferung enthalten sein, fallen dann aber nicht unter die Kostenübernahme und sind privat zu zahlen.

Nicht erfasst ist außerdem alles, was der Person dauerhaft verbleibt und nicht verbraucht wird. Eine waschbare Schutzschürze ist hier ein Grenzfall, der im Verzeichnis geklärt ist. Bei anderen Produkten gilt: Was nach Gebrauch noch da ist, gehört in der Regel nicht in die monatliche Zusammenstellung.

Ein oft unterschätzter Punkt ist der Zeitpunkt der Bestellung. Wer am Monatsende bestellt, bekommt die Lieferung häufig erst im Folgemonat, obwohl der Anspruch des laufenden Monats genutzt wurde. Das ist unproblematisch, sorgt aber für Verwirrung, wenn man Lieferungen und Monate gleichsetzt. Maßgeblich ist die Bestellung, nicht der Posteingang.

Der Anspruch bleibt vor allem deshalb ungenutzt, weil er nicht beworben wird. Pflegegeld kennt fast jeder, weil es auf dem Kontoauszug auftaucht. Verbrauchsmaterial dagegen taucht nirgends auf, solange niemand danach fragt. Wer keinen Pflegedienst hat, der darauf hinweist, erfährt häufig über Jahre nichts davon und kauft Handschuhe und Desinfektion weiter im Drogeriemarkt.

Ob der Antrag schriftlich, telefonisch oder online gestellt wird, spielt rechtlich keine Rolle. Wichtig ist, dass er nachweisbar bei der Kasse eingeht, denn davon hängt der Beginn der Leistung ab. Ein formloser Brief genügt, wenn er die notwendigen Angaben enthält. Die meisten Kassen stellen trotzdem ein eigenes Formular bereit, weil es die Bearbeitung beschleunigt und weil sicher ist, dass nichts vergessen wurde. Wer es nutzt, spart sich in der Regel eine Nachfrage.

Bei der Kostenerstattung kann die Kasse Nachweise über die Art des Produkts verlangen, nicht nur über den Preis. Ein Bon mit der Angabe Drogerieartikel genügt dann nicht. Hilfreich ist ein Beleg, auf dem die Produktbezeichnung steht, oder ergänzend ein Foto der Verpackung.

Neben dem Anspruch selbst regelt das Gesetz den Vorrang der leihweisen Überlassung für technische Pflegehilfsmittel. Für Verbrauchsmaterial ergibt das naturgemäß keinen Sinn, weshalb dieser Teil der Vorschrift hier keine Rolle spielt. Wer beide Absätze nebeneinander liest, versteht schnell, warum die Verfahren so unterschiedlich ablaufen.

Ein oft vergessener Ansprechpartner ist der behandelnde Arzt. Er kann zwar nicht über Pflegeleistungen entscheiden, aber er kennt die gesundheitliche Situation und kann sie beschreiben. Gerade bei einer geplanten Höherstufung ist eine ärztliche Einschätzung ein nützlicher Baustein, auch wenn sie die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst nicht ersetzt.

Fragen und Antworten

Was passiert, wenn ich einen Monat nichts bestelle?

Der Anspruch für diesen Monat verfällt. Ansparen oder Übertragen ist nicht möglich, die Obergrenze gilt je Kalendermonat.

Gilt der Anspruch auch im Pflegeheim?

Nein. Bei vollstationärer Pflege stellt die Einrichtung das Material. Der Anspruch setzt Pflege in der eigenen Häuslichkeit voraus.

Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?

Eine freie Auszahlung ist nicht vorgesehen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.

Wer entscheidet über meinen Antrag?

Die Pflegekasse, die bei der DAK-Gesundheit angesiedelt ist. Weder wir noch ein Lieferant treffen diese Entscheidung.

Zählt die Pflege durch Angehörige?

Ja. Es kommt nicht darauf an, wer pflegt. Angehörige, Bekannte, Nachbarn oder ein ambulanter Pflegedienst sind gleichermaßen möglich.

Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.

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Amtliche Quelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  3. Internetseite der DAK-Gesundheit

So arbeiten wir mit Quellen

Weiter zur Kasse

Weitere Themen bei der DAK-Gesundheit

Schutzausrüstung bei anderen Pflegekassen

Wenn die Pflegesituation sich ändert, ändert sich oft auch der Anspruch. Ein kurzer Abgleich einmal im Jahr lohnt sich.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien