DAK Pflegekasse: Pflegeantrag, Beratung und Leistungen
Die Pflegekasse der DAK-Gesundheit ist für alle zuständig, die bei der DAK krankenversichert sind. Diese Seite bündelt, was die DAK selbst zu Erstantrag, Bearbeitungszeit, Pflegeberatung und Pflegehilfsmitteln schreibt, und ordnet es in die gesetzlichen Regeln ein.
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- Aktualisiert am
- Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
- 11 Min. Lesezeit
Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet
Steckbrief: DAK-Gesundheit
- Anspruch
- ab Pflegegrad 1, bis 42 Euro im Monat
- Kassenart
- Ersatzkasse
- Wählbarkeit
- bundesweit geöffnet
- Zusatzbeitrag
- 3,20 %
- Internetseite
- dak.de
Das Wichtigste in Kürze
- Zuständig ist die Pflegekasse der DAK-Gesundheit. Sie ist nach § 46 SGB XI bei der Krankenkasse errichtet; ein eigener Beitritt ist nicht nötig.
- Den Erstantrag empfiehlt die DAK digital über ihr Online-Formular. Alternativ gibt es den „Antrag auf Pflegeleistungen“ als PDF zum Ausdrucken (dak.de, abgerufen am 09.10.2026).
- Die Bearbeitung dauert laut DAK in der Regel fünf Wochen. Gesetzlich muss der Bescheid spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang vorliegen (§ 18c SGB XI).
- Pflegeberatung vermittelt die DAK über ihr Servicezentrum unter 040 325 325 555.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zahlt die DAK bis 42 Euro im Monat; den passenden Vertragslieferanten finden Sie über den Hilfsmittellotsen der DAK.
Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.
Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.
Inhalt dieser Seite14 Abschnitte
- Wer die Pflegekasse der DAK-Gesundheit ist
- Erstantrag bei der DAK: digital, auf Papier oder mit Hilfe
- Pflegeberatung der DAK: Anspruch und Weg dorthin
- Was die DAK Pflegekasse 2026 zahlt
- Pflegehilfsmittel über den Hilfsmittellotsen der DAK
- Anspruch auf einen Blick
- Wie viel übernommen wird
- Daten zur Kasse
- Vom Antrag bis zur Lieferung
- Was enthalten ist
- Anspruch in einer Minute prüfen
- Andere Kassen im Vergleich
- Fragen und Antworten
Wer die Pflegekasse der DAK-Gesundheit ist
Die DAK-Gesundheit führt eine eigene Pflegekasse. Das schreibt § 46 SGB XI für jede gesetzliche Krankenkasse vor. Die Pflegekasse hat dieselben Organe wie die Krankenkasse, und ihr Personal ist bei der DAK beschäftigt. Wer bei der DAK krankenversichert ist, muss sich deshalb nirgends gesondert anmelden.
Laut Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die DAK-Gesundheit bundesweit wählbar. Ihr Zusatzbeitrag beträgt 3,20 %, er betrifft nur die Krankenversicherung. Die Höhe der Pflegeleistungen legt das SGB XI fest. Was sich zwischen Kassen unterscheidet, sind Formulare, Online-Wege, Beratung und Vertragspartner.
Erstantrag bei der DAK: digital, auf Papier oder mit Hilfe
Für den ersten Antrag auf Pflegeleistungen empfiehlt die DAK den digitalen Weg über ihr Online-Formular „Erstmalig Pflegeleistungen beantragen“. Eine vertraute Person darf den Antrag für Sie ausfüllen. Wer lieber auf Papier arbeitet, findet auf der DAK-Seite „Alle Pflegeanträge auf einen Blick“ den „Antrag auf Pflegeleistungen“ als PDF, außerdem Formulare für Höherstufung, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Wohnungsumbau.
Zur Bearbeitungszeit schreibt die DAK: in der Regel fünf Wochen, in schweren Pflegesituationen eine Antwort innerhalb weniger Tage. Das passt zur gesetzlichen Obergrenze von 25 Arbeitstagen. Hält die Pflegekasse diese Frist aus eigenem Verschulden nicht ein, muss sie für jede angefangene Woche 70 Euro an Sie zahlen (§ 18c Abs. 5 SGB XI).
Der Antragsmonat zählt. War die Pflegebedürftigkeit schon vorher eingetreten, gibt es Leistungen ab Beginn des Monats, in dem der Antrag eingeht (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Rechenbeispiel: Antrag am 20. Juni, Bescheid Ende Juli mit Pflegegrad 3, Pflegebedarf bestand schon seit dem Frühjahr. Das Pflegegeld von 599 Euro steht dann ab 1. Juni zu, also 1.198 Euro für Juni und Juli zusammen.
- Antrag einreichenOnline-Formular der DAK oder PDF-Antrag. Eine Vollmacht hilft, wenn Angehörige den Schriftverkehr übernehmen.
- Beratung annehmenNach einem Erstantrag muss die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten oder einen Gutschein für eine Beratungsstelle ausstellen (§ 7b SGB XI).
- Begutachtung vorbereitenDer Medizinische Dienst prüft zu Hause, wie selbständig die Person ist. Arztberichte und Medikamentenplan bereitlegen; Hintergrund im Ratgeber Begutachtung.
- Bescheid prüfenMit dem Bescheid kommt das Gutachten. Passt der Pflegegrad nicht, ist ein Widerspruch möglich.

Inhalt der Grafik als Text
Woche 0: Erstantrag online oder per PDF. Bis Woche 2: Beratungsangebot der Pflegekasse oder Beratungsgutschein (§ 7b SGB XI). Danach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Spätestens nach 25 Arbeitstagen (rund fünf Kalenderwochen): Bescheid (§ 18c SGB XI). Die DAK nennt eine Bearbeitungszeit von in der Regel fünf Wochen, in schweren Pflegesituationen wenige Tage.
Pflegeberatung der DAK: Anspruch und Weg dorthin
Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhält oder beantragt hat, hat Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Beraterin oder der Berater erfasst den Hilfebedarf und erstellt einen Versorgungsplan.
Die DAK schreibt dazu: Rufen Sie das DAK-Servicezentrum unter 040 325 325 555 an. Von dort werden Sie mit den Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern verbunden, die persönlich oder telefonisch beraten. Pflegekurse vermittelt die DAK ebenfalls. Die Rufnummer ist laut DAK-Kontaktseite rund um die Uhr zum Ortstarif erreichbar. Daneben bietet die DAK Rückrufservice, Videoberatung, Chat und Nachrichtenformular an.
Was die DAK Pflegekasse 2026 zahlt
Die Beträge kommen aus dem SGB XI und sind bei allen gesetzlichen Pflegekassen gleich. Die DAK selbst hat die Erhöhung zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent auf ihrer Seite dokumentiert, darunter den Anstieg des Entlastungsbetrags von 125 auf 131 Euro und der Pflegehilfsmittel-Pauschale von 40 auf 42 Euro.
Bei der Verhinderungspflege fragen viele nach einem DAK-eigenen Betrag. Den gibt es nicht. Seit Juli 2025 gilt für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI). Ersatzpflege wird für längstens acht Wochen im Jahr übernommen. Ein Antrag vorab ist nicht nötig, die Kosten müssen aber bis Ende des Folgejahres eingereicht werden (§ 39 SGB XI).
| Leistung | Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Sachleistung | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Verbrauchshilfsmittel | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Verhinderung + Kurzzeit | – | 3.539 €/Jahr | 3.539 €/Jahr | 3.539 €/Jahr | 3.539 €/Jahr |
Pflegehilfsmittel über den Hilfsmittellotsen der DAK
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die DAK nach eigener Angabe zurzeit bis zu 42 Euro im Monat. Beantragt werden sie bei der DAK über einen Vertragslieferanten: Mit dem Hilfsmittellotsen auf dak.de suchen Sie nach Postleitzahl und Umkreis einen Lieferanten. Dieser hat die Antragsformulare, plant mit Ihnen die Versorgung und klärt den Antrag mit der DAK.
Für technische Pflegehilfsmittel übernimmt die DAK die Kosten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind; Versicherte leisten nur die gesetzliche Zuzahlung. Beim Pflegebett schreibt die DAK ausdrücklich, dass kein Eigenanteil anfällt und die Zuzahlung direkt an den Vertragspartner geht. Gesetzlich sind das zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel, ab 18 Jahren (§ 40 Abs. 3 SGB XI).
Was in eine monatliche Box passt und wie der Antrag bei der DAK konkret aussieht, steht auf Pflegebox bei der DAK-Gesundheit und Pflegehilfsmittel bei der DAK beantragen.
Anspruch auf einen Blick
Die Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Danach genügen ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 1 und die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit. Wer diese Versorgung übernimmt, lassen Gesetz und Pflegekasse offen.
Wer den Antrag über einen Leistungserbringer stellt, unterschreibt die Kostenübernahme und gibt die Abwicklung ab. Der Anspruch selbst ändert sich dadurch nicht.
Wie viel übernommen wird
Ansparen funktioniert nicht: Die Obergrenze gilt je Kalendermonat und beginnt am Monatsersten wieder bei null.
Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.
| Monatliche Obergrenze | 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
| Voraussetzung | Pflege in der eigenen Häuslichkeit |
| Übertrag in den Folgemonat | nicht möglich |
| Kassenart | Ersatzkasse |
Daten zur Kasse
Mit 3,20 % bewegt sich die Kasse oberhalb des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 3,37 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.
Nach der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die DAK-Gesundheit bundesweit geöffnet. Die Wahlmöglichkeit betrifft die Krankenversicherung; die Pflegekasse folgt ihr automatisch.
Die Kasse gehört zur Gruppe der Ersatzkasse. Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Vom Antrag bis zur Lieferung
Praktisch geht es um ein einziges Formular. Darauf stehen die Daten der pflegebedürftigen Person, wer sie pflegt, wo gepflegt wird, und darunter eine Unterschrift. Mehr verlangt die Pflegekasse in der Regel nicht, weil ihr der Pflegegrad bereits vorliegt.
Beides ist möglich: der eigene Antrag bei der Kasse oder der Weg über uns, bei dem nur eine Unterschrift von Ihnen kommt.
Den Anspruch einlösen
Vier Schritte, eine Unterschrift. Danach kommt die Lieferung monatlich, abgerechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse.
Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Innerhalb der Obergrenze von 42 Euro zahlen Sie nichts. Ob ein Anspruch im Einzelfall besteht, entscheidet Ihre Pflegekasse.
Was enthalten ist
Den Rahmen für die Zusammenstellung steckt die Produktgruppe 54 des amtlichen Hilfsmittelverzeichnisses ab. Diese Seiten gehen für die DAK-Gesundheit ins Detail:
- Pflegebox bei der DAK-Gesundheit: Anspruch, Inhalt und Ablauf
- Pflegehilfsmittel bei der DAK-Gesundheit beantragen: so läuft es
- Bettschutzeinlagen über die DAK-Gesundheit: Anspruch und Abrechnung
- Einmalhandschuhe über die DAK-Gesundheit abrechnen
- Desinfektionsmittel über die DAK-Gesundheit: was übernommen wird
- Masken, Schürzen und Schutzausrüstung über die DAK-Gesundheit
Anspruch in einer Minute prüfen
Pflegebox-Check · 3 Angaben
Das gilt für Ihre Situation
Nach der Auswahl des Pflegegrads steht hier, ob ein Anspruch besteht.
Diese Einschätzung folgt der gesetzlichen Regel und ersetzt keinen Bescheid. Entschieden wird ausschließlich von der Pflegekasse.
Andere Kassen im Vergleich
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der Techniker Krankenkasse
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der Debeka BKK
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der energie-Betriebskrankenkasse
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der EY Betriebskrankenkasse
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der Handelskrankenkasse (hkk)
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der Heimat Krankenkasse
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der HEK - Hanseatische Krankenkasse
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der IKK - Die Innovationskasse
Fragen und Antworten
Wer ist die Pflegekasse der DAK?
Die Pflegekasse der DAK-Gesundheit. Sie ist nach § 46 SGB XI bei der Krankenkasse errichtet. Wer bei der DAK krankenversichert ist, ist automatisch dort pflegeversichert.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Pflegeantrags bei der DAK?
Die DAK nennt in der Regel fünf Wochen, in schweren Pflegesituationen wenige Tage. Gesetzlich muss der Bescheid spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang vorliegen; sonst zahlt die Kasse 70 Euro je angefangene Woche, wenn sie die Verzögerung zu vertreten hat.
Wer bekommt die 125 Euro bei Pflegegrad 1?
Gemeint ist der Entlastungsbetrag. Er lag früher bei 125 Euro und beträgt seit 1. Januar 2025 bis zu 131 Euro im Monat. Er steht allen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zu, auch bei Pflegegrad 1.
Wie hoch ist das Pflegegeld im Jahr 2026?
347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat (§ 37 SGB XI). Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.
Wie hoch ist die Verhinderungspflege bei der DAK?
Wie bei allen Pflegekassen: Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen gibt es ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr (§ 42a SGB XI). Die Ersatzpflege ist auf acht Wochen im Jahr begrenzt.
Wie erreiche ich die Pflegeberatung der DAK?
Über das DAK-Servicezentrum unter 040 325 325 555. Dort werden Sie mit einer Pflegeberaterin oder einem Pflegeberater verbunden, die persönlich oder telefonisch beraten.
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel bei der DAK?
Über einen Vertragslieferanten, den Sie mit dem Hilfsmittellotsen der DAK finden. Der Lieferant hat die Antragsformulare und klärt den Antrag mit der DAK. Voraussetzung sind ein Pflegegrad und Pflege zu Hause.
Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.
Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.
Verbindliche Stelle
- § 40 Abs. 2 SGB XI
- Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands
- Internetseite der DAK-Gesundheit
- § 46 SGB XI (Pflegekassen)
- § 33 SGB XI (Leistungsvoraussetzungen)
- § 7b SGB XI (Beratungsangebot und Beratungsgutscheine)
- § 18c SGB XI (Entscheidung über den Antrag, Fristen)
- § 7a SGB XI (Pflegeberatung)
- § 37 SGB XI (Pflegegeld)
- § 39 SGB XI (Verhinderungspflege)
- § 42a SGB XI (Gemeinsamer Jahresbetrag)
- § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)
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- DAK: Wie erhalte ich Pflegeleistungen? (abgerufen 09.10.2026)
- DAK: Alle Pflegeanträge auf einen Blick (abgerufen 09.10.2026)
- DAK: Wie erhalte ich die individuelle Pflegeberatung? (abgerufen 09.10.2026)
- DAK: Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel? (abgerufen 09.10.2026)
- DAK: Was zahlt die DAK-Gesundheit für Pflegehilfsmittel? (abgerufen 09.10.2026)
- DAK: Hilfsmittellotse (abgerufen 09.10.2026)
- DAK: Mehr Geld für alle Pflegeleistungen ab 2025 (abgerufen 09.10.2026)
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026
- Pflegebox bei der DAK-Gesundheit
- Pflegehilfsmittel bei der DAK beantragen
- Verhinderungspflege: Anspruch und Abrechnung
- Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 Euro
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
- Pflegegrad berechnen
Im Zweifel gilt immer die schriftliche Auskunft der Pflegekasse. Alles andere ist Orientierung, auch diese Seite.
Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.
Fachlich verantwortlich
Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.
Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien