Masken, Schürzen und Schutzausrüstung über die Handelskrankenkasse (hkk)
Schutzbekleidung für die häusliche Pflege bei Versicherten der Handelskrankenkasse (hkk).
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- SchutzausrüstungThema
- 54.99.01Hilfsmittelnummer
Kurze Antwort
Ja. Wer bei der Handelskrankenkasse (hkk) pflegeversichert ist, mindestens Pflegegrad 1 hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat.
Wer zum ersten Mal einen Antrag bei der Handelskrankenkasse (hkk) stellt, unterschätzt meist, wie wenig davon tatsächlich Papierarbeit ist. Diese Seite beschreibt den Weg Schritt für Schritt.
Was enthalten ist
- Zur Schutzbekleidung nach 54.99.01 zählen unter anderem medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen und Schutzservietten zum Einmalgebrauch.
- Die Auswahl richtet sich nach der Pflegesituation, nicht nach dem Pflegegrad.
- Wiederverwendbare Schutzschürzen sind möglich, verbrauchen aber anders als Einmalartikel nur einmalig Budget.
- Schutzausrüstung ist kein Ersatz für Hygieneberatung. Wer unsicher ist, fragt den Pflegedienst oder die Pflegeberatung.
Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
Vom Antrag bis zur Lieferung
Der Antrag heißt bei den meisten Kassen Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und gilt dann fortlaufend, solange die Voraussetzungen bestehen.
- bestehende Bewilligung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Beides ist möglich: der eigene Antrag bei der Kasse oder der Weg über uns, bei dem nur eine Unterschrift von dir kommt.
Monatliche Lieferung einrichten
Auswahl treffen, Angaben ergänzen, unterschreiben. Die Abrechnung läuft danach direkt mit der Pflegekasse, bis zur Obergrenze von 42 Euro.
Pflegebox zusammenstellenDie Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Ueber eine Bewilligung entscheidet ausschließlich deine Pflegekasse.
Was die Pflegekasse zahlt
Der Betrag ist eine Monatsobergrenze, kein Jahresbudget. Wer drei Monate nichts bestellt, hat danach nicht das Dreifache zur Verfügung.
Eine Auszahlung als Geld ist nicht vorgesehen. Das Gesetz spricht von Aufwendungen der Pflegekassen, nicht von einem Betrag für die Versicherten.
| Monatliche Obergrenze | 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
| Voraussetzung | Pflege in der eigenen Häuslichkeit |
| Zusatzbeitrag | 2,59 % |
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
Wichtige Abgrenzung
Innerhalb der Pflegehilfsmittel gibt es eine zweite Grenze: die zwischen technischen Hilfen und Verbrauchsmaterial. Ein Pflegebett oder ein Hausnotruf wird einmal bewilligt und soll nach dem Gesetz vorrangig leihweise überlassen werden. Verbrauchsmaterial wird benutzt und ist weg, deshalb gibt es dafür eine monatlich wiederkehrende Obergrenze statt einer einmaligen Entscheidung.
Genauso wichtig wie die Frage, was dazugehört, ist die Frage, was nicht. Nicht erfasst sind kosmetische Pflegeprodukte, Nahrungsergänzung, Medikamente, Verbandmaterial für die Wundversorgung und alles, was der ärztlichen Behandlung dient. Dafür gibt es eigene Wege, teils über die Krankenkasse, teils gar nicht.
In Haushalten mit wenig Platz ist die Packungsgröße ein echtes Kriterium. Hundert Schutzschürzen brauchen mehr Raum, als viele erwarten. Wer eng wohnt, wählt lieber kleinere Gebinde mehrerer Produkte als eine große Packung, auch wenn rechnerisch weniger Stück dabei herauskommen. Material, das im Weg steht, wird nicht benutzt.
Ein verbreiteter Irrtum betrifft die Reihenfolge: Viele glauben, man müsse erst alles andere geklärt haben, bevor man sich um Verbrauchsmaterial kümmert. Tatsächlich ist es umgekehrt einer der schnellsten Punkte. Der Pflegegrad liegt der Kasse bereits vor, und der Antrag braucht nur wenige Angaben. Wer damit beginnt, hat früh ein Erfolgserlebnis in einem Verfahren, das sonst viel Geduld verlangt.
Wird der Antrag abgelehnt, endet damit nicht der Anspruch, sondern nur dieses Verfahren. Ein neuer Antrag ist jederzeit möglich, etwa wenn sich die Pflegesituation geändert hat oder eine fehlende Angabe nachgereicht werden kann. Der Widerspruch ist der schnellere Weg, der neue Antrag der einfachere.
Die Kostenerstattung ist kein Notbehelf, sondern steht ausdrücklich im Gesetz. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn bestimmte Produkte gebraucht werden, die ein Versender nicht führt, oder wenn jemand seine gewohnte Marke behalten möchte. Der Preis dafür ist der Aufwand: kaufen, Belege sortieren, einreichen und auf die Erstattung warten. Wer diesen Aufwand nicht scheut, behält dafür die vollständige Freiheit bei der Produktwahl.
Der rechtliche Rahmen ist knapp gehalten. § 40 Abs. 2 SGB XI besteht im Kern aus zwei Sätzen: Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich 42 Euro nicht übersteigen, und die Leistung kann auch als Kostenerstattung erbracht werden. Aus diesen beiden Sätzen ergibt sich fast alles Weitere.
Bei Sprachbarrieren oder kognitiven Einschränkungen kann eine Vertrauensperson hinzugezogen werden. Die Pflegekasse akzeptiert dafür in der Regel eine einfache Vollmacht. Diese einmal auszustellen lohnt sich, weil sie für alle weiteren Anliegen gilt und nicht bei jedem Vorgang neu erstellt werden muss.
Gut zu wissen
Der Anspruch besteht schon ab Pflegegrad 1. Wer auf einen höheren Grad wartet, verliert jeden Monat bares Material.
Fragen und Antworten
Bekomme ich die Pflegebox bei der Handelskrankenkasse (hkk) wirklich kostenlos?
Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Zählt die Pflege durch Angehörige?
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der Handelskrankenkasse (hkk)?
Gibt es eine Zuzahlung wie bei Medikamenten?
Verbindliche Stelle
Weiter zur Kasse
Wenn die Pflegesituation sich ändert, ändert sich oft auch der Anspruch. Ein kurzer Abgleich einmal im Jahr lohnt sich.
Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.