Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der Handelskrankenkasse (hkk)
Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der Handelskrankenkasse (hkk). Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- 2,59 %Zusatzbeitrag
- bundesweitwählbar
Das Wichtigste zuerst
Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und setzt voraus, dass zu Hause gepflegt wird. Die Pflegekasse der Handelskrankenkasse (hkk) übernimmt dafür bis zu 42 Euro pro Monat.
Diese Seite fasst zusammen, was Versicherte der Handelskrankenkasse (hkk) zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wissen müssen: Anspruch, Betrag, Antrag und die Stellen, die verbindlich entscheiden.
Anspruch auf einen Blick
Der Anspruch folgt aus § 40 Abs. 2 SGB XI und hat genau zwei Voraussetzungen: einen Pflegegrad ab Stufe 1 und die Pflege zu Hause. Eine bestimmte Pflegeperson oder ein Pflegedienst wird nicht vorausgesetzt.
Für den Antrag braucht die Pflegekasse in der Regel drei Angaben: wer gepflegt wird, wer pflegt und wo gepflegt wird. Der Pflegegrad liegt ihr bereits vor.
Was die Pflegekasse zahlt
Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.
Eine Auszahlung als Geld ist nicht vorgesehen. Das Gesetz spricht von Aufwendungen der Pflegekassen, nicht von einem Betrag für die Versicherten.
| Voraussetzung | Pflege in der eigenen Häuslichkeit |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
| Geöffnet in | bundesweit |
| Monatliche Obergrenze | 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
In Familien, in denen mehrere Personen an der Pflege beteiligt sind, fällt der Punkt oft zwischen die Zuständigkeiten. Jeder nimmt an, jemand anderes habe sich darum gekümmert. Es hilft, eine Person zu benennen, die das Thema übernimmt, und den Bescheid an einem Ort abzulegen, den alle kennen. Das klingt banal, verhindert aber genau diesen Leerlauf.
Wichtig ist, dass es sich um einen individuellen Rechtsanspruch handelt und nicht um eine Ermessensleistung. Die Pflegekasse kann also nicht frei entscheiden, ob sie leisten möchte. Sie prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen, und wenn sie vorliegen, besteht der Anspruch. Das ist der Grund, warum ein begründeter Widerspruch in diesem Bereich häufig Erfolg hat.
Was über die Kasse bekannt ist
Der Zusatzbeitrag von 2,59 % liegt unter dem Durchschnitt von 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.
Nach der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die Handelskrankenkasse (hkk) bundesweit geöffnet. Die Wahlmöglichkeit betrifft die Krankenversicherung; die Pflegekasse folgt ihr automatisch.
Zur Kassenart liegt uns keine belegte Angabe vor. Wir tragen an dieser Stelle bewusst nichts nach, was wir nicht belegen können.
Der Weg zum Antrag
Es genügt ein Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und enthält die Versichertendaten, den Namen der Pflegeperson, die Pflegeadresse und eine Unterschrift. Die Entscheidung kommt als Bescheid.
Wer den Papierweg nicht mag, gibt ihn ab. Vier Schritte, eine Unterschrift, danach läuft die monatliche Lieferung. Der Anspruch bleibt derselbe.
Ohne Papierkram zur Pflegebox
Du wählst die Produkte und unterschreibst einmal. Die Abwicklung mit der Pflegekasse übernehmen wir, und es entstehen dir keine Kosten bis 42 Euro im Monat.
Pflegebox zusammenstellenBis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich entstehen dir keine Kosten. Die Entscheidung über den Antrag trifft allein die Pflegekasse.
Diese Produkte zählen dazu
Maßgeblich ist die Produktgruppe 54 des Verzeichnisses; nur was dort steht, fällt unter die Obergrenze. Diese Seiten gehen für die Handelskrankenkasse (hkk) ins Detail:
- Pflegebox bei der Handelskrankenkasse (hkk): Anspruch, Inhalt und Ablauf
- Pflegehilfsmittel bei der Handelskrankenkasse (hkk) beantragen: so läuft es
- Bettschutzeinlagen über die Handelskrankenkasse (hkk): Anspruch und Abrechnung
- Einmalhandschuhe über die Handelskrankenkasse (hkk) abrechnen
- Desinfektionsmittel über die Handelskrankenkasse (hkk): was übernommen wird
- Masken, Schürzen und Schutzausrüstung über die Handelskrankenkasse (hkk)
Was hier nicht dazugehört
Für den Alltag heißt das: Zwei Anträge sind oft kein Zeichen von Bürokratie, sondern der schnellste Weg. Wer alles in ein Schreiben packt, zwingt die Kasse dazu, es intern aufzuteilen und weiterzuleiten. Wer von vornherein trennt, bekommt zwei Entscheidungen, die unabhängig voneinander laufen und sich nicht gegenseitig aufhalten.
Nicht erfasst ist außerdem alles, was der Person dauerhaft verbleibt und nicht verbraucht wird. Eine waschbare Schutzschürze ist hier ein Grenzfall, der im Verzeichnis geklärt ist. Bei anderen Produkten gilt: Was nach Gebrauch noch da ist, gehört in der Regel nicht in die monatliche Zusammenstellung.
Die Umstellung im Kopf fällt vielen schwerer als das Verfahren. Jahrelang wurde Verbrauchsmaterial nebenbei im Supermarkt gekauft, ohne darüber nachzudenken. Dass dafür ein eigener Anspruch existiert, der monatlich neu entsteht, ändert die Gewohnheit nicht sofort. Nach zwei, drei Lieferungen stellt sich die neue Routine aber meist von allein ein.
Aus der Praxis
Ändert sich der Bedarf, muss die Zusammenstellung geändert werden, nicht der Antrag. Beides wird oft verwechselt.
Anspruch in einer Minute prüfen
Das gilt für deine Situation
Pflegegrad auswählen, und das Ergebnis erscheint an dieser Stelle.
Das ist eine Einordnung nach der gesetzlichen Regel, keine Bewilligung. Verbindlich ist allein der Bescheid der Pflegekasse.
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Fragen und Antworten
Ändert sich etwas, wenn ich die Kasse wechsle?
Muss ich den Antrag bei der Handelskrankenkasse (hkk) jedes Jahr neu stellen?
Bekomme ich die Pflegebox bei der Handelskrankenkasse (hkk) wirklich kostenlos?
Zählt Waschlotion zur Pflegebox?
Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?
Gibt es eine Zuzahlung wie bei Medikamenten?
Offizielle Quelle
Vieles klingt komplizierter, als es ist. Zwischen Pflegegrad und Lieferung stehen genau zwei Schritte: Antrag und Zusage.
Pflegebox Fachwelt ist ein redaktionelles Angebot der Einfach zum Angebot GmbH und weder eine Kranken- noch eine Pflegekasse. Verbindlich entscheidet die zuständige Pflegekasse. Stand: 09/2026.