Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der Handelskrankenkasse (hkk)

Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der Handelskrankenkasse (hkk). Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.

Das Wichtigste zuerst

Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und setzt voraus, dass zu Hause gepflegt wird. Die Pflegekasse der Handelskrankenkasse (hkk) übernimmt dafür bis zu 42 Euro pro Monat.

Diese Seite fasst zusammen, was Versicherte der Handelskrankenkasse (hkk) zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wissen müssen: Anspruch, Betrag, Antrag und die Stellen, die verbindlich entscheiden.

Anspruch auf einen Blick

Der Anspruch folgt aus § 40 Abs. 2 SGB XI und hat genau zwei Voraussetzungen: einen Pflegegrad ab Stufe 1 und die Pflege zu Hause. Eine bestimmte Pflegeperson oder ein Pflegedienst wird nicht vorausgesetzt.

Für den Antrag braucht die Pflegekasse in der Regel drei Angaben: wer gepflegt wird, wer pflegt und wo gepflegt wird. Der Pflegegrad liegt ihr bereits vor.

Was die Pflegekasse zahlt

Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.

Eine Auszahlung als Geld ist nicht vorgesehen. Das Gesetz spricht von Aufwendungen der Pflegekassen, nicht von einem Betrag für die Versicherten.

Uebersicht 2026
VoraussetzungPflege in der eigenen Häuslichkeit
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Anspruch abPflegegrad 1
Geöffnet inbundesweit
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)

In Familien, in denen mehrere Personen an der Pflege beteiligt sind, fällt der Punkt oft zwischen die Zuständigkeiten. Jeder nimmt an, jemand anderes habe sich darum gekümmert. Es hilft, eine Person zu benennen, die das Thema übernimmt, und den Bescheid an einem Ort abzulegen, den alle kennen. Das klingt banal, verhindert aber genau diesen Leerlauf.

Wichtig ist, dass es sich um einen individuellen Rechtsanspruch handelt und nicht um eine Ermessensleistung. Die Pflegekasse kann also nicht frei entscheiden, ob sie leisten möchte. Sie prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen, und wenn sie vorliegen, besteht der Anspruch. Das ist der Grund, warum ein begründeter Widerspruch in diesem Bereich häufig Erfolg hat.

Was über die Kasse bekannt ist

Der Zusatzbeitrag von 2,59 % liegt unter dem Durchschnitt von 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.

Nach der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die Handelskrankenkasse (hkk) bundesweit geöffnet. Die Wahlmöglichkeit betrifft die Krankenversicherung; die Pflegekasse folgt ihr automatisch.

Zur Kassenart liegt uns keine belegte Angabe vor. Wir tragen an dieser Stelle bewusst nichts nach, was wir nicht belegen können.

Der Weg zum Antrag

Es genügt ein Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und enthält die Versichertendaten, den Namen der Pflegeperson, die Pflegeadresse und eine Unterschrift. Die Entscheidung kommt als Bescheid.

Wer den Papierweg nicht mag, gibt ihn ab. Vier Schritte, eine Unterschrift, danach läuft die monatliche Lieferung. Der Anspruch bleibt derselbe.

Ohne Papierkram zur Pflegebox

Du wählst die Produkte und unterschreibst einmal. Die Abwicklung mit der Pflegekasse übernehmen wir, und es entstehen dir keine Kosten bis 42 Euro im Monat.

Pflegebox zusammenstellen

Bis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich entstehen dir keine Kosten. Die Entscheidung über den Antrag trifft allein die Pflegekasse.

Diese Produkte zählen dazu

Maßgeblich ist die Produktgruppe 54 des Verzeichnisses; nur was dort steht, fällt unter die Obergrenze. Diese Seiten gehen für die Handelskrankenkasse (hkk) ins Detail:

Was hier nicht dazugehört

Für den Alltag heißt das: Zwei Anträge sind oft kein Zeichen von Bürokratie, sondern der schnellste Weg. Wer alles in ein Schreiben packt, zwingt die Kasse dazu, es intern aufzuteilen und weiterzuleiten. Wer von vornherein trennt, bekommt zwei Entscheidungen, die unabhängig voneinander laufen und sich nicht gegenseitig aufhalten.

Nicht erfasst ist außerdem alles, was der Person dauerhaft verbleibt und nicht verbraucht wird. Eine waschbare Schutzschürze ist hier ein Grenzfall, der im Verzeichnis geklärt ist. Bei anderen Produkten gilt: Was nach Gebrauch noch da ist, gehört in der Regel nicht in die monatliche Zusammenstellung.

Die Umstellung im Kopf fällt vielen schwerer als das Verfahren. Jahrelang wurde Verbrauchsmaterial nebenbei im Supermarkt gekauft, ohne darüber nachzudenken. Dass dafür ein eigener Anspruch existiert, der monatlich neu entsteht, ändert die Gewohnheit nicht sofort. Nach zwei, drei Lieferungen stellt sich die neue Routine aber meist von allein ein.

Aus der Praxis

Ändert sich der Bedarf, muss die Zusammenstellung geändert werden, nicht der Antrag. Beides wird oft verwechselt.

Anspruch in einer Minute prüfen

Das gilt für deine Situation

Pflegegrad auswählen, und das Ergebnis erscheint an dieser Stelle.

Das ist eine Einordnung nach der gesetzlichen Regel, keine Bewilligung. Verbindlich ist allein der Bescheid der Pflegekasse.

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Fragen und Antworten

Ändert sich etwas, wenn ich die Kasse wechsle?
Der gesetzliche Anspruch bleibt gleich, er ist bundesweit identisch. Der Antrag ist bei der neuen Pflegekasse neu zu stellen.
Muss ich den Antrag bei der Handelskrankenkasse (hkk) jedes Jahr neu stellen?
In der Regel nicht. Eine einmal erteilte Bewilligung läuft fort. Ändert sich die Pflegesituation, ist die Pflegekasse zu informieren.
Bekomme ich die Pflegebox bei der Handelskrankenkasse (hkk) wirklich kostenlos?
Du zahlst nichts, solange die Zusammenstellung die Obergrenze von 42 Euro im Monat nicht überschreitet. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen. Was darüber hinausgeht, ist privat zu zahlen.
Zählt Waschlotion zur Pflegebox?
Kosmetische Waschlotion ist keine Produktart der Gruppe 54. Sie kann mitgeliefert werden, fällt dann aber nicht unter die Kostenübernahme.
Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?
In der Regel ja. Die Zusammenstellung ist nicht fest, sondern richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
Gibt es eine Zuzahlung wie bei Medikamenten?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel fällt keine Zuzahlung an, solange die Monatsobergrenze eingehalten wird.

Vieles klingt komplizierter, als es ist. Zwischen Pflegegrad und Lieferung stehen genau zwei Schritte: Antrag und Zusage.

Pflegebox Fachwelt ist ein redaktionelles Angebot der Einfach zum Angebot GmbH und weder eine Kranken- noch eine Pflegekasse. Verbindlich entscheidet die zuständige Pflegekasse. Stand: 09/2026.