Masken, Schürzen und Schutzausrüstung über die Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Schutzbekleidung für die häusliche Pflege bei Versicherten der Kaufmännische Krankenkasse - KKH.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- SchutzausrüstungThema
- 54.99.01Hilfsmittelnummer
In einem Satz
Kurz: Anspruch ab Pflegegrad 1, häusliche Pflege vorausgesetzt, bis zu 42 Euro monatlich zulasten der Pflegekasse der Kaufmännische Krankenkasse - KKH. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern in Sachleistung umgesetzt.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH ist eine gesetzliche Krankenkasse und führt damit auch eine Pflegekasse. Ueber diese Pflegekasse läuft der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Was das konkret bedeutet, steht hier.
Diese Produkte zählen dazu
- Zur Schutzbekleidung nach 54.99.01 zählen unter anderem medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen und Schutzservietten zum Einmalgebrauch.
- Die Auswahl richtet sich nach der Pflegesituation, nicht nach dem Pflegegrad.
- Wiederverwendbare Schutzschürzen sind möglich, verbrauchen aber anders als Einmalartikel nur einmalig Budget.
- Schutzausrüstung ist kein Ersatz für Hygieneberatung. Wer unsicher ist, fragt den Pflegedienst oder die Pflegeberatung.
Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
Der Weg zum Antrag
Der Antrag heißt bei den meisten Kassen Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und gilt dann fortlaufend, solange die Voraussetzungen bestehen.
- bestehende Bewilligung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Es gibt zwei Wege: selbst bei der Pflegekasse beantragen oder die Abwicklung abgeben. Beim zweiten Weg wählst du die Produkte, unterschreibst einmal und musst dich um nichts weiter kümmern.
Monatliche Lieferung einrichten
Auswahl treffen, Angaben ergänzen, unterschreiben. Die Abrechnung läuft danach direkt mit der Pflegekasse, bis zur Obergrenze von 42 Euro.
Pflegebox zusammenstellenDie Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Ueber eine Bewilligung entscheidet ausschließlich deine Pflegekasse.
Der Betrag und seine Grenzen
Der Betrag ist eine Monatsobergrenze, kein Jahresbudget. Wer drei Monate nichts bestellt, hat danach nicht das Dreifache zur Verfügung.
Wer die Frage nach der Auszahlung stellt, meint meist die Kostenerstattung. Die gibt es, das freie Verfügen über den Betrag nicht.
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
|---|---|
| Monatliche Obergrenze | 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
| Geöffnet in | bundesweit |
| Kassenart | keine Angabe in der Quelle |
Wichtige Abgrenzung
Bei Mischprodukten hilft nur der Blick ins Verzeichnis. Eine Bettschutzeinlage zum Einmalgebrauch und eine waschbare Einlage sehen ähnlich aus und erfüllen denselben Zweck, stehen aber an verschiedenen Positionen. Die Produktbeschreibung eines Anbieters ersetzt diese Prüfung nicht, weil sie nach Verkaufsargumenten sortiert ist und nicht nach der amtlichen Systematik.
Keine Rolle spielt, wer pflegt. Angehörige, Nachbarn, Bekannte oder ein ambulanter Dienst sind gleichermaßen möglich, und der Anspruch ändert sich dadurch nicht. Entscheidend ist allein, dass die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet und ein Pflegegrad anerkannt ist.
Viele Haushalte bestellen im ersten Monat zu viel und im zweiten zu wenig. Das ist normal und kein Grund zur Sorge, weil sich die Zusammenstellung anpassen lässt. Nach drei Monaten pendelt sich der Bedarf meist ein, und danach läuft die Lieferung ohne weitere Aufmerksamkeit. Genau dieser eingeschwungene Zustand ist das Ziel.
Manche schrecken vor dem Begriff Antrag zurück, weil sie an die Pflegegradbegutachtung denken. Dieser Vergleich hinkt. Bei der Begutachtung wird bewertet, hier wird nur festgestellt, ob zwei Bedingungen vorliegen. Es kommt niemand ins Haus, es gibt keinen Termin und keine Einschätzung der Person, sondern eine Prüfung anhand vorhandener Daten.
Ein Antrag kann auch gestellt werden, während die Pflegegradbegutachtung noch läuft. Er wird dann zusammen mit dem Pflegegrad entschieden. Das spart Zeit, weil nicht erst der eine Bescheid abgewartet werden muss, bevor das nächste Verfahren beginnt.
Wer in einem Monat mehr braucht als die Obergrenze hergibt, kann den Rest privat dazukaufen. Das ist zuläßig und ändert nichts am Anspruch für den Folgemonat. Sinnvoll ist es, die Kasse darüber nicht im Unklaren zu lassen, damit die Abrechnung sauber getrennt bleibt.
Neben § 40 SGB XI spielt § 139 SGB V eine Rolle. Danach erstellt der GKV-Spitzenverband ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis und führt das Pflegehilfsmittelverzeichnis als Anlage dazu. Erst dadurch ist eindeutig bestimmt, was überhaupt als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gilt.
Wer mehrere Themen gleichzeitig klären will, sollte sie trotzdem einzeln ansprechen. Pflegegrad, Verbrauchsmaterial, Entlastungsbetrag und technische Hilfsmittel folgen unterschiedlichen Regeln und werden von unterschiedlichen Stellen bearbeitet. Ein Gespräch, in dem alles gleichzeitig auf den Tisch kommt, endet häufig damit, dass ein Punkt geklärt wird und die anderen untergehen.
Häufig übersehen
Es lohnt sich, den tatsächlichen Verbrauch zwei Wochen lang mitzuschreiben. Die meisten Zusammenstellungen enthalten zu viele Handschuhe und zu wenig Flächendesinfektion.
Fragen und Antworten
Gilt der Anspruch auch im Pflegeheim?
Muss ich den Antrag bei der Kaufmännische Krankenkasse - KKH jedes Jahr neu stellen?
Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Gibt es eine Zuzahlung wie bei Medikamenten?
Zählt die Pflege durch Angehörige?
Offizielle Quelle
Weiter zur Kasse
Der häufigste Fehler ist nicht der falsche Antrag, sondern der nicht gestellte. Der Anspruch entsteht nicht von selbst.
Pflegebox Fachwelt ist ein redaktionelles Angebot der Einfach zum Angebot GmbH und weder eine Kranken- noch eine Pflegekasse. Verbindlich entscheidet die zuständige Pflegekasse. Stand: 09/2026.