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Einmalhandschuhe über die KNAPPSCHAFT abrechnen

Einmalhandschuhe und Fingerlinge für Versicherte der KNAPPSCHAFT.

  • Stand: 09/2026
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 5 Min. Lesezeit

Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet

  • 42 Euromonatliche Obergrenze
  • ab Grad 1Anspruch besteht
  • EinmalhandschuheThema
  • 54.99.01Hilfsmittelnummer

Das Wichtigste zuerst

Versicherte der KNAPPSCHAFT mit mindestens Pflegegrad 1 und häuslicher Versorgung bekommen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezahlt. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 42 Euro monatlich.

Wer bei der KNAPPSCHAFT gepflegt wird oder Angehörige pflegt, stößt früher oder später auf denselben Punkt: Verbrauchsmaterial kostet jeden Monat Geld, obwohl die Pflegekasse es trägt. Diese Seite ordnet ein, was für die KNAPPSCHAFT gilt.

Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.

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Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.

Inhalt dieser Seite9 Abschnitte
  1. Der Inhalt im Überblick
  2. Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
  3. Vom Antrag bis zur Lieferung
  4. Wie viel übernommen wird
  5. Was hier nicht dazugehört
  6. Häufige Fragen
  7. Weiter zur Kasse
  8. Weitere Themen bei der KNAPPSCHAFT
  9. Einmalhandschuhe bei anderen Pflegekassen

Der Inhalt im Überblick

  • Einmalhandschuhe sind im Hilfsmittelverzeichnis als Schutzbekleidung unter 54.99.01 geführt.
  • Sie gehören zu den am häufigsten gebrauchten Positionen und sind in fast jeder Zusammenstellung enthalten.
  • Fingerlinge sind eine eigene Produktart derselben Untergruppe und können zusätzlich gewählt werden.
  • Die Größe lässt sich in der Regel bei der Bestellung angeben.

Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen

Vom Antrag bis zur Lieferung

Die Pflegekasse prüft, ob die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Bei vollstationärer Pflege im Heim entfällt der Anspruch, weil die Einrichtung das Material stellt.

Sie können den Antrag selbst stellen oder ihn uns überlassen. In beiden Fällen zahlen Sie nichts, weil die Pflegekasse trägt.

Ohne Papierkram zur Pflegebox

Sie wählen die Produkte und unterschreiben einmal. Die Abwicklung mit der Pflegekasse übernehmen wir, und es entstehen Ihnen keine Kosten bis 42 Euro im Monat.

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Bis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich entstehen Ihnen keine Kosten. Die Entscheidung über den Antrag trifft allein die Pflegekasse.

Wie viel übernommen wird

Der Betrag ist eine Monatsobergrenze, kein Jahresbudget. Wer drei Monate nichts bestellt, hat danach nicht das Dreifache zur Verfügung.

Der Betrag lässt sich nicht aufs Konto überweisen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.

Stand 2026
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
VoraussetzungPflege in der eigenen Häuslichkeit
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Übertrag in den Folgemonatnicht möglich
KassenartKnappschaft

Was hier nicht dazugehört

Nicht alles, was in der Pflege gebraucht wird, ist ein Pflegehilfsmittel. Kosmetische Waschlotionen, Hautcremes und Körperpflegeprodukte gehören zur Grundausstattung eines Haushalts und sind keiner Produktart der Gruppe 54 zugeordnet. Sie können in einer Lieferung enthalten sein, fallen dann aber nicht unter die Kostenübernahme und sind privat zu zahlen.

Häufig gefragt wird nach Feuchttüchern, Waschlappen und Hautcreme. Diese Produkte erleichtern die Pflege spürbar, sind aber keiner Produktart der Gruppe 54 zugeordnet. Sie können einer Lieferung beiliegen, werden dann aber privat gezahlt. Wer das vorher weiß, erlebt bei der Abrechnung keine Überraschung.

Wo ein ambulanter Pflegedienst im Haus ist, lohnt die Abstimmung mit ihm. Die Mitarbeitenden sehen den Verbrauch täglich und wissen, welche Größe bei Handschuhen passt und ob Flächendesinfektion als Lösung oder als Tuch praktischer ist. Diese Rückfrage kostet fünf Minuten und verändert die Zusammenstellung fast immer.

Der Anspruch bleibt vor allem deshalb ungenutzt, weil er nicht beworben wird. Pflegegeld kennt fast jeder, weil es auf dem Kontoauszug auftaucht. Verbrauchsmaterial dagegen taucht nirgends auf, solange niemand danach fragt. Wer keinen Pflegedienst hat, der darauf hinweist, erfährt häufig über Jahre nichts davon und kauft Handschuhe und Desinfektion weiter im Drogeriemarkt.

Ob der Antrag schriftlich, telefonisch oder online gestellt wird, spielt rechtlich keine Rolle. Wichtig ist, dass er nachweisbar bei der Kasse eingeht, denn davon hängt der Beginn der Leistung ab. Ein formloser Brief genügt, wenn er die notwendigen Angaben enthält. Die meisten Kassen stellen trotzdem ein eigenes Formular bereit, weil es die Bearbeitung beschleunigt und weil sicher ist, dass nichts vergessen wurde. Wer es nutzt, spart sich in der Regel eine Nachfrage.

Bei der Kostenerstattung kann die Kasse Nachweise über die Art des Produkts verlangen, nicht nur über den Preis. Ein Bon mit der Angabe Drogerieartikel genügt dann nicht. Hilfreich ist ein Beleg, auf dem die Produktbezeichnung steht, oder ergänzend ein Foto der Verpackung.

Der Betrag ist als Obergrenze formuliert, nicht als Regelbetrag. Wer weniger braucht, bekommt weniger, und niemand muss die Grenze ausschöpfen. Umgekehrt gibt es keinen Anspruch auf Auszahlung der Differenz, wenn weniger verbraucht wird. Diese Konstruktion erklärt zugleich, warum sich der Betrag nicht ansparen lässt.

Wer gleich mehrere Leistungen prüft, sollte sich eine einfache Liste anlegen: Was beantragt, wann, bei wem, mit welchem Ergebnis. Vier Spalten genügen. Nach einigen Monaten ist das die einzige verlässliche Übersicht, weil Bescheide verstreut ankommen und Gespräche in Erinnerung verblassen.

Häufige Fragen

Kann ich Produkte aus der Drogerie einreichen?

Bei der Kostenerstattung kommt es darauf an, dass es sich um Produktarten der Produktgruppe 54 handelt. Ob ein konkretes Produkt anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse.

Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?

In der Regel ja. Die Zusammenstellung ist nicht fest, sondern richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.

Bekomme ich die Pflegebox bei der KNAPPSCHAFT wirklich kostenlos?

Sie zahlen nichts, solange die Zusammenstellung die Obergrenze von 42 Euro im Monat nicht überschreitet. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen. Was darüber hinausgeht, ist privat zu zahlen.

Was passiert, wenn ich einen Monat nichts bestelle?

Der Anspruch für diesen Monat verfällt. Ansparen oder Übertragen ist nicht möglich, die Obergrenze gilt je Kalendermonat.

Wie lange dauert die Bearbeitung bei der KNAPPSCHAFT?

Dazu machen wir bewusst keine Angabe, weil uns dafür keine belastbaren Zahlen der Kasse vorliegen. Die Pflegekasse nennt Ihnen auf Nachfrage den aktuellen Stand.

Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.

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Offizielle Quelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  3. Internetseite der KNAPPSCHAFT

So arbeiten wir mit Quellen

Weiter zur Kasse

Weitere Themen bei der KNAPPSCHAFT

Einmalhandschuhe bei anderen Pflegekassen

Im Zweifel gilt immer die schriftliche Auskunft der Pflegekasse. Alles andere ist Orientierung, auch diese Seite.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien