KNAPPSCHAFT Pflegekasse: Anträge, Kontakt und Leistungen
Die Pflegeversicherung der KNAPPSCHAFT führt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See durch. Das hat praktische Folgen: Bei der KNAPPSCHAFT steckt der Antrag auf einen Pflegegrad im Antrag auf eine bestimmte Leistung. Hier steht, welches Formular passt, wie Pflegehilfsmittel formlos beantragt werden und wie Sie sich gegen ungewollte Lieferungen wehren.
- Quellen geprüft:
- Aktualisiert am
- Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
- 10 Min. Lesezeit
Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet
Steckbrief: KNAPPSCHAFT
- Anspruch
- ab Pflegegrad 1, bis 42 Euro im Monat
- Kassenart
- Knappschaft
- Wählbarkeit
- bundesweit geöffnet
- Zusatzbeitrag
- 4,30 %
- Internetseite
- knappschaft.de
Das Wichtigste in Kürze
- Für KNAPPSCHAFT-Versicherte führt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Pflegeversicherung durch (§ 46 Abs. 1 SGB XI); die Hauptverwaltung sitzt in Bochum.
- Einen Pflegegrad beantragen Sie bei der KNAPPSCHAFT mit dem Antrag auf die gewünschte Leistung, etwa „Erstantrag Pflegegeld“. Viele Anträge gehen auch digital über „Meine KNAPPSCHAFT“ (knappschaft.de, abgerufen am 09.10.2026).
- Telefonisch erreichen Sie die KNAPPSCHAFT zu Kranken- und Pflegeversicherung unter 08000 200 501, laut Pflegeseiten montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr.
- Pflegehilfsmittel können formlos beantragt werden, ohne ärztliche Verordnung. Für Verbrauchsprodukte zahlt die KNAPPSCHAFT bis 42 Euro im Monat.
- Über einen Pflegegrad-Antrag muss die Pflegekasse spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang entscheiden (§ 18c SGB XI).
Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.
Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.
Inhalt dieser Seite14 Abschnitte
- Wer bei der KNAPPSCHAFT für die Pflege zuständig ist
- Pflegegrad beantragen: der richtige KNAPPSCHAFT-Antrag
- Pflegehilfsmittel formlos beantragen
- Pflegegeld bei der KNAPPSCHAFT: Höhe und Teilmonate
- Kontakt und Beratung
- Wer hat Anspruch?
- Was die Pflegekasse zahlt
- Die Kasse im Überblick
- Der Weg zum Antrag
- Was enthalten ist
- Anspruch in einer Minute prüfen
- Auch interessant
- Häufige Fragen
Wer bei der KNAPPSCHAFT für die Pflege zuständig ist
Bei den meisten Kassen wird nach § 46 SGB XI eine eigene Pflegekasse errichtet. Für die KNAPPSCHAFT trifft das Gesetz eine Sonderregel: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See führt als Träger der Krankenversicherung auch die Pflegeversicherung für ihre Versicherten durch. Die Hauptverwaltung der Knappschaft-Bahn-See sitzt in Bochum, dazu kommen sieben Regionaldirektionen.
In der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die KNAPPSCHAFT bundesweit geöffnet und als Kassenart „Knappschaft“ geführt. Ihr Zusatzbeitrag liegt bei 4,30 %. Er gehört zur Krankenversicherung; der Beitrag zur Pflegeversicherung ist bundeseinheitlich im SGB XI geregelt und hängt nicht von der Kasse ab. Die Pflegeleistungen sind ebenfalls gesetzlich festgelegt.
Pflegegrad beantragen: der richtige KNAPPSCHAFT-Antrag
Die KNAPPSCHAFT schreibt, dass der Antrag auf Feststellung eines Pflegegrads bei ihr immer in den Antrag auf Leistungen integriert ist. Sie wählen also das Formular für die Leistung, die Sie nutzen möchten. Mit Sternchen gekennzeichnete Anträge lassen sich direkt digital in „Meine KNAPPSCHAFT“ ausfüllen, die übrigen als PDF ausdrucken und an die im Antrag aufgedruckte Adresse schicken oder hochladen. Wer unsicher ist, ruft an oder nutzt das Kontaktformular; die KNAPPSCHAFT schickt dann den passenden Antrag zu.
Zur Bearbeitung schreibt die KNAPPSCHAFT auf ihrer Antragsseite: Nach Eingang der vollständigen Unterlagen dauert sie in der Regel drei Wochen. Für den Pflegegrad selbst gilt zusätzlich die gesetzliche Höchstfrist von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang; bei einer Überschreitung, die die Kasse zu vertreten hat, werden 70 Euro je angefangene Woche fällig (§ 18c SGB XI). Nach einem Erstantrag bietet die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen eine Beratung an (§ 7b SGB XI).
| Ihre Situation | Passender Antrag |
|---|---|
| Angehörige oder Bekannte pflegen | Erstantrag Pflegegeld |
| Ein Pflegedienst pflegt | Erstantrag Pflegesachleistung |
| Angehörige und Pflegedienst gemeinsam | Erstantrag auf Kombinationsleistung |
| Zusätzlich Tagespflege | Variante „mit Tages- und Nachtpflege“ |
| Pflege im Heim | Erstantrag vollstationäre Pflege |
| Pflegegrad besteht, Bedarf gestiegen | Höherstufungsantrag für die jeweilige Leistung |

Inhalt der Grafik als Text
Bei der KNAPPSCHAFT wird der Pflegegrad im Antrag auf eine Leistung mitbeantragt. Pflege durch Angehörige: Erstantrag Pflegegeld. Pflege durch einen Pflegedienst: Erstantrag Pflegesachleistung. Angehörige und Pflegedienst gemeinsam: Erstantrag Kombinationsleistung. Pflege im Heim: Erstantrag vollstationäre Pflege.
Für Tagespflege gibt es jeweils eine Variante mit Tages- und Nachtpflege. Wer unsicher ist, ruft 08000 200 501 an und bekommt den passenden Antrag zugeschickt.
Pflegehilfsmittel formlos beantragen
Für Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen zahlt die KNAPPSCHAFT bei erfüllten Voraussetzungen bis zu 42 Euro im Monat. Eine Zuzahlung fällt dafür nicht an. Bei technischen Pflegehilfsmitteln wie einem Pflegebett zahlen Versicherte ab 18 Jahren zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel, sofern sie nicht befreit sind (§ 40 Abs. 3 SGB XI).
Beantragen können Sie Pflegehilfsmittel bei der KNAPPSCHAFT formlos, ohne ärztliche Verordnung und ohne spezielles Formular. Eine Verordnung erleichtert aber die Prüfung. Entweder wenden Sie sich an einen Lieferanten, oder Sie stellen den Antrag direkt bei der KNAPPSCHAFT, die dann bei der Lieferantensuche hilft. Für den direkten Weg legen Sie die „Einwilligung der Datenübermittlung an einen Pflegehilfsmittellieferanten“ bei und reichen alles über „Meine KNAPPSCHAFT“ ein oder schicken es an: KNAPPSCHAFT, Fachzentrum für Hilfsmittel, 45095 Essen.
Wie die monatliche Box zusammengestellt und abgerechnet wird, erklären Pflegebox bei der KNAPPSCHAFT und Pflegehilfsmittel bei der KNAPPSCHAFT beantragen.
Pflegegeld bei der KNAPPSCHAFT: Höhe und Teilmonate
Pflegegeld zahlt die KNAPPSCHAFT ab Pflegegrad 2, wenn Angehörige, Nachbarn oder andere private Personen die Pflege sicherstellen. Beantragt wird es mit dem Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung oder digital über „Meine KNAPPSCHAFT“. Einen festen Zahltag nennt die KNAPPSCHAFT auf ihrer Pflegegeld-Seite nicht.
Beginnt oder endet der Anspruch im Laufe eines Monats, zahlt die KNAPPSCHAFT nur für die Anspruchstage und rechnet dabei mit 30 Tagen je Monat. Rechenbeispiel: Pflegegrad 3 ab dem 11. eines Monats ergibt 20 Anspruchstage, also 599 Euro geteilt durch 30 mal 20 = 399,33 Euro. Während Kurzzeit- oder Verhinderungspflege läuft die Hälfte des Pflegegelds weiter, jeweils bis zu acht Wochen im Jahr.
Wer Pflegegeld und Pflegedienst kombiniert, kann den anteiligen Betrag mit dem Pflegegeldrechner der KNAPPSCHAFT ausrechnen. Für die verbindliche Klärung verweist die KNAPPSCHAFT auf ihr Fachzentrum für Pflege und Häusliche Krankenpflege.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch | bis 131 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | bis 796 € | bis 131 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | bis 1.497 € | bis 131 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | bis 1.859 € | bis 131 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | bis 2.299 € | bis 131 € |
Kontakt und Beratung
Auf ihren Pflegeseiten nennt die KNAPPSCHAFT die kostenfreie Rufnummer 08000 200 501, montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr; beim Anruf soll die Gesundheitskarte bereitliegen. Die Knappschaft-Bahn-See führt dieselbe Nummer als Servicetelefon für Kranken- und Pflegeversicherung. Daneben gibt es Kontaktformular, Rückrufwunsch, Termine in den Geschäftsstellen und das Serviceportal „Meine KNAPPSCHAFT“ als App.
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, wohl aber den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für Umbauten. Welche Leistungen sich wie kombinieren lassen, klärt die Pflegeberatung, auf die nach § 7a SGB XI ein Anspruch besteht.
Wer hat Anspruch?
Der Anspruch folgt aus § 40 Abs. 2 SGB XI und hat genau zwei Voraussetzungen: einen Pflegegrad ab Stufe 1 und die Pflege zu Hause. Eine bestimmte Pflegeperson oder ein Pflegedienst wird nicht vorausgesetzt.
Wer den Antrag über einen Leistungserbringer stellt, unterschreibt die Kostenübernahme und gibt die Abwicklung ab. Der Anspruch selbst ändert sich dadurch nicht.
Was die Pflegekasse zahlt
Ansparen funktioniert nicht: Die Obergrenze gilt je Kalendermonat und beginnt am Monatsersten wieder bei null.
Eine Auszahlung als Geld ist nicht vorgesehen. Das Gesetz spricht von Aufwendungen der Pflegekassen, nicht von einem Betrag für die Versicherten.
| Übertrag in den Folgemonat | nicht möglich |
|---|---|
| Geöffnet in | bundesweit |
| Kassenart | Knappschaft |
| Monatliche Obergrenze | 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
Die Kasse im Überblick
Mit 4,30 % liegt der Zusatzbeitrag deutlich über dem Durchschnitt von 3,37 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.
Nach der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die KNAPPSCHAFT bundesweit geöffnet. Die Wahlmöglichkeit betrifft die Krankenversicherung; die Pflegekasse folgt ihr automatisch.
Die Kasse gehört zur Gruppe der Knappschaft. Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Der Weg zum Antrag
Das Verfahren läuft in drei Schritten ab: Antrag einreichen, Bescheid erhalten, Versorgung starten. Die Kasse braucht dafür die Versichertennummer, den Namen der Pflegeperson, die Pflegeadresse und eine Unterschrift. Den Pflegegrad hat sie bereits in der Akte.
Wer den Papierweg nicht mag, gibt ihn ab. Vier Schritte, eine Unterschrift, danach läuft die monatliche Lieferung. Der Anspruch bleibt derselbe.
Monatliche Lieferung einrichten
Auswahl treffen, Angaben ergänzen, unterschreiben. Die Abrechnung läuft danach direkt mit der Pflegekasse, bis zur Obergrenze von 42 Euro.
Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Über eine Bewilligung entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse.
Was enthalten ist
Maßgeblich ist die Produktgruppe 54 des Verzeichnisses; nur was dort steht, fällt unter die Obergrenze. Diese Seiten gehen für die KNAPPSCHAFT ins Detail:
- Pflegebox bei der KNAPPSCHAFT: Anspruch, Inhalt und Ablauf
- Pflegehilfsmittel bei der KNAPPSCHAFT beantragen: so läuft es
- Bettschutzeinlagen über die KNAPPSCHAFT: Anspruch und Abrechnung
- Einmalhandschuhe über die KNAPPSCHAFT abrechnen
- Desinfektionsmittel über die KNAPPSCHAFT: was übernommen wird
- Masken, Schürzen und Schutzausrüstung über die KNAPPSCHAFT
Anspruch in einer Minute prüfen
Pflegebox-Check · 3 Angaben
Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegegrad auswählen, und das Ergebnis erscheint an dieser Stelle.
Orientierung ohne Gewähr: Sonderfälle wie eine laufende Kurzzeitpflege sind nicht berücksichtigt. Es entscheidet die Pflegekasse.
Auch interessant
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der TUI BKK
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der VIACTIV Krankenkasse
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der vivida bkk
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der WMF BKK
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der ZF BKK
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der AOK Baden-Württemberg
Häufige Fragen
Wo sitzt die KNAPPSCHAFT?
Die KNAPPSCHAFT gehört zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Deren Hauptverwaltung sitzt in Bochum; dazu kommen sieben Regionaldirektionen und Geschäftsstellen in ganz Deutschland.
Was bekommt man von der Pflegekasse?
Ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag bis 131 Euro, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro und Pflegeberatung. Ab Pflegegrad 2 zusätzlich Pflegegeld von 347 bis 990 Euro oder Pflegesachleistung bis 2.299 Euro im Monat sowie Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Wie viel kostet die KNAPPSCHAFT im Monat?
Der Zusatzbeitrag der KNAPPSCHAFT liegt laut Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands bei 4,30 % und betrifft die Krankenversicherung. Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist bundeseinheitlich im SGB XI geregelt und hängt nicht von der Kasse ab.
Wann zahlt die KNAPPSCHAFT das Pflegegeld?
Einen festen Zahltag nennt die KNAPPSCHAFT auf ihrer Pflegegeld-Seite nicht. Gezahlt wird der Monatsbetrag nach Pflegegrad; in Teilmonaten nur für die Anspruchstage, gerechnet mit 30 Tagen je Monat.
Welchen Antrag brauche ich für einen Pflegegrad bei der KNAPPSCHAFT?
Den Antrag auf die Leistung, die Sie nutzen möchten, zum Beispiel „Erstantrag Pflegegeld“ oder „Erstantrag Pflegesachleistung“. Der Pflegegrad wird darin mitbeantragt. Viele Anträge gehen digital über „Meine KNAPPSCHAFT“.
Brauche ich für Pflegehilfsmittel eine Verordnung?
Nein. Die KNAPPSCHAFT nimmt Anträge auf Pflegehilfsmittel formlos und ohne Verordnung an. Eine Verordnung erleichtert aber die Prüfung der Notwendigkeit.
Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.
Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.
Offizielle Quelle
- § 40 Abs. 2 SGB XI
- Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands
- Internetseite der KNAPPSCHAFT
- § 46 SGB XI (Pflegekassen)
- § 7b SGB XI (Beratungsangebot und Beratungsgutscheine)
- § 18c SGB XI (Entscheidung über den Antrag, Fristen)
- § 7a SGB XI (Pflegeberatung)
- § 36 SGB XI (Pflegesachleistung)
- § 37 SGB XI (Pflegegeld)
- § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)
- KNAPPSCHAFT: Anträge der Pflegeversicherung (abgerufen 09.10.2026)
- KNAPPSCHAFT: Pflegegrade und Antrag (abgerufen 09.10.2026)
- KNAPPSCHAFT: Pflegehilfsmittel (abgerufen 09.10.2026)
- KNAPPSCHAFT: Pflegegeld (abgerufen 09.10.2026)
- KNAPPSCHAFT: Pflegegeldrechner (abgerufen 09.10.2026)
- Knappschaft-Bahn-See: Hauptverwaltung Bochum (abgerufen 09.10.2026)
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026
- Pflegebox bei der KNAPPSCHAFT
- Pflegehilfsmittel bei der KNAPPSCHAFT beantragen
- Pflegegrad beantragen: Ablauf
- Pflegegeld: Höhe und Voraussetzungen
- Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
- Pflegehilfsmittel-Antrag abgelehnt: was tun
Wer den Anspruch einmal geklärt hat, muss sich in der Regel nicht mehr darum kümmern. Der Aufwand fällt einmal an, der Nutzen jeden Monat.
Pflegebox Fachwelt ist ein redaktionelles Angebot der Einfach zum Angebot GmbH und weder eine Kranken- noch eine Pflegekasse. Verbindlich entscheidet die zuständige Pflegekasse. Stand: 09/2026.
Fachlich verantwortlich
Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.
Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien