Masken, Schürzen und Schutzausrüstung über die KNAPPSCHAFT
Schutzbekleidung für die häusliche Pflege bei Versicherten der KNAPPSCHAFT.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- SchutzausrüstungThema
- 54.99.01Hilfsmittelnummer
Direkt beantwortet
Kurz: Anspruch ab Pflegegrad 1, häusliche Pflege vorausgesetzt, bis zu 42 Euro monatlich zulasten der Pflegekasse der KNAPPSCHAFT. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern in Sachleistung umgesetzt.
Wer zum ersten Mal einen Antrag bei der KNAPPSCHAFT stellt, unterschätzt meist, wie wenig davon tatsächlich Papierarbeit ist. Diese Seite beschreibt den Weg Schritt für Schritt.
Diese Produkte zählen dazu
- Zur Schutzbekleidung nach 54.99.01 zählen unter anderem medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen und Schutzservietten zum Einmalgebrauch.
- Die Auswahl richtet sich nach der Pflegesituation, nicht nach dem Pflegegrad.
- Wiederverwendbare Schutzschürzen sind möglich, verbrauchen aber anders als Einmalartikel nur einmalig Budget.
- Schutzausrüstung ist kein Ersatz für Hygieneberatung. Wer unsicher ist, fragt den Pflegedienst oder die Pflegeberatung.
Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
So läuft der Antrag
Ein einmal bewilligter Anspruch muss nicht jeden Monat neu beantragt werden. Ändert sich die Pflegesituation, ist die Kasse zu informieren.
- bestehende Bewilligung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Es gibt zwei Wege: selbst bei der Pflegekasse beantragen oder die Abwicklung abgeben. Beim zweiten Weg wählst du die Produkte, unterschreibst einmal und musst dich um nichts weiter kümmern.
Anspruch monatlich nutzen
Der Betrag entsteht jeden Monat neu und verfällt am Monatsende. Zusammenstellen, unterschreiben, und die Lieferung läuft.
Pflegebox zusammenstellenInnerhalb der Obergrenze von 42 Euro zahlst du nichts. Ob ein Anspruch im Einzelfall besteht, entscheidet deine Pflegekasse.
Was die Pflegekasse zahlt
Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.
Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
| Voraussetzung | Pflege in der eigenen Häuslichkeit |
| Geöffnet in | bundesweit |
| Kassenart | Knappschaft |
Was hier nicht dazugehört
Eine häufige Verwechslung betrifft Inkontinenzmaterial. Vorlagen und Pants wirken wie Verbrauchsmaterial und sind es im Alltag auch, rechtlich sind sie aber Hilfsmittel der Krankenversicherung. Sie zählen deshalb nicht zu den 42 Euro und werden auch nicht darauf angerechnet. Wer beides braucht, stellt zwei getrennte Anträge an zwei verschiedene Stellen.
Eine Grauzone bilden Produkte, die es in mehreren Ausführungen gibt. Eine saugende Bettschutzeinlage zum Einmalgebrauch ist erfasst, dieselbe Einlage als waschbare Variante ist eine andere Position. Wer unsicher ist, findet die Antwort an der Hilfsmittelnummer, nicht an der Produktbeschreibung des Anbieters.
Ein praktischer Punkt ist die Größe bei Handschuhen. Wird die Pflege von mehreren Personen übernommen, passt selten eine Größe für alle. Zwei Größen nebeneinander sind meist die bessere Lösung als eine mittlere, weil zu große Handschuhe rutschen und zu kleine reißen. Beides führt dazu, dass mehr verbraucht wird als nötig.
Ein weiterer Grund ist die Vermutung, es handle sich um eine befristete Sonderregelung aus der Pandemiezeit. Das trifft nicht zu. Der Anspruch besteht seit vielen Jahren, unabhängig von der Pandemie. Angepasst wurde mehrfach der Betrag, nicht der Anspruch selbst, und genau diese Anpassungen sorgen dafür, dass ältere Ratgeber im Netz andere Zahlen nennen.
Wer die Kasse wechselt, muss den Antrag bei der neuen Pflegekasse neu stellen. Die alte Bewilligung endet mit dem Versicherungsverhältnis, sie wandert nicht mit. Der gesetzliche Anspruch bleibt unverändert, weil er bundesrechtlich geregelt ist, aber die Entscheidung darüber trifft ab dem Wechsel eine andere Stelle. Es lohnt sich, diesen Punkt beim Wechsel direkt mitzürledigen, statt ihn später zu bemerken.
Für die Abrechnung gibt es zwei Wege, und sie unterscheiden sich vor allem darin, wer in Vorleistung geht. Beim ersten rechnet ein Leistungserbringer direkt mit der Pflegekasse ab; die versicherte Person zahlt nichts und sieht keine Rechnung, solange die Obergrenze eingehalten wird. Beim zweiten kauft sie selbst, sammelt Belege und reicht sie ein. Beide Wege enden beim selben Betrag, aber nur der erste kommt ohne eigenes Geld aus.
Verfahrensrechtlich ist der Antrag ein Verwaltungsverfahren wie jedes andere. Es endet mit einem Bescheid, gegen den der Widerspruch offensteht, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang. Die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids und sollte dort nachgelesen werden.
Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger sind eine unterschätzte Quelle. Dort sitzen Menschen, die dieselben Verfahren bereits durchlaufen haben und wissen, wo es hakt. Diese Erfahrung ersetzt keine Rechtsberatung, spart aber oft Wochen an Suche und Ausprobieren.
Gut zu wissen
Es lohnt sich, den tatsächlichen Verbrauch zwei Wochen lang mitzuschreiben. Die meisten Zusammenstellungen enthalten zu viele Handschuhe und zu wenig Flächendesinfektion.
Häufige Fragen
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Muss ich den Antrag bei der KNAPPSCHAFT jedes Jahr neu stellen?
Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?
Amtliche Quelle
Weiter zur Kasse
Wenn die Pflegesituation sich ändert, ändert sich oft auch der Anspruch. Ein kurzer Abgleich einmal im Jahr lohnt sich.
Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.