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Pflegehilfsmittel bei der SBK: Einmalprodukte, waschbare Produkte und Wege

Die SBK trennt, was andere Kassen in einen Topf werfen: Produkte für den einmaligen Gebrauch bis 42 Euro im Monat und Produkte für den Mehrfachgebrauch zu den tatsächlichen Kosten. Eine Pflegebox als Paket nennt sie nicht. Hier steht, wo die Unterscheidung wichtig wird und wie Lieferung oder Erstattung laufen.

  • Quellen geprüft:
  • Aktualisiert am
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 8 Min. Lesezeit

Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet

  • 42 Euromonatliche Obergrenze
  • ab Grad 1Anspruch besteht
  • PflegeboxThema
  • 54Hilfsmittelnummer

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Pflegehilfsmittel zum einmaligen Gebrauch übernimmt die SBK bis zu 42 Euro im Monat, bei Pflegegrad 1 bis 5 und Pflege zu Hause (sbk.org, abgerufen am 09.10.2026).
  • Für Produkte zum Mehrfachgebrauch, etwa waschbare Bettschutzeinlagen, zahlt sie die tatsächlichen Kosten, gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
  • Sie können die Produkte zusenden lassen oder monatlich in der Apotheke abholen; die Anbieter rechnen direkt mit der SBK ab. Alternativ kaufen Sie selbst und reichen die Belege ein.
  • Hausnotruf (27 Euro im Monat) und Umbau (bis 4.180 Euro je Maßnahme) sind getrennte Leistungen.

Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.

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Inhalt dieser Seite13 Abschnitte
  1. Einmalprodukte und Mehrfachprodukte: der Unterschied bei der SBK
  2. Lieferung, Apotheke oder Selbstkauf: drei Wege der SBK
  3. Neben den 42 Euro: Hausnotruf, Umbau und Umzug
  4. Fristen, Reform und unser Hinweis
  5. Was enthalten ist
  6. Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
  7. Der Weg zum Antrag
  8. Wie viel übernommen wird
  9. Was oft gefragt wird
  10. Mehr zum Thema
  11. Weiter zur Kasse
  12. Weitere Themen bei der Siemens (SBK)
  13. Pflegebox bei anderen Pflegekassen

Einmalprodukte und Mehrfachprodukte: der Unterschied bei der SBK

Die SBK beschreibt zwei Sorten von Pflegehilfsmitteln. Zum einmaligen Gebrauch zählen ihre Beispiele Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel; dafür gilt die Obergrenze von 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Produkte zum Mehrfachgebrauch, ihr Beispiel sind waschbare Bettschutzeinlagen, zahlt die Kasse zu den tatsächlichen Kosten, gegebenenfalls minus der gesetzlichen Zuzahlung. Die beträgt zehn Prozent, höchstens 25 Euro (§ 40 Abs. 3 SGB XI).

Das ist vor allem bei Bettschutz interessant. Wer waschbare Einlagen nutzt, belastet das 42-Euro-Budget nicht; die Kasse beschreibt sie als eigene Leistung. Wie die SBK mehrere gleiche Stücke bei der Zuzahlung zählt, nennt die Seite nicht. Fragen Sie vor dem Kauf nach, ob jede Einlage einzeln gilt.

Sorten laut sbk.org, abgerufen 09.10.2026; Zuzahlung nach § 40 Abs. 3 SGB XI
SorteBeispiel der SBKLeistung der SBKEigenanteil
Einmaliger GebrauchEinmalhandschuhe, Desinfektionsmittelbis zu 42 € im MonatMehrkosten über der Grenze
Mehrfachgebrauchwaschbare Bettschutzeinlagentatsächliche Kostengesetzliche Zuzahlung, 10 %, höchstens 25 €

Lieferung, Apotheke oder Selbstkauf: drei Wege der SBK

Die SBK nennt Vertragspartner wie Apotheken und Sanitätshäuser. Kontaktdaten in Ihrer Nähe stellt sie Ihnen auf Anfrage zur Verfügung. Die Anbieter haben die Antragsformulare vorliegen und rechnen direkt mit der Kasse ab. Auf der Seite stehen weder eine Aussage zu Verkaufsanrufen noch zur Weitergabe von Daten; wie andere Kassen es handhaben, zeigt zum Beispiel die Seite zur BARMER.

Wege laut sbk.org, abgerufen 09.10.2026
WegSo läuft esWer rechnet ab
ZusendungDer Vertragspartner liefert monatlich nach Hauseder Anbieter mit der SBK
ApothekeSie holen die Produkte jeden Monat selbst abdie Apotheke mit der SBK
SelbstkaufSie kaufen die Produkte und reichen die Belege eindie SBK erstattet Ihnen die Kosten

Neben den 42 Euro: Hausnotruf, Umbau und Umzug

Der Hausnotruf hat vier Voraussetzungen: Pflegegrad 1 bis 5, Pflege zu Hause, Sie leben allein oder über weite Teile des Tages allein, und Sie können in Notsituationen wie einem Sturz nicht eigenständig Hilfe holen. Der Zuschuss beträgt 27 Euro im Monat, geprüft wird nach dem Vertrag mit dem Anbieter.

Für Wohnraumanpassungen zahlt die SBK bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, ohne Einkommensprüfung (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Nutzen mehrere Pflegebedürftige den Umbau gemeinsam, steht jedem der Zuschuss zu; in einer geförderten Wohngemeinschaft ist der Gesamtbetrag auf 16.720 Euro begrenzt. Auch die Kosten eines Umzugs in eine barrierefreie Wohnung übernimmt die Kasse. Voraussetzung ist ein Antrag mit dem Kostenvorschlag eines Handwerksbetriebs.

  • Hausnotruf: erst Vertrag mit dem Anbieter, dann prüft die SBK den Zuschuss
  • Umbau: Antrag mit Kostenvorschlag des Handwerksbetriebs, danach Entscheidung
  • Umzug: Kosten für den Wechsel in eine barrierefreie Wohnung
  • Verbrauchsprodukte: davon getrennt, bis 42 Euro im Monat

Fristen, Reform und unser Hinweis

Über einen Antrag auf Pflegehilfsmittel muss die Pflegekasse nach § 40 Abs. 7 SGB XI binnen drei Wochen entscheiden, binnen fünf Wochen, wenn sie eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst beteiligt. Kommt keine begründete Mitteilung, gilt die Leistung danach als genehmigt. Beispiel: Geht der Antrag am 19.10.2026 ein, endet die Dreiwochenfrist am 09.11.2026, die Fünfwochenfrist am 23.11.2026.

Die SBK informiert auf einer eigenen Seite über das Pflegeneuordnungsgesetz und schreibt, dass sich Änderungen ergeben können. Welche Folgen der Kabinettsentwurf für die 42 Euro hat, steht in der Box.

Was enthalten ist

  • Die Pflegebox ist kein eigenes Produkt der Kasse, sondern die praktische Form, in der der Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI eingelöst wird.
  • Zusammengestellt wird die Box aus Produktarten der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses.
  • Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat. Was darüber hinausgeht, ist privat zu zahlen.
  • Die Zusammenstellung lässt sich in der Regel monatlich ändern, wenn sich der Bedarf ändert.

Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen

Der Weg zum Antrag

Ein einmal bewilligter Anspruch muss nicht jeden Monat neu beantragt werden. Ändert sich die Pflegesituation, ist die Kasse zu informieren.

Beides ist möglich: der eigene Antrag bei der Kasse oder der Weg über uns, bei dem nur eine Unterschrift von Ihnen kommt.

Box nach eigenem Bedarf

Die Auswahl lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Was innerhalb der 42 Euro bleibt, kostet Sie nichts.

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Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.

Wie viel übernommen wird

Was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist weg. Ein Übertrag in den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Wer die Frage nach der Auszahlung stellt, meint meist die Kostenerstattung. Die gibt es, das freie Verfügen über den Betrag nicht.

Stand 2026
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Anspruch abPflegegrad 1
VoraussetzungPflege in der eigenen Häuslichkeit
KassenartBetriebskrankenkasse (BKK)
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)

Was oft gefragt wird

Wie hoch sind die Pflegehilfsmittel bei der SBK?

Für Produkte zum einmaligen Gebrauch bis zu 42 Euro im Monat. Für Mehrfachprodukte zahlt die SBK die tatsächlichen Kosten, gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens 25 Euro. Hinzu kommen getrennt 27 Euro im Monat für den Hausnotruf und bis zu 4.180 Euro je Umbaumaßnahme.

Gibt es eine SBK-Pflegebox?

Eine Kassen-Box nennt die SBK nicht; das Wort Pflegebox kommt auf der Seite zur Erleichterung der Pflege zu Hause nicht vor. Sie beschreibt Vertragspartner, Zusendung oder Abholung in der Apotheke und den Selbstkauf mit Belegen.

Zahlt die SBK waschbare Bettschutzeinlagen?

Ja, als Produkte zum Mehrfachgebrauch. Die SBK übernimmt die tatsächlichen Kosten, gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens 25 Euro. Sie gehören nicht zu den 42 Euro für Einmalprodukte.

Wie bekomme ich Pflegehilfsmittel bei der SBK nach Hause geliefert?

Über einen Vertragspartner wie eine Apotheke oder ein Sanitätshaus. Er hat die Antragsformulare vorliegen und rechnet direkt mit der SBK ab. Sie können die Produkte zusenden lassen oder monatlich in der Apotheke abholen. Kontaktdaten nennt die SBK auf Nachfrage.

Was besagt § 40 Abs. 4 SGB XI?

Er regelt Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Die SBK zahlt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme ohne Einkommensprüfung, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung jedem einzeln, in einer geförderten Wohngemeinschaft höchstens 16.720 Euro insgesamt.

Wie lange darf die SBK für die Entscheidung brauchen?

Nach § 40 Abs. 7 SGB XI drei Wochen, fünf Wochen bei Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes. Kommt keine begründete Mitteilung, gilt die Leistung danach als genehmigt.

Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.

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Verbindliche Stelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  3. Internetseite der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)
  4. § 78 SGB XI (Verträge über Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittelverzeichnis)
  5. GKV-Spitzenverband: Pflegehilfsmittelverträge (zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel)
  6. Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026
  7. SBK: Erleichterung der Pflege zu Hause (abgerufen 09.10.2026)
  8. BMG: Pflegehilfsmittel (abgerufen 09.10.2026)

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Vieles klingt komplizierter, als es ist. Zwischen Pflegegrad und Lieferung stehen genau zwei Schritte: Antrag und Zusage.

Hinweis: Diese Seite ist redaktionell und nicht amtlich. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die Pflegekasse. Angaben mit Stand 09/2026.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien