Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)

Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK). Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.

Direkt beantwortet

Versicherte der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) mit mindestens Pflegegrad 1 und häuslicher Versorgung bekommen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezahlt. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 42 Euro monatlich.

Die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) ist eine gesetzliche Krankenkasse und führt damit auch eine Pflegekasse. Ueber diese Pflegekasse läuft der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Was das konkret bedeutet, steht hier.

Wann der Anspruch besteht

Der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel steht in § 40 Abs. 2 SGB XI. Er setzt einen anerkannten Pflegegrad ab Stufe 1 voraus und verlangt, dass die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Wer pflegt, spielt keine Rolle.

Die Pflegekasse prüft, ob die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Bei vollstationärer Pflege im Heim entfällt der Anspruch, weil die Einrichtung das Material stellt.

Wie viel übernommen wird

Was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist weg. Ein Uebertrag in den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Der Betrag lässt sich nicht aufs Konto überweisen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.

Uebersicht 2026
Zusatzbeitrag3,80 %
Anspruch abPflegegrad 1
VoraussetzungPflege in der eigenen Häuslichkeit
Geöffnet inbundesweit
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)

In Familien, in denen mehrere Personen an der Pflege beteiligt sind, fällt der Punkt oft zwischen die Zuständigkeiten. Jeder nimmt an, jemand anderes habe sich darum gekümmert. Es hilft, eine Person zu benennen, die das Thema übernimmt, und den Bescheid an einem Ort abzulegen, den alle kennen. Das klingt banal, verhindert aber genau diesen Leerlauf.

Der Betrag ist als Obergrenze formuliert, nicht als Regelbetrag. Wer weniger braucht, bekommt weniger, und niemand muss die Grenze ausschöpfen. Umgekehrt gibt es keinen Anspruch auf Auszahlung der Differenz, wenn weniger verbraucht wird. Diese Konstruktion erklärt zugleich, warum sich der Betrag nicht ansparen lässt.

Daten zur Kasse

Der Zusatzbeitrag von 3,80 % gehört zu den höheren Werten; der Durchschnitt liegt bei 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.

Nach der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) bundesweit geöffnet. Die Wahlmöglichkeit betrifft die Krankenversicherung; die Pflegekasse folgt ihr automatisch.

Die Kasse gehört zur Gruppe der Betriebskrankenkasse (BKK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

So läuft der Antrag

Der Ablauf ist überall gleich, weil er aus dem Bundesgesetz folgt: Kostenübernahme beantragen, Entscheidung abwarten, danach monatlich beliefert werden. Anzugeben sind Versichertendaten, Pflegeperson, Pflegeort und die Unterschrift der berechtigten Person.

Du kannst den Antrag selbst stellen oder ihn uns überlassen. In beiden Fällen zahlst du nichts, weil die Pflegekasse trägt.

Pflegebox zusammenstellen

Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben. Solange die Zusammenstellung 42 Euro im Monat nicht überschreitet, zahlst du nichts.

Pflegebox zusammenstellen

Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.

Diese Produkte zählen dazu

Grundlage für die Zusammenstellung sind die Produktarten, die das Hilfsmittelverzeichnis unter 54 führt. Diese Seiten gehen für die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) ins Detail:

Wo die Grenze verläuft

Für den Alltag heißt das: Zwei Anträge sind oft kein Zeichen von Bürokratie, sondern der schnellste Weg. Wer alles in ein Schreiben packt, zwingt die Kasse dazu, es intern aufzuteilen und weiterzuleiten. Wer von vornherein trennt, bekommt zwei Entscheidungen, die unabhängig voneinander laufen und sich nicht gegenseitig aufhalten.

Keine Rolle spielt, wer pflegt. Angehörige, Nachbarn, Bekannte oder ein ambulanter Dienst sind gleichermaßen möglich, und der Anspruch ändert sich dadurch nicht. Entscheidend ist allein, dass die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet und ein Pflegegrad anerkannt ist.

Wiederverwendbare Varianten lohnen sich bei manchen Positionen. Eine waschbare Schutzschürze belastet die Obergrenze nur einmal und hält danach über Monate. Bei Handschuhen und Desinfektion funktioniert das nicht, dort bleibt der Nachschub monatlich. Die Mischung aus beidem nutzt den Betrag in der Regel am besten aus.

Häufig übersehen

Wer einen ambulanten Pflegedienst hat, sollte die Zusammenstellung mit ihm abstimmen. Der Dienst weiß am besten, was tatsächlich weggeht.

Anspruch in einer Minute prüfen

Das gilt für deine Situation

Oben den Pflegegrad setzen, dann wird hier ausgegeben, was gilt.

Grundlage ist der Gesetzestext, nicht dein konkreter Fall. Eine verbindliche Auskunft gibt nur die Pflegekasse.

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Was oft gefragt wird

Zählt die Pflege durch Angehörige?
Ja. Es kommt nicht darauf an, wer pflegt. Angehörige, Bekannte, Nachbarn oder ein ambulanter Pflegedienst sind gleichermaßen möglich.
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)?
Dazu machen wir bewusst keine Angabe, weil uns dafür keine belastbaren Zahlen der Kasse vorliegen. Die Pflegekasse nennt dir auf Nachfrage den aktuellen Stand.
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Eine freie Auszahlung ist nicht vorgesehen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.
Ist die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) für mich überhaupt zuständig?
Die Pflegekasse ist immer bei der Krankenkasse angesiedelt, bei der du versichert bist. Wer bei der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) krankenversichert ist, ist dort auch pflegeversichert.
Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine eigene Leistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und werden weder auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistung angerechnet.
Was ist, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid ist der Widerspruch möglich, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang. Der Widerspruch sollte begründet werden.

Im Zweifel gilt immer die schriftliche Auskunft der Pflegekasse. Alles andere ist Orientierung, auch diese Seite.

Hinweis: Diese Seite ist redaktionell und nicht amtlich. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die Pflegekasse. Angaben mit Stand 09/2026.