Masken, Schürzen und Schutzausrüstung über die Siemens (SBK)
Schutzbekleidung für die häusliche Pflege bei Versicherten der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK).
- Stand: 09/2026
- Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
- 5 Min. Lesezeit
Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- SchutzausrüstungThema
- 54.99.01Hilfsmittelnummer
Direkt beantwortet
Versicherte der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) mit mindestens Pflegegrad 1 und häuslicher Versorgung bekommen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezahlt. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 42 Euro monatlich.
Wer zum ersten Mal einen Antrag bei der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) stellt, unterschätzt meist, wie wenig davon tatsächlich Papierarbeit ist. Diese Seite beschreibt den Weg Schritt für Schritt.
Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.
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Inhalt dieser Seite9 Abschnitte
Was enthalten ist
- Zur Schutzbekleidung nach 54.99.01 zählen unter anderem medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen und Schutzservietten zum Einmalgebrauch.
- Die Auswahl richtet sich nach der Pflegesituation, nicht nach dem Pflegegrad.
- Wiederverwendbare Schutzschürzen sind möglich, verbrauchen aber anders als Einmalartikel nur einmalig Budget.
- Schutzausrüstung ist kein Ersatz für Hygieneberatung. Wer unsicher ist, fragt den Pflegedienst oder die Pflegeberatung.
Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
So läuft der Antrag
Ein einmal bewilligter Anspruch muss nicht jeden Monat neu beantragt werden. Ändert sich die Pflegesituation, ist die Kasse zu informieren.
Beides ist möglich: der eigene Antrag bei der Kasse oder der Weg über uns, bei dem nur eine Unterschrift von Ihnen kommt.
Anspruch monatlich nutzen
Der Betrag entsteht jeden Monat neu und verfällt am Monatsende. Zusammenstellen, unterschreiben, und die Lieferung läuft.
Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Innerhalb der Obergrenze von 42 Euro zahlen Sie nichts. Ob ein Anspruch im Einzelfall besteht, entscheidet Ihre Pflegekasse.
Wie viel übernommen wird
Was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist weg. Ein Übertrag in den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Der Betrag lässt sich nicht aufs Konto überweisen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.
| Zusatzbeitrag | 3,80 % |
|---|---|
| Geöffnet in | bundesweit |
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
| Übertrag in den Folgemonat | nicht möglich |
| Voraussetzung | Pflege in der eigenen Häuslichkeit |
Was hier nicht dazugehört
Dass beide Bereiche in einem gemeinsamen Verzeichnis stehen, macht die Sache nicht einfacher. Das Hilfsmittelverzeichnis führt der GKV-Spitzenverband für beide Sozialgesetzbücher. An der Produktgruppennummer lässt sich die Zuordnung aber zuverläßig ablesen: Die Gruppen 50 bis 54 gehören zur Pflegeversicherung, alles andere zur Krankenversicherung.
Wir nennen an dieser Stelle bewusst keine Bearbeitungszeiten und keine Bewilligungsquoten der Kassen. Dazu liegen uns keine belastbaren Zahlen vor. Eine Schätzung wäre an einer Stelle irreführend, an der Menschen eine Entscheidung davon abhängig machen.
Ein oft unterschätzter Punkt ist der Zeitpunkt der Bestellung. Wer am Monatsende bestellt, bekommt die Lieferung häufig erst im Folgemonat, obwohl der Anspruch des laufenden Monats genutzt wurde. Das ist unproblematisch, sorgt aber für Verwirrung, wenn man Lieferungen und Monate gleichsetzt. Maßgeblich ist die Bestellung, nicht der Posteingang.
In der Praxis scheitert es selten am Willen und fast immer an der Information. Angehörige, die gerade in die Pflege hineingeraten, haben eine lange Liste an Dingen, die dringender wirken: Pflegegrad, Medikamente, Termine, Arbeitszeit. Ein Anspruch über 42 Euro im Monat rutscht dabei nach hinten, obwohl er im Jahr mehrere hundert Euro ausmacht und mit einem einzigen Antrag dauerhaft gesichert ist.
Der Antragsweg selbst ist kürzer, als sein Ruf vermuten lässt. Die Pflegekasse kennt den Pflegegrad bereits, weil sie ihn selbst festgestellt hat. Neu sind für sie nur drei Informationen: wer pflegt, wo gepflegt wird und dass Verbrauchsmaterial benötigt wird. Alles Weitere ergibt sich aus der Akte. Deshalb ist ein Antrag, der diese drei Punkte klar benennt, in der Regel vollständig, und Rückfragen entstehen meist nur dort, wo eine dieser Angaben fehlt oder missverständlich formuliert ist.
Wird die Obergrenze überschritten, ist der überschießende Teil privat zu zahlen. Die Kasse lehnt nicht die gesamte Lieferung ab, sondern trägt bis zur Grenze. Seriöse Anbieter zeigen deshalb während der Zusammenstellung an, wie viel des Monatsbetrags bereits belegt ist. Wer diese Anzeige im Blick behält, hat am Monatsende keine Überraschung und muss nichts zurückschicken.
Neben dem Anspruch selbst regelt das Gesetz den Vorrang der leihweisen Überlassung für technische Pflegehilfsmittel. Für Verbrauchsmaterial ergibt das naturgemäß keinen Sinn, weshalb dieser Teil der Vorschrift hier keine Rolle spielt. Wer beide Absätze nebeneinander liest, versteht schnell, warum die Verfahren so unterschiedlich ablaufen.
Die Verbraucherzentralen bieten in vielen Bundesländern eine Beratung zu Pflegeleistungen an. Sie ist unabhängig von Kassen und Anbietern und meist günstig oder kostenfrei. Gerade wenn der Eindruck entsteht, in einem Verkaufsgespräch gelandet zu sein, ist das eine nützliche zweite Stimme.
Häufige Fragen
Kann ich Produkte aus der Drogerie einreichen?
Bei der Kostenerstattung kommt es darauf an, dass es sich um Produktarten der Produktgruppe 54 handelt. Ob ein konkretes Produkt anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse.
Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Nein. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Gerade bei Pflegegrad 1 wird er besonders oft übersehen, weil es sonst noch kein Pflegegeld gibt.
Ist die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) für mich überhaupt zuständig?
Die Pflegekasse ist immer bei der Krankenkasse angesiedelt, bei der Sie versichert sind. Wer bei der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) krankenversichert ist, ist dort auch pflegeversichert.
Zählt die Pflege durch Angehörige?
Ja. Es kommt nicht darauf an, wer pflegt. Angehörige, Bekannte, Nachbarn oder ein ambulanter Pflegedienst sind gleichermaßen möglich.
Bekomme ich die Pflegebox bei der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) wirklich kostenlos?
Sie zahlen nichts, solange die Zusammenstellung die Obergrenze von 42 Euro im Monat nicht überschreitet. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen. Was darüber hinausgeht, ist privat zu zahlen.
Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.
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Wer unsicher ist, fragt am besten direkt bei der zuständigen Stelle nach. Der Anruf dauert weniger lang als die Suche nach der passenden Formulierung im Netz.
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell und nicht amtlich. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die Pflegekasse. Angaben mit Stand 09/2026.
Fachlich verantwortlich
Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.
Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien