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Pflegehilfsmittel bei der TK beantragen: drei Wege, die TK nennt

Bei der Techniker Krankenkasse steht auf der Antragsseite ein ungewöhnlicher Satz: Den Antrag auf Kostenübernahme müssen Sie nicht selbst stellen. Wer ihn dennoch sucht, findet hier, was die TK damit meint und welcher der drei Auslöser zu Ihrer Lage passt.

  • Quellen geprüft:
  • Aktualisiert am
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 7 Min. Lesezeit

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  • 42 Euromonatliche Obergrenze
  • ab Grad 1Anspruch besteht
  • AntragThema
  • 54Hilfsmittelnummer

Das Wichtigste in Kürze

  • Die TK schreibt: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Pflegehilfsmittel zu erhalten; den Antrag auf Kostenübernahme müssen Sie nicht selbst stellen (tk.de, Stand 02.03.2026, abgerufen am 09.10.2026).
  • Auslöser sind ein Kostenvoranschlag von Sanitätshaus oder Apotheke, die Feststellung einer Pflegefachkraft im Bericht über den Beratungseinsatz oder die Empfehlung des Medizinischen Dienstes im Gutachten.
  • Für den Selbstkauf von Verbrauchsprodukten gibt es dagegen einen eigenen Antrag zur Kostenerstattung, der über Meine TK, die TK-App oder per Post eingereicht wird.
  • Wenn Sie zwischendurch weitere Pflegehilfsmittel brauchen, bittet die TK um einen Anruf unter 040 - 460 66 16 00.

Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.

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Inhalt dieser Seite13 Abschnitte
  1. Drei Auslöser statt eines Formulars
  2. Der Beratungseinsatz als Weg zum Pflegehilfsmittel
  3. Verbrauchsprodukte: wann Sie doch ein Formular brauchen
  4. Anspruch, Erreichbarkeit und was Sie vorbereiten
  5. Diese Produkte zählen dazu
  6. Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
  7. Der Weg zum Antrag
  8. Wie viel übernommen wird
  9. Häufige Fragen
  10. Mehr zum Thema
  11. Weiter zur Kasse
  12. Weitere Themen bei der Techniker Krankenkasse
  13. Antrag bei anderen Pflegekassen

Drei Auslöser statt eines Formulars

Die TK beschreibt auf ihrer Seite drei Situationen, in denen die Kasse tätig wird, ohne dass Sie ein Formular ausfüllen. Gemeinsam ist ihnen, dass jemand anderes den Bedarf festhält und an die TK weitergibt.

Wege laut tk.de, Stand 02.03.2026, abgerufen 09.10.2026
AuslöserWer wird aktivWas folgt laut TK
Sie merken, dass Sie etwas brauchenSanitätshaus oder Apotheke berät SieDer Anbieter schickt der TK einen Kostenvoranschlag
Eine Pflegefachkraft stellt einen Bedarf festDie Fachkraft hält ihn im Bericht über den Beratungseinsatz festDie TK nimmt Kontakt auf, um die weiteren Schritte zu besprechen
Der Medizinische Dienst empfiehlt ein MittelDie Empfehlung steht im GutachtenDie TK meldet sich und veranlasst alles Weitere

Der Beratungseinsatz als Weg zum Pflegehilfsmittel

Der zweite Auslöser ist der unbekannteste. Wer Pflegegeld bezieht, muss nach § 37 Abs. 3 SGB XI regelmäßig eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen: bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 auf Wunsch vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 besteht der Anspruch, einmal halbjährlich zu beraten. Wer Pflegesachleistungen eines Pflegedienstes bezieht, kann halbjährlich eine Beratung in Anspruch nehmen.

Stellt die beratende Pflegefachkraft dort einen Bedarf fest, kann sie ihn in ihrem Bericht festhalten. Die TK meldet sich dann bei Ihnen. Das Gesetz stützt den Weg: Pflegefachpersonen können im Rahmen der Beratungseinsätze konkrete Empfehlungen zur Pflegehilfsmittelversorgung abgeben (§ 40 Abs. 6 SGB XI). Wird ein Mittel bei der Antragstellung empfohlen, wird unter den Voraussetzungen der Richtlinien die Notwendigkeit vermutet; die Empfehlung darf dann nicht älter als zwei Wochen sein. Ist die Empfehlung einer Pflegefachperson bei der Antragstellung dabei, muss die Pflegekasse nach drei Wochen entscheiden (§ 40 Abs. 7 Satz 2 SGB XI).

Verbrauchsprodukte: wann Sie doch ein Formular brauchen

Für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektion gilt die TK-Regel zum Zuschuss von bis zu 42 Euro im Monat. Beziehen Sie die Produkte über Apotheke oder Sanitätshaus, rechnen diese den Zuschuss nach Angabe der TK oft direkt mit der Kasse ab. Kaufen Sie selbst, brauchen Sie den Erstattungsantrag der TK.

Die Einzelheiten dazu, auch das Stichwort „Verbrauchshilfsmittel“ und die Wege Meine TK, App und Post, stehen auf Pflegehilfsmittel bei der TK: Zuschuss und Lieferweg. Hier bleibt der Blick auf den Antragsweg im engeren Sinn.

Anspruch, Erreichbarkeit und was Sie vorbereiten

Die TK gliedert ihre Pflegehilfsmittel-Seiten unter „Zu Hause gepflegt“. Der Anspruch hängt also am Pflegegrad und an der Pflege im häuslichen Umfeld. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten übernimmt die TK nach eigener Angabe komplett bis auf die gesetzliche Zuzahlung.

Für die Versorgung zwischendurch hat die TK die Telefonzeiten genannt: montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr unter 040 - 460 66 16 00. Halten Sie Pflegegrad, Versichertennummer und eine kurze Beschreibung des Bedarfs bereit, damit die Rückfragen sich auf das Nötige beschränken.

Diese Produkte zählen dazu

  • Der Antrag heißt bei den meisten Kassen Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
  • Er wird einmal gestellt und gilt fortlaufend, solange die Voraussetzungen bestehen.
  • Die Pflegekasse prüft, ob zu Hause gepflegt wird. Bei vollstationärer Pflege entfällt der Anspruch.
  • Die Entscheidung kommt schriftlich. Gegen eine Ablehnung ist der Widerspruch möglich, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang.

Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen

Der Weg zum Antrag

Der Antrag heißt bei den meisten Kassen Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und gilt dann fortlaufend, solange die Voraussetzungen bestehen.

Beides ist möglich: der eigene Antrag bei der Kasse oder der Weg über uns, bei dem nur eine Unterschrift von Ihnen kommt.

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Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben. Solange die Zusammenstellung 42 Euro im Monat nicht überschreitet, zahlen Sie nichts.

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Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.

Wie viel übernommen wird

Ansparen funktioniert nicht: Die Obergrenze gilt je Kalendermonat und beginnt am Monatsersten wieder bei null.

Eine Auszahlung als Geld ist nicht vorgesehen. Das Gesetz spricht von Aufwendungen der Pflegekassen, nicht von einem Betrag für die Versicherten.

Auf einen Blick (2026)
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
KassenartErsatzkasse
Geöffnet inbundesweit
Zusatzbeitrag2,69 %
Übertrag in den Folgemonatnicht möglich

Häufige Fragen

Wann hat man Anspruch auf eine Pflegebox?

Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht bei einem anerkannten Pflegegrad und Pflege im häuslichen Umfeld, bis zu 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Die TK nennt sie unter „Zu Hause gepflegt“.

Wie beantrage ich eine Kostenübernahme bei der TK?

Nach der TK-Seite müssen Sie den Antrag nicht selbst stellen: Sanitätshaus oder Apotheke senden einen Kostenvoranschlag, oder eine Pflegefachkraft beziehungsweise der Medizinische Dienst halten den Bedarf fest und die TK meldet sich. Für selbst gekaufte Verbrauchsprodukte gibt es einen Erstattungsantrag.

Muss ich bei der TK einen Pflegehilfsmittel-Antrag selbst stellen?

Für die Kostenübernahme nach den drei genannten Wegen nein, für die Erstattung selbst gekaufter Verbrauchsprodukte ja, mit dem Antrag zur Kostenerstattung.

Wie erreiche ich die TK bei Fragen zu Pflegehilfsmitteln?

Telefonisch unter 040 - 460 66 16 00, montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr, oder per Nachricht über Meine TK und die TK-App.

Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.

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Verbindliche Stelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  3. Internetseite der Techniker Krankenkasse
  4. § 37 SGB XI (Pflegegeld)
  5. § 78 SGB XI (Verträge über Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittelverzeichnis)
  6. Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026
  7. TK: Wie stelle ich den Antrag auf Pflegehilfsmittel? (abgerufen 09.10.2026)
  8. TK: Pflegehilfsmittel (abgerufen 09.10.2026)
  9. TK: Beteiligung an technischen Hilfsmitteln (abgerufen 09.10.2026)

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Wenn die Pflegesituation sich ändert, ändert sich oft auch der Anspruch. Ein kurzer Abgleich einmal im Jahr lohnt sich.

Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien