Einmalhandschuhe über die Techniker Krankenkasse abrechnen
Einmalhandschuhe und Fingerlinge für Versicherte der Techniker Krankenkasse.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- EinmalhandschuheThema
- 54.99.01Hilfsmittelnummer
Direkt beantwortet
Ja. Wer bei der Techniker Krankenkasse pflegeversichert ist, mindestens Pflegegrad 1 hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat.
Diese Uebersicht bündelt, was für die Techniker Krankenkasse zum Thema Pflegebox gilt, und nennt die Quellen. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, hilft aber, die richtige Frage an der richtigen Stelle zu stellen.
Was enthalten ist
- Einmalhandschuhe sind im Hilfsmittelverzeichnis als Schutzbekleidung unter 54.99.01 geführt.
- Sie gehören zu den am häufigsten gebrauchten Positionen und sind in fast jeder Zusammenstellung enthalten.
- Fingerlinge sind eine eigene Produktart derselben Untergruppe und können zusätzlich gewählt werden.
- Die Größe lässt sich in der Regel bei der Bestellung angeben.
Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
So läuft der Antrag
Die Pflegekasse prüft, ob die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Bei vollstationärer Pflege im Heim entfällt der Anspruch, weil die Einrichtung das Material stellt.
- bestehende Bewilligung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Den Antrag kannst du selbst bei deiner Pflegekasse stellen. Du kannst die Abwicklung auch abgeben: Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben, den Rest übernehmen wir.
Den Anspruch einlösen
Vier Schritte, eine Unterschrift. Danach kommt die Lieferung monatlich, abgerechnet direkt mit deiner Pflegekasse.
Pflegebox zusammenstellenInnerhalb der Obergrenze von 42 Euro zahlst du nichts. Ob ein Anspruch im Einzelfall besteht, entscheidet deine Pflegekasse.
Wie viel übernommen wird
Ansparen funktioniert nicht: Die Obergrenze gilt je Kalendermonat und beginnt am Monatsersten wieder bei null.
Eine Auszahlung als Geld ist nicht vorgesehen. Das Gesetz spricht von Aufwendungen der Pflegekassen, nicht von einem Betrag für die Versicherten.
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
|---|---|
| Kassenart | Ersatzkasse |
| Monatliche Obergrenze | 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
| Geöffnet in | bundesweit |
| Voraussetzung | Pflege in der eigenen Häuslichkeit |
Was hier nicht dazugehört
Für den Alltag heißt das: Zwei Anträge sind oft kein Zeichen von Bürokratie, sondern der schnellste Weg. Wer alles in ein Schreiben packt, zwingt die Kasse dazu, es intern aufzuteilen und weiterzuleiten. Wer von vornherein trennt, bekommt zwei Entscheidungen, die unabhängig voneinander laufen und sich nicht gegenseitig aufhalten.
Nicht dazu gehört Verbandmaterial für die Wundversorgung. Das fällt in die Behandlungspflege und läuft über die ärztliche Verordnung und die Krankenkasse. Wer nach einer Operation beides braucht, hat also zwei getrennte Wege, die parallel laufen und sich nicht ersetzen.
Wenn mehrere Personen pflegen, lohnt eine gemeinsame Ablage mit festen Plätzen. Verbrauchsmaterial, das jede Woche woanders liegt, wird doppelt gekauft und trotzdem nicht gefunden. Eine Kiste am Pflegeort mit den drei meistgenutzten Artikeln löst dieses Problem zuverläßiger als jede Optimierung der Bestellmenge.
Manche verzichten bewusst, weil sie annehmen, damit anderen etwas wegzunehmen. Das ist nachvollziehbar, aber sachlich falsch. Es handelt sich um einen individuellen Rechtsanspruch aus einer Pflichtversicherung, in die über Jahre eingezahlt wurde. Er wird nicht aus einem begrenzten Topf verteilt, und ein nicht gestellter Antrag kommt niemand anderem zugute.
Eine Besonderheit betrifft Ehepaare, bei denen beide einen Pflegegrad haben. Hier sind zwei getrennte Anträge nötig, weil der Anspruch personenbezogen ist. Ein gemeinsamer Antrag führt regelmäßig dazu, dass nur eine Person erfasst wird und die zweite den Anspruch über Monate nicht erhält.
Eine Quittung über null Euro ist kein Fehler. Bei der Direktabrechnung erhalten Versicherte oft einen Lieferschein ohne Rechnungsbetrag, weil die Kasse zahlt. Dieses Dokument sollte trotzdem aufbewahrt werden, weil daraus hervorgeht, was in welchem Monat geliefert wurde.
Wichtig ist, dass es sich um einen individuellen Rechtsanspruch handelt und nicht um eine Ermessensleistung. Die Pflegekasse kann also nicht frei entscheiden, ob sie leisten möchte. Sie prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen, und wenn sie vorliegen, besteht der Anspruch. Das ist der Grund, warum ein begründeter Widerspruch in diesem Bereich häufig Erfolg hat.
Auch Sozialdienste in Krankenhäusern sind eine gute Anlaufstelle, besonders beim Uebergang von der Klinik nach Hause. Sie kennen die Abläufe und können den Antrag oft direkt anstossen, bevor die Situation zu Hause unübersichtlich wird. Dieser Zeitpunkt wird häufig verpasst.
Praxis-Tipp
Die Obergrenze gilt je pflegebedürftiger Person, nicht je Haushalt. Werden zwei Personen zu Hause gepflegt, besteht der Anspruch zweimal.
Häufige Fragen
Zählt Waschlotion zur Pflegebox?
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Ist die Techniker Krankenkasse für mich überhaupt zuständig?
Was passiert, wenn ich einen Monat nichts bestelle?
Verbindliche Stelle
Weiter zur Kasse
Vieles klingt komplizierter, als es ist. Zwischen Pflegegrad und Lieferung stehen genau zwei Schritte: Antrag und Zusage.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.