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Pflegehilfsmittel bei der TK: Zuschuss, Lieferweg und Betrugswarnung

Die Techniker Krankenkasse spricht bei Verbrauchsprodukten nicht von einer Pflegebox, sondern von einem Zuschuss. Das ist mehr als ein Wort: Es erklärt, warum die 42 Euro über mehrere Bezugswege zusammenlaufen. Hier steht, wie die TK das beschreibt und worauf Sie bei Anrufen achten sollten.

  • Quellen geprüft:
  • Aktualisiert am
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 7 Min. Lesezeit

Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet

  • 42 Euromonatliche Obergrenze
  • ab Grad 1Anspruch besteht
  • PflegeboxThema
  • 54Hilfsmittelnummer

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Einmalhandschuhe, saugfähige Bettschutzeinlagen und ähnliche Produkte gibt die TK-Pflegeversicherung „insgesamt“ bis zu 42 Euro im Monat dazu (tk.de, Seite vom 28.04.2025, abgerufen am 09.10.2026).
  • Wer die Produkte von Apotheke oder Sanitätshaus erhält, dessen Anbieter rechnet den Zuschuss oft direkt mit der TK ab. Wer in der Drogerie einkauft, reicht Quittungen ein und bekommt die Kosten bis zum Höchstbetrag erstattet.
  • Für die Erstattung gibt es einen Antrag zum Herunterladen; er geht über Meine TK, die TK-App oder per Post, Stichwort „Verbrauchshilfsmittel“.
  • Die TK warnt vor Anrufen angeblicher TK-Mitarbeitender, die Abos für regelmäßige Hilfsmittellieferungen verkaufen wollen.

Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.

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Inhalt dieser Seite13 Abschnitte
  1. „Zuschuss insgesamt“: was die 42 Euro bedeuten
  2. Erstattung beantragen: der TK-Antrag Schritt für Schritt
  3. Was die TK über Telefonbetrug schreibt
  4. Technische Mittel und Hausnotruf: ein anderer Topf
  5. Der Inhalt im Überblick
  6. Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
  7. Vom Antrag bis zur Lieferung
  8. Was die Pflegekasse zahlt
  9. Häufige Fragen
  10. Mehr zum Thema
  11. Weiter zur Kasse
  12. Weitere Themen bei der Techniker Krankenkasse
  13. Pflegebox bei anderen Pflegekassen

„Zuschuss insgesamt“: was die 42 Euro bedeuten

Die TK-Seite „Bekomme ich einen Zuschuss für Verbrauchshilfsmittel?“ beschreibt die Leistung als Zuschuss von insgesamt bis zu 42 Euro pro Monat. „Insgesamt“ heißt: Alle Verbrauchsprodukte eines Monats laufen unter diesem einen Dach, egal ob ein Teil aus der Apotheke kommt und ein anderer aus der Drogerie. Das entspricht dem Gesetz, nach dem die Aufwendungen der Pflegekasse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel monatlich 42 Euro nicht übersteigen dürfen (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Beträgen zeigt, was das praktisch bedeutet. Ein Sanitätshaus liefert Bettschutzeinlagen für 26 Euro und rechnet direkt mit der TK ab. Zusätzlich kaufen Sie in der Drogerie Handschuhe und Desinfektionsmittel für 20 Euro und reichen die Quittung ein. Zusammen sind das 46 Euro, die TK zahlt höchstens 42 Euro. Wer die Einkäufe nicht abstimmt, bleibt auf 4 Euro sitzen.

Rechenbeispiel mit angenommenen Beträgen; Höchstbetrag nach § 40 Abs. 2 SGB XI
BezugswegBetragAbrechnung
Sanitätshaus, Direktabrechnung26 Euroüber die TK
Drogerie, Quittung eingereicht20 EuroErstattung durch die TK
Summe und Zuschuss46 Euro, davon höchstens 42 EuroRest 4 Euro tragen Sie selbst

Erstattung beantragen: der TK-Antrag Schritt für Schritt

Für den Selbstkauf nennt die TK ein klares Verfahren. Sie lädt den Antrag auf ihrer Seite zum Herunterladen bereit, Sie füllen ihn aus und senden ihn online über das Postfach in Meine TK oder in der TK-App als Nachricht an die TK. Als Stichwort nennt die Seite „Verbrauchshilfsmittel“. Alternativ geht der Antrag per Post an die aufgedruckte Adresse.

Die Quittungen reichen Sie ein, damit die TK die Kosten bis zum maximalen Zuschuss im Nachhinein erstattet. Rückfragen zur laufenden Versorgung beantwortet die TK telefonisch unter 040 - 460 66 16 00, montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.

  1. Antrag herunterladenAuf der TK-Seite zum Zuschuss für Verbrauchshilfsmittel finden Sie das Formular.
  2. Ausfüllen und Quittungen sammelnProduktbezeichnung und Betrag müssen auf den Belegen lesbar sein.
  3. Über Meine TK, App oder Post sendenOnline mit dem Stichwort „Verbrauchshilfsmittel“, sonst per Post an die aufgedruckte Adresse.

Was die TK über Telefonbetrug schreibt

Auf ihrer Warnseite beschreibt die TK (Stand 30.06.2025) eine Masche, die genau diese Produkte betrifft. Pflegebedürftige werden von angeblichen TK-Mitarbeitenden gedrängt, Abos für die regelmäßige Lieferung von Hilfsmitteln abzuschließen. In anderen Fällen wurden bei Pflegekassen Anträge gestellt und Hilfsmittel geliefert, obwohl die Versicherten es nicht wollten; manchmal mussten sie die Kosten selbst tragen, weil die Anträge abgelehnt wurden. Auch Hausnotrufsysteme werden am Telefon angeboten.

Die TK rät, keine persönlichen Daten preiszugeben, und verweist auf den sicheren Weg über das Postfach in Meine TK oder die TK-App. Im Zweifel solle man die TK anrufen. Ein ungewollt geschlossenes Abo erkennen Sie daran, dass Sie nie selbst einen Anbieter gewählt haben. Hilfe bei Ablehnung und Widerspruch bietet der Ratgeber Pflegehilfsmittel-Antrag abgelehnt.

Technische Mittel und Hausnotruf: ein anderer Topf

Pflegebetten und Pflegerollstühle übernimmt die TK nach eigener Angabe komplett, Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung. Als Leihgabe entfällt sie sogar. Für einen Hausnotruf suchen Sie zuerst einen Anbieter in Ihrer Nähe, etwa über Pflegelotse.de, und senden der TK dann den Antrag mit dem Anbieter.

Beides zählt nicht gegen die 42 Euro für Verbrauchsprodukte.

Der Inhalt im Überblick

  • Die Pflegebox ist kein eigenes Produkt der Kasse, sondern die praktische Form, in der der Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI eingelöst wird.
  • Zusammengestellt wird die Box aus Produktarten der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses.
  • Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat. Was darüber hinausgeht, ist privat zu zahlen.
  • Die Zusammenstellung lässt sich in der Regel monatlich ändern, wenn sich der Bedarf ändert.

Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen

Vom Antrag bis zur Lieferung

Die Bewilligung erfolgt schriftlich. Wird abgelehnt, steht der Widerspruch offen, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids.

Den Antrag können Sie selbst bei Ihrer Pflegekasse stellen. Sie können die Abwicklung auch abgeben: Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben, den Rest übernehmen wir.

Verbrauchsmaterial abrufen

Zusammenstellen dauert wenige Minuten. Bis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich trägt die Pflegekasse die Aufwendungen.

Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)

Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Über eine Bewilligung entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse.

Was die Pflegekasse zahlt

Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.

Eine Auszahlung als Geld ist nicht vorgesehen. Das Gesetz spricht von Aufwendungen der Pflegekassen, nicht von einem Betrag für die Versicherten.

Die wichtigsten Werte 2026
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
KassenartErsatzkasse
Anspruch abPflegegrad 1
Übertrag in den Folgemonatnicht möglich
Geöffnet inbundesweit

Häufige Fragen

Welche Hilfsmittel werden von der TK bezahlt?

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe und saugfähige Bettschutzeinlagen gibt die TK bis zu 42 Euro im Monat. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Pflegerollstühle übernimmt sie komplett bis auf die gesetzliche Zuzahlung.

Kann ich Pflegehilfsmittel von der Techniker Krankenkasse auszahlen lassen?

Nicht als Pauschale. Die TK erstattet bei Selbstkauf die Kosten gegen Quittungen bis zum maximalen Zuschuss von 42 Euro im Monat. Der Antrag dafür steht auf der TK-Seite zum Herunterladen.

Wie reiche ich die Quittungen bei der TK ein?

Mit dem heruntergeladenen Antrag online über das Postfach in Meine TK oder die TK-App, Stichwort „Verbrauchshilfsmittel“, oder per Post an die aufgedruckte Adresse.

Rechnet die TK direkt mit der Apotheke ab?

Die TK schreibt, dass Apotheke oder Sanitätshaus den Zuschuss oft direkt mit der TK abrechnen. Ob das bei Ihrem Anbieter so ist, klären Sie vorab mit ihm.

Ruft die TK wegen Pflegehilfsmitteln an?

Die TK warnt vor Anrufen angeblicher TK-Mitarbeitender, die Abos für Hilfsmittellieferungen verkaufen wollen. Geben Sie keine persönlichen Daten heraus und rufen Sie im Zweifel die TK selbst an.

Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.

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Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.

Offizielle Quelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  3. Internetseite der Techniker Krankenkasse
  4. § 78 SGB XI (Verträge über Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittelverzeichnis)
  5. Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026
  6. TK: Bekomme ich einen Zuschuss für Verbrauchshilfsmittel? (abgerufen 09.10.2026)
  7. TK: Pflegehilfsmittel (abgerufen 09.10.2026)
  8. TK: Beteiligung an technischen Hilfsmitteln (abgerufen 09.10.2026)
  9. TK: Hausnotruf beantragen (abgerufen 09.10.2026)
  10. TK: Warnung vor Phishing-Mails und dubiosen Anrufen (abgerufen 09.10.2026)

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Wenn die Pflegesituation sich ändert, ändert sich oft auch der Anspruch. Ein kurzer Abgleich einmal im Jahr lohnt sich.

Hinweis: Diese Seite ist redaktionell und nicht amtlich. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die Pflegekasse. Angaben mit Stand 09/2026.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien