Pflegehilfsmittel bei der VIACTIV Krankenkasse beantragen: so läuft es
Der Weg vom Pflegegrad zur monatlichen Lieferung bei der VIACTIV Krankenkasse.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- AntragThema
- 54Hilfsmittelnummer
In einem Satz
Kurz: Anspruch ab Pflegegrad 1, häusliche Pflege vorausgesetzt, bis zu 42 Euro monatlich zulasten der Pflegekasse der VIACTIV Krankenkasse. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern in Sachleistung umgesetzt.
Wer zum ersten Mal einen Antrag bei der VIACTIV Krankenkasse stellt, unterschätzt meist, wie wenig davon tatsächlich Papierarbeit ist. Diese Seite beschreibt den Weg Schritt für Schritt.
Der Inhalt im Überblick
- Der Antrag heißt bei den meisten Kassen Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
- Er wird einmal gestellt und gilt fortlaufend, solange die Voraussetzungen bestehen.
- Die Pflegekasse prüft, ob zu Hause gepflegt wird. Bei vollstationärer Pflege entfällt der Anspruch.
- Die Entscheidung kommt schriftlich. Gegen eine Ablehnung ist der Widerspruch möglich, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang.
Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
Vom Antrag bis zur Lieferung
Ein einmal bewilligter Anspruch muss nicht jeden Monat neu beantragt werden. Ändert sich die Pflegesituation, ist die Kasse zu informieren.
- Name und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
- Name der Pflegeperson
- Adresse, an der gepflegt wird
- Unterschrift
Den Antrag kannst du selbst bei deiner Pflegekasse stellen. Du kannst die Abwicklung auch abgeben: Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben, den Rest übernehmen wir.
Monatliche Lieferung einrichten
Auswahl treffen, Angaben ergänzen, unterschreiben. Die Abrechnung läuft danach direkt mit der Pflegekasse, bis zur Obergrenze von 42 Euro.
Pflegebox zusammenstellenDie Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Ueber eine Bewilligung entscheidet ausschließlich deine Pflegekasse.
Was die Pflegekasse zahlt
Ansparen funktioniert nicht: Die Obergrenze gilt je Kalendermonat und beginnt am Monatsersten wieder bei null.
Der Betrag lässt sich nicht aufs Konto überweisen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
| Kassenart | keine Angabe in der Quelle |
| Monatliche Obergrenze | 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
| Uebertrag in den Folgemonat | nicht möglich |
Wichtige Abgrenzung
Eine gute Faustregel ist der Blick auf die ersten beiden Ziffern der Hilfsmittelnummer. Alles, was mit 50 bis 54 beginnt, gehört zur Pflegeversicherung. Alles andere zur Krankenversicherung. Diese eine Information erspart in der Praxis mehr Rückfragen als jede allgemeine Erklärung, weil sie sich an jedem konkreten Produkt überprüfen lässt.
Ausdrücklich nicht erfasst sind Leistungen für die Pflegeperson selbst, etwa Kurse oder Entlastungsangebote. Dafür gibt es eigene Regelungen im Elften Buch. Sie bestehen neben diesem Anspruch und werden nicht auf die Monatsobergrenze angerechnet.
Wer zwischen zwei Packungsgrößen schwankt, nimmt im Zweifel die größere. Angebrochen wird ohnehin alles, Verbrauchsmaterial verdirbt nicht im Monatsrhythmus, und die Obergrenze beginnt am Monatsersten ohnehin wieder von vorn. Ein Vorrat im Schrank ist in der häuslichen Pflege eher ein Vorteil als ein Problem.
Häufig wird der Anspruch erst entdeckt, wenn die Pflegesituation sich verschärft und jemand von außen dazukommt. Dann heißt es oft, das hätte man doch früher wissen müssen. Rückwirkend lässt sich daran nichts ändern, aber ab dem Monat der Antragstellung läuft die Versorgung, und der laufende Aufwand im Haushalt sinkt spürbar.
Zwischen Antrag und erster Lieferung liegen zwei Entscheidungen, die oft vermischt werden. Zuerst entscheidet die Pflegekasse über den Anspruch dem Grunde nach. Erst danach geht es um die konkrete Zusammenstellung, und die ist keine Frage des Bescheids, sondern des tatsächlichen Bedarfs. Wer diese beiden Schritte auseinanderhält, versteht auch, warum sich die Produktauswahl später jederzeit ändern lässt, ohne dass ein neuer Antrag nötig wäre.
Eine Zuzahlung wie bei Medikamenten fällt hier nicht an. Das ist ein Unterschied zu vielen Hilfsmitteln nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch, bei denen ein Eigenanteil üblich ist. Wer also eine Rechnung erhält, obwohl die Obergrenze eingehalten wurde, sollte nachfragen, wofür sie ausgestellt wurde. In der Regel betrifft sie dann Produkte, die keiner Produktart der Gruppe 54 zugeordnet sind.
Die Zuständigkeit der Pflegekasse ergibt sich aus der Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Ein eigener Beitritt zur Pflegekasse ist nicht nötig und auch nicht möglich. Das erklärt, warum bei einem Kassenwechsel automatisch auch die Pflegekasse wechselt und eine bestehende Bewilligung nicht mitwandert.
Angehörige unterschätzen häufig, wie viel eine gute Dokumentation bewirkt. Wer über zwei Wochen notiert, wobei tatsächlich Hilfe nötig war und wie lange sie gedauert hat, hat bei jeder Begutachtung und bei jeder Rückfrage etwas Konkretes in der Hand. Das ersetzt keine Beratung, macht aber jedes Gespräch mit Kasse oder Gutachterdienst präziser und kürzer.
Praxis-Tipp
Die Obergrenze gilt je pflegebedürftiger Person, nicht je Haushalt. Werden zwei Personen zu Hause gepflegt, besteht der Anspruch zweimal.
Was oft gefragt wird
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Muss ich den Antrag bei der VIACTIV Krankenkasse jedes Jahr neu stellen?
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der VIACTIV Krankenkasse?
Was ist, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Ändert sich etwas, wenn ich die Kasse wechsle?
Amtliche Quelle
Weiter zur Kasse
Wer unsicher ist, fragt am besten direkt bei der zuständigen Stelle nach. Der Anruf dauert weniger lang als die Suche nach der passenden Formulierung im Netz.
Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.