Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der VIACTIV Krankenkasse
Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der VIACTIV Krankenkasse. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- 4,19 %Zusatzbeitrag
- bundesweitwählbar
Das Wichtigste zuerst
Versicherte der VIACTIV Krankenkasse mit mindestens Pflegegrad 1 und häuslicher Versorgung bekommen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezahlt. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 42 Euro monatlich.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind kein Zuschuss und kein Bonusprogramm, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Für Versicherte der VIACTIV Krankenkasse gilt er unter denselben Bedingungen wie überall.
Wann der Anspruch besteht
Der Anspruch folgt aus § 40 Abs. 2 SGB XI und hat genau zwei Voraussetzungen: einen Pflegegrad ab Stufe 1 und die Pflege zu Hause. Eine bestimmte Pflegeperson oder ein Pflegedienst wird nicht vorausgesetzt.
Der Antrag heißt bei den meisten Kassen Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und gilt dann fortlaufend, solange die Voraussetzungen bestehen.
Der Betrag und seine Grenzen
Der Betrag ist eine Monatsobergrenze, kein Jahresbudget. Wer drei Monate nichts bestellt, hat danach nicht das Dreifache zur Verfügung.
Wer die Frage nach der Auszahlung stellt, meint meist die Kostenerstattung. Die gibt es, das freie Verfügen über den Betrag nicht.
| Geöffnet in | bundesweit |
|---|---|
| Uebertrag in den Folgemonat | nicht möglich |
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
| Monatliche Obergrenze | 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
| Kassenart | keine Angabe in der Quelle |
Ein weiterer Grund ist die Vermutung, es handle sich um eine befristete Sonderregelung aus der Pandemiezeit. Das trifft nicht zu. Der Anspruch besteht seit vielen Jahren, unabhängig von der Pandemie. Angepasst wurde mehrfach der Betrag, nicht der Anspruch selbst, und genau diese Anpassungen sorgen dafür, dass ältere Ratgeber im Netz andere Zahlen nennen.
Auffällig ist, wie kurz die entscheidende Passage im Vergleich zu ihrer praktischen Bedeutung ist. Zwei Sätze im Gesetz regeln eine Leistung, die Millionen Haushalte betrifft. Alles, was darüber hinaus im Umlauf ist, sind Auslegungen, Verwaltungspraxis und Erfahrungswerte, aber nicht der Gesetzestext selbst.
Was über die Kasse bekannt ist
Der Zusatzbeitrag von 4,19 % gehört zu den höheren Werten; der Durchschnitt liegt bei 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.
Nach der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die VIACTIV Krankenkasse bundesweit geöffnet. Die Wahlmöglichkeit betrifft die Krankenversicherung; die Pflegekasse folgt ihr automatisch.
Zur Kassenart liegt uns keine belegte Angabe vor. Wir tragen an dieser Stelle bewusst nichts nach, was wir nicht belegen können.
So läuft der Antrag
Der Ablauf ist überall gleich, weil er aus dem Bundesgesetz folgt: Kostenübernahme beantragen, Entscheidung abwarten, danach monatlich beliefert werden. Anzugeben sind Versichertendaten, Pflegeperson, Pflegeort und die Unterschrift der berechtigten Person.
Den Antrag kannst du selbst bei deiner Pflegekasse stellen. Du kannst die Abwicklung auch abgeben: Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben, den Rest übernehmen wir.
Ohne Papierkram zur Pflegebox
Du wählst die Produkte und unterschreibst einmal. Die Abwicklung mit der Pflegekasse übernehmen wir, und es entstehen dir keine Kosten bis 42 Euro im Monat.
Pflegebox zusammenstellenBis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich entstehen dir keine Kosten. Die Entscheidung über den Antrag trifft allein die Pflegekasse.
Was enthalten ist
Maßgeblich ist die Produktgruppe 54 des Verzeichnisses; nur was dort steht, fällt unter die Obergrenze. Diese Seiten gehen für die VIACTIV Krankenkasse ins Detail:
- Pflegebox bei der VIACTIV Krankenkasse: Anspruch, Inhalt und Ablauf
- Pflegehilfsmittel bei der VIACTIV Krankenkasse beantragen: so läuft es
- Bettschutzeinlagen über die VIACTIV Krankenkasse: Anspruch und Abrechnung
- Einmalhandschuhe über die VIACTIV Krankenkasse abrechnen
- Desinfektionsmittel über die VIACTIV Krankenkasse: was übernommen wird
- Masken, Schürzen und Schutzausrüstung über die VIACTIV Krankenkasse
Wichtige Abgrenzung
Auch innerhalb der Pflegeversicherung gibt es Abstufungen, die leicht übersehen werden. Die Produktgruppen 50 bis 52 enthalten Pflegehilfsmittel, die nicht verbraucht werden und deshalb nicht unter die Monatsobergrenze fallen. Nur die Gruppe 54 ist die Gruppe, um die es bei der monatlichen Zusammenstellung geht.
Auch Dienstleistungen gehören nicht dazu. Betreuungsstunden, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe laufen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, nicht über die Obergrenze für Verbrauchsmaterial. Beide Ansprüchen bestehen nebeneinander, lassen sich aber nicht gegeneinander verrechnen.
Im Haushalt zeigt sich schnell, dass der Verbrauch anders aussieht als die Erwartung. Handschuhe werden überschätzt, Flächendesinfektion unterschätzt. Wer zwei Wochen lang notiert, was tatsächlich leer wird, trifft die Auswahl im dritten Monat deutlich genauer als im ersten und holt aus derselben Obergrenze spürbar mehr heraus.
Häufig übersehen
Wer zwischen zwei Produkten schwankt, nimmt das mit der größeren Packung. Angebrochen wird ohnehin alles, und die Obergrenze gilt monatlich neu.
Anspruch in einer Minute prüfen
Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegegrad auswählen, und das Ergebnis erscheint an dieser Stelle.
Der Check ordnet ein, er entscheidet nicht. Die Entscheidung im Einzelfall trifft deine Pflegekasse per Bescheid.
Weitere Kassen
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BARMER
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BERGISCHE KRANKENKASSE
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BIG direkt gesund
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK_DürkoppAdler
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der Handelskrankenkasse (hkk)
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der Heimat Krankenkasse
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der HEK - Hanseatische Krankenkasse
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Was oft gefragt wird
Ändert sich etwas, wenn ich die Kasse wechsle?
Muss ich den Antrag bei der VIACTIV Krankenkasse jedes Jahr neu stellen?
Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Gibt es eine Zuzahlung wie bei Medikamenten?
Brauche ich ein ärztliches Rezept?
Zählt Waschlotion zur Pflegebox?
Verbindliche Stelle
Vieles klingt komplizierter, als es ist. Zwischen Pflegegrad und Lieferung stehen genau zwei Schritte: Antrag und Zusage.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.