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Pflegehilfsmittel bei der VIACTIV: Dauergenehmigung, Liste und alte Beträge

Die VIACTIV nennt auf ihrer Seite „Verbrauchshilfsmittel“ gleich drei Beträge: 40, 60 und 42 Euro. Maßgeblich ist der aktuelle. Eine Pflegebox als Paket gibt es bei der Kasse nicht, wohl aber eine Dauergenehmigung mit Direktabrechnung. Hier steht, wie sie funktioniert, was bei Selbstkauf gilt und was nicht zu den 42 Euro zählt.

  • Quellen geprüft:
  • Aktualisiert am
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 7 Min. Lesezeit

Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet

  • 42 Euromonatliche Obergrenze
  • ab Grad 1Anspruch besteht
  • PflegeboxThema
  • 54Hilfsmittelnummer

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Verbrauchsprodukte stehen laut VIACTIV seit 01.01.2025 42 Euro im Monat zur Verfügung, ohne ärztliche Verordnung (viactiv.de, abgerufen am 09.10.2026).
  • Die Kasse nennt Bettschutzeinlagen, Mundschutze, Einmallätzchen, Schutzschürzen, Einmalhandschuhe sowie Hand- und Flächendesinfektionsmittel.
  • Schon bei der Bestimmung des Pflegegrads prüft sie, ob eine Dauergenehmigung möglich ist. Mit ihr liefert ein Dienstleister regelmäßig und rechnet direkt mit der VIACTIV ab.
  • Wer privat einkauft, etwa in der Drogerie, reicht die Quittung zur Erstattung ein. Inkontinenzprodukte und Pflegebett laufen über die Hilfsmittel-Beratung mit Verordnung.

Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.

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Inhalt dieser Seite13 Abschnitte
  1. Die Liste der VIACTIV und ein Seitenhinweis zu den Beträgen
  2. Dauergenehmigung: so läuft die Direktversorgung
  3. Nicht aus den 42 Euro: Inkontinenz und Pflegebett
  4. Dienstleister wählen: unser Hinweis
  5. Diese Produkte zählen dazu
  6. Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
  7. So läuft der Antrag
  8. Der Betrag und seine Grenzen
  9. Was oft gefragt wird
  10. Mehr zum Thema
  11. Weiter zur Kasse
  12. Weitere Themen bei der VIACTIV Krankenkasse
  13. Pflegebox bei anderen Pflegekassen

Die Liste der VIACTIV und ein Seitenhinweis zu den Beträgen

Die VIACTIV beschreibt Produkte, die „in der Regel zum einmaligen Gebrauch“ bestimmt sind. Sie dienen dem Schutz der pflegebedürftigen Person und der Pflegeperson. FFP2-Masken und Fingerlinge stehen nicht in der Aufzählung; wie bei anderen Kassen, die nur Beispiele nennen, fragen Sie vorher nach, was der Dienstleister liefern darf.

Auffällig ist die Betragsangabe. Die Seite nennt 40 Euro im Monat, einen befristet auf 60 Euro erhöhten Betrag (rückwirkend zum 01.04.2020 zunächst bis 31.12.2021) und ab 01.01.2025 42 Euro. Rechtlich gilt heute § 40 Abs. 2 SGB XI mit 42 Euro. Die älteren Zahlen sind ein Überbleibsel der Seite, kein Leistungsunterschied. Im Jahr machen die 42 Euro 504 Euro aus, zwei Euro mehr je Monat als die alten 40 Euro, also 24 Euro im Jahr.

Betragsangaben der VIACTIV-Seite „Verbrauchshilfsmittel“, abgerufen 09.10.2026; Einordnung der Redaktion
Angabe auf der VIACTIV-SeiteBedeutung heute
40 Euro im Monatfrüherer Betrag, überholt
60 Euro (ab 01.04.2020, zunächst bis 31.12.2021)befristet, ausgelaufen
42 Euro (ab 01.01.2025)gilt, § 40 Abs. 2 SGB XI

Dauergenehmigung: so läuft die Direktversorgung

Die VIACTIV prüft nach eigener Angabe schon bei der Bestimmung des Pflegegrads, ob sie eine Dauergenehmigung erteilen kann. Den Vordruck erhalten Sie auch im Sanitätshaus oder in der Apotheke. Mit der Dauergenehmigung liefert der Dienstleister die benötigten Produkte regelmäßig nach Hause und rechnet direkt mit der Kasse ab. Sie müssen nicht jeden Monat neu beantragen.

Wer lieber selbst kauft, zum Beispiel in der Drogerie, reicht die Quittung zur Erstattung bei der VIACTIV ein. Der Unterschied zur AOK Sachsen-Anhalt, die Pauschalen ohne Quittungen überweist: Bei der VIACTIV sind Belege der Weg bei Selbstkauf. Wie schnell die VIACTIV erstattet, nennt die Seite nicht.

  1. Pflegegrad beantragenDie Kasse prüft bei der Bestimmung des Pflegegrads, ob eine Dauergenehmigung möglich ist.
  2. Vordruck besorgenDen Vordruck gibt es bei der Kasse, im Sanitätshaus oder in der Apotheke.
  3. Dienstleister wählenEr liefert regelmäßig nach Hause und rechnet direkt mit der VIACTIV ab.
  4. Alternativ: selbst kaufenQuittungen aus der Drogerie zur Erstattung bei der VIACTIV einreichen.

Nicht aus den 42 Euro: Inkontinenz und Pflegebett

Die VIACTIV führt Inkontinenzhilfen und Pflegebetten auf eigenen Seiten. Für Vorlagen, Windelhosen, Katheter und Urinalkondome stellt der Arzt eine Verordnung aus, die Kosten übernimmt die Kasse über einen Vertragspartner, der direkt abrechnet. Ein behindertengerechtes Pflegebett kommt in Betracht, wenn das normale Bett nicht genutzt werden kann; im Handel erhältliche Seniorenbetten zählen nach Angabe der VIACTIV nicht zu den erstattungsfähigen Hilfsmitteln. Auch dafür braucht es eine ärztliche Verordnung.

Für beide Hilfsmittel nennt die VIACTIV ihre Hilfsmittel-Beratung unter 0234 47929990 und eine Vertragspartnerliste. Das ist ein anderer Weg als der der Pflegehilfsmittel-Seite, auch wenn die Produkte im Alltag zusammen verwendet werden.

Seiten der VIACTIV, abgerufen 09.10.2026
HilfsmittelWeg bei der VIACTIVVoraussetzung
VerbrauchsprodukteDauergenehmigung oder Selbstkauf mit Quittungkeine ärztliche Verordnung
InkontinenzhilfenVertragspartner, DirektabrechnungVerordnung des Arztes
PflegebettVertragspartner, DirektabrechnungVerordnung, behindertengerechtes Bett

Dienstleister wählen: unser Hinweis

Die Seite der VIACTIV nennt keinen bestimmten Dienstleister. Sie suchen ihn selbst aus oder fragen bei der Kasse nach.

Diese Produkte zählen dazu

  • Die Pflegebox ist kein eigenes Produkt der Kasse, sondern die praktische Form, in der der Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI eingelöst wird.
  • Zusammengestellt wird die Box aus Produktarten der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses.
  • Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat. Was darüber hinausgeht, ist privat zu zahlen.
  • Die Zusammenstellung lässt sich in der Regel monatlich ändern, wenn sich der Bedarf ändert.

Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen

So läuft der Antrag

Wer den Antrag über einen Leistungserbringer stellt, unterschreibt die Kostenübernahme und gibt die Abwicklung ab. Der Anspruch selbst ändert sich dadurch nicht.

Sie können den Antrag selbst stellen oder ihn uns überlassen. In beiden Fällen zahlen Sie nichts, weil die Pflegekasse trägt.

Monatliche Lieferung einrichten

Auswahl treffen, Angaben ergänzen, unterschreiben. Die Abrechnung läuft danach direkt mit der Pflegekasse, bis zur Obergrenze von 42 Euro.

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Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Über eine Bewilligung entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse.

Der Betrag und seine Grenzen

Ansparen funktioniert nicht: Die Obergrenze gilt je Kalendermonat und beginnt am Monatsersten wieder bei null.

Der Betrag lässt sich nicht aufs Konto überweisen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.

Stand 2026
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
VoraussetzungPflege in der eigenen Häuslichkeit
Anspruch abPflegegrad 1
Zusatzbeitrag4,19 %

Was oft gefragt wird

Wie viel Geld gibt die VIACTIV für Pflegehilfsmittel?

Seit 01.01.2025 stehen 42 Euro im Monat zur Verfügung, wie das Gesetz es nennt (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Die Seite der VIACTIV erwähnt außerdem noch 40 Euro und die befristeten 60 Euro; beides ist überholt.

Gibt es eine VIACTIV-Pflegebox?

Eine Kassen-Box nennt die VIACTIV nicht. Auf ihrer Seite „Verbrauchshilfsmittel“ beschreibt sie die Dauergenehmigung mit regelmäßiger Lieferung und Direktabrechnung sowie den Selbstkauf mit Quittung.

Was ist eine Dauergenehmigung bei der VIACTIV?

Eine einmalige Genehmigung zur Versorgung mit Verbrauchsprodukten. Die VIACTIV prüft sie schon bei der Bestimmung des Pflegegrads. Mit ihr liefert ein Dienstleister regelmäßig nach Hause und rechnet direkt mit der Kasse ab. Den Vordruck erhalten Sie auch im Sanitätshaus oder in der Apotheke.

Muss ich bei der VIACTIV Quittungen einreichen?

Bei Lieferung mit Dauergenehmigung nicht, der Dienstleister rechnet direkt ab. Kaufen Sie selbst, zum Beispiel in der Drogerie, reichen Sie die Quittung zur Erstattung bei der VIACTIV ein.

Wer zahlt Inkontinenzprodukte und Pflegebett bei der VIACTIV?

Die Kasse über einen Vertragspartner, der direkt abrechnet, mit einer ärztlichen Verordnung. Beides zählt nicht zu den 42 Euro. Die VIACTIV Hilfsmittel-Beratung erreichen Sie unter 0234 47929990.

Wie lange darf die VIACTIV für die Entscheidung brauchen?

Nach § 40 Abs. 7 SGB XI drei Wochen, fünf Wochen bei Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes. Kommt keine begründete Mitteilung, gilt die Leistung danach als genehmigt.

Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.

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Verbindliche Stelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  3. Internetseite der VIACTIV Krankenkasse
  4. § 78 SGB XI (Verträge über Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittelverzeichnis)
  5. GKV-Spitzenverband: Pflegehilfsmittelverträge (zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel)
  6. Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026
  7. VIACTIV: Verbrauchshilfsmittel (abgerufen 09.10.2026)
  8. VIACTIV: Inkontinenzhilfen (abgerufen 09.10.2026)
  9. VIACTIV: Pflegebett/Krankenbett (abgerufen 09.10.2026)
  10. BMG: Pflegehilfsmittel (abgerufen 09.10.2026)

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Der häufigste Fehler ist nicht der falsche Antrag, sondern der nicht gestellte. Der Anspruch entsteht nicht von selbst.

Hinweis: Diese Seite ist redaktionell und nicht amtlich. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die Pflegekasse. Angaben mit Stand 09/2026.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien